Überprüfung Ihrer Ansprüche im Zusammenhang mit einer ergänzenden Altersversorgung

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Die Generalinspektion der sozialen Sicherheit (IGSS) stellt Personen, die einer ergänzenden Altersversorgung angeschlossen sind, bestimmte Informationen im Zusammenhang mit diesem System zur Verfügung. Über Ihren privaten Bereich auf MyGuichet.lu können Sie online auf diese Informationen zugreifen.

Ergänzende Altersversorgungssysteme bilden in Luxemburg die 2. Säule der Altersvorsorge. Sie stehen im beruflichen Rahmen zur Verfügung. Es wird zwischen 2 verschiedenen Arten unterschieden:

  1. der betrieblichen Altersversorgung (auch „Betriebsrente“ oder „betriebliche Altersvorsorge“ genannt), die von Unternehmen für ihre Arbeitnehmer eingerichtet wird: Diese ergänzenden Altersversorgungssysteme müssen bei der zuständigen Behörde, der Generalinspektion der sozialen Sicherheit (Inspection générale de la sécurité sociale - IGSS), registriert sein;
  2. von der IGSS anerkannte Systemen zur Aufnahme der Beitragszahlungen von Selbstständigen oder der erworbenen Ansprüche von ehemaligen Arbeitnehmern, die nicht im Rahmen der ursprünglichen Betriebsrente ihres früheren Arbeitgebers weitergeführt werden können.

Der Zweck von ergänzenden Altersversorgungssystemen besteht darin, dass von den Begünstigten Ruhestands-, Todesfall-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenleistungen bezogen werden können. Diese Leistungen werden zusätzlich zu den Leistungen aus den gesetzlichen Sozialversicherungssystemen bezogen. Die Einrichtung solcher ergänzenden Altersversorgungssysteme erfolgt auf freiwilliger Basis, und sie gelten nicht unbedingt für alle Arbeitnehmer und Selbstständigen.

Wenn Sie einem ergänzenden Altersversorgungssystem angeschlossen sind, stellt Ihnen die IGSS über MyGuichet.lu bestimmte Informationen im Zusammenhang mit diesem System zur Verfügung. 

Zusatzrenten, die vom Bürger selbst auf der Grundlage eines individuellen Altersvorsorgeprodukts im Sinne von Artikel 111bis L.I.R. finanziert werden und die dritte Säule der Altersvorsorge bilden, können nicht über MyGuichet.lu eingesehen werden.

Betroffene Personen

Alle im Nationalen Register natürlicher Personen (Registre national des personnes physiques - RNPP) eingetragenen Personen, unabhängig davon, ob sie in Luxemburg wohnen oder nicht, die:

  • in Luxemburg eine berufliche Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbstständiger ausüben oder ausgeübt haben; und
  • einem ergänzenden Altersversorgungssystem angeschlossen sind, das:
    • von einem luxemburgischen Arbeitgeber eingerichtet wurde; oder
    • zur Aufnahme von Altersvorsorgebeiträgen von Selbstständigen oder zur Aufrechterhaltung der Ansprüche von ehemaligen Arbeitnehmern zugelassen ist.

Auf MyGuichet.lu können nur die Informationen zu den Geschäftsjahren 2022 und später eingesehen werden, die der Verwalter des Systems (in der Regel eine Versicherungsgesellschaft oder ein Berater) an die IGSS weitergeleitet hat.

Voraussetzungen

Um Ihre ergänzenden Altersversorgungssysteme online einsehen zu können, müssen Sie über einen privaten Bereich auf MyGuichet.lu verfügen. Für die Erstellung eines solchen Bereichs benötigen Sie ein Authentisierungsmittel, das heißt:

  • ein LuxTrust-Produkt;
  • einen luxemburgischen elektronischen Personalausweis (eID); oder
  • ein eIDAS-Mittel eines anderen europäischen Landes.

Vorgehensweise und Details

Über den Online-Dienst „Betriebliche Altersvorsorge“ können Sie in Ihrem privaten Bereich auf MyGuichet.lu unter anderem folgende Informationen einsehen:

  • die Arbeitgeber, bei denen Sie einer Betriebsrente angeschlossen sind;
  • die Bezeichnung und den Verwalter des ergänzenden Altersversorgungssystems;
  • die Leistungen (Alter, Tod, Erwerbsunfähigkeit, persönliche Beiträge), die Ihnen zustehen;
  • die Ein- und Austrittsdaten bei den verschiedenen Arbeitgebern;
  • das Datum, ab dem Ihre Ansprüche erworben sind;
  • ggf. die Höhe des jährlichen Beitrags, der in das System eingezahlt wird;
  • die Höhe Ihrer Ersparnisse;
  • die Ihnen bereits ausgezahlten Leistungen;
  • die von den Leistungen einbehaltenen Steuer- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Klicken Sie auf den nachstehenden Link, um über Ihren privaten Bereich auf MyGuichet.lu auf den Online-Dienst „Betriebliche Altersvorsorge“ zuzugreifen:

Damit Sie nicht jedes Mal im Katalog nach dem Online-Dienst suchen müssen, können Sie diesen einfach zu Ihren Favoriten hinzufügen. So können Sie direkt von der Startseite Ihres privaten Bereichs aus darauf zugreifen.

Gut zu wissen

Da die angezeigten Informationen auf den vom Verwalter des ergänzenden Altersversorgungssystems übermittelten Informationen beruhen, übernimmt die IGSS keine Gewährleistung für ihre Genauigkeit. Sollten Sie Unstimmigkeiten feststellen, bittet Sie die IGSS, sich mit dem für den betreffenden Rentenplan angegebenen Verwalter in Verbindung zu setzen.

Tutorials

Online-Dienste und Formulare

Online-Dienste

Zuständige Kontaktstellen

  • Generalinspektion der sozialen Sicherheit (IGSS)
Hauptadresse:
26, rue Sainte Zithe L-2763 Luxemburg Luxemburg
Website:
Website
Telefon:
(+352) 247 86 383
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 9:00 Uhr
Freitag:
9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag:
Geschlossen
Sonntag:
Geschlossen
Montag:
9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
E-Mail:

Allgemeine Fragen

pencom@igss.etat.lu
Postfach:

Postfach 1308 / L-1013

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

  • Loi du 8 juin 1999

    relative aux régimes complémentaires de pension

  • Règlement grand-ducal du 11 janvier 2012

    établissant le relevé des renseignements à fournir par les entreprises en matière de régimes complémentaires de pension

  • Loi modifiée du 8 juin 1999

    relative aux régimes complémentaires de pension – version coordonnée au 1ᵉʳ janvier 2019 (version coordonnée élaborée par l’IGSS à des fins d’information)

  • Loi modifiée du 13 juillet 2005

    concernant les activités et la surveillance des institutions de retraite professionnelle – version coordonnée au 1ᵉʳ janvier 2020 (version coordonnée élaborée par l’IGSS à des fins d’information)

  • Règlement grand-ducal modifié du 22 décembre 2006

    déterminant le montant et les modalités d’exécution des taxes prévues à l’article 30, paragraphe (4) de la loi modifiée du 8 juin 1999 relative aux régimes complémentaires de pension – version coordonnée au 4 février 2020 (version coordonnée élaborée par l’IGSS à des fins d’information)

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