Bienenstöcke aufstellen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Neue Betriebe des Landwirtschaftssektors unterliegen bestimmten Einrichtungs- und Nutzungsbedingungen.

Zielgruppe

Jeder, der einen Bienenstock in einem besiedelten Gebiet einer Gemeinde aufstellt.

Voraussetzungen

Allgemeine Bedingungen

Um einen Bienenstock betreiben zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Bienenstock muss fachgerecht gebaut sein und unterhalten werden.
  • Es dürfen weder Flüssigabfälle noch Waschwasser von Pflanzenschutzspritzen oder sonstige Flüssigkeiten, die direkt oder indirekt eine Verschmutzung herbeiführen, in einen der folgenden Bereiche gelangen:
    • auf die öffentlichen Verkehrswege;
    • in Fließgewässer;
    • in das Grundwasser;
    • in die öffentliche Kanalisation; oder
    • in die Umgebung.

Diese Flüssigkeiten sind in einem Jauche- oder Güllebehälter zu entsorgen.

  • Es muss ein öffentliches Wasserversorgungssystem eingebaut werden (aus Privatquellen oder -bohrungen gewonnenes Wasser gilt nicht als Trinkwasser). Es sind Vorkehrungen zu treffen, damit das genutzte Wasser nicht in Kontakt mit dem Trinkwasser oder in das öffentliche Wasserversorgungsnetz gelangt.
  • Der Betreiber muss alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um bestmöglich zu verhindern, dass schlechte Gerüche entstehen.
  • Der Betrieb und die unter der Aufsicht des Betreibers stehende Umgebung müssen sauber gehalten werden.
  • Der Bienenstock muss so gebaut, ausgestattet und genutzt werden, dass der Betrieb weder Geräusche noch Vibrationen verursacht, die die Nachbarschaft stören könnten.
  • Der Motor eines stillstehenden Fahrzeugs darf nicht über längere Zeit laufen, auch nicht, um das Fahrzeug oder den Fahrgastraum vorzuheizen.
  • Jede außerorts gelegene Konstruktion bedarf einer vorherigen Genehmigung.

Diese Bedingungen gelten für alle landwirtschaftlichen Betriebe, die in der geltenden großherzoglichen Verordnung aufgezählt sind.

Besondere Bedingungen für Bienenstöcke

  • Es müssen sämtliche angemessenen Vorkehrungen getroffen werden, um außergewöhnliche Störungen der unmittelbaren Nachbarschaft zu vermeiden: Richtung der Fluglöcher der Bienenstöcke, begrünter Sichtschutz usw.
  • Die Bienenstöcke müssen so aufgestellt sein, dass die Nachbarschaft nicht gestört wird und von der Grenze des Nachbargrundstücks eine Entfernung von mindestens 10 Metern eingehalten wird.
  • Die Bienenstöcke sind so aufzustellen, dass sich die Ausflugrichtung der Bienen in entgegengesetzter Richtung zu den Wohnhäusern befindet.
  • Der Anflug der Bienen ist auf Höhe der Bienenstöcke durch eine Heckenreihe oder einen Lattenzaun von mindestens 2 Metern Höhe umzuleiten, damit die Bienen ihren Flug nicht bis zu den Wohnhäusern fortsetzen.
  • Wanderbienenstöcke sowie außerorts aufgestellte Bienenstöcke müssen durch ein Schild mit dem Namen, der Telefonnummer und der Adresse des Eigentümers gekennzeichnet sein.
  • Der Imker muss haftpflichtversichert sein.

Fristen

Neu eröffnete Betriebe müssen dem Umweltamt (Administration de l'environnement) vor ihrer Inbetriebnahme gemeldet werden.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Antragsteller muss dem Umweltamt seinen Antrag anhand eines spezifischen Formulars zukommen lassen.

Dabei muss er Folgendes angeben:

  • seine Namen und Vornamen;
  • seine Adresse;
  • seinen Beruf;
  • seine Telefonnummer.

Zudem muss er folgende Angaben machen:

  • Bezeichnung des Betriebs;
  • Fassungsvermögen;
  • Abmessungen;
  • Standort.

Belege

Dem Antrag ist Folgendes beizufügen:

  • ein kürzlich ausgestellter Auszug aus dem Katasterplan im Maßstab 1:2.500, auf dem der bzw. die betreffenden Betriebe angegeben sind;
  • ein Auszug aus einer topografischen Karte im Maßstab 1:10.000 oder 1:20.000, auf dem der Standort angegeben ist.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Umweltamt

  • Umweltamt

    Adresse:
    1, avenue du Rock'n'Roll L-4361 Esch-sur-Alzette Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 7.30 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    7.30 bis 12.00 Uhr, 12.30 bis 16.00 Uhr
    Dienstag:
    7.30 bis 12.00 Uhr, 12.30 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch:
    7.30 bis 12.00 Uhr, 12.30 bis 16.00 Uhr
    Donnerstag:
    7.30 bis 12.00 Uhr, 12.30 bis 16.00 Uhr
    Freitag:
    7.30 bis 12.00 Uhr, 12.30 bis 16.00 Uhr
    von 7.30 bis 12.00 Uhr und von 12.30 bis 16.00 Uhr
  • Abteilung der Energieeinsparung

    Adresse:
    1, avenue du Rock'n'Roll L-4361 Esch-sur-Alzette Luxemburg
    Fax:
    (+352) 40 56 56 399
    7.30–12.00 Uhr und 12.30–16.00 Uhr
  • Abteilung Kontrollen und Inspektionen

    Adresse:
    1, avenue du Rock'n'roll L-4361 Esch-sur-Alzette Luxemburg
  • Umweltamt – Zuschüsse und finanzielle Beihilfen

    Adresse:
    1, avenue du Rock'n'Roll L-4361 Esch-sur-Alzette Luxemburg

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Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt

  • Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt

    Adresse:
    3, rue des Primeurs L-2361 Strassen Luxemburg
    Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 247-76100
    Telefon: Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.30 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.30 bis 11.30 Uhr, 14.00 bis 17.00 Uhr
    Dienstag:
    8.30 bis 11.30 Uhr, 14.00 bis 17.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.30 bis 11.30 Uhr, 14.00 bis 17.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.30 bis 11.30 Uhr, 14.00 bis 17.00 Uhr
    Freitag:
    8.30 bis 11.30 Uhr, 14.00 bis 17.00 Uhr
    Schalter: Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr /
  • Regionalstelle Diekirch

    Adresse:
    2, rue Clairefontaine L-9220 Diekirch Luxemburg
    Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 247-76100
    Telefon: Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
    Fax:
    (+352) 247-96100
    Schalter: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr
  • Regionalstelle Esch-sur-Alzette

    Adresse:
    1, boulevard de la Porte de France L-4360 Esch-sur-Alzette Luxemburg
    Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 247-76100
    Telefon: Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
    Fax:
    (+352) 247-96100
    Schalter: Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr
  • Regionalstelle Strassen

    Adresse:
    3, rue des Primeurs L-2361 Strassen Luxemburg
    Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 247-76100
    Telefon: Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
    Fax:
    (+352) 247-96100
    Schalter: Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr
  • Regionalstelle Wiltz

    Adresse:
    20, route de Winseler L-9577 Wiltz Luxemburg
    Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 247-76100
    Telefon: Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
    Fax:
    (+352) 247-96100
    Schalter: Mittwoch, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr

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Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Eine Verwaltungsbeschwerde beim Umweltamt einreichen

Links

Rechtsgrundlagen

Règlement grand-ducal du 26 juillet 1999

fixant les prescriptions générales pour les établissements du secteur agricole

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