Investitionsbeihilfe für die Entwicklung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus photovoltaischer Solarenergie infolge einer Ausschreibung

Zum letzten Mal aktualisiert am

Um die Entwicklung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus photovoltaischer Solarenergie in Luxemburg zu fördern, steht Unternehmen fortan eine neue Investitionsbeihilfe zur Verfügung.

Diese Beihilfe wird für die Installation von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus photovoltaischer Solarenergie gewährt, die:

  • an der Außenhülle von Gebäuden angebracht oder auf ZAE-Grundstücken bzw. als Schattenhalle errichtet werden; und
  • vorrangig für den Eigenverbrauch des produzierten Stroms gedacht sind (wobei die Möglichkeiten des gemeinsamen Eigenverbrauchs oder innerhalb einer Energiegemeinschaft nicht ausgeschlossen sind).

Der überschüssige Strom kann auf dem Markt verkauft werden.

Die Beihilfe wird infolge eines Projektaufrufs bewilligt. Es handelt sich um ein wettbewerbliches Vergabeverfahren: Die Projekte, die im Verhältnis zur installierten Kapazität die geringste Beihilfe benötigen, werden im Rahmen des verfügbaren Budgets ausgewählt.

Der Projektaufruf ist mit einem maximalen Budget von 20 Millionen Euro dotiert und läuft vom 15. Juli 2023 bis zum 31. Oktober 2023.

Die Anträge auf Investitionsbeihilfen sind über die Plattform MyGuichet.lu einzureichen, und das Lastenheft ist hier (Französisch, Pdf, 1,01 MB) einsehbar. Ein Dokument mit häufig gestellten Fragen (Französisch, Pdf, 1,12 MB) wird ebenfalls zur Verfügung gestellt.

Achtung: Dieser Projektaufruf ist nicht mit der Ausschreibung zum Erhalt einer Marktprämie zu verwechseln. Derzeit läuft keine solche Ausschreibung. Sollte eine solche Ausschreibung vor dem 31. Oktober veröffentlicht werden, kann dasselbe Projekt nicht gleichzeitig für beide Ausschreibungen eingereicht werden.

Zielgruppe

Diese Beihilfe richtet sich an alle juristischen Personen (SA, SARL, Genossenschaften), die:

  • in Luxemburg niedergelassen sind;
  • hauptberuflich eine Wirtschaftstätigkeit ausüben;
  • in Anlagen zur Erzeugung von Strom aus photovoltaischer Solarenergie investieren; und
  • die einschlägigen allgemeinen Bedingungen erfüllen.

Unternehmen in Schwierigkeiten dürfen nicht teilnehmen.

Luxinnovation ist die zentrale Anlaufstelle der Unternehmen und unterstützt sie bei ihren Verwaltungsvorgängen. Luxinnovation kann unter folgender E-Mail-Adresse kontaktiert werden: aides@luxinnovation.lu.

Fristen

Der erste von der Anlage produzierte Stromverbrauch muss binnen 18 Monaten nach Bewilligung der Beihilfe erfolgen. Kann diese Frist aus ordnungsgemäß belegten und nicht dem Unternehmen anzurechnenden Gründen nicht eingehalten werden, kann auf schriftlichen Antrag an die Minister eine zusätzliche Frist gewährt werden.

Der Projektaufruf mit einem maximalen Budget von 20 Millionen Euro, verteilt auf 4 Lose, läuft vom 15. Juli 2023 bis zum 31. Oktober 2023.

Vorgehensweise und Details

Förderfähige Kosten

Investitionen im Zusammenhang mit der Installation der Anlage.

Die Betriebskosten sowie die Kosten für die Anpassung an geltende gesetzliche, verordnungsrechtliche oder administrative Bestimmungen sind nicht förderfähig.

Bei den förderfähigen Kosten handelt es sich um die Kosten vor Steuern oder sonstigen Abgaben. Die Liste der förderfähigen Kosten ist nachstehend festgelegt:

  • Erwerb und Anbringung des elektrischen Materials (Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Verteilerkästen, Verkabelung usw.);
  • Erwerb von Strukturelementen, die die Module tragen;
  • Engineering- und Entwicklungskosten;
  • Durchführung des Anschlusses (Anschlusskosten, Transformator, Hoch- und Tiefbauarbeiten);
  • Speicherung (mit einer Kapazität von nicht mehr als 1 kWh pro 1 kWp der Anlage).

Achtung: Pro Anlage und pro Betriebsstandort ist ein Beihilfeantrag einzureichen.

Wettbewerbliches Vergabeverfahren und Auswahl der Projekte

Für jedes Los werden die Angebote, die in der vorgegebenen Frist eingehen und nicht gemäß den im Lastenheft dargelegten Bestimmungen ausscheiden, wie folgt klassifiziert:

  • nach Höhe der Referenzbeihilfe Ar (im Antragsformular angegeben), geringster Beihilfebetrag pro installierter Leistung (€/kWp);
  • bei gleicher Höhe der Referenzbeihilfe, nach steigender Leistung;
  • bei gleicher Höhe der Referenzbeihilfe und der Leistung, per Auslosung unter den gleichrangigen Anträgen.

Für jedes Los werden die Angebote in aufsteigender Reihenfolge der unter Verwendung der zuvor beschriebenen Methode erhaltenen Klassifizierung zurückbehalten, bis das letzte berücksichtigte Angebot das genaue Erreichen des Höchstbetrags der Beihilfe für das betreffende Los ermöglicht. Wird der Höchstbetrag der Beihilfe für das betreffende Los überschritten, wird das letzte zulässige Angebot, das zur Überschreitung dieses Höchstbetrags geführt hat, nicht mehr berücksichtigt, und das Zuteilungsverfahren endet.

Im Falle einer Unterzeichnung des Loses bzw. der Lose ist eine Wettbewerbsklausel sowie eine Übertragung der nicht zugeteilten Beträge vorgesehen. Die Wettbewerbsklausel bringt mit sich, dass höchstens 90 % der Projekte, die im Rahmen eines Projektaufrufs eingereicht wurden und zulässig sind, ausgewählt werden können. Wurden weniger als 10 zulässige Projekte eingereicht, muss mindestens ein Projekt abgelehnt werden.

Antragstellung

Der Beihilfeantrag ist mithilfe eines auf MyGuichet.lu verfügbaren Online-Assistenten einzureichen (siehe Rubrik „Formulare/Online-Dienste“).

Die Person, die den Antrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt (zum Beispiel: Token, SmartCard oder Signing Stick) oder einen elektronischen Personalausweis (eID).

Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Die Person, die den Antrag einreicht, ist ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie muss:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Die Person, die den Antrag einreicht, verfügt bereits über einen privaten Bereich. Sie muss sich nicht erneut registrieren, sondern kann direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Belege

Die Antragsunterlagen für die Beihilfe müssen insbesondere folgende Angaben und Dokumente enthalten:

  • Identifizierung des Unternehmens und der Gruppe (einzige wirtschaftliche Einheit), der das Unternehmen angehört, in Form eines Organigramms, Formulare, die Auskunft über die Größe des Unternehmens geben, und gegebenenfalls die Satzung des Unternehmens;
  • offizieller Jahresabschluss des antragstellenden Unternehmens und der verbundenen Unternehmen (oder konsolidierter Abschluss der Gruppe);
  • Bankidentitätsnachweis;
  • Bescheinigung der CCSS, aus der die Zahl der Arbeitnehmer hervorgeht;
  • Bescheinigung über das Recht auf Nutzung des Betriebsstandorts;
  • Beschreibung des Projekts und vereinfachter Businessplan (gemäß Excel-Vorlage);
  • Kostenvoranschläge, Angebot, falls verfügbar, ansonsten Kostenschätzung.

Gegebenenfalls behalten sich die Ministerien das Recht vor, um Informationen über die Vertragsbeziehungen zwischen den beteiligten Parteien zu ersuchen, um die Notwendigkeit der Beihilfe zu prüfen.

Höchstbetrag der Beihilfe

Los Leistung (kWp) Höchstbetrag der Beihilfe (€/kWp) Beihilfehöchstintensität (%)
Los 1 > 30 und ≤ 200 (Außenhüllen von Gebäuden; ZAE-Grundstücke) 745 55
Los 2 > 200 und ≤ 500 (Außenhüllen von Gebäuden; ZAE-Grundstücke) 565 50
Los 3 > 500 und ≤ 5.000 (Außenhüllen von Gebäuden; ZAE-Grundstücke) 480 45
Los 4 > 30 und ≤ 5.000 (Schattenhallen) 745 40

Keiner Gruppe (einzige wirtschaftliche Einheit) darf eine Beihilfe für ein oder mehrere Projekte in Höhe eines Betrags von mehr als 40 % des Budgets pro Los zuteilwerden.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Luxinnovation

Luxinnovation

Verwandte Vorgänge und Links

Ihre Meinung interessiert uns

Teilen Sie uns Ihre Meinung zu dieser Seite mit. Lassen Sie uns wissen, was wir verbessern können. Sie erhalten keine Antwort auf Ihr Feedback. Für spezifische Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Mit Stern gekennzeichnete Felder (*) sind Pflichtfelder.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?*
Wie bewerten Sie diese Seite?*
Sehr schlecht
Sehr gut

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar und helfen Sie uns, diese Seite zu verbessern. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten an, wie zum Beispiel Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer.

0/1000

Bitte bewerten Sie diese Seite

Ihr Feedback wurde erfolgreich gesendet!

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Möchten Sie zur Vereinfachung der digitalen öffentlichen Dienstleistungen beitragen und Ihre Ideen und Anregungen einreichen?

Besuchen Sie die Website Zesumme Vereinfachen, die Online-Beteiligungsplattform zur Verwaltungsvereinfachung in Luxemburg.

Zusammen vereinfachen

Es ist ein Fehler aufgetreten

Hoppla! Irgendwo ist ein Fehler aufgetreten.