Ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit: Was tun?
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Benachrichtigen Sie Ihren Arbeitgeber
Wenn Sie auf dem Weg von Ihrem Wohnort zu Ihrem Arbeitsort einen Unfall haben, müssen Sie in der Regel sofort Ihren Arbeitgeber benachrichtigen, damit dieser den Unfall bei der Unfallversicherung (Association d’assurance accident - AAA) meldet.
Damit der Unfall von der AAA übernommen wird, muss er:
- sich im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ereignet haben (zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeit); und
- eine Körperverletzung und/oder Fahrzeugschäden zur Folge haben.
Die Leistungen an den Versicherten werden in folgender Form erbracht:
- Entschädigungen (Sach- und Personenschäden);
- Sachleistungen;
- Geldleistungen;
- Renten und Entschädigungen.
Vereinbaren Sie einen Termin mit der AAA
Je nach den Umständen des Unfalls müssen Sie möglicherweise einen Termin bei der AAA vereinbaren, um individuelle Informationen zu erhalten.
Diese Terminvereinbarung ist kostenlos und erfolgt:
- entweder online über MyGuichet.lu;
- oder telefonisch unter der Nummer (+352) 26 19 15 1 (montags bis freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr); oder
- per E-Mail an folgende Adresse: prestations.aaa@secu.lu.
Sie können auch eine Antwort auf Ihre Fragen erhalten:
- auf der Website der AAA, insbesondere in den häufig gestellten Fragen (FAQ).
Melden Sie sich arbeitsunfähig
Es kann sein, dass Sie aufgrund der Folgen des Unfalls der Arbeit für einen mehr oder weniger langen Zeitraum fernbleiben müssen.
Wenn Sie Arbeitnehmer des Privatsektors sind, müssen Sie:
- Ihren Arbeitgeber am ersten Tag Ihrer Abwesenheit benachrichtigen;
- spätestens am dritten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit den Abschnitt Nummer 1 Ihres ärztlichen Attests an die Nationale Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé - CNS) und den Abschnitt Nummer 2 an Ihren Arbeitgeber senden.
Wenn Sie selbstständig sind, müssen Sie spätestens am dritten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit den Abschnitt Nummer 1 Ihres ärztlichen Attests an die Nationale Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé - CNS) senden.
Wenn Sie Beschäftigter des öffentlichen Dienstes sind, müssen Sie:
- Ihren Vorgesetzten schnellstmöglich über Ihre Abwesenheit informieren;
- im Falle einer Abwesenheit von mehr als 3 Tagen ein ärztliches Attest vorlegen. Das ärztliche Attest muss dem Leiter der Behörde oder seinem Stellvertreter spätestens 2 Tage nach der Ausstellung des Attests vorliegen.
Auf welche Leistungen haben Sie Anspruch?
Wenn Ihr Unfall von der AAA übernommen wurde, haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen. Es kann sich dabei um Folgendes handeln:
- eine Entschädigung, unabhängig davon, ob es sich um Sach- oder Personenschäden handelt;
- Sachleistungen, das heißt die Abdeckung der Gesundheitsleistungen im Zusammenhang mit einem Arbeits- bzw. Wegeunfall;
- Geldleistungen bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit während der ersten 78 Wochen, das heißt die Zahlung des Gehalts wie auch anderer Vorteile während der Arbeitsunfähigkeit;
- die Gewährung einer Rente (Voll-, Teil- oder beruflichen Übergangsrente) oder von Entschädigungen für Nichtvermögensschäden.
Gut zu wissen
Sachschäden, die durch ein Fahrzeug an einem Gegenstand verursacht werden, müssen der Polizei gemeldet werden.
Diese Meldung kann online über MyGuichet.lu erfolgen.
Die Polizei stellt keine Wildunfallbescheinigungen mehr aus, da die Versicherungsgesellschaften und der Automobil-Club Luxemburg (ACL) keine solche Bescheinigung mehr verlangen.
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