Urlaub zur Arbeitsuche

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Arbeitnehmer, denen ordentlich gekündigt wurde, haben während der Kündigungsfrist Anspruch auf einen zusätzlichen bezahlten Urlaub von höchstens 6 Arbeitstagen. Dieser Urlaub wird in voller Höhe bezahlt und kann aufgeteilt werden. Er ermöglicht es ihnen, eine neue Arbeitsstelle zu suchen.

Betroffene Personen

Anspruch auf Urlaub zur Arbeitsuche haben Arbeitnehmer:

  • gegen die der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung ausgesprochen hat und die zuvor in einem rechtmäßig in Luxemburg niedergelassenen und tätigen Unternehmen beschäftigt waren;
  • die in der Kündigungsfrist arbeiten.

Arbeitnehmer, die während der Kündigungsfrist freigestellt sind, können den Urlaub nicht in Anspruch nehmen.

Gilt die Freistellung jedoch nicht für die gesamte Kündigungsfrist, können Arbeitnehmer den gesamten Urlaub zur Arbeitsuche in Anspruch nehmen.

Keinen Anspruch auf Urlaub zur Arbeitsuche haben Arbeitnehmer:

  • die aufgrund einer schwerwiegenden Verfehlung entlassen wurden;
  • die selbst gekündigt haben;
  • deren Arbeitsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien aufgelöst wurde;
  • die während der Probezeit entlassen wurden.

Voraussetzungen

Um den Urlaub zur Arbeitsuche in Anspruch nehmen zu können, müssen entlassene Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg:

  • sich bei der Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l’emploi - ADEM) arbeitsuchend melden;
  • ihrem Arbeitgeber den Nachweis erbringen, dass sie tatsächlich zu einem Vorstellungsgespräch erwartet werden.

Sofern zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine Vereinbarung getroffen wurde, fällt die Anmeldung bei der ADEM nicht unter den Urlaub zur Arbeitsuche und muss außerhalb der normalen Arbeitszeiten erfolgen.

Dauer des Urlaubs

Der Urlaub zur Arbeitsuche ist auf 6 Arbeitstage für die gesamte Dauer der Kündigungsfrist begrenzt. Dieser vom Arbeitgeber vergütete Sonderurlaub:

  • gilt nur während der Kündigungsfrist, wenn der Arbeitnehmer noch zur Arbeit verpflichtet ist. Er kann unter keinen Umständen am Ende der Kündigungsfrist genommen werden, um diese zu verlängern;
  • muss entsprechend den für die Gespräche vorgesehenen Terminen aufgeteilt werden und kann vom Arbeitnehmer nicht auf einmal genommen werden. Dieser Urlaub kann genommen werden in:
    • Stunden;
    • halben oder ganzen Tagen.

Antragstellung

Der Arbeitnehmer beantragt den für ein Vorstellungsgespräch benötigten Urlaub im Voraus, um die betriebsinterne Organisation nicht zu stören. Der Arbeitgeber kann den beantragten Urlaub grundsätzlich nur aus zwingenden betriebsbedingten Gründen ablehnen.

Der Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber dann nachweisen, dass er tatsächlich bei einem Bewerbungsgespräch war, indem er das vorausgefüllte Formular vervollständigt:

  • das auf Antrag von der ADEM zur Verfügung gestellt wird; und
  • das nach dem Vorstellungsgespräch vom Personalvermittler gegengezeichnet wird.

Jede andere vom Personalvermittler, bei dem sich der Arbeitnehmer vorgestellt hat, ausgestellte Bescheinigung ist ebenfalls gültig.

Dieser Urlaub gilt sowohl für Gespräche im Falle von durch die ADEM vorgeschlagenen Stellenangeboten als auch für Gespräche, die auf Initiative des Arbeitnehmers hin entstehen, sofern die Abwesenheit des Arbeitnehmers gerechtfertigt ist und dem Arbeitgeber durch eine Bescheinigung eines Personalvermittlers nachgewiesen wird.

Gut zu wissen

Arbeitsuchende, unabhängig davon, ob sie bei der ADEM gemeldet sind oder nicht, können das JobBoard der ADEM konsultieren. Dabei handelt es sich um eine interaktive Online-Plattform, die Arbeitsuchende und Arbeitgeber in Luxemburg zusammenbringt. Jeder Arbeitsuchende kann dort ohne vorherige Formalitäten die von den Unternehmen veröffentlichten Stellenangebote abrufen.

Allerdings haben nur bei der ADEM gemeldete Arbeitsuchende:

  • exklusiven Zugang zu den Stellenangeboten während der ersten 7 Tage nach ihrer Veröffentlichung;
  • ein Bewerberprofil, das von Arbeitgebern auf dem JobBoard abgerufen werden kann.

Zuständige Kontaktstellen

  • Arbeitsagentur (ADEM)

    Adresse:
    Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 247 88 888
    Contact Center für Arbeitsuchende
    Telefon:
    (+352) 247 88 000
    Contact Center für Arbeitgeber
  • Verwandte Vorgänge und Links

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