Die Existenz eines Testaments prüfen
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Im Todesfall können die Angehörigen des Verstorbenen um Einsichtnahme in das Testamentsregister (Register für letztwillige Verfügungen) ersuchen, um festzustellen, ob letztwillige Verfügungen dort hinterlegt wurden.
Diese Vorgehensweise wird empfohlen, da dadurch sichergestellt wird, dass dem letzten Willen des Verfassers des Testaments (des sogenannten Erblassers) Rechnung getragen wird. Der Antrag auf Einsichtnahme kann von den Angehörigen des Verstorbenen oder jeder anderen Person, die ein entsprechendes Recht geltend macht, gestellt werden.
In Luxemburg ist die Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA - AED) für die Führung dieses Registers in Form einer Datenbank verantwortlich.
Betroffene Personen
Nach dem Tod des Erblassers kann jede Person gegen Vorlage einer Sterbeurkunde das Testamentsregister einsehen.
Voraussetzungen
Ein Testament kann (eigenhändiges Testament) oder muss (notarielles Testament/geheimes Testament/einem Notar zwecks Verwahrung anvertrautes eigenhändiges Dokument/Schenkung zwischen Ehepartnern von Todes wegen) im Register für letztwillige Verfügungen eingetragen werden.
Nicht der Inhalt des Testaments wird im Register eingetragen, sondern Informationen bezüglich des Erblassers sowie der Name und die Adresse der Person oder der Stelle, der das Testament anvertraut wurde.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Zuerst muss die antragstellende Person einen Termin mit der Abteilung für letztwillige Verfügungen (Service des dispositions de dernière volonté) vereinbaren, sodass diese die Sucharbeiten vorbereiten kann.
Möchte die antragstellende Person eine Papiersuche unternehmen, muss sie sich ebenfalls im Vorfeld an die Abteilung für letztwillige Verfügungen wenden.
Kosten
Im Falle einer nationalen oder internationalen Suche muss jede Person, die eine Suche nach letztwilligen Verfügungen beantragt, im Vorfeld eine Gebühr pro Verstorbenen zahlen.
Die Höhe der Gebühr beläuft sich auf:
- 10 Euro für Anträge, die auf elektronischem Weg eingereicht werden;
- 20 Euro für Anträge, die anhand des Papierformulars eingereicht werden.
Im Falle einer Suche, die sowohl in Luxemburg als auch in einem oder mehreren anderen Ländern durchgeführt wird, verdoppelt sich der Betrag der Gebühr.
Die Zahlung muss vor Einholung der beantragten Informationen beim Amt für Geldbußen und Einziehungen – Luxemburg geleistet werden.
Vorgehensweise und Details
Nationale Suche
Nach dem Tod des Erblassers kann jede Person gegen Vorlage einer Sterbeurkunde oder eines Urteils, das den Tod feststellt, Informationen einholen, ob ein Testament aufgesetzt und in das nationale Testamentsregister eingetragen wurde.
Die Suche nach einem Testament erfolgt anhand eines von der AED bereitgestellten Formulars in den Büros, in denen der Suchantrag eingereicht wird.
Die antragstellende Person muss dort ihre Identität und Adresse angeben. Sie liefert daraufhin die folgenden Informationen hinsichtlich der Identität des Verstorbenen:
- das Todesdatum;
- den Personenstand des Verstorbenen;
- den Namen des Ehepartners;
- die letzte Adresse des Verstorbenen.
Ihrem Antrag ist eine Kopie der Sterbeurkunde oder des Urteils, das den Tod festgestellt hat, beizufügen. Die Existenz des Testaments bleibt zu Lebzeiten des Erblassers geheim.
Internationale Suche
Im September 2012 hat das Europäische Netz der Testamentsregister das Projekt „Vernetzung der europäischen Testamentsregister“ ins Leben gerufen. Ziel ist die Schaffung eines europäischen Netzwerks der Verwalter der nationalen Testamentsregister.
Die Suche nach einem Testament auf internationaler Ebene erfolgt anhand des gleichen Formulars wie die Suche nach einem Testament im nationalen Register.
Derzeit kann eine internationale Suche in folgenden Ländern vorgenommen werden:
- Belgien;
- Bulgarien;
- Estland;
- Frankreich;
- Ungarn;
- Lettland;
- Niederlande;
- Polen;
- Rumänien.
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Abteilung für letztwillige Verfügungen
- Adresse:
-
1-3, avenue Guillaume
L-1651
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80 475
- Telefon:
- (+352) 247 80 473
- Fax:
- (+352) 247 90 400
- E-Mail:
- info@aed.public.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Luxembourg Guichet Unique
- Adresse:
- 308, route d’Esch L-1471 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80 337
- E-Mail:
- aed.lgu@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:30 Uhr
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:30 bis 12:00 Uhr , 14:00 bis 16:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:30 bis 12:00 Uhr , 14:00 bis 16:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:30 bis 12:00 Uhr , 14:00 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:30 bis 12:00 Uhr , 14:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag:
- 8:30 bis 12:00 Uhr , 14:00 bis 16:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
Notarkammer des Großherzogtums Luxemburg
- Adresse:
-
53, boulevard Joseph II
L-1840
Luxemburg
Postfach 1936 / L-1019
- Telefon:
- (+352) 44 70 21
- Fax:
- (+352) 45 51 40
- E-Mail:
- info@notariat.lu
- Website:
- http://www.notariat.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Inscrire et rechercher un testament
sur le site de l’Association du réseau européen des registres testamentaires (ARERT)
-
Comment contacter un registre national des testaments ou des CSE en Europe ?
sur le site de l’Association du réseau européen des registres testamentaires (ARERT)
Rechtsgrundlagen
- Code civil - Livre III, Titre Ier
- Code civil - Livre III, Titre II
-
Loi modifiée du 9 juillet 2004
relative aux effets légaux de certains partenariats
-
Loi modifiée du 9 août 1980
relative à l'inscription des testaments
-
Règlement grand-ducal du 26 octobre 2019
modifiant le règlement grand-ducal modifié du 30 décembre 1981 portant exécution de la loi du 9 août 1980 relative à l’inscription des testaments
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