Bienenstöcke aufstellen
Zum letzten Mal aktualisiert am
Neue Betriebe des Landwirtschaftssektors unterliegen bestimmten Einrichtungs- und Nutzungsbedingungen.
Betroffene Personen
Jeder, der einen Bienenstock in einem besiedelten Gebiet einer Gemeinde aufstellt.
Voraussetzungen
Allgemeine Bedingungen
Um einen Bienenstock betreiben zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der Bienenstock muss fachgerecht gebaut sein und unterhalten werden.
- Es dürfen weder Flüssigabfälle noch Waschwasser von Pflanzenschutzspritzen oder sonstige Flüssigkeiten, die direkt oder indirekt eine Verschmutzung herbeiführen, in einen der folgenden Bereiche gelangen:
- auf die öffentlichen Verkehrswege;
- in Fließgewässer;
- in das Grundwasser;
- in die öffentliche Kanalisation; oder
- in die Umgebung.
Diese Flüssigkeiten sind in einem Jauche- oder Güllebehälter zu entsorgen.
- Es muss ein öffentliches Wasserversorgungssystem eingebaut werden (aus Privatquellen oder -bohrungen gewonnenes Wasser gilt nicht als Trinkwasser). Es sind Vorkehrungen zu treffen, damit das genutzte Wasser nicht in Kontakt mit dem Trinkwasser oder in das öffentliche Wasserversorgungsnetz gelangt.
- Der Betreiber muss alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um bestmöglich zu verhindern, dass schlechte Gerüche entstehen.
- Der Betrieb und die unter der Aufsicht des Betreibers stehende Umgebung müssen sauber gehalten werden.
- Der Bienenstock muss so gebaut, ausgestattet und genutzt werden, dass der Betrieb weder Geräusche noch Vibrationen verursacht, die die Nachbarschaft stören könnten.
- Der Motor eines stillstehenden Fahrzeugs darf nicht über längere Zeit laufen, auch nicht, um das Fahrzeug oder den Fahrgastraum vorzuheizen.
- Jede außerorts gelegene Konstruktion bedarf einer vorherigen Genehmigung.
Diese Bedingungen gelten für alle landwirtschaftlichen Betriebe, die in der geltenden großherzoglichen Verordnung aufgezählt sind.
Besondere Bedingungen für Bienenstöcke
- Es müssen sämtliche angemessenen Vorkehrungen getroffen werden, um außergewöhnliche Störungen der unmittelbaren Nachbarschaft zu vermeiden: Richtung der Fluglöcher der Bienenstöcke, begrünter Sichtschutz usw.
- Die Bienenstöcke müssen so aufgestellt sein, dass die Nachbarschaft nicht gestört wird und von der Grenze des Nachbargrundstücks eine Entfernung von mindestens 10 Metern eingehalten wird.
- Die Bienenstöcke sind so aufzustellen, dass sich die Ausflugrichtung der Bienen in entgegengesetzter Richtung zu den Wohnhäusern befindet.
- Der Anflug der Bienen ist auf Höhe der Bienenstöcke durch eine Heckenreihe oder einen Lattenzaun von mindestens 2 Metern Höhe umzuleiten, damit die Bienen ihren Flug nicht bis zu den Wohnhäusern fortsetzen.
- Wanderbienenstöcke sowie außerorts aufgestellte Bienenstöcke müssen durch ein Schild mit dem Namen, der Telefonnummer und der Adresse des Eigentümers gekennzeichnet sein.
- Der Imker muss haftpflichtversichert sein.
Fristen
Neu eröffnete Betriebe müssen dem Umweltamt (Administration de l'environnement) vor ihrer Inbetriebnahme gemeldet werden.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Antragsteller muss dem Umweltamt seinen Antrag anhand eines spezifischen Formulars zukommen lassen.
Dabei muss er Folgendes angeben:
- seine Namen und Vornamen;
- seine Adresse;
- seinen Beruf;
- seine Telefonnummer.
Zudem muss er folgende Angaben machen:
- Bezeichnung des Betriebs;
- Fassungsvermögen;
- Abmessungen;
- Standort.
Belege
Dem Antrag ist Folgendes beizufügen:
- ein kürzlich ausgestellter Auszug aus dem Katasterplan im Maßstab 1:2.500, auf dem der bzw. die betreffenden Betriebe angegeben sind;
- ein Auszug aus einer topografischen Karte im Maßstab 1:10.000 oder 1:20.000, auf dem der Standort angegeben ist.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Umweltamt
- Adresse:
- 1, avenue du Rock'n'Roll L-4361 Esch-sur-Alzette Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 40 56 56-1
- Fax:
- (+352) 40 56 56 699
- Website:
- http://www.environnement.public.lu
Geöffnet Schließt um 12.00 Uhr
- Donnerstag:
- 7.30 bis 12.00 Uhr , 12.30 bis 16.00 Uhr
- Freitag:
- 7.30 bis 12.00 Uhr , 12.30 bis 16.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 7.30 bis 12.00 Uhr , 12.30 bis 16.00 Uhr
- Dienstag:
- 7.30 bis 12.00 Uhr , 12.30 bis 16.00 Uhr
- Mittwoch:
- 7.30 bis 12.00 Uhr , 12.30 bis 16.00 Uhr
von 7.30 bis 12.00 Uhr und von 12.30 bis 16.00 Uhr -
Umweltamt Abteilung der Energieeinsparung
- Adresse:
- 1, avenue du Rock'n'Roll L-4361 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
- (+352) 40 56 56 400
- Fax:
- (+352) 40 56 56 399
- Website:
- http://www.environnement.public.lu
Geöffnet Ferme à 12h00
- Donnerstag:
- 7h30 à 12h00, 12h30 à 16h00
- Freitag:
- 7h30 à 12h00, 12h30 à 16h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 7h30 à 12h00, 12h30 à 16h00
- Dienstag:
- 7h30 à 12h00, 12h30 à 16h00
- Mittwoch:
- 7h30 à 12h00, 12h30 à 16h00
7.30–12.00 Uhr und 12.30–16.00 Uhr -
Umweltamt Abteilung Kontrollen und Inspektionen
- Adresse:
- 1, avenue du Rock'n'roll L-4361 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
- (+352) 405656 655
- E-Mail:
- inspections@aev.etat.lu
- Website:
- http://www.emwelt.lu
Geöffnet Ferme à 12h00
- Donnerstag:
- 7h30 à 12h00, 12h30 à 16h00
- Freitag:
- 7h30 à 12h00, 12h30 à 16h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 7h30 à 12h00, 12h30 à 16h00
- Dienstag:
- 7h30 à 12h00, 12h30 à 16h00
- Mittwoch:
- 7h30 à 12h00, 12h30 à 16h00
-
Umweltamt Umweltamt – Zuschüsse und finanzielle Beihilfen
- Adresse:
- 1, avenue du Rock'n'Roll L-4361 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
- (+352) 40 56 56 444
- E-Mail:
- car-e@aev.etat.lu
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-
Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM)
- Adresse:
-
3, rue des Primeurs
L-2361
Strassen
Luxemburg
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 76 100
montags bis freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr
- Fax:
- (+352) 247 96 100
- E-Mail:
- contact@itm.etat.lu
- Website:
- https://itm.public.lu/de.html
Geöffnet Schließt um 11.30 Uhr
- Donnerstag:
- 8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
- Freitag:
- 8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
-
Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) Regionalstelle Diekirch
- Adresse:
-
2, rue Clairefontaine
L-9220
Diekirch
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 76 100
montags bis freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr
- Fax:
- (+352) 247 96 100
- E-Mail:
- contact@itm.etat.lu
Geöffnet Ferme à 11h30
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Mittwoch:
- Geschlossen
-
Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) Regionalstelle Esch-sur-Alzette
- Adresse:
-
1, boulevard de la Porte de France
L-4360
Esch-sur-Alzette
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 76 100
Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr
- Fax:
- (+352) 247 96 100
- E-Mail:
- contact@itm.etat.lu
Geöffnet Ferme à 11h30
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
-
Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) Regionalstelle Strassen
- Adresse:
-
3, rue des Primeurs
L-2361
Strassen
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 76 100
montags bis freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr
- Fax:
- (+352) 247 96 100
- E-Mail:
- contact@itm.etat.lu
Geöffnet Ferme à 11h30
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
-
Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) Regionalstelle Wiltz
- Adresse:
-
20, route de Winseler
L-9577
Wiltz
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 76 100
montags bis freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr
- Fax:
- (+352) 247 96 100
- E-Mail:
- contact@itm.etat.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Mittwoch à 8h30
- Donnerstag:
- Geschlossen
- Freitag:
- Geschlossen
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- Geschlossen
- Dienstag:
- Geschlossen
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
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