Teilnahme an einem Freiwilligendienst
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Zusammenfassung:
Der Freiwilligendienst ermöglicht es jungen Menschen unter 30 Jahren, sich in Vollzeit in einem gemeinnützigen Projekt in Luxemburg oder im Ausland zu engagieren und dabei Erfahrungen in den Bereichen Lernen, Orientierung und aktives bürgerschaftliches Engagement zu sammeln.
Ziel des Freiwilligendienstes ist es, Solidarität zwischen jungen Menschen, aktiven Bürgersinn und gegenseitiges Verständnis zu fördern. Freiwilligenprogramme bieten die Möglichkeit, wichtige Lernerfahrungen zu sammeln und neue Einblicke zu gewinnen.
Junge Menschen, die vor Beginn des Freiwilligendienstes das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nicht mehr schulpflichtig sind, können sich im Rahmen der nichtformalen Bildung für einen begrenzten Zeitraum in Vollzeit in einem gemeinnützigen Projekt in Luxemburg oder im Ausland engagieren.
In Luxemburg gibt es 3 Freiwilligenprogramme, die vom Nationalen Jugendwerk (Service national de la jeunesse - SNJ) koordiniert werden:
- den Nationalen Freiwilligendienst (Service volontaire nationale - SVN) – Luxemburg;
- das Europäische Solidaritätskorps (ESK) – andere europäische Länder; und
- den Freiwilligendienst in der Entwicklungszusammenarbeit (Service volontaire de coopération - SVC) – Entwicklungsländer.
Somit finden die Tätigkeiten je nach Programm in Luxemburg oder im Ausland statt.
Betroffene Personen
Der Freiwilligendienst richtet sich an junge Menschen ab 18 Jahren, die sich über einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten in Vollzeit und ohne Unterbrechung in einem gemeinnützigen Projekt engagieren möchten.
Voraussetzungen
Um an einem Freiwilligendienst teilnehmen zu können, müssen Sie:
- die Schulpflicht abgeschlossen haben;
- zu Beginn des Freiwilligendienstes unter 30 Jahre alt sein;
- Ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Luxemburg haben;
- eine der 3 Amtssprachen des Landes (Deutsch, Französisch oder Luxemburgisch) sprechen;
- beim SNJ als Freiwilliger registriert sein.
Hinweis: Die Altersbedingungen können je nach Programm unterschiedlich sein.
Vorgehensweise und Details
Freiwilligenprogramme
Nationaler Freiwilligendienst (SVN)
Der Freiwillige, der zwischen 18 und 30 Jahren alt ist, engagiert sich:
- in einer Aufnahmestruktur in Luxemburg;
- während einer Dauer von bis zu 12 Monaten.
Der Freiwillige kann eine berufliche und persönliche Begleitung auf dem Weg zu einer Beschäftigung und/oder einer qualifizierenden Ausbildung erhalten. Sein Tätigkeitsbereich umfasst administrative, kulturelle und organisatorische Aufgaben sowie Mobilisierung.
Im Rahmen des Nationalen Freiwilligendienstes kann der Freiwillige eine Lebensetappe auf nationaler Ebene mit sinnvollen Aufgaben füllen, den aktiven Bürgersinn erleben und sich selbst entdecken.
Die Lokalstellen des SNJ sind für die Umsetzung des Nationalen Freiwilligendienstes zuständig.
Europäisches Solidaritätskorps (ESK)
Das ESK ist eine Initiative der Europäischen Union (EU), die jungen Menschen die Möglichkeit bietet, als Freiwillige oder im Rahmen von Projekten tätig zu werden. Diese Projekte:
- finden in ihrem eigenen Land oder im Ausland statt;
- kommen den Gemeinschaften und Menschen in ganz Europa zugute.
Die Teilnehmer verpflichten sich für 14 bis 59 Tage oder für 3 bis maximal 12 Monate in einem gemeinnützigen Projekt in ganz unterschiedlichen Bereichen, die von sozialer Betreuung über Kunst, Umwelt bis Sport reichen. Der Dienst fördert:
- die Mobilität der Jugend innerhalb der EU und darüber hinaus;
- die nichtformale Bildung;
- den interkulturellen Dialog;
- die Beschäftigungsfähigkeit der Jugend;
- die Integration aller jungen Menschen unabhängig vom Bildungsniveau oder von der sozialen und kulturellen Herkunft.
Freiwilligendienst in der Entwicklungszusammenarbeit (SVC)
Der SVC ermöglicht jungen Erwachsenen den Aufenthalt in einem Entwicklungsland. Das Programm wurde zusammen mit der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit (Direction de la coopération) des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel konzipiert.
Akkreditierte Entsendeorganisationen wie Nichtregierungsorganisationen für Entwicklungshilfe (NGDO) oder Freiwilligendienstorganisationen schicken die Freiwilligen zur Mitarbeit in ein humanitäres Projekt, das von den jungen Menschen selbst gefunden werden soll. Hilfreiche Tipps bietet hierbei der Kooperationskreis der NGDO für Entwicklungshilfe.
Bei Interesse können sich junge Menschen entweder beim SNJ oder beim Kooperationskreis melden, um sich über den SVC zu informieren. Auch können sie direkt Kontakt mit den Entsendeorganisationen aufnehmen.
Gut zu wissen
Vorteile des Freiwilligen-Status
Das Engagement in einem der vorgenannten Freiwilligendienste ist mit folgenden Vorteilen verbunden:
- Anerkennung als Freiwilliger;
- Taschengeld und Beitrag zu den Lebenshaltungskosten;
- Kindergeld (Minderjährige);
- eine monatliche finanzielle Beihilfe des Staates für Freiwillige ab 18 Jahren, wenn sie tatsächlich und ständig in Luxemburg leben und dort ihren gesetzlichen Wohnsitz haben;
- Preisermäßigungen (Kino, Theater usw.);
- Mitgliedschaft bei der Sozialversicherung;
- kostenlose Schulungen und Qualifikationen (Einführungsseminare, Sprachkurse, Workshops usw.).
Zuständige Kontaktstellen
Nationales Jugendwerk (SNJ)
- Adresse:
-
48-50, rue Charles Martel
L-2134
Luxemburg
Postfach 707 / L-2017 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 86 465
- E-Mail:
- secretariat@snj.lu
- Website:
- http://www.snj.public.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Nationales Jugendwerk (SNJ) (nur auf Französisch und Englisch)
Website
-
Service volontaire
Website
-
Cercle de Coopération des ONGD du Luxembourg
Site web
-
S’engager dans la solidarité internationale
sur le site du Cercle de Coopération des ONGD du Luxembourg
-
Freiwilligentätigkeit
auf dem Europäischen Jugendporal der der Europäischen Union
-
Freiwilligentätigkeit – so klappt es mit der Suche
auf dem Portal Your Europe
Rechtsgrundlagen
-
Loi du 31 octobre 2007
sur le service volontaire des jeunes
-
Règlement grand-ducal du 18 décembre 2007
relatif à 1° la participation de l'Etat aux dépenses occasionnées par l'accueil ou l'envoi d'un volontaire, 2° la composition et les modalités de fonctionnement de la Commission d'Accompagnement
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