Teilnahme an einem öffentlichen Auftrag
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Im öffentlichen Auftragswesen wird, von Ausnahmen abgesehen, auf den freien Wettbewerb zurückgegriffen, das heißt, es werden Auftragsbekanntmachungen im Portal für öffentliche Aufträge veröffentlicht.
Die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen und die anschließende Einreichung des Angebots bilden entscheidende Schritte in den verschiedenen Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge.
Der Auftrag wird nicht automatisch an das Unternehmen (den Bieter) vergeben, das das niedrigste Angebot eingereicht hat. Im Verlauf des Verfahrens halten sich die öffentlichen Auftraggeber (Staat, Gemeinden, öffentliche Einrichtungen oder Zweckverbände) an genau festgelegte Auswahl- und Zuschlagskriterien.
Für Architektur- und Ingenieurleistungen in Regie im öffentlichen Sektor gibt es spezifische Orientierungswerte für Stundensätze (Französisch, Pdf, 96 KB).
Betroffene Personen
Jeder Wirtschaftsbeteiligte kann Angebotsunterlagen erstellen, um anschließend im Rahmen des Vergabeverfahrens ein Angebot einzureichen:
- jede natürliche oder juristische Person; oder
- jede öffentliche Einrichtung; oder
- jeder Zusammenschluss von Personen;
die/der die Bedingungen aus der Ausschreibung eines öffentlichen Auftrags erfüllt.
Das Unternehmen kann zwischen verschiedenen Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge wählen:
- in Bezug auf Gewerke (nach Beruf);
- in Bezug auf Lose;
- in Bezug auf Generalunternehmer.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Einreichung eines Angebots sind im Besonderen Lastenheft (Cahier spécial des charges) enthalten, das der Auftragsbekanntmachung beigefügt ist oder dem Unternehmen übermittelt wird (Verfahren ohne Bekanntmachung). Darin sind insbesondere aufgeführt:
- die Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und die Benotungsmethode nach Punkten;
- die Ausführungsfristen;
- die Vertragsstrafen;
- die technische Beschreibung von Änderungsvorschlägen;
- die erforderlichen Versicherungen.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Wenn das Unternehmen einen eventuell interessanten Auftrag ausgewählt hat oder direkt von einem öffentlichen Auftraggeber aufgefordert wurde, ein Angebot einzureichen, muss es insbesondere prüfen:
- ob die verfügbaren Ressourcen (Personal, technische Mittel, finanzielle Mittel usw.) für die verlangten Leistungen ausreichen;
- ob die vorgeschriebenen Fristen eingehalten werden können.
Fristen
Zwecks Zulassung zum Verfahren muss das Unternehmen unbedingt die Fristen für die Einreichung der Bewerbungen/Angebote einhalten.
Achtung: Das Eingangsdatum ist maßgebend, nicht das Absendedatum. Die Beförderungsfristen der Post müssen daher beachtet werden.
Vorgehensweise und Details
Arten von Verfahren
Es gibt mehrere Arten von Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge:
- die Standardverfahren, für die die Öffentlichkeit von Bekanntmachungen im Portal für öffentliche Aufträge erforderlich ist;
- die Ausnahmeverfahren, die insbesondere in Abhängigkeit vom Umfang des Auftrags angewendet werden:
- das Verhandlungsverfahren oder nicht offene Verfahren ohne Veröffentlichung einer Bekanntmachung;
- das Verhandlungsverfahren;
- das Verhandlungsverfahren mit oder ohne vorherige(r) Veröffentlichung;
- der wettbewerbliche Dialog.
Ausarbeitung der Angebotsunterlagen
Das Unternehmen muss die Anforderungen des Lastenhefts wortgetreu einhalten. In diesem Dokument ist Folgendes festgehalten:
- die zu erbringende Leistung/Lieferung; und
- die Modalitäten für die Einreichung des Angebots; und
- die vom Auftraggeber verlangten Dokumente.
Unterlagen, die die Anforderungen des Lastenhefts nicht erfüllen, werden abgelehnt.
Bei begründeter Ablehnung von Angeboten können Unternehmen, die glauben geschädigt worden zu sein, dennoch Rechtsbehelfe einlegen.
Die Angebotsunterlagen ermöglichen es dem Unternehmen insbesondere:
- das Unternehmen oder die Mitglieder des Unternehmenszusammenschlusses vorzustellen;
- seine Erfahrung einzubringen;
- seine finanziellen Mittel und Sicherheiten anzugeben;
- seine Stärken zu betonen, die es von seinen Mitbewerbern abheben;
- sein Projekt darzulegen.
Das Unternehmen kann innerhalb vertretbarer Fristen auftragsrelevante Fragen an den öffentlichen Auftraggeber richten. Die Antworten stehen allen Teilnehmern am Verfahren zur Verfügung.
Abgabe der Angebotsunterlagen
Die Angebotsunterlagen werden folgendermaßen abgegeben:
- in elektronischer Form über das Portal für öffentliche Aufträge; oder
- eigenhändig gegen Empfangsbestätigung oder per Einschreiben mit Rückschein, wenn dies vom Auftraggeber zugelassen wird.
Für alle Aufträge über dem europäischen Schwellenwert ist die elektronische Form über das Portal für öffentliche Aufträge vorgeschrieben.
Belege
Je nach Verfahren muss das Unternehmen nachweisen, dass es seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, und dem Angebot folgende Bescheinigungen beifügen:
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS);
- eine Bescheinigung über die Erfüllung der Verpflichtungen hinsichtlich der Mehrwertsteuerpflicht der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l'enregistrement, des domaines et de la TVA - AED);
- eine Unverbindlichkeitsbescheinigung der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes - ACD), die bei der zuständigen Steuerkasse der ACD (Bureau de recette) formlos beantragt werden kann;
- einen aktuellen Auszug aus dem Strafregister.
Gegebenenfalls müssen in- und ausländische Nachunternehmer diese Bescheinigungen ebenfalls vorlegen.
Gut zu wissen
Elektronische Rechnungen
Ausstellung und Übermittlung
Ab dem 18. Mai 2022 müssen die Wirtschaftsbeteiligten im Rahmen eines öffentlichen Auftrags ihre Rechnungen in Form von elektronischen Rechnungen ausstellen und übermitteln, welche Folgendem entsprechen:
- der jüngsten EU-Norm; und
- einer der 2 folgenden Formate:
- XML UBL (Universal Business Language) nach der Norm ISO/IEC 19845:2015 (gepflegt von der Vereinigung ohne Gewinnzweck OASIS Open);
- XML UN/CEFACT CII (Cross Industry Invoice) (entwickelt durch die CEFACT-ONU) nach den Schemata XML 16B (SCRDM — CII).
Diese Verpflichtung tritt jedoch erst ab folgenden Daten in Kraft:
- 18. Oktober 2022 für Wirtschaftsbeteiligte, die am Datum des Abschlusses des Geschäftsjahres 2019 die bezifferten Grenzwerte von mindestens 2 der 3 folgenden Kriterien nicht überschritten haben:
- Bilanzsumme: 20 Millionen Euro;
- Nettoumsatz: 40 Millionen Euro;
- durchschnittliche Anzahl der im Laufe des Geschäftsjahrs beschäftigten Vollzeitarbeitnehmer: 250;
- 18. März 2023 für Wirtschaftsbeteiligte, die am Datum des Abschlusses des Geschäftsjahres 2019 die bezifferten Grenzwerte von mindestens 2 der 3 folgenden Kriterien nicht überschritten haben:
- Bilanzsumme: 4,4 Millionen Euro;
- Nettoumsatz: 8,8 Millionen Euro;
- durchschnittliche Anzahl der im Laufe des Geschäftsjahrs beschäftigten Vollzeitarbeitnehmer: 50.
Diese Verpflichtung gilt nicht für öffentliche Aufträge, die abgeschlossen werden:
- im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit;
- durch diplomatische Vertretungen oder Konsulate;
- im Rahmen der Teilnahme Luxemburgs an internationalen Ausstellungen im Ausland;
- im Rahmen von Staatsbesuchen, offiziellen Besuchen oder Arbeitsbesuchen im Ausland.
Nutzung des Peppol-Netzwerks
Die Auftraggeber müssen für den automatisierten Empfang von elektronischen Rechnungen das gemeinsame Europäische Netzwerk Peppol (Pan-European Public Procurement OnLine) nutzen. Dieses Netzwerk ermöglicht ebenfalls die Erstellung und automatisierte Übermittlung von elektronischen Rechnungen.
Die Wirtschaftsbeteiligten verfügen über mehrere Möglichkeiten, um sich in die Lage zu versetzen, elektronische Rechnungen über Peppol zu erstellen und zu übermitteln:
- einen Peppol-Zugangspunkt bei einem der zahlreichen spezialisierten Anbieter, die bereits in dem Bereich aktiv sind, mieten;
- selbst einen Peppol-Zugangspunkt einrichten: für Unternehmen einer gewissen Größe, die über Folgendes verfügen:
- einen eigenen erfahrenen IT-Dienst; und
- ausreichend Ressourcen;
- eine Rechnungs- und Buchhaltungssoftware (ERP) nutzen, die standardmäßig den Versand von den Formvorschriften entsprechenden Rechnungen über Peppol ermöglicht.
Hinweis: Bevor die Verpflichtung zur elektronischen Abrechnung für die Wirtschaftsbeteiligten in Kraft tritt, werden ihnen Online-Formulare zur Verfügung gestellt. Folglich werden Wirtschaftsbeteiligte, die das Peppol-Netzwerk noch nicht nutzen, ihre elektronischen Rechnungen erstellen und übermitteln können. Diese Formulare ermöglichen:
- die manuelle Eingabe der Bestandteile einer elektronischen Rechnung in die Felder des Formulars und die Einreichung dieses ordnungsgemäß ausgefüllten Formulars; oder
- das Herunterladen einer den Formvorschriften entsprechenden elektronischen Rechnung und die Einreichung dieses ordnungsgemäß ausgefüllten Formulars.
Zuständige Kontaktstellen
Portal für öffentliche Aufträge
-
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Portal für öffentliche Aufträge
- Adresse:
- 4, place de l'Europe L-2940 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 83 355
- E-Mail:
- info@marches.public.lu
- Website:
- http://www.marches.public.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 8 avril 2018
sur les marchés publics
-
Loi du 13 décembre 2021
modifiant la loi du 16 mai 2019 relative à la facturation électronique dans le cadre des marchés publics et des contrats de concession
-
Règlement grand-ducal du 24 mars 2014
portant institution de cahiers spéciaux des charges standardisés en matière de marchés publics
-
Règlement grand-ducal du 8 avril 2018
exécution de la loi du 8 avril 2018 sur les marchés publics et portant modification du seuil prévu à l’article 106 point 10° de la loi communale modifiée du 13 décembre 1988
-
Règlement grand-ducal du 13 décembre 2021
portant fixation du réseau de livraison commun et des solutions techniques alternatives utilisées pour la facturation électronique dans le cadre des marchés publics et des contrats de concession
-
Règlement ministériel du 18 janvier 2021
instituant les conditions d’utilisation du portail des marchés publics
- Communication du 23 janvier 2014 du ministre du Développement durable et des Infrastructures
-
Loi modifiée du 25 juin 2009
sur les marchés publics
-
Règlement grand-ducal modifié du 3 août 2009
portant exécution de la loi du 25 juin 2009 sur les marchés publics
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