Ehrenamtszertifikat
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Das vom Nationalen Jugendwerk (Service national de la jeunesse - SNJ) ausgestellte und von dem für die Jugend zuständigen Minister unterzeichnete Ehrenamtszertifikat bescheinigt die Kompetenzen, die der Jugendliche bzw. junge Erwachsene bei seinem ehrenamtlichen oder freiwilligen Engagement erworben hat.
Im Zertifikat werden die allgemeine Mission des Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen, die anlässlich seines ehrenamtlichen oder freiwilligen Engagement übernommenen Aufgaben sowie die Kompetenzen, die er bei der Ausübung seiner Tätigkeiten erworben hat, aufgeführt.
Das Ehrenamtszertifikat kann beispielsweise bei der Arbeitssuche als Zusatzinformation benutzt werden und wird im allgemeineren Rahmen des lebenslangen Lernens und der qualifizierenden Anerkennung von erworbenen Kompetenzen ausgestellt.
Betroffene Personen
Das Zertifikat kann jeder Person unter 30 Jahren ausgestellt werden, die einen Freiwilligendienst von mindestens 3 Monaten ohne Unterbrechung und in Vollzeit absolviert oder während mindestens 400 Stunden ehrenamtlich gearbeitet hat, dies:
- in einer Jugendorganisation; oder
- in einer zugunsten der Jugend arbeitenden Organisation; oder
- in einer Organisation, die Dienste an Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen verrichtet; oder
- im Rahmen eines von einer Jugendgruppe organisierten Projekts.
Der Jugendliche bzw. junge Erwachsene muss ebenfalls eine der folgenden Schulungen besucht haben:
- entweder eine mindestens 150-stündige Schulung in der Jugendbranche oder im soziokulturellen, sozialpädagogischen oder sportlichen Bereich;
- oder eine im Rahmen des Freiwilligendienstes vorgesehene Schulung.
Vorgehensweise und Details
Zur Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements von jungen Menschen kann ein Ehrenamtszertifikat ausgestellt werden, mit dem die Tätigkeit sowie besondere Fähigkeiten, die zum Einsatz kamen, bescheinigt werden.
Im Allgemeinen richtet sich die Bescheinigung an junge Menschen, die im Rahmen ihres Engagements:
- leitende Funktionen auf Organisations- oder Projektebene übernommen haben; oder
- Kurse für Jugendorganisationen durchgeführt haben; oder
- aktiv an der Betreuung von Freizeiten teilgenommen haben; oder
- an einem Freiwilligendienst teilgenommen haben; oder
- die Verantwortung für Jugendgruppenprojekte übernommen haben.
Für Freiwilligeneinsätze gelten die Voraussetzungen des Jugendfreiwilligendienstes (Service volontaire des jeunes).
Das Zertifikat ist auf Anfrage des Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen auszustellen, sofern er die vorgenannten Bedingungen erfüllt. Selbst wenn es nicht sofort benötigt wird, ist nachdrücklich empfohlen, das Ehrenamtszertifikat direkt zum Zeitpunkt des endgültigen Ausscheidens aus der Jugendorganisation, oder wenn die übertragene Verantwortung endet, auszustellen. Denn je weiter das Engagement zurückliegt, umso schwieriger wird es, das entsprechende Formular auszufüllen.
Das Ehrenamtszertifikat dient:
- der Würdigung der Leistung des jungen Menschen;
- der Beschreibung der übertragenen Aufgaben und der erworbenen Fähigkeiten;
- als Plus im Lebenslauf beim Einstieg in die Berufswelt;
- der Förderung einer positiven Wahrnehmung der persönlichen Bildung und Entwicklung.
Organisationen oder Projektleiter von Organisationen können das Zertifikat mithilfe des entsprechenden Formulars beantragen.
Es umfasst mindestens folgende Punkte:
- Zeitpunkt und Dauer des Engagements;
- Art des Engagements;
- übernommene Aufgaben;
- Beschreibung der Fähigkeiten, die der junge Mensch unter Beweis gestellt hat;
- allgemeine Angaben zur Teilnahme an Fortbildungen und Qualifikationen.
Das Ehrenamtszertifikat wird von dem für die Jugend zuständigen Minister unterzeichnet.
Zuständige Kontaktstellen
-
Nationales Jugendwerk (SNJ)
- Adresse:
-
33, rives de Clausen
L-2165
Luxemburg
Luxemburg
L-2926 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 86 465
- E-Mail:
- secretariat@snj.lu
- Website:
- http://www.snj.public.lu
-
Nationales Jugendwerk (SNJ) Au-pair-Aufnahme
- Adresse:
-
33, rives de Clausen
L-2165
Luxemburg
L-2926 Luxemburg
- E-Mail:
- aupair@snj.lu
- Website:
- http://www.snj.lu
-
Nationales Jugendwerk (SNJ) Abteilung Working-Holiday-Visum
- Adresse:
-
33, rives de Clausen
L-2165
Luxemburg
L-2926 Luxemburg
- E-Mail:
- secretariat@snj.lu
- Website:
- http://www.workandtravel.lu
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Verwandte Vorgänge und Links
Links
Weitere Informationen
-
Animateur.lu
Un site web du Service national de la jeunesse (SNJ)
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Service volontaire
Website
Rechtsgrundlagen
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Règlement grand-ducal du 22 juin 2011
modifiant le règlement grand-ducal du 9 janvier 2009 sur la jeunesse
-
Règlement grand-ducal modifié du 9 janvier 2009 (texte coordonné)
sur la jeunesse
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