Übermittlung einer bereits konformen elektronischen Rechnung im Rahmen eines öffentlichen Auftrags oder eines Konzessionsvertrags

Zum letzten Mal aktualisiert am

Seit dem 18. März 2023 müssen alle Wirtschaftsteilnehmer, von Ausnahmen abgesehen, ihre Rechnungen im Rahmen eines öffentlichen Auftrags oder eines Konzessionsvertrags als konforme elektronische Rechnungen ausstellen und übermitteln.

Zur Erinnerung: Die Gesetzgebung über die öffentliche Auftragsvergabe erachtet als öffentlichen Auftrag alle schriftlichen Verträge:

  • zwischen einem Wirtschaftsteilnehmer und einer öffentlichen Stelle; und
  • über die Ausführung von Bauleistungen, die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen.

Demnach handelt es sich auch in folgenden Fällen um einen öffentlichen Auftrag:

  • Verträge über kleinere Beträge, beispielsweise 1.000 Euro oder sogar weniger; oder
  • Verträge, die abgeschlossen werden im Wege:
    • eines Verhandlungsverfahrens (freihändige Vergabe) direkt zwischen einer öffentlichen Stelle und einem Wirtschaftsteilnehmer ohne vorherige öffentliche Ausschreibung; oder
    • eines sonstigen Verfahrens, bei dem verschiedene Wirtschaftsteilnehmer zueinander in Konkurrenz stehen würden.

Die Wirtschaftsteilnehmer können ihre elektronischen Rechnungen folgendermaßen übermitteln:

Andere Übermittlungskanäle als Peppol oder MyGuichet.lu sind nicht zulässig. Es ist beispielsweise nicht gestattet, konforme elektronische Rechnungen per E-Mail zu übermitteln.

Zielgruppe

Betroffene Wirtschaftsteilnehmer

Alle Wirtschaftsteilnehmer, die im Rahmen eines öffentlichen Auftrags oder eines Konzessionsvertrags eine Rechnung an einen öffentlichen Auftraggeber ausstellen und übermitteln möchten.

Ausschluss

Ausnahmsweise gilt die Pflicht zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen nicht für öffentliche Aufträge, die abgeschlossen wurden:

  • im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit;
  • durch diplomatische Vertretungen oder durch Konsulate;
  • im Rahmen der Teilnahme Luxemburgs an internationalen Ausstellungen im Ausland; oder
  • im Rahmen von Staatsbesuchen, offiziellen Besuchen oder Arbeitsbesuchen im Ausland.

Voraussetzungen

Die Benutzung der Plattform MyGuichet.lu bietet sich an für Wirtschaftsteilnehmer, die nicht oder noch nicht über einen Zugang oder eine Verbindung zum Liefernetzwerk Peppol verfügen.

Wirtschaftsteilnehmer, die bereits Zugang zu Peppol haben, können es direkt benutzen, um ihre elektronischen Rechnungen auszustellen und zu übermitteln.

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Betroffene Wirtschaftsteilnehmer müssen über einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu verfügen.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Die Person, die den Antrag einreicht, ist ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie muss:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Die Person, die den Antrag einreicht, verfügt bereits über einen privaten Bereich. Sie muss sich nicht erneut registrieren, sondern kann direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Anmerkung: Jeder kann einen beruflichen Bereich erstellen. Alle notwendigen Informationen sind in der oben genannten Hilfe-Rubrik zu MyGuichet.lu verfügbar.

Fristen

Die Pflicht für Wirtschaftsteilnehmer, konforme elektronische Rechnungen über einen der zulässigen Kanäle (Peppol oder MyGuichet.lu) auszustellen und zu übermitteln, gilt im Rahmen eines öffentlichen Auftrags oder eines Konzessionsvertrags seit dem 18. März 2023 für alle Wirtschaftsteilnehmer.

Die Pflicht für öffentliche Stellen, konforme elektronische Rechnungen zu empfangen und zu bearbeiten, gilt im Übrigen:

  • für die zentralen öffentlichen Auftraggeber, wie beispielsweise die Ministerien, seit dem 18. April 2019; und
  • für die subzentralen öffentlichen Auftraggeber, wie beispielsweise die Gemeinden, und sonstige Auftraggeber seit dem 18. April 2020.

Zudem müssen alle öffentlichen Stellen seit dem 18. Dezember 2021 einen Peppol-Zugang haben, um konforme elektronische Rechnungen über Peppol empfangen zu können.

Vorgehensweise und Details

Einreichung eines XML-Dokuments

Der Vorgang ist mit oder ohne Authentifizierung möglich.

Vorgang mit Authentifizierung

Der Wirtschaftsteilnehmer oder sein Bevollmächtigter, der den Antrag mit Authentifizierung einreicht, benötigt:

  • einen beruflichen Bereich auf der Plattform MyGuichet.lu; und
  • ein LuxTrust-Produkt (zum Beispiel: Token, Smartcard oder Signing Stick); oder
  • einen elektronischen Personalausweis (eID); oder
  • eine elektronische Identität eines anderen europäischen Landes (eIDAS).

Hinweis: Der Vorgang mit Authentifizierung wäre vorzuziehen, da er zahlreiche Vorteile gegenüber dem Vorgang ohne Authentifizierung bietet, nämlich:

  • die Möglichkeit, die Vorausfüllfunktionen zu verwenden, durch die das Formular mit den bereits im beruflichen Bereich gespeicherten Daten gespeist wird;
  • die Möglichkeit, die verschiedenen Belege und die Bestätigung direkt im beruflichen Bereich zu erhalten.

Vorgang ohne Authentifizierung

Der Wirtschaftsteilnehmer oder sein Bevollmächtigter, der den Antrag ohne Authentifizierung einreicht, benötigt für jede Rechnung einen einmaligen Zugangscode (Token).

Dieser Token ist im Vorfeld bei der öffentlichen Stelle zu beantragen, die den öffentlichen Auftrag vergeben hat (Auftraggeber) bzw. mit der der Konzessionsvertrag abgeschlossen wurde (Konzessionsbehörde).

Anmerkung: Der Vorgang ohne Authentifizierung ist für Wirtschaftsteilnehmer gedacht, die keine Möglichkeit haben, sich auf MyGuichet.lu anzumelden.

Eingabe der Informationen

Nach Eingabe der folgenden Informationen:

  • Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer;
  • Angaben zur Behörde, an die die Rechnung geht;

kann die betreffende Person durch Hochladen in MyGuichet.lu eine bereits konforme elektronische Rechnung einreichen, das heißt eine Rechnung, die der neuesten Fassung der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung, die das semantische Datenmodell einer elektronischen Rechnung festlegt, sowie einer der Syntaxen entspricht, die auf der neuesten von der Europäischen Kommission veröffentlichten Liste stehen.

Der Benutzer erhält anschließend eine Bestätigung der Übermittlung seiner konformen elektronischen Rechnung an das Backoffice, das für die Verteilung der elektronischen Rechnungen an die jeweiligen öffentlichen Stellen zuständig ist, und nach Bearbeitung der Rechnung durch dieses Backoffice:

  • sofern die hochgeladene elektronische Rechnung tatsächlich der europäischen Norm entspricht und erfolgreich an den Endempfänger übermittelt wurde: eine Nachricht über die erfolgreiche Übermittlung seiner konformen elektronischen Rechnung an den Endempfänger;
  • wenn die hochgeladene elektronische Rechnung der europäischen Norm nicht entspricht und/oder aus einem beliebigen Grund nicht an den Endempfänger übermittelt werden konnte: eine Fehlermeldung.

Anschließend erhält die einreichende Person einen Übermittlungsbeleg als Nachweis für die Übermittlung der Rechnung an die zuständige Behörde.

Anschließend erhält die einreichende Person einen Übermittlungsbeleg als Nachweis für die Übermittlung der Rechnung an die zuständige Behörde.

Hinweis: Die Rechnung wird nur dann an die jeweilige Behörde weitergeleitet, wenn sie bestätigt wurde.

Beizufügende Unterlagen

Beim Vorgang ohne Authentifizierung muss zwingend der Bestellschein beigefügt werden.

Unabhängig vom gewählten Vorgang kann der Wirtschaftsteilnehmer zudem folgende Unterlagen beifügen:

  • Pläne;
  • Stundenzettel (Timesheets);
  • sonstige Belege zur Erläuterung des Inhalts der Rechnung; oder
  • jeden weiteren ihm nützlich erscheinenden Beleg.

Die Anhänge müssen im PDF-Format eingereicht werden und dürfen nicht größer als 15 MB sein.

Beihilfen

Im Rahmen der Einführung der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung bei B2G-Geschäften („Business to Government“) haben kleine und sehr kleine Unternehmen unter gewissen Bedingungen Anspruch auf:

Gut zu wissen

  • Bei spezifischen Fragen zur elektronischen Rechnungsstellung können sich die Wirtschaftsteilnehmer an die Helpline eFacturation wenden, entweder telefonisch unter der Nummer (+352) 247-72155 oder per E-Mail an info@efact.public.lu.
  • Darüber hinaus steht ein Tutorial zur Verfügung, das den Unternehmen bei der Durchführung des elektronischen Vorgangs hilft:
  • Bei Fragen zu MyGuichet.lu im Allgemeinen oder den Funktionen (nicht spezifisch im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung) können sich die Wirtschaftsteilnehmer an den Helpdesk von MyGuichet.lu wenden oder die Hilfe-Rubrik zu MyGuichet.lu aufrufen.
  • Nähere Informationen zu den privaten Dienstleistern, die Peppol-Zugangspunkte anbieten, oder zu den Herausgebern von Rechnungs- oder Buchhaltungssoftware, die bereits standardmäßig mit Peppol verbundene Software anbieten, erhalten die Wirtschaftsteilnehmer:

Tutorials

Online-Dienste und Formulare

Online-Dienste

Zuständige Kontaktstellen

Helpline elektronische Rechnungstellung

House of Entrepreneurship

Abteilung eHandwierk der Handwerkskammer Luxemburg

Ministerium für Digitalisierung

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Teilnahme an einem öffentlichen Auftrag Durchsicht von Bekanntmachungen öffentlicher Aufträge Manuelle Eingabe einer elektronischen Rechnung oder Gutschrift im Rahmen eines öffentlichen Auftrags oder eines Konzessionsvertrags SME Packages - Digital

Links

Weitere Informationen

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