Beerdigungskostenzuschuss

Zum letzten Mal aktualisiert am

Verstirbt ein Versicherter oder ein Mitglied seiner Familie, wird ihm ein Beerdigungskostenzuschuss in Höhe eines Pauschalbetrags gewährt.

Betroffene Personen

Der Beerdigungskostenzuschuss wird bis zur Höhe der vorgelegten Kosten an die Person oder die Institution erstattet, die diese Kosten vorgestreckt hat, oder, falls eine öffentliche Stelle das Bestattungsunternehmen beauftragt hat, direkt an diese Stelle.

Der etwaige Restbetrag wird in folgender Reihenfolge gezahlt: an den Ehegatten, die Kinder, die Eltern, die Geschwister, vorausgesetzt diese haben in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherten gelebt.

Voraussetzungen

Der verstorbene Versicherte muss Mitglied einer Krankenkasse gewesen sein, damit der Beerdigungskostenzuschuss zur Auszahlung gelangt.

Vorgehensweise und Details

Vorgehensweise

Die betreffende Person muss die quittierten Originalrechnungen bezüglich der Bestattung zusammen mit einem Auszug aus der Sterbeurkunde an die zuständige Krankenkasse des Verstorbenen schicken.

Höhe des Beerdigungskostenzuschusses

Stirbt ein Versicherter oder ein Mitglied seiner Familie, wird ein Beerdigungskostenzuschuss in Höhe eines Pauschalbetrags von 1.227,76 Euro (bei aktuellem Index) gewährt.

Bei Kindern unter 6 Jahren oder Totgeborenen werden nur 50 % beziehungsweise 20 % des vorgesehenen Pauschalbetrags bewilligt. 

Verstirbt der Versicherte infolge eines (Arbeits-/Wege-)Unfalls oder einer Berufskrankheit, wird ein Beerdigungskostenzuschuss in Höhe von einem 1/15 seiner Jahresvergütung gewährt, ohne dass er dabei geringer als 1/15 des Referenzminimums für die Festlegung der Unfallrente ausfallen darf.

Beerdigungskosten

Mit dem Beerdigungskostenzuschuss werden bis in Höhe des gewährten Pauschalbetrags folgende Kosten gedeckt:

  • Sarg und üblicher Bestattungsschmuck (Aufbahrungsraum, Blumengebinde);
  • Blumenkranz;
  • Transport von Sarg und Blumen;
  • Öffnung und Schließung des Grabes;
  • religiöse Bestattung und Bestattungszeremonie;
  • Feuerbestattung;
  • Todesanzeigen in der Presse;
  • kommunale Kosten und Gebühren.

Zuständige Kontaktstellen

  • Nationale Gesundheitskasse (CNS)

    Adresse:
    4, rue Mercier L-2144 Luxemburg Luxemburg
    L-2980 Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 27 57 1
    werktags von 8:00 bis 16:00 Uhr
  • Nationale Gesundheitskasse (CNS) Pflegeversicherung

    Adresse:
    4, rue Mercier L-2144 Luxemburg
    B.P. 1023 L-1010 Luxembourg
    Telefon:
    (+352) 27 57 44 55
    werktags von 8:00 bis 16:30 Uhr
    Fax:
    (+352) 27 57 46 19
  • Nationale Gesundheitskasse (CNS) Abteilung „Urlaub zur Sterbebegleitung“

    Adresse:
    4, rue Mercier L-2144 Luxemburg
    L-2979 Luxembourg
    Fax:
    (+352) 27 57 40 80
  • Nationale Gesundheitskasse (CNS) Abteilung „Nationale Erstattungen“

    Adresse:
    4, rue Mercier L-2144 Luxemburg
    L-2980 Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 27 57 1
    werktags von 8:00 bis 16:00 Uhr
    Fax:
    (+352) 27 57 27 58

Es werden 2 von 4 Stellen angezeigt

  • Krankenkassen des öffentlichen und assimilierten Sektors

    Adresse:
    Luxemburg
  • Krankenkassen des öffentlichen und assimilierten Sektors Krankenkasse der Kommunalbeamten und kommunalen Angestellten

    Adresse:
    20, avenue Emile Reuter Luxemburg
    Postfach 328 / L-2013
    Fax:
    (+352) 45 02 01 222
  • Krankenkassen des öffentlichen und assimilierten Sektors Krankenkasse der Beamten und Angestellten des Staates

    Adresse:
    32, avenue Marie-Thérèse L-2132 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 45 67 50
  • Krankenkassen des öffentlichen und assimilierten Sektors Krankenkasse der nationalen Eisenbahngesellschaft

    Adresse:
    2B, rue de la Paix L-2312 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 24 89 45 01

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