Regulierte/untersagte Geschäftspraktiken
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Durch das Gesetz werden bestimmte Geschäftspraktiken geregelt und andere untersagt, um den Verbraucher zu schützen und gleichzeitig den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen zu fördern.
Die einschlägigen Vorschriften sollen dem Verbraucher ermöglichen, in Kenntnis der Sachlage eine Wahl zu treffen.
Zielgruppe
Vorgehensweise und Details
Regulierte Praktiken
Insbesondere folgende Praktiken sind gesetzlich geregelt:
- elektronischer Handel;
- Fernverkäufe;
- Schlussverkauf;
- Straßenverkauf (Trödelmarkt, Messen, Märkte);
- Haustürgeschäfte;
- Reisegewerbe auf öffentlichen Wegen und Plätzen;
- vergleichende Werbung.
Untersagte Praktiken
Folgende Praktiken sind gesetzlich untersagt:
- illegale Absprachen;
- Missbrauch einer beherrschenden Stellung;
- unlautere Geschäftspraktiken;
- irreführende Werbung;
- Kettengeschäfte und Verkauf über Schneeballsystem, auch Pyramidensystem genannt;
- öffentliche Auslage von Waren;
Ausnahmen: Messen und Märkte, Modeschauen, Pressestände.
- Kaufaufforderungen an den Verbraucher im Fern-Einzel- oder Großhandel (Telefon, E-Mail usw.);
- unbestellte Verkäufe: der Verbraucher darf jede nicht bestellte Warensendung mit beiliegender Rechnung behalten, ohne irgendwelche Zahlungen an den Lieferanten leisten zu müssen.
Achtung Betrug, das passiert nicht nur anderen!
Mögliche Sanktionen
Gewerbetreibende, die die gesetzlichen Vorschriften und Verbote nicht einhalten, erwarten:
- Geldstrafen und Zwangsgelder bei Verstoß gegen das Gesetz vom 23. Oktober 2011 über den Wettbewerb (auf Initiative der Wettbewerbsbehörde);
- strafrechtliche Konsequenzen (Anzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft);
- Zivilklagen auf Schadenersatz (Vorladung vor Gericht);
- Unterlassungsklagen (Ladung vor den vorsitzenden Richter der Kammer des Bezirksgerichts (Chambre du tribunal d’arrondissement), die in Handelssachen und für einstweiligen Rechtsschutz zuständig ist);
Dazu ist zu bemerken, dass jede Person (Konkurrenten oder nicht, Kunde oder Verbraucher) solch eine Klage einlegen kann. Diese Person muss nicht ein Opfer einer solchen Handlung sein.
- Verwaltungsentzug der Niederlassungsgenehmigung im Falle einer rechtskräftigen oder wiederholten Verurteilung.
Zuständige Kontaktstellen
Team „Contact Entreprise“ der Handwerkskammer Luxemburg
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Handwerkskammer Team „Contact Entreprise“ der Handwerkskammer Luxemburg2, circuit de la Foire Internationale L-1347 Luxemburg-Kirchberg LuxemburgPostfach 1604 / L-1016E-Mail : contact@cdm.luWeiter zur Internetseite von : http://www.cdm.lu/
House of Entrepreneurship
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House of Entrepreneurship14, rue Erasme L-1468 Luxemburg LuxemburgTelefon : (+352) 42 39 39 - 330E-Mail : info@houseofentrepreneurship.luWeiter zur Internetseite von : http://www.houseofentrepreneurship.lu
Geöffnet Schließt um 17.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.30 bis 17.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.30 bis 17.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.30 bis 17.00 Uhr
- Freitag:
- 8.30 bis 17.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.30 bis 17.00 Uhr
Generaldirektion für Mittelstand (Abteilung Niederlassungsrecht)
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Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion für Mittelstand (Abteilung Niederlassungsrecht)LuxemburgPostfach 535 / L-2937 LuxemburgTelefon : (+352) 247-74 700E-Mail : info.pme@eco.etat.luWeiter zur Internetseite von : https://meco.gouvernement.lu/de.htmlTelefonzentrale: Montag–Freitag, von 9.00–12.00 und 13.30–16.30 Uhr (außer an Feiertagen)
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 23 décembre 2016
sur les ventes en soldes et sur trottoir et la publicité trompeuse et comparative
- Code de la consommation
-
Loi modifiée du 23 octobre 2011
relative à la concurrence
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