Investitionsbeihilfe für die Entwicklung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus photovoltaischer Solarenergie infolge einer Ausschreibung

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Es wurde eine neue Ausschreibung für Investitionsbeihilfen für die Entwicklung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus photovoltaischer Energie veröffentlicht.

Um die Entwicklung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus photovoltaischer Energie in Luxemburg zu fördern, steht Unternehmen eine neue Ausschreibung für Investitionsbeihilfen zur Verfügung.

Diese Beihilfe gilt für die Installation von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus photovoltaischer Energie:

  • an den Außenhüllen von Gebäuden;
  • auf ZAE-Grundstücken; oder
  • als Schattenhallen.

In Bezug auf die Außenhülle von Gebäuden wurde ein spezifisches Los für Photovoltaikanlagen eingeführt, bei denen „Leichtbaumodule“ auf dem Dach oder Module an der Fassade montiert werden. Es wird ein Unterschied zu „herkömmlichen“ Dachanlagen gemacht. Alle Lose sind in 2 Teillose unterteilt: mit oder ohne Speichervorrichtung.

Die Beihilfe wird infolge eines Projektaufrufs bewilligt. Es handelt sich um ein wettbewerbliches Vergabeverfahren: Die Projekte, die im Verhältnis zur installierten Kapazität die geringste Beihilfe benötigen, werden im Rahmen des verfügbaren Budgets ausgewählt.

Der Aufruf zur Einreichung von Projekten:

  • ist mit einem Budget von maximal 17 Millionen Euro ausgestattet; und
  • läuft vom 19. Juli bis zum 17. Oktober 2025 (12:00 Uhr MEZ).

Anträge auf Investitionsbeihilfen sind über die Plattform MyGuichet.lu einzureichen. Das Lastenheft kann hier abgerufen werden (Französisch, Pdf, 639 KB). Ein Dokument mit häufig gestellten Fragen (Französisch, Pdf, 410 KB) wird ebenfalls zur Verfügung gestellt.

Achtung: Dieser Projektaufruf ist nicht mit der derzeit laufenden Ausschreibung zu verwechseln, bei der eine Betriebsbeihilfe durch einen Marktprämienvertrag vergeben wird. Ein und dasselbe Projekt kann nicht gleichzeitig für beide Ausschreibungen eingereicht werden.

Betroffene Personen

Juristische Personen (SA, SARL, Genossenschaften), die:

  • in Luxemburg niedergelassen sind;
  • hauptberuflich eine Wirtschaftstätigkeit ausüben;
  • in Anlagen zur Erzeugung von Strom aus photovoltaischer Solarenergie investieren; und
  • die einschlägigen allgemeinen Bedingungen erfüllen.

Unternehmen in Schwierigkeiten dürfen nicht teilnehmen.

Die zuständigen Kontaktstellen sind die zentralen Anlaufstellen für Unternehmen und unterstützen sie bei ihren Behördengängen.

Fristen

Der erste von der Anlage produzierte Stromverbrauch muss binnen 18 Monaten nach Bewilligung der Beihilfe erfolgen. Kann diese Frist aus ordnungsgemäß belegten und nicht dem Unternehmen anzurechnenden Gründen nicht eingehalten werden, kann auf schriftlichen Antrag an die Minister eine zusätzliche Frist gewährt werden.

Der Projektaufruf mit einem maximalen Budget von 17 Millionen Euro, verteilt auf 3 Lose, läuft vom 19. Juli bis zum 17. Oktober 2025 (12:00 Uhr MEZ).

Vorgehensweise und Details

Förderfähige Kosten

Investitionen im Zusammenhang mit der Installation der Anlage.

Die Betriebskosten sowie die Kosten für die Anpassung an geltende gesetzliche, verordnungsrechtliche oder administrative Bestimmungen sind nicht förderfähig.

Bei den förderfähigen Kosten handelt es sich um die Kosten vor Steuern oder sonstigen Abgaben. Die Liste der förderfähigen Kosten ist die folgende:

  • Erwerb und Anbringung des elektrischen Materials (Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Verteilerkästen, Verkabelung usw.);
  • Erwerb von Strukturelementen, die die Module tragen;
  • Engineering- und Entwicklungskosten;
  • Durchführung des Anschlusses (Anschlusskosten, Transformator, Hoch- und Tiefbauarbeiten);
  • Kauf der Speichervorrichtung und damit verbundene Installationskosten (die Nutzspeicherkapazität, ausgedrückt im Verhältnis zur Leistung der Photovoltaikanlage, beträgt mindestens 1 kWh pro kWp).

Wettbewerbliches Vergabeverfahren und Auswahl der Projekte

Für jedes Teillos werden die Angebote, die innerhalb der Frist eingegangen sind und nicht gemäß den im Lastenheft dargelegten Bestimmungen ausgeschlossen wurden, wie folgt geordnet:

  • nach Höhe der gewichteten Referenzbeihilfe Ar (im Antragsformular angegeben) in aufsteigender gewichteter Reihenfolge (niedrigster Beihilfebetrag pro installierter Leistung (€/kWp));
  • bei gleicher Höhe der gewichteten Referenzbeihilfe, nach steigender Leistung;
  • bei gleicher Höhe der gewichteten Referenzbeihilfe und der Leistung, per Auslosung unter den gleichrangigen Anträgen.

Der Betrag der gewichteten Referenzbeihilfe (in €/kWp) ergibt sich aus der Multiplikation der Referenzbeihilfe Ar mit einem Gewichtungsfaktor, der die Größe der Photovoltaikanlage berücksichtigt.

Für jedes Teillos werden die Angebote in aufsteigender Reihenfolge der unter Verwendung der zuvor beschriebenen Methode erhaltenen Klassifizierung zurückbehalten, bis das letzte berücksichtigte Angebot das genaue Erreichen des Höchstbetrags der Beihilfe für das betreffende Teillos ermöglicht. Wird der Höchstbetrag der Beihilfe für das betreffende Teillos überschritten, wird das letzte zulässige Angebot, das zur Überschreitung dieses Höchstbetrags geführt hat, nicht mehr berücksichtigt, und das Zuteilungsverfahren endet.

Bei Unterzeichnung von Teillosen ist eine Wettbewerbsbedingung sowie eine Übertragung nicht zugeteilter Beträge vorgesehen. Die Wettbewerbsklausel bringt mit sich, dass höchstens 90 % der Projekte, die im Rahmen eines Projektaufrufs eingereicht wurden und zulässig sind, ausgewählt werden können. Wurden weniger als 10 zulässige Projekte eingereicht, muss mindestens ein Projekt abgelehnt werden.

Antragstellung

Sie müssen den Antrag über einen Online-Assistenten einreichen, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist.

Sie oder Ihr Bevollmächtigter benötigen ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis (eID).

Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Belege

Die Unterlagen für die Beantragung der Beihilfe müssen insbesondere folgende Angaben und Dokumente enthalten:

  • Identifizierung des Unternehmens und der Gruppe (einzige wirtschaftliche Einheit), der das Unternehmen angehört, in Form eines Organigramms, Formulare, die Auskunft über die Größe des Unternehmens geben, und gegebenenfalls die Satzung des Unternehmens;
  • offizieller Jahresabschluss des antragstellenden Unternehmens und der verbundenen Unternehmen (oder konsolidierter Abschluss der Gruppe);
  • Bankidentitätsnachweis;
  • Bescheinigung der CCSS, aus der die Zahl der Arbeitnehmer hervorgeht;
  • Bescheinigung über das Recht auf Nutzung des Betriebsstandorts;
  • Beschreibung des Projekts und vereinfachter Businessplan (gemäß Excel-Vorlage);
  • Kostenvoranschlag.

Weitere Dokumente können erforderlich sein:

  • wenn der Standort der Anlage ein „ZAE-Grundstück“ ist (Artikel 2.2. des Lastenhefts);
  • wenn es sich um eine auf dem Dach installierte Anlage mit sogenannten „Leichtbaumodulen“ handelt (Artikel 2.2.1 des Lastenhefts).

Fortan wird von den Begünstigten der ausgewählten Projekte, die eine Leistung von strikt über 500 kW haben, die Stellung einer finanziellen Erfüllungsgarantie verlangt (Artikel 6.2. und 7.3. des Lastenhefts).

Die Ministerien können Informationen über die vertraglichen Beziehungen zwischen den Beteiligten anfordern, um die Notwendigkeit der Beihilfe zu überprüfen.

Höchstbetrag der Beihilfe

Beihilfehöchstbeträge (Los 1)
Los 1 (Gebäudedächer, ZAE-Grundstücke) Beihilfehöchstbeträge in €/kWp  
Leistungskategorie Teillos 1a (ohne Speicher) Teillos 1b (mit Speicher)
> 30 kWp und ≤ 200 kWp 610 790
> 200 kWp und ≤ 500 kWp 490 640
> 500 kWp und ≤ 3 MWp 395 515
Beihilfehöchstbeträge (Los 2)
Los 2 (innovativ: Module an Fassaden, Leichtbaumodule auf Gebäudedächern) Beihilfehöchstbeträge in €/kWp  
Leistungskategorie Teillos 2a (ohne Speicher) Teillos 2b (mit Speicher)
> 30 kWp und ≤ 200 kWp 845 1025
> 200 kWp und ≤ 500 kWp 685 835
> 500 kWp und ≤ 2 MWp 550 670
Beihilfehöchstbeträge (Los 3)
Los 3 (Schattenhallen) Beihilfehöchstbeträge in €/kWp  
Leistungskategorie Teillos 3a (ohne Speicher) Teillos 3b (mit Speicher)
> 30 kWp und ≤ 200 kWp 1100 1280
> 200 kWp und ≤ 500 kWp 1030 1180
> 500 kWp und ≤ 1 MWp 915 1035
> 1 MWp und ≤ 3 MWp 825 945

Keiner Gruppe (einzige wirtschaftliche Einheit) darf eine Beihilfe für ein oder mehrere Projekte in Höhe eines Betrags von mehr als 40 % des Budgets pro Los zuteilwerden.

Unverbindlicher Mehrjahreskalender

Unbeschadet etwaiger weiterer spezifischer Ausschreibungen veröffentlicht das Ministerium für Wirtschaft hiermit einen unverbindlichen Mehrjahreskalender für die künftigen Ausschreibungen im Zusammenhang mit Betriebs- und Investitionsbeihilfen:

Volumen pro Bewerbungszeitraum
Bewerbungszeitraum Investitionsbeihilfe:
erwartetes Volumen
  Betriebsbeihilfe:
Ausschreibungsvolumen
Erforderliches Gesamtvolumen
2026       mind. 70 MW
16.2. – 17.4. Leistung
30 – 200 kW
     
1.7. – 30.9.

Alle Leistungskategorien

30 – 40 MW*    
1.7. – 30.10.     40 – 50 MW  
2027       mind. 70 MW
4.1. – 31.3. 30 – 200 kW      
1.7. – 30.9. Alle Kategorien 30 – 40 MW*    
1.7. – 29.10.     40 – 50 MW  
2028       mind. 70 MW
3.1. – 31.3. 30 – 200 kW      
3.7. – 29.9. Alle Kategorien 30 – 40 MW*    
3.7. – 31.10.     40 – 50 MW  

* je nach verfügbarem Budget. Erwartetes Volumen = mit einer Leistung von 30 – 200 kW erzeugtes Volumen + mit allen Leistungskategorien erzeugtes Volumen. Je nach den aufeinanderfolgenden Ergebnissen der Ausschreibungen könnte diese Aufteilung angepasst werden.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Luxinnovation Beihilfen

Adresse:
5, avenue des Hauts-Fourneaux L-4362 Esch-sur-Alzette

Handwerkskammer Abteilung eHandwierk

Adresse:
2, circuit de la foire internationale L-1347 Luxemburg-Kirchberg Luxemburg
Postfach 1604 / L-1016

Handelskammer House of Sustainability

Adresse:
14, rue Erasme L-1468 Luxemburg

Klima-Agence

Adresse:
2, circuit de la Foire Internationale L-1347 Luxemburg Luxemburg
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