Einen Urlaub im Rahmen der nationalen Elternvertretung beantragen
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Eltern von Schülern, die eine luxemburgische Grundschule, Sekundarschule oder Förderschule besuchen, werden von einer nationalen Elternvertretung repräsentiert.
Die nationalen Elternvertreter werden für eine verlängerbare Amtszeit von 3 Jahren gewählt.
Damit diese 12 Elternvertreter ihre Aufgaben wahrnehmen können, haben sie Anspruch auf 8 Tage bzw. 64 Stunden Sonderurlaub pro Jahr.
Für teilzeitbeschäftigte Vertreter wird der Sonderurlaub entsprechend ihrem Arbeitszeitmodell berechnet.
Betroffene Personen
Die 12 Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter von Schülern, aus denen sich die nationale Elternvertretung zusammensetzt.
Sollte ein Elternvertreter in dem von ihm vertretenen Bereich keine eingeschulten Kinder mehr haben, endet sein Mandat als Vertreter mit Ablauf des laufenden Schuljahrs.
Fristen
Elternvertreter müssen ihre Urlaubstage für das gesamte Jahr zu Beginn des Jahres vom Arbeitgeber genehmigen lassen.
Für Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber die Erstattung für die Gesamtheit der von jedem Arbeitnehmer in Anspruch genommenen Sonderurlaubstage einmal im Jahr beantragen.
Selbstständige müssen ihren Antrag auf Ausgleichsentschädigung am Jahresende unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars stellen.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Elternvertreter müssen ihre Urlaubstage zu Beginn des Jahres unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars vom Arbeitgeber genehmigen lassen.
Nach Absprache mit seinem Arbeitgeber kann der Elternvertreter den Urlaub zu einem ihm zweckmäßig erscheinenden Zeitpunkt nehmen.
Das vom Arbeitgeber unterzeichnete Formular ist an die Abteilung für die Koordinierung der pädagogischen und technologischen Forschung und Innovation (Service de coordination de la recherche et de l’innovation pédagogiques et technologiques - SCRIPT) zu übermitteln.
Berechnung der Anzahl der Urlaubstage für den individuellen Bildungsurlaub
Anzahl der jährlichen Urlaubsstunden entsprechend der Anzahl der geleisteten Wochenstunden (lt. Arbeitsvertrag)
Arbeitszeit laut Arbeitsvertrag |
Anzahl der Sonderurlaubsstunden |
40 Stunden/Woche |
64 Stunden/Jahr |
32 |
51 |
30 |
48 |
25 |
40 |
20 |
32 |
Entschädigung der Begünstigten des Urlaubs
Im Rahmen dieses Sonderurlaubs können die Begünstigten ihrem Arbeitsplatz bei voller Entgeltfortzahlung fernbleiben.
Elternvertreter, die während dieses Sonderurlaubs an einer Sitzung teilnehmen, sind im Rahmen von Sonderregelungen zur Unfallversicherung versichert.
Entschädigung der Arbeitgeber
Sobald der Vertreter seinen Urlaub in Anspruch genommen hat, kann der Arbeitgeber unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars einen Antrag auf Erstattung stellen.
Der Antrag auf Erstattung wird einmal im Jahr für die Gesamtheit der genommenen Urlaubstage gestellt. Der Staat erstattet dem Arbeitgeber die Ausgleichsentschädigung sowie den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge, wobei der Betrag nicht höher als das Vierfache des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer sein darf.
Entschädigung der Selbstständigen
Elternvertreter, die einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, kommen in den Genuss einer Ausgleichsentschädigung.
Diese Ausgleichsentschädigung wird auf der Grundlage des Einkommens festgelegt, das im vorangehenden Steuerjahr als Beitragsbemessungsgrundlage für die Rentenversicherung zugrunde gelegt wurde, darf aber nicht höher als das Vierfache des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer sein.
Die Ausgleichsentschädigung wird vom Staat direkt an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend SCRIPT (Abteilung für die Koordinierung der pädagogischen und technologischen Forschung und Innovation)
- Adresse:
- 33, rives de Clausen L-2165 Walferdange Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 85187
- Fax:
- (+352) 247 85137
- Website:
- https://script.lu/fr
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