Ehrenamtlicher Rettungshelfer werden

Zum letzten Mal aktualisiert am

Ohne ein freiwilliges Engagement könnte in Luxemburg kein Notfalldienst gewährleistet werden.

Die Rettungsdienste in Luxemburg sind im Großherzoglichen Feuerwehr- und Rettungskorps (Corps grand-ducal d'incendie et de secours - CGDIS) zusammengeschlossen. Die freiwilligen Feuerwehrleute und die Berufsfeuerwehrleute des CGDIS führen Aufgaben in Sachen zivile Sicherheit durch (Brandbekämpfung, Personenrettung, Erste Hilfe, Rettung von Tieren und Sachwerten).

Betroffene Personen

Jeder, der ehrenamtlicher Rettungshelfer werden möchte.

Voraussetzungen

Personen, die eine Ausbildung als Freiwilliger in einer CGDIS-Einheit absolvieren, müssen:

  • mindestens 16 Jahre alt sein (Minderjährige müssen die schriftliche Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters nachweisen);
  • die Anforderungen an die körperliche und gesundheitliche Eignung erfüllen;
  • an einem Orientierungsgespräch teilgenommen haben;
  • ein äußeres Erscheinungsbild haben, das mit der Ausübung der Funktion und dem Tragen der Uniform vereinbar ist (Verbot von Tätowierungen, Skarifizierungen usw., die die Mitgliedschaft in einer politischen, gewerkschaftlichen, religiösen oder sonstigen Organisation veranschaulichen oder die Zurückhaltungs- und Loyalitätspflicht sowie ihre Vorbildfunktion untergraben);
  • einen Strafregisterauszug vorlegen. Die Bewerber dürfen nicht wegen eines mit der Ausübung dieser Tätigkeit unvereinbaren Vergehens verurteilt worden sein;
  • Bereitschaftsdienst in der Feuerwache oder Rufbereitschaft zu Hause übernehmen;
  • eine Grundausbildung absolvieren.

Die Aufnahme eines Bewerbers in den CGDIS-Dienst kann aufgrund der Anzahl, der Schwere oder des Datums der Strafregistereinträge abgelehnt werden.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Um seinen Antrag zu stellen, muss der Bewerber eine Aufnahmeerklärung ausfüllen. Das Dokument ist in den Rettungszentren erhältlich. Die Erklärung kann auch online auf der Website des CGDIS (siehe Online-Dienste und Formulare) ausgefüllt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 49771 2332.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Auszug aus dem Strafregister einer natürlichen Person

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

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