Sie sind mit dem Tod einer nahestehenden Person konfrontiert
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Anzeige des Todesfalls bei der Gemeinde
Der Todesfall muss binnen 24 Stunden beim Standesamt der Gemeinde, in der die Person verstorben ist, angezeigt werden.
Dieser Vorgang kann von folgenden Personen erledigt werden:
- einem Familienangehörigen des Verstorbenen; oder
- dem von der Familie beauftragten Bestattungsunternehmen; oder
- jeder sonstigen dazu befugten Person.
Die Person, die den Todesfall anzeigt, muss Folgendes vorlegen:
- ein gültiges Ausweisdokument; und
- den Totenschein; und
- wenn möglich, das Familienstammbuch des Verstorbenen, einen Identitätsnachweis oder jeglichen Nachweis für seinen Personenstand (zum Beispiel eine Heiratsurkunde).
Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus und händigt dem Anzeigenden Auszüge aus dieser Urkunde sowie eine Genehmigung für die Überführung der sterblichen Überreste und die Bestattung aus. Zusätzliche Kopien der Sterbeurkunde sind auf Anfrage erhältlich.
Anspruch auf Sonderurlaub zum Fernbleiben von der Arbeit
Wenn die Person, die den Tod meldet, von ihrem Arbeitsplatz fernbleiben muss, kann sie bei ihrem Arbeitgeber Sonderurlaub beantragen. Diese Art von Urlaub soll ausschließlich beim Eintreten des Ereignisses in Anspruch genommen werden und kann nicht auf einen anderen Zeitpunkt verschoben oder in den regulären Urlaub des Arbeitnehmers einbezogen werden.
Die Bestattung organisieren
Bei der Organisation der Bestattung ist es wichtig, strukturiert vorzugehen und die gesetzlichen Fristen und Verfahren einzuhalten.
Gesetzliche Fristen: Die Beisetzung muss grundsätzlich innerhalb von 24 bis 72 Stunden nach dem Tod stattfinden. Auf begründeten Antrag kann diese Frist vom Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit verlängert werden.
Bestattungsort: Die Beerdigung kann in der Gemeinde, in der der Tod eingetreten ist, oder mit der erforderlichen Genehmigung der betroffenen Gemeindeverwaltung auch in einer anderen Gemeinde erfolgen.
Überführungsgenehmigung: Dieses Dokument ist für die Überführung des Leichnams unerlässlich und wird von der Verwaltung der Gemeinde ausgestellt, in der die Person verstorben ist. Die Überführung übernimmt das Bestattungsunternehmen.
Feuerbestattung: Diese Art der Bestattung bedarf einer Genehmigung des Standesbeamten des Sterbeortes und einer Überprüfung durch einen Arzt dahingehend, dass keine medizinischen Kontraindikationen vorliegen (wie zum Beispiel ein Herzschrittmacher). Die Feuerbestattung kann gemäß der letztwilligen Verfügung des Verstorbenen oder auf Antrag der Familie stattfinden. Um eine solche zu organisieren, muss man sich direkt an ein Feuerbestattungsunternehmen wenden.
Bei der Organisation der Bestattung können Sie:
- die nahestehenden Personen über den Todesfall informieren, damit sie die Möglichkeit haben, an der Trauerfeier teilzunehmen;
- die Einzelheiten wie Datum, Uhrzeit und Art der Zeremonie sowie Modalitäten für die Beisetzung oder Einäscherung, mit dem Standesbeamten klären;
- Im Falle von weltlichen Bestattungen wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung.
- Im Falle von religiösen Bestattungen wenden Sie sich an den entsprechenden Geistlichen;
- die persönlichen Komponenten der Bestattung wie Transport, Blumen, Musik, falls gewünscht, Leichenschmaus, Gedenkspenden und Traueranzeige planen.
Zögern Sie nicht, in Ihrem Bekanntenkreis um Hilfe zu bitten, um Sie bei der Bewältigung der administrativen und organisatorischen Aufgaben zu unterstützen.
Nach der Anzeige eines Sterbefalls zu erledigende Formalitäten
Bei einem Todesfall ist es wichtig:
- die Sozialversicherungsträger zu kontaktieren, um sie über den Todesfall zu unterrichten;
- Banken und Versicherungsgesellschaften zu benachrichtigen, um zu besprechen, wie es mit abgeschlossenen Verträgen weitergeht;
- Verträge annullieren zu lassen (Strom, Wasser, Telefon, diverse Abonnements), falls notwendig;
- einen Zuschuss zu den Beerdigungskosten bei der zuständigen Krankenkasse zu beantragen.
Der Tod eines Mieters bringt administrative Schritte für die Familie und den Vermieter mit sich. Wenn der verstorbene Mieter alleinstehend war, wird der Mietvertrag automatisch zum Todestag des Mieters gekündigt. Die Erben müssen die Wohnung räumen, aber es ist keine Kündigungsfrist erforderlich, um die Wohnung zu verlassen.
Erbschaftserklärung
Innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod muss eine Erbschaftserklärung bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA - AED) abgegeben werden. Dabei sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- eine vollständige Abschrift der Sterbeurkunde;
- ein Katasterauszug bei Immobilienvermögen. Dieser ist beim Kataster- und Vermessungsamt (Administration du cadastre et de topographie) zu beantragen;
- im Falle eines Ehevertrags die entsprechende notarielle Urkunde.
Jede dem Verstorbenen nahestehende Person kann um Einsichtnahme in das Testamentsregister ersuchen, um festzustellen, ob der Verstorbene letztwillige Verfügungen verfasst hatte.
Hinterbliebenenrente beim Tod des Ehe- oder Lebenspartners
Der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner eines erwerbstätigen Versicherten oder Rentenempfängers, der verstorben ist, hat Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Die Nationale Rentenversicherungskasse (Caisse nationale d'assurance pension - CNAP) ist diesbezüglich für die Versicherten und Rentner des allgemeinen Systems zuständig. Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gibt es ein spezielles Rentensystem mit eigenen Regeln.
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