Als Unternehmen die Daten über die eingerichteten Zusatzrentensysteme einsehen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Zusatzrentensysteme bilden in Luxemburg die 2. Säule der Altersvorsorge. Sie werden im beruflichen Rahmen auf freiwilliger Basis von Unternehmen für ihre Angestellten eingerichtet.

Diese Zusatzrentensysteme müssen bei der für Zusatzrentensysteme zuständigen Behörde, der Generalinspektion der sozialen Sicherheit (IGSS), registriert sein.

Die IGSS stellt betroffenen Unternehmen über MyGuichet.lu bestimmte Informationen im Zusammenhang mit dem bzw. den von ihnen eingerichteten betrieblichen Zusatzrentensystemen zur Verfügung.

Unternehmen können auf MyGuichet.lu 2 verschiedene Arten von Informationen einsehen:

  1. allgemeine Informationen, die von der IGSS im Rahmen des Registrierungsverfahrens erfasst wurden und folgende Angaben umfassen:
    • im Rahmen des Rentensystems angebotene Deckungsarten;
    • Identität des Verwalters des Rentensystems (in der Regel eine Versicherungsgesellschaft oder ein Berater);
    • Aktivierungsdatum und gegebenenfalls Enddatum des betreffenden Rentensystems;
    • von der IGSS festgestellter Konformitätsstatus in Bezug auf das Gesetz über die Zusatzrentensysteme;
  2. spezifische Informationen, die aus den Mitteilungen des Verwalters des Zusatzrentensystems hervorgehen. Hierbei handelt es sich um Informationen zur Finanzierung des Rentensystems und zur Anzahl der dem System angeschlossenen Mitglieder, für die der Verwalter Daten an die IGSS übermittelt hat.

Zur Einsichtnahme in diese Daten können Sie auf MyGuichet.lu einen Dienst zur Anzeige und Überprüfung in Anspruch nehmen.

Betroffene Personen

Jede juristische und natürliche Person mit Sitz in Luxemburg oder im Ausland, die nach dem 31. Dezember 2021:

  • über ein Zusatzrentensystem im Sinne des Gesetzes über die Zusatzrentensysteme verfügt; und
  • die die Registrierung eines solchen Systems bei der IGSS nachweisen kann.

Voraussetzungen

Zugangscode für den Zugriff auf Ihren beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu

Um auf die Daten über die Rentensysteme für Ihre Angestellten zuzugreifen, benötigen Sie einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu. Dieser muss mittels eines von der IGSS vergebenen Zugangscodes („Token“) zertifiziert sein. In der Regel wird dieser Zugangscode bei der Registrierung des ersten Zusatzrentensystems vergeben. Wenn Sie bereits vor dem 1. Februar 2024 die Registrierung eines Zusatzrentensystems vorgenommen haben, erhalten Sie Ihren Zugangscode, sobald dieser Dienst online geschaltet wird.

Die Zugangscodes werden von der IGSS per Post an die Geschäftsleitung der betroffenen Unternehmen geschickt.

Hinweis:

  • Pro Unternehmen wird nur ein einziger Zugangscode generiert, mit dem die Daten aller vom jeweiligen Unternehmen bei der IGSS registrierten Zusatzrentensysteme abgerufen werden können.
  • Die Erstellung zusätzlicher Zugangscodes ist nicht möglich, auch nicht im Falle mehrerer Rentensysteme innerhalb des Unternehmens.
  • Es ist nicht möglich, für den zugewiesenen Zugangscode den Zugriff auf ein oder mehrere bestimmte Rentensysteme des Unternehmens zu beschränken.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Hinweis: Die zertifizierten beruflichen Bereiche sind kollaborativ angelegt. Das heißt, dass Sie als Administrator andere Mitarbeiter (Benutzer) in Ihren Bereich einladen können.

Verlust oder Nicht-Erhalt des Zugangscodes

Im Falle des Verlusts oder Nicht-Erhalts Ihres Zugangscodes setzen Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse data.pencom@igss.etat.lu mit dem Dienst für Zusatzrentensysteme der IGSS in Verbindung, um einen neuen Token zu erhalten.

Hinweis:

  • Damit Sie sich als Unternehmen spezifische Informationen über Ihre Zusatzrentensysteme auf MyGuichet.lu anzeigen lassen können, ist es erforderlich, dass der Verwalter des Rentensystems diese Daten zuvor an die IGSS übermittelt.
  • Den Unternehmen können ausschließlich Daten für die Geschäftsjahre 2022 und danach angezeigt werden.

Vorgehensweise und Details

Zugriff auf den Dienst zur Einsichtnahme in die Daten im Zusammenhang mit den Zusatzrentensystemen

Als Unternehmen können Sie die Daten über Ihr(e) Zusatzrentensystem(e) in Ihrem beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu mittels der authentischen Quellen einsehen. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:

  • Rufen Sie die Rubrik „Meine beruflichen Daten“ auf.
  • Klicken Sie dann in der Rubrik „Personalwesen“ auf „Betriebliches Altervorsorgewerk“.

Widerruf des Zugangscodes durch das Unternehmen

Das Unternehmen kann den zertifizierten Zugriff auf die Informationen zu seinen betrieblichen Zusatzrentensystemen jederzeit widerrufen.

Um einen Zugangscode zu widerrufen, setzen Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse data.pencom@igss.etat.lu mit dem Dienst für Zusatzrentensysteme der IGSS in Verbindung.

Verlängerung eines Zugangscodes

In der Regel stellt die IGSS sicher, dass die Gültigkeitsdauer der Zugangscodes rechtzeitig verlängert wird. Sollte Ihr Zugangscode dennoch abgelaufen sein, setzen Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse data.pencom@igss.etat.lu mit dem Dienst für Zusatzrentensysteme der IGSS in Verbindung.

Gut zu wissen

Da die angezeigten Daten auf den vom Verwalter des Zusatzrentensystems übermittelten Daten beruhen, übernimmt die IGSS keine Gewährleistung für ihre Genauigkeit. Sollten Sie Unstimmigkeiten feststellen, bittet Sie die IGSS, sich mit dem für den betreffenden Rentenplan angegebenen Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen.

Wenn Sie als Unternehmen Zusatzrentensysteme verwalten, haben Sie zusätzlich zu den Daten über die als Arbeitgeber eingerichteten Rentensysteme auch Zugriff auf die Daten in Verbindung mit Ihren:

  • von der IGSS zugelassenen Rentensystemen für Selbstständige; und
  • zugelassenen Rentensystemen zur Aufrechterhaltung der Ansprüche von ehemaligen Arbeitnehmern, die nicht im Rahmen des ursprünglichen Zusatzrentensystems des früheren Arbeitgebers weitergeführt werden können (früher „ordnungsgemäß zugelassene Systeme“ (régimes dûment agréés)).

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

  • Loi du 8 juin 1999

    relative aux régimes complémentaires de pension

  • Règlement grand-ducal du 11 janvier 2012

    établissant le relevé des renseignements à fournir par les entreprises en matière de régimes complémentaires de pension

  • Loi modifiée du 8 juin 1999

    relative aux régimes complémentaires de pension - version coordonnée au 1er janvier 2019 (Version coordonnéé élaborée par l'IGSS à des fins d'information)

  • Loi modifiée du 13 juillet 2005

    concernant les activités et la surveillance des institutions de retraite professionnelle - version coordonnée au 1er janvier 2020 (Version coordonnée élaborée par l'IGSS à des fins d'information)

  • Règlement grand-ducal modifié du 22 décembre 2006

    déterminant le montant et les modalités d'exécution des taxes prévues à l'article 30, paragraphe (4) de la loi modifiée du 8 juin 1999 relative aux régimes complémentaires de pension - version coordonnée au 4 février 2020 (Version coordonnée élaborée par l'IGSS à des fins d'information)

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