Aufstellung von Bienenstöcken
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Zusammenfassung:
Jeder, der einen Bienenstock aufstellen möchte, muss dies vorab anmelden und mehrere Bedingungen erfüllen.
Neue Betriebe des Landwirtschaftssektors unterliegen bestimmten Einrichtungs- und Nutzungsbedingungen.
Betroffene Personen
Jeder, der einen Bienenstock in einem besiedelten Gebiet einer Gemeinde aufstellt.
Voraussetzungen
- Allgemeine Bedingungen
- Besondere Bedingungen für Bienenstöcke
Um einen Bienenstock betreiben zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der Bienenstock muss fachgerecht gebaut sein und unterhalten werden.
- Es dürfen weder Flüssigabfälle noch Waschwasser von Pflanzenschutzspritzen oder sonstige Flüssigkeiten, die direkt oder indirekt eine Verschmutzung herbeiführen, in einen der folgenden Bereiche gelangen:
- auf die öffentlichen Verkehrswege;
- in Fließgewässer;
- in das Grundwasser;
- in die öffentliche Kanalisation; oder
- in die Umgebung.
Diese Flüssigkeiten sind in einem Jauche- oder Güllebehälter zu entsorgen.
- Es muss ein öffentliches Wasserversorgungssystem eingebaut werden (aus Privatquellen oder -bohrungen gewonnenes Wasser gilt nicht als Trinkwasser). Es sind Vorkehrungen zu treffen, damit das genutzte Wasser nicht in Kontakt mit dem Trinkwasser oder in das öffentliche Wasserversorgungsnetz gelangt.
- Der Betreiber muss alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um bestmöglich zu verhindern, dass schlechte Gerüche entstehen.
- Der Betrieb und die unter der Aufsicht des Betreibers stehende Umgebung müssen sauber gehalten werden.
- Der Bienenstock muss so gebaut, ausgestattet und genutzt werden, dass der Betrieb weder Geräusche noch Vibrationen verursacht, die die Nachbarschaft stören könnten.
- Der Motor eines stillstehenden Fahrzeugs darf nicht über längere Zeit laufen, auch nicht, um das Fahrzeug oder den Fahrgastraum vorzuheizen.
- Jede außerorts gelegene Konstruktion bedarf einer vorherigen Genehmigung.
Diese Bedingungen gelten für alle landwirtschaftlichen Betriebe, die in der geltenden großherzoglichen Verordnung aufgezählt sind.
- Es müssen sämtliche angemessenen Vorkehrungen getroffen werden, um außergewöhnliche Störungen der unmittelbaren Nachbarschaft zu vermeiden: Richtung der Fluglöcher der Bienenstöcke, begrünter Sichtschutz usw.
- Die Bienenstöcke müssen so aufgestellt sein, dass die Nachbarschaft nicht gestört wird und von der Grenze des Nachbargrundstücks eine Entfernung von mindestens 10 Metern eingehalten wird.
- Die Bienenstöcke sind so aufzustellen, dass sich die Ausflugrichtung der Bienen in entgegengesetzter Richtung zu den Wohnhäusern befindet.
- Der Anflug der Bienen ist auf Höhe der Bienenstöcke durch eine Heckenreihe oder einen Lattenzaun von mindestens 2 Metern Höhe umzuleiten, damit die Bienen ihren Flug nicht bis zu den Wohnhäusern fortsetzen.
- Wanderbienenstöcke sowie außerorts aufgestellte Bienenstöcke müssen durch ein Schild mit dem Namen, der Telefonnummer und der Adresse des Eigentümers gekennzeichnet sein.
- Der Imker muss haftpflichtversichert sein.
Fristen
Neu eröffnete Betriebe müssen dem Umweltamt (Administration de l’environnement - AEV) vor ihrer Inbetriebnahme gemeldet werden.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Sie müssen dem Umweltamt Ihren Antrag unter Verwendung des spezifischen Formulars zukommen lassen.
Dabei müssen Sie Folgendes angeben:
- Ihre(n) Namen und Vornamen;
- Ihre Adresse;
- Ihren Beruf;
- Ihre Telefonnummer.
Zudem müssen Sie folgende Angaben machen:
- Bezeichnung des Betriebs;
- Fassungsvermögen;
- Abmessungen;
- Standort.
Belege
Dem Antrag ist Folgendes beizufügen:
- ein kürzlich ausgestellter Auszug aus dem Katasterplan im Maßstab 1:2.500, auf dem der bzw. die betreffenden Betriebe angegeben sind;
- ein Auszug aus einer topografischen Karte im Maßstab 1:10.000 oder 1:20.000, auf dem der Standort angegeben ist.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Umweltamt (AEV)
- Adresse:
- 1, avenue du Rock'n'Roll L-4361 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
- (+352) 247 59 001
- Website:
- https://www.emwelt.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 7:30 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 7:30 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 16:00 Uhr
- Dienstag:
- 7:30 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 16:00 Uhr
- Mittwoch:
- 7:30 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag:
- 7:30 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 16:00 Uhr
- Freitag:
- 7:30 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 16:00 Uhr
-
Umweltamt (AEV)
Finanzielle Beihilfen
- Adresse:
- 1, avenue du Rock'n'Roll L-4361 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
- (+352) 247 59 040
- Website:
- https://www.emwelt.lu/
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 7:30 Uhr
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- 7:30 bis 12:00 Uhr, 12:30 bis 16:00 Uhr
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- 7:30 bis 12:00 Uhr, 12:30 bis 16:00 Uhr
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- 7:30 bis 12:00 Uhr, 12:30 bis 16:00 Uhr
-
Umweltamt (AEV)
Finanzielle Beihilfen
- Adresse:
- 1, avenue du Rock'n'Roll L-4361 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
-
(+352) 247 59 044
von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr
- E-Mail:
- car-e@aev.etat.lu
- Website:
- https://www.emwelt.lu
-
Umweltamt (AEV)
Finanzielle Beihilfen – Zuschüsse für Lärmschutz
- Adresse:
- 1, avenue du Rock'n'Roll L-4361 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
- (+352) 247 59 001
- E-Mail:
- subsides_bruit@aev.etat.lu
- Website:
- https://www.emwelt.lu/
-
Umweltamt (AEV)
Kontrollen und Inspektionen
- Adresse:
- 1, avenue du Rock'n'roll L-4361 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
- (+352) 247 59 065
- E-Mail:
- inspections@aev.etat.lu
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L-2361
Strassen
Luxemburg
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
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(+352) 247 76 100
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- (+352) 247 96 100
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- contact@itm.etat.lu
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Esch-sur-Alzette
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Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM)
Regionalstelle Strassen
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3, rue des Primeurs
L-2361
Strassen
Luxemburg
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20, route de Winseler
L-9577
Wiltz
Luxemburg
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(+352) 247 76 100
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