Investitionsbeihilfe für die Entwicklung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus photovoltaischer Solarenergie infolge einer Ausschreibung

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Es wurde eine neue Ausschreibung für eine Investitionsbeihilfe für die Entwicklung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus photovoltaischer Solarenergie veröffentlicht.

Um die Entwicklung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus photovoltaischer Solarenergie in Luxemburg zu fördern, steht Unternehmen eine neue Ausschreibung für eine Investitionsbeihilfe zur Verfügung.

Diese Beihilfe gilt für die Installation von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus photovoltaischer Solarenergie:

  • an den Außenhüllen von Gebäuden;
  • auf ZAE-Grundstücken; oder
  • als Schattenhallen.

In Bezug auf die Außenhülle von Gebäuden wurde ein spezifisches Los für Photovoltaikanlagen eingeführt, bei denen sog. „Leichtbaumodule“ auf dem Dach oder Module an der Fassade montiert werden. Es wird ein Unterschied zu „herkömmlichen“ Dachanlagen gemacht. Alle Lose sind in 2 Teillose unterteilt: mit oder ohne Speichervorrichtung.

Die Beihilfe wird infolge eines Projektaufrufs bewilligt. Es handelt sich um ein wettbewerbliches Vergabeverfahren: Die Projekte, die im Verhältnis zur installierten Kapazität die geringste Beihilfe benötigen, werden im Rahmen des verfügbaren Budgets ausgewählt.

Der Aufruf zur Einreichung von Projekten:

  • ist mit einem Budget von höchstens 10 Millionen Euro ausgestattet; und
  • läuft vom 17. Juli bis zum 30. September 2026.

Anträge auf Investitionsbeihilfe sind über die Plattform MyGuichet.lu einzureichen. Das Lastenheft kann hier abgerufen (Französisch, Pdf, 776 KB) werden. Ein Dokument mit häufig gestellten Fragen (Französisch, Pdf, 537 KB) wird ebenfalls zur Verfügung gestellt.

Betroffene Personen

Juristische Personen (SA, SARL, Genossenschaften), die:

  • in Luxemburg niedergelassen sind;
  • als Haupttätigkeit eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben;
  • in Anlagen zur Erzeugung von Strom aus photovoltaischer Solarenergie investieren; und
  • die einschlägigen allgemeinen Bedingungen erfüllen.

Unternehmen in Schwierigkeiten dürfen nicht teilnehmen.

Luxinnovation ist eine wichtige Anlaufstelle für Unternehmen und unterstützt diese bei ihrem Behördengang. Sie können Luxinnovation unter folgender E-Mail-Adresse kontaktieren: aides@luxinnovation.lu.

Fristen

Der erste Verbrauch von durch die Anlage produziertem Strom muss binnen 18 Monaten nach Bewilligung der Beihilfe erfolgen. Kann diese Frist aus ordnungsgemäß belegten und nicht dem Unternehmen anzurechnenden Gründen nicht eingehalten werden, kann auf schriftlichen Antrag an die Minister eine zusätzliche Frist gewährt werden.

Der Projektaufruf mit einem Gesamtbudget von höchstens 10 Millionen Euro, aufgeteilt auf 3 Lose, läuft vom 17. Juli bis zum 30. September 2026.

Vorgehensweise und Details

Beihilfefähige Kosten

Investitionen im Zusammenhang mit der Installation der Anlage.

Die Betriebskosten sowie die Kosten für die Anpassung an geltende gesetzliche, verordnungsrechtliche oder administrative Bestimmungen sind nicht beihilfefähig.

Bei den beihilfefähigen Kosten handelt es sich um die Kosten vor Steuern oder sonstigen Abgaben. Die Liste der beihilfefähigen Kosten ist die folgende:

  • Erwerb und Anbringung des elektrischen Materials (Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Verteilerkästen, Verkabelung usw.);
  • Erwerb von Strukturelementen, die die Module tragen;
  • Engineering- und Entwicklungskosten;
  • Durchführung des Anschlusses (Anschlusskosten, Transformator, Hoch- und Tiefbauarbeiten);
  • Anschaffung des Speichersystems und damit verbundene Installationskosten (die nutzbare Speicherkapazität, ausgedrückt im Verhältnis zur Leistung der Photovoltaikanlage, beträgt mindestens 1 kWh pro kWp).

Wettbewerbliches Vergabeverfahren und Auswahl der Projekte

Für jedes Teillos werden die Angebote, die innerhalb der Frist eingegangen sind und nicht gemäß den im Lastenheft dargelegten Bestimmungen ausgeschlossen wurden, wie folgt geordnet:

  • nach aufsteigender Höhe der gewichteten Referenzbeihilfe Ar (im Bewerbungsformular angegeben) [niedrigster Beihilfebetrag pro installierter Leistung (€/kWp)];
  • bei gleicher Höhe der gewichteten Referenzbeihilfe: nach aufsteigender Leistung;
  • bei gleicher Höhe der gewichteten Referenzbeihilfe und der Leistung: per Auslosung unter den gleichrangigen Anträgen.

Die Höhe der gewichteten Referenzbeihilfe (in €/kWp) wird berechnet durch Multiplizierung der Referenzbeihilfe Ar mit einem Gewichtungsfaktor, der die Größe der Photovoltaikanlage berücksichtigt.

Für jedes Teillos werden die Angebote in aufsteigender Reihenfolge der unter Verwendung der zuvor beschriebenen Methode erhaltenen Klassifizierung zurückbehalten, bis das letzte berücksichtigte Angebot das genaue Erreichen des Höchstbetrags der Beihilfe für das betreffende Teillos ermöglicht. Wird der Höchstbetrag der Beihilfe für das betreffende Teillos überschritten, wird das letzte zulässige Angebot, das zur Überschreitung dieses Höchstbetrags geführt hat, nicht mehr berücksichtigt, und das Zuteilungsverfahren endet.

Bei Unterzeichnung von Teillosen ist eine Wettbewerbsbedingung sowie eine Übertragung nicht zugeteilter Beträge vorgesehen. Die Wettbewerbsklausel bringt mit sich, dass höchstens 90 % der Projekte, die im Rahmen eines Projektaufrufs eingereicht wurden und zulässig sind, ausgewählt werden können. Wurden weniger als 10 zulässige Projekte eingereicht, muss mindestens ein Projekt abgelehnt werden.

Antragstellung

Den Beihilfeantrag müssen Sie über einen Online-Assistenten auf MyGuichet.lu stellen.

Sie oder Ihre bevollmächtigte Person benötigen ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis (eID).

Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Belege

Die Unterlagen für die Beantragung der Beihilfe müssen insbesondere folgende Angaben und Dokumente enthalten:

  • Identifizierung des Unternehmens und der Gruppe (einzige wirtschaftliche Einheit), der das Unternehmen angehört, in Form eines Organigramms, Formulare, die Auskunft über die Größe des Unternehmens geben, und gegebenenfalls die Satzung des Unternehmens;
  • offizieller Jahresabschluss des antragstellenden Unternehmens und der verbundenen Unternehmen (oder konsolidierter Abschluss der Gruppe);
  • Bankidentitätsauszug;
  • Bescheinigung der CCSS, aus der die Zahl der Arbeitnehmer hervorgeht;
  • Bescheinigung über das Recht auf Nutzung des Betriebsstandorts;
  • Beschreibung des Projekts (gemäß Excel-Vorlage);
  • Kostenvoranschlag.

Weitere Dokumente können erforderlich sein:

  • wenn der Standort der Anlage ein „ZAE-Grundstück“ ist (Artikel 2.2. des Lastenhefts);
  • wenn es sich um eine auf dem Dach installierte Anlage mit sogenannten „Leichtbaumodulen“ handelt (Artikel 2.2.1 des Lastenhefts).

Künftig müssen die Begünstigten der ausgewählten Projekte, deren Leistung über 500 kW liegt, eine finanzielle Erfüllungsgarantie hinterlegen (siehe Artikel 6.2 und 7.3 des Lastenhefts).

Der Minister kann Informationen über die vertraglichen Beziehungen zwischen den Beteiligten anfordern, um die Notwendigkeit der Beihilfe zu überprüfen.

Höchstbetrag der Beihilfe

Beihilfehöchstbeträge (Los 1)
Los 1 (Gebäudedächer, ZAE-Grundstücke) Beihilfehöchstbeträge in €/kWp  
Leistungskategorie Teillos 1a (ohne Speicher) Teillos 1b (mit Speicher)
> 30 kWp und ≤ 200 kWp 550 715
> 200 kWp und ≤ 500 kWp 440 570
> 500 kWp und ≤ 3 MWp 330 430
Beihilfehöchstbeträge (Los 2)
Los 2 (innovativ: Module an Fassaden, Leichtbaumodule auf Gebäudedächern) Beihilfehöchstbeträge in €/kWp  
Leistungskategorie Teillos 2a (ohne Speicher) Teillos 2b (mit Speicher)
> 30 kWp und ≤ 200 kWp 760 925
> 200 kWp und ≤ 500 kWp 620 750
> 500 kWp und ≤ 2 MWp 495 595
Beihilfehöchstbeträge (Los 3)
Los 3 (Schattenhallen) Beihilfehöchstbeträge in €/kWp  
Leistungskategorie Teillos 3a (ohne Speicher) Teillos 3b (mit Speicher)
> 30 kWp und ≤ 200 kWp 1050 1215
> 200 kWp und ≤ 500 kWp 980 1100
> 500 kWp und ≤ 1 MWp 870 970
> 1 MWp und ≤ 3 MWp 780 595

Keiner Gruppe (einzige wirtschaftliche Einheit) darf eine Beihilfe für ein oder mehrere Projekte in Höhe eines Betrags von mehr als 40 % des Budgets pro Los zuteilwerden.

Unverbindlicher Mehrjahreskalender

Unbeschadet etwaiger weiterer spezifischer Ausschreibungen veröffentlicht das Ministerium für Wirtschaft hiermit einen unverbindlichen Mehrjahreskalender für die beiden Ausschreibungen im Zusammenhang mit Betriebs- und Investitionsbeihilfen (Marktprämienverträge):

Ausschreibungsvolumen
Jahr der Projektvergabe Benötigtes Gesamtvolumen (in MW) Ausschreibung für Betriebsbeihilfe: Ausschreibungsvolumen (in MW) Ausschreibung für Investitionsbeihilfe: erwartete Volumen (in MW)
2027 mindestens 60 30–40 30–40*
2028 mindestens 60 30–40 30–40*

* je nach verfügbarem Budget. Je nach den aufeinanderfolgenden Ergebnissen der Ausschreibungen könnte diese Aufteilung angepasst werden.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Luxinnovation Beihilfen

Adresse:
5, avenue des Hauts-Fourneaux L-4362 Esch-sur-Alzette

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