Investitionsbeihilfe für die Entwicklung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus photovoltaischer Solarenergie infolge einer Ausschreibung

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Es wurde eine neue Ausschreibung für Investitionsbeihilfen für die Entwicklung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus photovoltaischer Energie veröffentlicht.

Um die Entwicklung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus photovoltaischer Energie in Luxemburg zu fördern, steht Unternehmen eine neue Ausschreibung für Investitionsbeihilfen zur Verfügung.

Diese Beihilfe gilt für die Installation von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus photovoltaischer Energie:

  • an den Außenhüllen von Gebäuden;
  • auf ZAE-Grundstücken; oder
  • als Schattenhallen.

In Bezug auf die Außenhülle von Gebäuden wird ein neues spezifisches Los für Photovoltaikanlagen eingeführt, bei denen „Leichtbaumodule“ auf dem Dach oder Module an der Fassade montiert werden. Es wird ein Unterschied zu „herkömmlichen“ Dachanlagen gemacht.

Die Beihilfe wird infolge eines Projektaufrufs bewilligt. Es handelt sich um ein wettbewerbliches Vergabeverfahren: Die Projekte, die im Verhältnis zur installierten Kapazität die geringste Beihilfe benötigen, werden im Rahmen des verfügbaren Budgets ausgewählt.

Der Aufruf zur Einreichung von Projekten:

  • ist mit einem Budget von maximal 23 Millionen Euro ausgestattet; und
  • läuft vom 19. Juli bis zum 31. Oktober 2024.

Anträge auf Investitionsbeihilfen sind über die Plattform MyGuichet.lu einzureichen. Das Lastenheft kann hier abgerufen werden (Französisch, Pdf, 473 KB). Ein Dokument mit häufig gestellten Fragen (Französisch, Pdf, 347 KB) wird ebenfalls zur Verfügung gestellt.

Achtung: Dieser Projektaufruf ist nicht mit der derzeit laufenden Ausschreibung zu verwechseln, bei der eine Betriebsbeihilfe durch einen Marktprämienvertrag vergeben wird. Ein und dasselbe Projekt kann nicht gleichzeitig für beide Ausschreibungen eingereicht werden.

Betroffene Personen

Juristische Personen (SA, SARL, Genossenschaften), die:

  • in Luxemburg niedergelassen sind;
  • hauptberuflich eine Wirtschaftstätigkeit ausüben;
  • in Anlagen zur Erzeugung von Strom aus photovoltaischer Solarenergie investieren; und
  • die einschlägigen allgemeinen Bedingungen erfüllen.

Unternehmen in Schwierigkeiten dürfen nicht teilnehmen.

Luxinnovation ist die zentrale Anlaufstelle der Unternehmen und unterstützt sie bei ihren Verwaltungsvorgängen. Luxinnovation kann unter folgender E-Mail-Adresse kontaktiert werden: aides@luxinnovation.lu.

Fristen

Der erste von der Anlage produzierte Stromverbrauch muss binnen 18 Monaten nach Bewilligung der Beihilfe erfolgen. Kann diese Frist aus ordnungsgemäß belegten und nicht dem Unternehmen anzurechnenden Gründen nicht eingehalten werden, kann auf schriftlichen Antrag an die Minister eine zusätzliche Frist gewährt werden.

Der Projektaufruf mit einem maximalen Budget von 23 Millionen Euro, verteilt auf 5 Lose, läuft vom 19. Juli bis zum 31. Oktober 2024.

Vorgehensweise und Details

Förderfähige Kosten

Investitionen im Zusammenhang mit der Installation der Anlage.

Die Betriebskosten sowie die Kosten für die Anpassung an geltende gesetzliche, verordnungsrechtliche oder administrative Bestimmungen sind nicht förderfähig.

Bei den förderfähigen Kosten handelt es sich um die Kosten vor Steuern oder sonstigen Abgaben. Die Liste der förderfähigen Kosten ist die folgende:

  • Erwerb und Anbringung des elektrischen Materials (Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Verteilerkästen, Verkabelung usw.);
  • Erwerb von Strukturelementen, die die Module tragen;
  • Engineering- und Entwicklungskosten;
  • Durchführung des Anschlusses (Anschlusskosten, Transformator, Hoch- und Tiefbauarbeiten);
  • Speicherung (mit einer Kapazität von nicht mehr als 1 kWh pro 1 kWp der Anlage).

Wettbewerbliches Vergabeverfahren und Auswahl der Projekte

Für jedes Los werden die Angebote, die innerhalb der Frist eingegangen sind und nicht gemäß den im Lastenheft dargelegten Bestimmungen ausgeschlossen wurden, wie folgt geordnet:

  • nach Höhe der Referenzbeihilfe Ar (im Antragsformular angegeben), geringster Beihilfebetrag pro installierter Leistung (€/kWp);
  • bei gleicher Höhe der Referenzbeihilfe, nach steigender Leistung;
  • bei gleicher Höhe der Referenzbeihilfe und der Leistung, per Auslosung unter den gleichrangigen Anträgen.

Für jedes Los werden die Angebote in aufsteigender Reihenfolge der unter Verwendung der zuvor beschriebenen Methode erhaltenen Klassifizierung zurückbehalten, bis das letzte berücksichtigte Angebot das genaue Erreichen des Höchstbetrags der Beihilfe für das betreffende Los ermöglicht. Wird der Höchstbetrag der Beihilfe für das betreffende Los überschritten, wird das letzte zulässige Angebot, das zur Überschreitung dieses Höchstbetrags geführt hat, nicht mehr berücksichtigt, und das Zuteilungsverfahren endet.

Im Falle einer Unterzeichnung des Loses bzw. der Lose ist eine Wettbewerbsklausel sowie eine Übertragung der nicht zugeteilten Beträge vorgesehen. Die Wettbewerbsklausel bringt mit sich, dass höchstens 90 % der Projekte, die im Rahmen eines Projektaufrufs eingereicht wurden und zulässig sind, ausgewählt werden können. Wurden weniger als 10 zulässige Projekte eingereicht, muss mindestens ein Projekt abgelehnt werden.

Antragstellung

Sie müssen den Antrag über einen Online-Assistenten einreichen, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist.

Sie oder Ihr Bevollmächtigter benötigen ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis (eID).

Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Belege

Die Antragsunterlagen für die Beihilfe müssen insbesondere folgende Angaben und Dokumente enthalten:

  • Identifizierung des Unternehmens und der Gruppe (einzige wirtschaftliche Einheit), der das Unternehmen angehört, in Form eines Organigramms, Formulare, die Auskunft über die Größe des Unternehmens geben, und gegebenenfalls die Satzung des Unternehmens;
  • offizieller Jahresabschluss des antragstellenden Unternehmens und der verbundenen Unternehmen (oder konsolidierter Abschluss der Gruppe);
  • Bankidentitätsnachweis;
  • Bescheinigung der CCSS, aus der die Zahl der Arbeitnehmer hervorgeht;
  • Bescheinigung über das Recht auf Nutzung des Betriebsstandorts;
  • Beschreibung des Projekts und vereinfachter Businessplan (gemäß Excel-Vorlage);
  • Kostenvoranschläge, Angebot, falls verfügbar, ansonsten Kostenschätzung.

Weitere Dokumente können erforderlich sein:

  • wenn der Standort der Anlage ein „ZAE-Grundstück“ ist (Artikel 2.2. des Lastenhefts);
  • wenn es sich um eine auf dem Dach installierte Anlage mit sogenannten „Leichtbaumodulen“ handelt (Artikel 2.2.1 des Lastenhefts).

Fortan wird von den Begünstigten der ausgewählten Projekte, die eine Leistung von strikt über 500 kW haben, die Stellung einer finanziellen Erfüllungsgarantie verlangt (Artikel 6.2. und 7.3. des Lastenhefts).

Die Ministerien können Informationen über die vertraglichen Beziehungen zwischen den Beteiligten anfordern, um die Notwendigkeit der Beihilfe zu überprüfen.

Höchstbetrag der Beihilfe

Los Leistung (kWp) Höchstbetrag der Beihilfe (€/kWp) Beihilfehöchstintensität (%)
Los 1 > 30 und ≤ 200 (Gebäudedächer, ZAE-Grundstücke) 675 50
Los 2 > 200 und ≤ 500 (Gebäudedächer, ZAE-Grundstücke) 505 45
Los 3 > 500 (Gebäudedächer, ZAE-Grundstücke) 425 40
Los 4 Innovativ: Module an Fassaden, Leichtbaumodule auf Gebäudedächern    
a > 30 und ≤ 200 845 50
b > 200 und ≤ 500 635 45
c > 500 535 40
Los 5 > 30 (Schattenhallen) 990 45

Keiner Gruppe (einzige wirtschaftliche Einheit) darf eine Beihilfe für ein oder mehrere Projekte in Höhe eines Betrags von mehr als 40 % des Budgets pro Los zuteilwerden.

Unverbindlicher Mehrjahreskalender

Unbeschadet etwaiger weiterer spezifischer Ausschreibungen veröffentlicht das Ministerium für Wirtschaft hiermit einen unverbindlichen Mehrjahreskalender für die beiden Ausschreibungen im Zusammenhang mit Investitions- und Betriebsbeihilfen (Marktprämienvertrag):

Jahr der Projektvergabe Benötigtes Gesamtvolumen (in MW) Ausschreibung Betriebsbeihilfen: Ausschreibungsvolumen (in MW) Ausschreibung Investitionsbeihilfen: erwartetes Volumen (in MW)
2024 mind. 70 50 30-40*
2025 mind. 70 40-50 30-40*
2026 mind. 70 40-50 30-40*
2027 mind. 70 40-50 30-40*
2028 mind. 70 40-50 30-40*

* je nach verfügbarem Budget. Je nach den aufeinanderfolgenden Ergebnissen der Ausschreibungen könnte diese Aufteilung angepasst werden.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Links

Rechtsgrundlagen

Loi modifiée du 15 décembre 2017

relative à un régime d’aides à la protection de l’environnement

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