Verwaltungsbeschwerde beim Umweltamt
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Die Abteilung Kontrollen und Inspektionen (Unité contrôles et inspections) des Umweltamts (Administration de l’environnement - AEV) ist zuständig für die Verwaltung und Bearbeitung von Beschwerden in Bereichen, die in die Zuständigkeit des AEV fallen. Hierzu zählen:
- Lärmbekämpfung;
- Bekämpfung der Luftverschmutzung;
- Abfallentsorgung;
- klassifizierte Einrichtungen;
- Inverkehrbringen und/oder Verwendung chemischer Substanzen und Gemische;
- Biozidprodukte.
Betroffene Personen
Jede natürliche oder juristische Person, die eine Beeinträchtigung oder Belästigung verspürt:
- die aus einer Tätigkeit einer Drittperson oder einer von einer Drittperson betriebenen Einrichtung resultiert;
- die in einen oder mehrere Bereiche fällt, für die das Umweltamt zuständig ist.
Beschwerden betreffend die Bewirtschaftung und den Schutz von Gewässern sowie den Naturschutz sind zu richten an:
- das Wasserwirtschaftsamt (Administration de la gestion de l’eau - AGE) bei Verwaltungsbeschwerden betreffend die Bewirtschaftung und den Schutz von Gewässern (beispielsweise die Verschmutzung eines Wasserlaufs);
- die Naturverwaltung (Administration de la nature et des forêts - ANF) bei Verwaltungsbeschwerden betreffend den Naturschutz (beispielsweise das Fällen oder die Zerstörung eines oder mehrerer Bäume, die Straßen und Wege säumen, oder die Ablagerung von Materialien in der Grünzone).
Voraussetzungen
Die Beschwerde muss eines der folgenden Themen betreffen:
- Geruchsbelästigung;
- Belästigung aufgrund von Ableitungen gasförmiger Stoffe (Rauchgase) in die Atmosphäre;
- Bodenverschmutzung;
- Belästigung aufgrund von Vibrationen;
- Lärmbelästigung;
- unsachgemäße Entsorgung von Abfällen (einschließlich des Bereichs der erweiterten Herstellerverantwortung);
- unsachgemäßes Inverkehrbringen und/oder unsachgemäße Verwendung von chemischen Substanzen und Gemischen und/oder Bioziden;
- sonstige.
Vorgehensweise und Details
Einreichung der Beschwerde
Sie können Ihre Beschwerde folgendermaßen beim Umweltamt einreichen:
- online über MyGuichet.lu. Es handelt sich dabei um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) erforderlich ist;
- per Post unter Verwendung des entsprechenden Formulars (siehe „Online-Dienste und Formulare“);
- per E-Mail an inspections@aev.etat.lu;
- eigenhändig.
Identifizierung der beschwerdeführenden Person
Sie müssen sich anmelden und dabei unter anderem folgende Angaben machen:
- Ihre Anrede;
- Ihren Namen und Vornamen oder ggf. Ihren Firmennamen;
- Ihre Adresse;
- Ihre Telefonnummer (Festnetz und/oder Handy);
- Ihre E-Mail-Adresse, sofern sie eine haben.
Es sei darauf hingewiesen, dass das Umweltamt (AEV) keine anonymen Beschwerden bearbeitet. Das AEV behält sich zudem das Recht vor, die Daten zur Identifizierung der beschwerdeführenden Person zu überprüfen.
Identifizierung der beschuldigten Einrichtung bzw. Person
Sie müssen außerdem die Einrichtung oder die Person benennen, auf die sich die Beschwerde bezieht, und dabei insbesondere Folgendes angeben:
- den Namen und Vornamen der Person oder ggf. den Firmennamen;
- ihre Adresse;
- ihren Standort (Ortschaft, Industriegebiet, Gewerbegebiet, Grünzone usw.);
- einen Auszug aus einer topographischen Karte, auf dem der Ort angegeben ist, auf den sich die Beschwerde bezieht (beizufügen, sofern möglich);
- die GPS/LUREF-Koordinaten des Standorts (beizufügen, sofern möglich).
Einzelheiten der Beschwerde
Sie müssen die Informationen zur Beschwerde vervollständigen und dabei folgende detaillierte Angaben machen:
- den Grund der Beschwerde (Gerüche, Luft- oder Bodenverschmutzung, Vibrationen usw.);
- den Ursprung der Beschwerde (Gebäude, spezifische Anlage usw.);
- die entstandene Beeinträchtigung (Art von Geruch, Lärm, Abfall usw.);
- die Häufigkeit der Belästigungen (ständig oder punktuell), das Anfangsdatum, den bzw. die Zeiträume des Jahres oder des Tages usw.
Sie können weitere Unterlagen beifügen, die Ihre Beschwerde bekräftigen.
Einzelheiten zu anderen Akteuren, die im Vorfeld im Zusammenhang mit der Beschwerde kontaktiert wurden
Geben Sie außerdem an, welche Schritte Sie vor Einreichung Ihrer Beschwerde unternommen haben:
- ob Kontakt mit der von der Beschwerde betroffenen Einrichtung bzw. Person aufgenommen wurde oder nicht;
- ob eine oder mehrere zuständige Behörden in dieser Angelegenheit eingeschaltet wurden oder nicht, unter Angabe der Kontaktdaten.
Schlussfolgerungen
Sie müssen angeben, ob Sie über die Ergebnisse der Untersuchungen und die von der Behörde ergriffenen Maßnahmen informiert werden möchten oder nicht.
Anrufung
Nach Eingang der Beschwerde übermittelt das AEV Ihnen über MyGuichet.lu, per Post oder per E-Mail eine Empfangsbestätigung mit der Nummer, unter der die Beschwerde aufgenommen wurde.
Nach Prüfung der Beschwerde:
- kontrolliert das AEV die beschuldigte Einrichtung und setzt seine Ermittlungen fort;
- leitet das AEV die Verwaltungsbeschwerde ggf. an die zuständige Behörde weiter.
Falls Sie den Wunsch geäußert haben, über die Ergebnisse der Untersuchungen und die von der Behörde ergriffenen Maßnahmen informiert zu werden, übermittelt diese Ihnen eine Antwort über MyGuichet.lu, per Post oder per E-Mail.
Strafen für verleumderische oder diffamierende Anzeigen und Anschuldigungen
Mit einer Haftstrafe von 15 Tagen bis zu 6 Monaten und einer Geldstrafe von 251 bis zu 10.000 Euro werden Personen belegt, die:
- schriftlich eine verleumderische oder diffamierende Anzeige bei der Behörde einreichen;
- einer Person schriftlich verleumderische oder diffamierende Anschuldigungen gegen eine ihr unterstellte Person vorbringen.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Umweltamt (AEV) Kontrollen und Inspektionen
- Adresse:
- 1, avenue du Rock'n'roll L-4361 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
- (+352) 247 59 065
- E-Mail:
- inspections@aev.etat.lu
- Website:
- https://www.emwelt.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 7:30 Uhr
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 7:30 bis 12:00 Uhr et 12:30 bis 16:00 Uhr
- Dienstag:
- 7:30 bis 12:00 Uhr et 12:30 bis 16:00 Uhr
- Mittwoch:
- 7:30 bis 12:00 Uhr et 12:30 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag:
- 7:30 bis 12:00 Uhr et 12:30 bis 16:00 Uhr
- Freitag:
- 7:30 bis 12:00 Uhr et 12:30 bis 16:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
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Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 21 juin 1976
relative à la lutte contre le bruit
-
Loi modifiée du 21 juin 1976
relative à la lutte contre la pollution de l'atmosphère
-
Loi modifiée du 10 juin 1999
relative aux établissements classés
-
Loi modifiée du 19 décembre 2008
relative aux piles et accumulateurs ainsi qu’aux déchets de piles et d’accumulateurs
-
Loi du 16 décembre 2011
concernant l'enregistrement, l'évaluation et l'autorisation des substances chimiques ainsi que la classification, l'étiquetage et l'emballage des substances et mélanges chimiques
-
Loi modifiée du 21 mars 2012
relative aux déchets
-
Loi modifiée du 9 mai 2014
relative aux émissions industrielles
-
Loi modifiée du 4 septembre 2015
a) concernant certaines modalités d'application et les sanctions du règlement (UE) n° 528/2012 du Parlement européen et du Conseil du 22 mai 2012 concernant la mise à disposition sur le marché et l'utilisation des produits biocides; b) relative à l'enregistrement de fabricants et de vendeurs; c) abrogeant la loi modifiée du 24 décembre 2002 relative aux produits biocides
-
Loi modifiée du 21 mars 2017
relative aux emballages et aux déchets d'emballages
-
Loi du 9 juin 2022
relative aux déchets d’équipements électriques et électroniques
-
Loi du 9 juin 2022
relative à la réduction de l’incidence de certains produits en plastique sur l’environnement
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