• Notre prestataire de services LuxTrust annonce une maintenance le samedi 19 avril de 22h00 à 23h59. Pendant cette période il ne sera pas possible de se connecter aux services publics comme MyGuichet.lu ou eCDF ni de signer électroniquement à l’aide d’un produit LuxTrust. Une connexion et signature avec GouvID reste cependant possible. Par ailleurs, l’utilisation de l’app MyGuichet.lu pour des démarches sans signature reste fonctionnelle, à condition que l’app est couplée avec l’espace personnel de l’utilisateur. 
  • Unser Dienstleister LuxTrust kündigt für Samstag, den 19. April, von 22:00 bis 23:59 Uhr Wartungsarbeiten an. Während dieses Zeitraums ist es nicht möglich, sich bei öffentlichen Diensten wie MyGuichet.lu oder eCDF einzuloggen oder mit einem LuxTrust-Produkt elektronisch zu unterschreiben. Das Einloggen und Unterschreiben mit GouvID bleiben jedoch möglich. Zudem ist die Nutzung der App MyGuichet.lu für Vorgänge ohne Unterschrift weiterhin gewährleistet, sofern die App mit dem persönlichen Bereich des Nutzers gekoppelt ist.
  • Our service provider LuxTrust has announced maintenance work on Saturday 19 April from 22.00 to 23.59. During this period, it will not be possible to log in to public services such as MyGuichet.lu or eCDF, or to sign electronically using a LuxTrust product. However, it is still possible to log in and sign with GouvID. Furthermore, the MyGuichet.lu mobile app can still be used for procedures that do not require a signature, provided that the app is linked to the user's private eSpace.

Einen Urlaub im Rahmen der nationalen Elternvertretung beantragen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Eltern von Schülern, die eine luxemburgische Grundschule, Sekundarschule oder Förderschule besuchen, werden von einer nationalen Elternvertretung repräsentiert.

Die nationalen Elternvertreter werden für eine verlängerbare Amtszeit von 3 Jahren gewählt.

Damit diese 12 Elternvertreter ihre Aufgaben wahrnehmen können, haben sie Anspruch auf 8 Tage bzw. 64 Stunden Sonderurlaub pro Jahr.

Für teilzeitbeschäftigte Vertreter wird der Sonderurlaub entsprechend ihrem Arbeitszeitmodell berechnet.

Betroffene Personen

Die 12 Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter von Schülern, aus denen sich die nationale Elternvertretung zusammensetzt.

Sollte ein Elternvertreter in dem von ihm vertretenen Bereich keine eingeschulten Kinder mehr haben, endet sein Mandat als Vertreter mit Ablauf des laufenden Schuljahrs.

Fristen

Elternvertreter müssen ihre Urlaubstage für das gesamte Jahr zu Beginn des Jahres vom Arbeitgeber genehmigen lassen.

Für Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber die Erstattung für die Gesamtheit der von jedem Arbeitnehmer in Anspruch genommenen Sonderurlaubstage einmal im Jahr beantragen.

Selbstständige müssen ihren Antrag auf Ausgleichsentschädigung am Jahresende unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars stellen.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Elternvertreter müssen ihre Urlaubstage zu Beginn des Jahres unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars vom Arbeitgeber genehmigen lassen.

Nach Absprache mit seinem Arbeitgeber kann der Elternvertreter den Urlaub zu einem ihm zweckmäßig erscheinenden Zeitpunkt nehmen.

Das vom Arbeitgeber unterzeichnete Formular ist an die Abteilung für die Koordinierung der pädagogischen und technologischen Forschung und Innovation (Service de coordination de la recherche et de l’innovation pédagogiques et technologiques - SCRIPT) zu übermitteln.

Berechnung der Anzahl der Urlaubstage für den individuellen Bildungsurlaub

Anzahl der jährlichen Urlaubsstunden entsprechend der Anzahl der geleisteten Wochenstunden (lt. Arbeitsvertrag)

Arbeitszeit laut Arbeitsvertrag

Anzahl der Sonderurlaubsstunden

40 Stunden/Woche

64 Stunden/Jahr

32

51

30

48

25

40

20

32

Entschädigung der Begünstigten des Urlaubs

Im Rahmen dieses Sonderurlaubs können die Begünstigten ihrem Arbeitsplatz bei voller Entgeltfortzahlung fernbleiben.

Elternvertreter, die während dieses Sonderurlaubs an einer Sitzung teilnehmen, sind im Rahmen von Sonderregelungen zur Unfallversicherung versichert.

Entschädigung der Arbeitgeber

Sobald der Vertreter seinen Urlaub in Anspruch genommen hat, kann der Arbeitgeber unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars einen Antrag auf Erstattung stellen.

Der Antrag auf Erstattung wird einmal im Jahr für die Gesamtheit der genommenen Urlaubstage gestellt. Der Staat erstattet dem Arbeitgeber die Ausgleichsentschädigung sowie den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge, wobei der Betrag nicht höher als das Vierfache des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer sein darf.

Entschädigung der Selbstständigen

Elternvertreter, die einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, kommen in den Genuss einer Ausgleichsentschädigung.

Diese Ausgleichsentschädigung wird auf der Grundlage des Einkommens festgelegt, das im vorangehenden Steuerjahr als Beitragsbemessungsgrundlage für die Rentenversicherung zugrunde gelegt wurde, darf aber nicht höher als das Vierfache des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer sein.

Die Ausgleichsentschädigung wird vom Staat direkt an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt.  

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend SCRIPT (Abteilung für die Koordinierung der pädagogischen und technologischen Forschung und Innovation)

    Adresse:
    33, rives de Clausen L-2165 Walferdange Luxemburg

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