Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Sie können Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugen und unter bestimmten Bedingungen eine Vergütung beantragen.

Der Staat unterstützt die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien von natürlichen oder juristischen Personen mit 3 Vergütungsformen:

  • Einspeisetarifen;
  • Marktprämien;
  • Ausschreibungen.

Betroffene Personen

Alle natürlichen und juristischen Personen kommen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien infrage und können eine Vergütung beantragen.

Die Verträge werden mit einem Stromnetzbetreiber geschlossen, der für die Zahlung der Vergütungen verantwortlich ist.

Voraussetzungen

Einspeisetarife

Ein Einspeisevertrag wird mit einem Netzbetreiber geschlossen.

Bei Photovoltaikanlagen mit einer Leistung zwischen 200 und 400 kW dürfen nur Genossenschaften oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts (coopératives oder sociétés civiles) solche Verträge abschließen.

Marktprämien

Verträge in Form von Marktprämien können nur dann mit einem Betreiber abgeschlossen werden, wenn das Kraftwerk eine Leistung von mindestens 400 kW hat.

Fristen

Einspeise- oder Marktprämienverträge können das ganze Jahr über geschlossen werden.

Vorgehensweise und Details

Einspeisetarife

Es gibt Einspeisetarife für:

  • Windkraft, Solarenergie und Wasserkraft;
  • aus Biogas, Gas aus Kläranlagen, fester Biomasse und Altholz gewonnenen Strom.

Die Tarife werden für 15 Jahre ab dem Datum der ersten Einspeisung in das Netz garantiert.

Sie werden unter Berücksichtigung des Datums der ersten Einspeisung in das Netz mit einer jährlichen degressiven Staffelung berechnet.

Es gibt verschiedene Kategorien, die von der Leistung der Anlagen abhängig sind.

Die Einspeisetarife gelten für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 400 kW.

Marktprämien

Es gibt Marktprämienverträge für:

  • Windkraft, Solarenergie und Wasserkraft;
  • aus Biogas, Gas aus Kläranlagen, fester Biomasse und Altholz gewonnenen Strom.

Das Prinzip der Marktprämie gilt nur für Anlagen mit einer Nennleistung von mindestens 400 kW.

Dieses Prinzip verlangt vom Stromerzeuger, dass er den erzeugten Strom über einen Vermittler, den er frei wählen kann, direkt auf dem Markt verkauft. Dieser Vermittler ist ein in Luxemburg tätiger Stromversorger.

Zusätzlich zu diesem Einkommen erhält er eine variable Prämie, die vom Netzbetreiber gezahlt wird. Der Erzeuger muss sich an den Netzbetreiber wenden, damit dieser ihm einen Standardvertrag betreffend die Marktprämie zukommen lässt. Die variable Prämie gleicht den Differenzbetrag zwischen dem Marktpreis (der aus einem Monatswert berechnet wird) und der von der Gesetzgebung vorgesehenen Bezugsvergütung aus.

Die Marktprämie wird für mindestens 15 Jahre ab dem Datum der ersten Einspeisung von Strom in das Netz garantiert.

Ausschreibungen

Die Ausschreibungen sind Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung vorbehalten, die (je nach Art der Anlage) zwischen 30 kWp und 20 MWp liegen kann. In der Regel werden die Ausschreibungen einmal pro Jahr durchgeführt.

Derzeit läuft die 6. Ausschreibung zur Erlangung einer Betriebsbeihilfe (Marktprämienvertrag über 15 Jahre) für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung aus photovoltaischer Energie im Großherzogtum Luxemburg. Die Frist für die Einreichung der Angebote läuft am 29. November 2024 um 12.00 Uhr ab.

Das Lastenheft erhalten Sie, indem Sie eine E-Mail an PV@energie.etat.lu senden.

Die Bekanntmachung kann hier eingesehen werden (Französisch, Pdf, 163 KB).

Derzeit läuft auch die dritte Ausschreibung für Investitionsbeihilfen für Photovoltaikanlagen. Der Ablauf und die Bedingungen dieser Ausschreibung sind etwas anders. Alle Informationen zu dieser Ausschreibung finden Sie hier.

Achtung: Ein und dasselbe Projekt kann nicht gleichzeitig für beide Ausschreibungen eingereicht werden.

Unverbindlicher Mehrjahreskalender

Unbeschadet etwaiger weiterer spezifischer Ausschreibungen veröffentlicht das Ministerium für Wirtschaft hiermit einen unverbindlichen Mehrjahreskalender für die beiden Ausschreibungen im Zusammenhang mit Betriebs- und Investitionsbeihilfen:

Jahr der Projektvergabe Benötigtes Gesamtvolumen (in MW) Ausschreibung Betriebsbeihilfen: Ausschreibungsvolumen (in MW) Ausschreibung Investitionsbeihilfen: erwartetes Volumen (in MW)
2024 mind. 70 50 30-40*
2025 mind. 70 40-50 30-40*
2026 mind. 70 40-50 30-40*
2027 mind. 70 40-50 30-40*
2028 mind. 70 40-50 30-40*

* je nach verfügbarem Budget. Je nach den aufeinanderfolgenden Ergebnissen der Ausschreibungen könnte diese Aufteilung angepasst werden.

Zuständige Kontaktstellen

Abteilung für Energie

Klima-Agence

Verwandte Vorgänge und Links

Ihre Meinung interessiert uns

Teilen Sie uns Ihre Meinung zu dieser Seite mit. Lassen Sie uns wissen, was wir verbessern können. Sie erhalten keine Antwort auf Ihr Feedback. Für spezifische Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Mit Stern gekennzeichnete Felder (*) sind Pflichtfelder.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?*
Wie bewerten Sie diese Seite?*
Sehr schlecht
Sehr gut

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar und helfen Sie uns, diese Seite zu verbessern. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten an, wie zum Beispiel Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer.

0/1000

Bitte bewerten Sie diese Seite

Ihr Feedback wurde erfolgreich gesendet!

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Möchten Sie zur Vereinfachung der digitalen öffentlichen Dienstleistungen beitragen und Ihre Ideen und Anregungen einreichen?

Besuchen Sie die Website Zesumme Vereinfachen, die Online-Beteiligungsplattform zur Verwaltungsvereinfachung in Luxemburg.

Zusammen vereinfachen

Es ist ein Fehler aufgetreten

Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.