SME Packages - Digital

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Im Rahmen des Begleitprogramms SME Packages – Digital erhalten Sie individuelle Unterstützung bei der Implementierung eines digitalen Tools für eine effizientere Online-Kommunikation mit Ihren Kunden und eine bessere Verwaltung Ihres Unternehmens. Die SME-Packages – Digital ermöglichen es Ihnen, mit der Unterstützung eines Experten digitale Lösungen zu integrieren, während Sie von einem Berater bei der Umsetzung Ihrer digitalen Strategie begleitet werden. Das Paket ist in folgende Bereiche unterteilt:

  • digitales Marketing: Erstellung oder Verbesserung Ihrer Website, Kampagnen in sozialen Netzwerken usw.;
  • Managementsystem: Registrierkasse, branchenspezifische Software, ERP usw.;
  • elektronische Rechnungsstellung: ERP-System mit einem Modul für die elektronische Rechnungsstellung.

Zielgruppe

Jedes Unternehmen, das:

  • über eine Niederlassungsgenehmigung der Generaldirektion für Mittelstand des Ministeriums für Wirtschaft verfügt;
  • die Bedingungen für KMU in Bezug auf Personalbestand, Jahresumsatz und Jahresbilanz erfüllt;
  • seinen Sitz in Luxemburg hat.

Voraussetzungen

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Das an den SME Packages – Digital interessierte Unternehmen muss sich zunächst an das House of Entrepreneurship der Handelskammer oder an die Abteilung eHandwierk der Handwerkskammer (für Handwerksbetriebe) wenden.

Das Unternehmen muss sich zwingend einer Voranalyse des House of Entrepreneurship oder der Handwerkskammer unterziehen, was dem Unternehmen beim Ausfüllen des Formulars zur Beantragung des Zuschusses hilft.

Kosten

Um in den Genuss des Programms SME Packages – Digital zu kommen, muss das Unternehmen ein Projekt mit einem Wert zwischen 6.650 Euro (zzgl. MwSt.) und 25.000 Euro (zzgl. MwSt.) durchführen.

Vorgehensweise und Details

Höhe der Beihilfe

Die finanzielle Unterstützung, die von der Generaldirektion für Mittelstand des Ministeriums für Wirtschaft für die Implementierung einer digitalen Lösung gewährt wird, beläuft sich auf einen festen Betrag von 5.000 Euro (zzgl. MwSt.).

Der Zuschuss wird nach der Umsetzung des Pakets an das Unternehmen ausgezahlt.

Ablauf

Voranalyse Ihrer aktuellen Situation

Vereinbaren Sie einen Termin beim House of Entrepreneurship der Handelskammer oder bei der Abteilung eHandwierk der Handwerkskammer (für Handwerksbetriebe), um eine Voranalyse Ihrer aktuellen Situation im Bereich Digitalisierung zu erhalten und vorrangige Maßnahmen zu ermitteln.

Definition Ihres Pakets und Wahl des Anbieters

Sie wählen Ihr Paket sowie den Anbieter, der Ihren Erwartungen am besten entspricht. Gemeinsam legen Sie ein Angebot zwischen 6.650 Euro (zzgl. MwSt.) und 25.000 Euro (zzgl. MwSt.) fest.

Einreichung und Bestätigung Ihres Antrags auf Unterstützung

Die Teams des House of Entrepreneurship und der Abteilung eHandwierk (für Handwerksbetriebe) begleiten Sie bei der Vorbereitung Ihres Antrags auf Unterstützung.

Die Generaldirektion für Mittelstand des Ministeriums für Wirtschaft analysiert und bestätigt Ihre Bewerbung.

Implementierung des Pakets

Der Anbieter setzt das digitale Tool entsprechend dem gewählten Paket um.

Bewertung Ihres Pakets

Sobald die Begleitung durch den Anbieter abgeschlossen ist, erfolgt im Rahmen eines Treffens eine Auswertung im Hinblick auf Ihre Zufriedenheit und die erzielten Einsparungen. Damit gilt das Projekt als abgeschlossen.

Ihr Voucher

Sie bezahlen die Abschlussrechnung an den Anbieter. Die Generaldirektion für Mittelstand des Ministeriums für Wirtschaft überweist Ihnen einen Pauschalzuschuss in Höhe von 5.000 Euro.

Gut zu wissen

Sehen Sie sich das Video des Ministeriums für Wirtschaft über das Begleitprogramm SME Packages – Digital an.

Zuständige Kontaktstellen

Generaldirektion für Mittelstand

FÜR ALLE WIRTSCHAFTSZWEIGE AUSSER HANDWERK (Handel, Horeca, Dienstleistungen, freie Berufe usw.)

House of Entrepreneurship - Digital package

FÜR ALLE HANDWERKSBETRIEBE

Handwerkskammer - SME packages

Verwandte Vorgänge und Links

Links

Multimedia

SME Packages - Digital

vidéo sur YouTube

Rechtsgrundlagen

Règlement (UE) 2023/2831 de la Commission du 13 décembre 2023

relatif à l’application des articles 107 et 108 du traité sur le fonctionnement de l’Union européenne aux aides de minimis

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