Als Bürger die Ansprüche im Zusammenhang mit dem Zusatzrentensystem einsehen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Die Generalinspektion der sozialen Sicherheit (Inspection générale de la sécurité sociale - IGSS) stellt Bürgern, die einem Zusatzrentensystem angeschlossen sind, bestimmte Informationen im Zusammenhang mit diesem System zur Verfügung. Der Zugang zu diesen Informationen ist über MyGuichet.lu möglich und erfolgt mittels Authentifizierung (anhand eines LuxTrust-Produkts oder eines elektronischen Personalausweises).

Zusatzrentensysteme bilden in Luxemburg die 2. Säule der Altersvorsorge. Sie stehen im beruflichen Rahmen zur Verfügung. Es wird zwischen 2 verschiedenen Arten unterschieden:

  1. Rentensysteme, die von Unternehmen für ihre Angestellten eingerichtet werden. Diese Zusatzrentensysteme müssen bei der zuständigen Behörde, der Generalinspektion der sozialen Sicherheit (IGSS), registriert sein.
  2. Von der IGSS anerkannte Rentensysteme zur Aufnahme der Beitragszahlungen von Selbstständigen oder der erworbenen Ansprüche von ehemaligen Arbeitnehmern, die nicht im Rahmen des ursprünglichen Zusatzrentensystems ihres früheren Arbeitgebers weitergeführt werden können.

Der Zweck von Zusatzrentensystemen besteht darin, dass von den Begünstigten Ruhestands-, Todesfall-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenleistungen bezogen werden können. Diese Leistungen werden zusätzlich zu den Leistungen aus den gesetzlichen Sozialversicherungssystemen bezogen. Die Einrichtung solcher Zusatzrentensysteme erfolgt auf freiwilliger Basis und sie gelten nicht unbedingt für alle Arbeitnehmer und Selbstständigen.

Wenn Sie einem Zusatzrentensystem angeschlossen sind, stellt Ihnen die IGSS über MyGuichet.lu bestimmte Informationen im Zusammenhang mit diesem System zur Verfügung. Der Zugang zu diesen Informationen auf MyGuichet.lu erfolgt mittels Authentifizierung (anhand eines LuxTrust-Produkts oder eines elektronischen Personalausweises).

Hinweis: Dieser Dienst ist nicht für Zusatzrenten verfügbar, die vom Bürger selbst finanziert werden, auch nicht für solche, die auf einem Produkt zur privaten Altersvorsorge im Sinne von Artikel 111bis L.I.R. beruhen und unter die 3. Säule der Altersvorsorge fallen.

Betroffene Personen

Jede natürliche Person:

  • die gebietsansässig oder nicht gebietsansässig ist und in Luxemburg eine berufliche Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbstständiger ausübt oder ausgeübt hat; und
  • die angeschlossen ist an:
    • ein von einem luxemburgischen Arbeitgeber eingerichtetes betriebliches Zusatzrentensystem; oder
    • ein Zusatzrentensystem, das zur Aufnahme von Zusatzrentenbeiträgen von Selbstständigen oder zur Aufrechterhaltung der Ansprüche von ehemaligen Arbeitnehmern zugelassen ist.

Voraussetzungen

Wenn Sie Ihre Ansprüche im Zusammenhang mit einem Zusatzrentensystem einsehen möchten, müssen Sie zwingend:

Hinweis:

  • Damit Ihre Daten über Ihre Ansprüche aus einem Zusatzrentensystem auf MyGuichet.lu angezeigt werden können, muss der Verwalter des Rentensystems (in der Regel eine Versicherungsgesellschaft oder ein Berater) diese Daten zuvor an die IGSS übermittelt haben.
  • Es können ausschließlich Daten für die Geschäftsjahre 2022 und danach angezeigt werden.

Vorgehensweise und Details

Zugriff auf den Dienst zur Einsichtnahme in die Daten über die Ansprüche im Zusammenhang mit einem Zusatzrentensystem

Als Bürger können Sie Ihre Ansprüche im Zusammenhang mit einer Zusatzrente in Ihrem privaten Bereich auf MyGuichet.lu mittels der authentischen Quellen einsehen. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:

  • Rufen Sie die Rubrik „Meine Daten“ auf;
  • klicken Sie dann in der Rubrik „Arbeit“ auf „Betriebliche Altersvorsorge“.

Gut zu wissen

Da die angezeigten Daten auf den vom Verwalter des Zusatzrentensystems übermittelten Daten beruhen, übernimmt die IGSS keine Gewährleistung für ihre Genauigkeit. Sollten Sie Unstimmigkeiten feststellen, bittet Sie die IGSS, sich mit dem für den betreffenden Rentenplan angegebenen Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

  • Loi du 8 juin 1999

    relative aux régimes complémentaires de pension

  • Règlement grand-ducal du 11 janvier 2012

    établissant le relevé des renseignements à fournir par les entreprises en matière de régimes complémentaires de pension

  • Loi modifiée du 8 juin 1999

    relative aux régimes complémentaires de pension - version coordonnée au 1er janvier 2019 (Version coordonnéé élaborée par l'IGSS à des fins d'information)

  • Loi modifiée du 13 juillet 2005

    concernant les activités et la surveillance des institutions de retraite professionnelle - version coordonnée au 1er janvier 2020 (Version coordonnée élaborée par l'IGSS à des fins d'information)

  • Règlement grand-ducal modifié du 22 décembre 2006

    déterminant le montant et les modalités d'exécution des taxes prévues à l'article 30, paragraphe (4) de la loi modifiée du 8 juin 1999 relative aux régimes complémentaires de pension - version coordonnée au 4 février 2020 (Version coordonnée élaborée par l'IGSS à des fins d'information)

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