Einreichung einer Beschwerde bei der Direktion für Verbraucherschutz

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Wenn Sie innerhalb der Europäischen Union mit dem Flugzeug, der Bahn, dem Bus, dem Reisebus oder dem Schiff reisen, haben Sie Rechte, die Sie bei einem Vorfall geltend machen können. Wenn dieser Vorfall in die Zuständigkeit der luxemburgischen Direktion für Verbraucherschutz (Direction de la protection des consommateurs) fällt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen online über MyGuichet.lu eine Beschwerde einreichen.

Als Fluggast müssen Sie zunächst eine Beschwerde bei der Fluggesellschaft einreichen. Nur wenn die Fluggesellschaft nicht binnen 2 Monaten antwortet oder die Antwort nicht zufriedenstellend ist, können Sie eine Beschwerde bei der Direktion für Verbraucherschutz einreichen.

Fluggäste

Sie finden ausführlichere Informationen über Ihre Rechte als Flugreisender auf der Informationsseite zu diesem Thema.

Wenn sich ein Vorfall auf Ihrem Flug mit Abflug vom Flughafen Luxemburg oder Ihrem Direktflug aus einem Drittland zum Flughafen Luxemburg ereignet hat, müssen Sie zunächst die Fluggesellschaft kontaktieren, die den betreffenden Flug durchgeführt hat.

Nur wenn die Fluggesellschaft Ihnen nicht binnen 2 Monaten nach ihrer Kontaktaufnahme geantwortet hat oder Sie der Ansicht sind, dass die Antwort nicht zufriedenstellend ist, können Sie eine Beschwerde bei der luxemburgischen Direktion für Verbraucherschutz einreichen.

In folgenden Fällen können Sie eine Beschwerde bei der Direktion für Verbraucherschutz einreichen:

  • bei großer Verspätung von mindestens 2 Stunden;
  • bei Nichtbeförderung;
  • bei Herabstufung;
  • bei Annullierung.

Sie können Ihre Beschwerde wie folgt einreichen:

  • online über MyGuichet.lu (mit oder ohne Authentifizierung), was wenn möglich die erste Wahl sein sollte;
  • per E-Mail an passagers@mpc.etat.lu;
  • per Post an folgende Adresse:

Direction de la protection des consommateurs – Plaintes des passagers
271, route d’Arlon
L-1150 Luxemburg-Stadt.

Sie finden den Link zum Vorgang auf MyGuichet.lu sowie das auszufüllende Formular unter „Online-Dienste und Formulare“.

Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität können eine Beschwerde an die Zivilluftfahrtbehörde (Direction de l’aviation civile) richten.

Fahrgäste im Eisenbahnverkehr

Sie finden ausführlichere Informationen über Ihre Rechte als Bahnreisender auf der Informationsseite zu diesem Thema.

Sie finden ausführlichere Informationen über Ihre Rechte als Bahnreisender auf der Informationsseite zu diesem Thema.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Rechte nicht gewahrt wurden, müssen Sie zunächst Kontakt mit dem Beförderer aufnehmen. Die erste Kontaktaufnahme muss binnen 3 Monaten nach der Reise erfolgen.

Wenn Ihre Beschwerde beim Beförderer eingeht, kann Letzterer die Rückgabe folgender Dokumente verlangen:

  • Beförderungsausweis;
  • Gepäckschein;
  • Beförderungsschein.

Innerhalb eines Monats:

  • gibt der Beförderer eine mit Gründen versehene Antwort; oder
  • informiert er Sie – in begründeten Fällen – über den Zeitpunkt, zu dem Sie eine endgültige Antwort erwarten können.

Ihnen muss innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Kontaktaufnahme eine endgültige Antwort zugehen.

Wenn der Beförderer oder der Betreiber des Eisenbahnterminals Ihnen nicht innerhalb der angegebenen Frist geantwortet hat oder Sie der Ansicht sind, dass die Antwort nicht zufriedenstellend ist, können Sie eine Beschwerde bei der luxemburgischen Direktion für Verbraucherschutz einreichen.

Sie können Ihre Beschwerde wie folgt einreichen:

  • online über MyGuichet.lu (mit oder ohne Authentifizierung), was wenn möglich die erste Wahl sein sollte;
  • per E-Mail an passagers@mpc.etat.lu;
  • per Post an folgende Adresse:

Direction de la protection des consommateurs – Plaintes des passagers
271, route d’Arlon
L-1150 Luxemburg-Stadt.

Sie finden den Link zum Vorgang auf MyGuichet.lu sowie das auszufüllende Formular unter „Online-Dienste und Formulare“.

Die Direktion für Verbraucherschutz kann gegenüber dem Beförderer eine Mahnung aussprechen oder ein Bußgeld verhängen.

Sie oder Ihre Berechtigten können vor Gericht klagen, wenn Sie mit dem Ablauf nach Ihrer Beschwerdeeinreichung nicht einverstanden sind. Das Gerichtsverfahren unterliegt in diesem Fall den Gesetzen und Vorschriften des Staates, in dem der Schaden eingetreten ist.

Fahrgäste im Kraftomnibusverkehr

Sie finden ausführlichere Informationen über Ihre Rechte als Busreisender auf der Informationsseite zu diesem Thema.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Rechte nicht gewahrt wurden, können Sie zunächst mit dem Busunternehmen Kontakt aufnehmen. Die erste Kontaktaufnahme muss binnen 3 Monaten nach der Reise erfolgen.

Innerhalb eines Monats:

  • gibt das Unternehmen eine mit Gründen versehene Antwort; oder
  • informiert es Sie – in begründeten Fällen – über den Zeitpunkt, zu dem Sie eine endgültige Antwort erwarten können.

Ihnen muss innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Kontaktaufnahme eine endgültige Antwort zugehen.

Oft stellen Busunternehmen direkt auf ihrer Website oder an der Fahrscheinausgabe ein Beschwerdeformular zur Verfügung.

Wenn das Unternehmen Ihnen nicht innerhalb der angegebenen Frist geantwortet hat oder Sie der Ansicht sind, dass die Antwort nicht zufriedenstellend ist, können Sie eine Beschwerde bei der luxemburgischen Direktion für Verbraucherschutz einreichen.

Sie können Ihre Beschwerde wie folgt einreichen:

  • online über MyGuichet.lu (mit oder ohne Authentifizierung), was wenn möglich die erste Wahl sein sollte;
  • per E-Mail an passagers@mpc.etat.lu;
  • per Post an folgende Adresse:

Direction de la protection des consommateurs – Plaintes des passagers
271, route d’Arlon
L-1150 Luxemburg-Stadt.

Sie finden den Link zum Vorgang auf MyGuichet.lu sowie das auszufüllende Formular unter „Online-Dienste und Formulare“.

Fahrgäste im Binnenschiffsverkehr

Sie finden ausführlichere Informationen über Ihre Rechte als Schiffsreisender auf der Informationsseite zu diesem Thema.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Rechte nicht gewahrt wurden, können Sie zunächst Kontakt aufnehmen mit:

  • dem Beförderer;
  • dem Reiseveranstalter;
  • dem Reisevermittler; oder
  • dem Terminalbetreiber.

Die erste Kontaktaufnahme muss binnen 2 Monaten nach dem Vorfall erfolgen.

Innerhalb eines Monats:

  • gibt das Unternehmen eine mit Gründen versehene Antwort; oder
  • informiert es Sie – in begründeten Fällen – über den Zeitpunkt, zu dem Sie eine endgültige Antwort erwarten können.

Ihnen muss innerhalb von 2 Monaten nach Ihrer Kontaktaufnahme eine endgültige Antwort zugehen.

Wenn das kontaktierte Unternehmen Ihnen nicht innerhalb der angegebenen Frist geantwortet hat oder Sie der Ansicht sind, dass die Antwort nicht zufriedenstellend ist, können Sie eine Beschwerde bei der luxemburgischen Direktion für Verbraucherschutz einreichen.

Sie müssen Ihre Beschwerde bei der Direktion für Verbraucherschutz binnen 3 Monaten nach dem Vorfall einreichen.

Die Direktion für Verbraucherschutz ist die zuständige Behörde für Beschwerden in Bezug auf:

  • Personenverkehrsdienste und Flusskreuzfahrten von in Luxemburg gelegenen Häfen;
  • Personenverkehrsdienste aus einem Drittland zu diesen Häfen.

Die Direktion für Verbraucherschutz hat höchstens 3 Monate ab Erhalt der Beschwerde, um der von der Beschwerde betroffenen Stelle und dem Beschwerdeführer ihren Beschluss mitzuteilen. Sie kann Verwaltungssanktionen gegen die Stelle verhängen, die die Fahrgastrechte missachtet hat.

Sie können Ihre Beschwerde wie folgt einreichen:

  • online über MyGuichet.lu (mit oder ohne Authentifizierung), was wenn möglich die erste Wahl sein sollte;
  • per E-Mail an passagers@mpc.etat.lu;
  • per Post an folgende Adresse:

Direction de la protection des consommateurs – Plaintes des passagers
271, route d’Arlon
L-1150 Luxemburg-Stadt.

Sie finden den Link zum Vorgang auf MyGuichet.lu sowie das auszufüllende Formular unter „Online-Dienste und Formulare“.

Hinweis: Da Luxemburg über keinen Seehafen auf seinem Hoheitsgebiet verfügt, wurde keine Behörde benannt, um Beschwerden in Bezug auf Personenverkehrsdienste im Seeschiffsverkehr entgegenzunehmen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Direktion für Verbraucherschutz Fahrgastbeschwerden

    Adresse:
    271, route d’Arlon L-1150 Luxemburg Luxemburg

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Zusätzliche Informationen

Rechte von Passagieren

auf der Website der Direktion für Verbraucherschutz

Ihre Meinung interessiert uns

Teilen Sie uns Ihre Meinung zu dieser Seite mit. Lassen Sie uns wissen, was wir verbessern können. Sie erhalten keine Antwort auf Ihr Feedback. Für spezifische Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Mit Stern gekennzeichnete Felder (*) sind Pflichtfelder.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?*
Wie bewerten Sie diese Seite?*
Sehr schlecht
Sehr gut

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar und helfen Sie uns, diese Seite zu verbessern. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten an, wie zum Beispiel Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer.

0/1000

Bitte bewerten Sie diese Seite

Ihr Feedback wurde erfolgreich gesendet!

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Möchten Sie zur Vereinfachung der digitalen öffentlichen Dienstleistungen beitragen und Ihre Ideen und Anregungen einreichen?

Besuchen Sie die Website Zesumme Vereinfachen, die Online-Beteiligungsplattform zur Verwaltungsvereinfachung in Luxemburg.

Zusammen vereinfachen

Es ist ein Fehler aufgetreten

Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.