Einen Katasterauszug beantragen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zweck des Katasterplans ist es, über die Parzellen als Grundeigentumseinheiten Auskunft zu geben und ihre Lage zu bestimmen, indem sie von den benachbarten Parzellen grafisch abgegrenzt werden, das etwaige Vorhandensein von Gebäuden ausgewiesen wird und sie mithilfe der Flurstücknummer und ihrer Zugehörigkeit zu einem bestimmten Ortsteil und einer bestimmten Gemeinde identifiziert werden können.

Ein Katasterplan ist demnach ein Parzellenplan, der die Lokalisierung und Identifizierung der Gebäude und Grundstücke ermöglicht. Mithilfe der Flurstücknummer ist die Identifizierung des Eigentümers möglich.

Zielgruppe

Ein Katasterauszug kann von Notaren, von im Immobiliengewerbe tätigen Personen sowie von Privatpersonen beantragt werden.

Kosten

Eigentumsnachweise, Kopien des Katasterplans und Kopien der Vermessungsunterlagen, die über die Online-Anwendung beantragt und auf elektronischem Weg verschickt werden, sind kostenlos.

Eigentumsnachweise, Kopien des Katasterplans wie auch Kopien der Vermessungsunterlagen, die in Papierform übermittelt werden, sind kostenpflichtig.

Die Kosten für die Eigentumsnachweise, die durch Angaben zur Historie ergänzt werden, schwanken je nach Aufwand der manuellen Suche.

Vorgehensweise und Details

Antrag auf Ausstellung eines Katasterauszugs

Das Kataster- und Vermessungsamt (Administration du cadastre et de la topographie - ACT) registriert jede bebaute oder unbebaute Grundstücksparzelle, die persönlichen Daten des Eigentümers und die Historie der Parzelle.

Ein beim Kataster- und Vermessungsamt beantragter Katasterauszug kann daher je nach Wunsch des Antragstellers alle oder einen Teil dieser Informationen enthalten.

Das ACT stellt den Nutzern eine Anwendung für die Online-Bestellung von Katasterauszügen zur Verfügung.

Der Antragsteller kann entscheiden, in welcher Form er die Dokumente erhalten möchte (2 Möglichkeiten):

  • in elektronischer Form: Der Antragsteller kann einen Auszug im PDF-Format beantragen, der kostenlos per E-Mail übermittelt wird;
  • in Papierform: Der Antragsteller kann einen Auszug in Papierform beantragen. Dieser wird per Post verschickt und ist kostenpflichtig. Die Anwendung zur Online-Beantragung ist mit einem gesicherten elektronischen Bezahlvorgang ausgestattet.

Der Auszug im PDF-Format ist dem Auszug in Papierform gleichgestellt.

Eigentumsnachweis / Bescheinigung über das Baujahr / Katasterklasse – Einheitswert (bebautes Grundstück)

Eigentumsnachweise (Katasterauszüge) können:

  • über die Online-Anwendung beantragt werden;
  • in der Hauptstelle des Kataster- und Vermessungsamts abgeholt werden.

Bescheinigungen über das Baujahr können wie folgt beantragt werden:

  • per Post;
  • per Fax;
  • per E-Mail;
  • direkt in der Hauptstelle oder den regionalen Stellen des Kataster- und Vermessungsamts.

Der angeforderte Auszug kann entweder auf dem Postweg per Nachnahme zugesandt oder bei der Kasse der Hauptstelle des Kataster- und Vermessungsamts abgeholt werden.

Historie (Urkundsrecherche)

Die Historie kann wie folgt beantragt werden:

  • per Post;
  • per Fax;
  • per E-Mail;
  • direkt in der Hauptstelle oder den regionalen Stellen des Kataster- und Vermessungsamts.

Der angeforderte Auszug kann entweder auf dem Postweg per Nachnahme zugesandt oder bei der Kasse der Hauptstelle des Kataster- und Vermessungsamts abgeholt werden.

Kopie des Katasterplans im Maßstab 1:2.500 mit oder ohne spezifischen Angaben

Auszüge des Katasterplans – mit oder ohne spezifischen Angaben – können:

  • über die Online-Anwendung beantragt werden;
  • in der Hauptstelle des Kataster- und Vermessungsamts abgeholt werden.

Kopien der Vermessungsunterlagen

Falls eine Parzelle einer amtlichen Vermessung unterzogen wurde, kann eine Kopie der Vermessungsunterlagen wie folgt angefordert werden:

  • über die Online-Anwendung;
  • per Post;
  • per Fax;
  • direkt in der Hauptstelle des Kataster- und Vermessungsamts.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Kataster- und Vermessungsamt

  • Kataster- und Vermessungsamt
    1, rue Charles Darwin L-1433 Luxemburg Luxemburg
    Postfach 1761 / L-1017 Luxemburg
    Weiter zur Internetseite von : http://www.act.public.lu
    Geöffnet Schließt um 15.00 Uhr
    Dienstag:
    9.00 bis 15.00 Uhr
    Mittwoch:
    9.00 bis 15.00 Uhr
    Donnerstag:
    9.00 bis 15.00 Uhr
    Freitag:
    9.00 bis 15.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    9.00 bis 15.00 Uhr
  • Zweigstelle des Kataster- und Vermessungsamts
    280, route de Longwy L-1940 Luxemburg Luxemburg
    Postfach 1761 / L-1017 Luxemburg
    Fax : (+352) 247-93973

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Den Aufteilungsplan einer Wohnungseigentumsanlage anfordern (vertikales Kataster) Eine Vermessung seines Grundstücks durchführen lassen

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

Loi modifiée du 25 juillet 2002

portant réorganisation de l'administration du cadastre et de la topographie

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