Verwaltungsbeschwerde beim Umweltamt

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Um eine Verwaltungsbeschwerde beim Umweltamt einzureichen, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

Die Abteilung Kontrollen und Inspektionen (Unité contrôles et inspections) des Umweltamts (Administration de l’environnement - AEV) ist zuständig für die Verwaltung und Bearbeitung von Beschwerden in Bereichen, die in die Zuständigkeit des AEV fallen. Hierzu zählen:

  • Lärmbekämpfung;
  • Bekämpfung der Luftverschmutzung;
  • Abfallentsorgung;
  • klassifizierte Einrichtungen;
  • Inverkehrbringen und/oder Verwendung chemischer Substanzen und Gemische;
  • Biozidprodukte.

Betroffene Personen

Jede natürliche oder juristische Person, die eine Beeinträchtigung oder Belästigung verspürt:

  • die aus einer Tätigkeit einer Drittperson oder einer von einer Drittperson betriebenen Einrichtung resultiert;
  • die in einen oder mehrere Bereiche fällt, für die das Umweltamt zuständig ist.

Beschwerden betreffend die Bewirtschaftung und den Schutz von Gewässern sowie den Naturschutz sind zu richten an:

Voraussetzungen

Die Beschwerde muss eines der folgenden Themen betreffen:

  • Geruchsbelästigung;
  • Belästigung aufgrund von Ableitungen gasförmiger Stoffe (Rauchgase) in die Atmosphäre;
  • Bodenverschmutzung;
  • Belästigung aufgrund von Vibrationen;
  • Lärmbelästigung;
  • unsachgemäße Entsorgung von Abfällen (einschließlich des Bereichs der erweiterten Herstellerverantwortung);
  • unsachgemäßes Inverkehrbringen und/oder unsachgemäße Verwendung von chemischen Substanzen und Gemischen und/oder Bioziden;
  • sonstige.

Vorgehensweise und Details

Einreichung der Beschwerde

Sie können Ihre Beschwerde folgendermaßen beim Umweltamt einreichen:

  • online über MyGuichet.lu. Es handelt sich dabei um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) erforderlich ist;

Identifizierung der beschwerdeführenden Person

Sie müssen sich anmelden und dabei unter anderem folgende Angaben machen:

  • Ihre Anrede;
  • Ihren Namen und Vornamen oder ggf. Ihren Firmennamen;
  • Ihre Adresse;
  • Ihre Telefonnummer (Festnetz und/oder Handy);
  • Ihre E-Mail-Adresse, sofern sie eine haben.

Es sei darauf hingewiesen, dass das Umweltamt (AEV) keine anonymen Beschwerden bearbeitet. Das AEV behält sich zudem das Recht vor, die Daten zur Identifizierung der beschwerdeführenden Person zu überprüfen.

Identifizierung der beschuldigten Einrichtung bzw. Person

Sie müssen außerdem die Einrichtung oder die Person benennen, auf die sich die Beschwerde bezieht, und dabei insbesondere Folgendes angeben:

  • den Namen und Vornamen der Person oder ggf. den Firmennamen;
  • ihre Adresse;
  • ihren Standort (Ortschaft, Industriegebiet, Gewerbegebiet, Grünzone usw.);
  • einen Auszug aus einer topographischen Karte, auf dem der Ort angegeben ist, auf den sich die Beschwerde bezieht (beizufügen, sofern möglich);
  • die GPS/LUREF-Koordinaten des Standorts (beizufügen, sofern möglich).

Einzelheiten der Beschwerde

Sie müssen die Informationen zur Beschwerde vervollständigen und dabei folgende detaillierte Angaben machen:

  • den Grund der Beschwerde (Gerüche, Luft- oder Bodenverschmutzung, Vibrationen usw.);
  • den Ursprung der Beschwerde (Gebäude, spezifische Anlage usw.);
  • die entstandene Beeinträchtigung (Art von Geruch, Lärm, Abfall usw.);
  • die Häufigkeit der Belästigungen (ständig oder punktuell), das Anfangsdatum, den bzw. die Zeiträume des Jahres oder des Tages usw.

Sie können weitere Unterlagen beifügen, die Ihre Beschwerde bekräftigen.

Einzelheiten zu anderen Akteuren, die im Vorfeld im Zusammenhang mit der Beschwerde kontaktiert wurden

Geben Sie außerdem an, welche Schritte Sie vor Einreichung Ihrer Beschwerde unternommen haben:

  • ob Kontakt mit der von der Beschwerde betroffenen Einrichtung bzw. Person aufgenommen wurde oder nicht;
  • ob eine oder mehrere zuständige Behörden in dieser Angelegenheit eingeschaltet wurden oder nicht, unter Angabe der Kontaktdaten.

Schlussfolgerungen

Sie müssen angeben, ob Sie über die Ergebnisse der Untersuchungen und die von der Behörde ergriffenen Maßnahmen informiert werden möchten oder nicht.

Anrufung

Nach Eingang der Beschwerde übermittelt das AEV Ihnen über MyGuichet.lu, per Post oder per E-Mail eine Empfangsbestätigung mit der Nummer, unter der die Beschwerde aufgenommen wurde.

Nach Prüfung der Beschwerde:

  • kontrolliert das AEV die beschuldigte Einrichtung und setzt seine Ermittlungen fort;
  • leitet das AEV die Verwaltungsbeschwerde ggf. an die zuständige Behörde weiter.

Falls Sie den Wunsch geäußert haben, über die Ergebnisse der Untersuchungen und die von der Behörde ergriffenen Maßnahmen informiert zu werden, übermittelt diese Ihnen eine Antwort über MyGuichet.lu, per Post oder per E-Mail.

Strafen für verleumderische oder diffamierende Anzeigen und Anschuldigungen

Mit einer Haftstrafe von 15 Tagen bis zu 6 Monaten und einer Geldstrafe von 251 bis zu 10.000 Euro werden Personen belegt, die:

  • schriftlich eine verleumderische oder diffamierende Anzeige bei der Behörde einreichen;
  • einer Person schriftlich verleumderische oder diffamierende Anschuldigungen gegen eine ihr unterstellte Person vorbringen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Umweltamt (AEV) Kontrollen und Inspektionen

Adresse:
1, avenue du Rock'n'roll L-4361 Esch-sur-Alzette
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 7:30 Uhr
Sonntag:
Geschlossen
Montag:
7:30 bis 12:00 Uhr et 12:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
7:30 bis 12:00 Uhr et 12:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
7:30 bis 12:00 Uhr et 12:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
7:30 bis 12:00 Uhr et 12:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
7:30 bis 12:00 Uhr et 12:30 bis 16:00 Uhr
Samstag:
Geschlossen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Weitere Informationen

emwelt.lu

le portail de l'environnement

Rechtsgrundlagen

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