Einen Katasterauszug beantragen
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Zweck des Katasterplans ist es, über die Parzellen als Grundeigentumseinheiten Auskunft zu geben und ihre Lage zu bestimmen, indem sie von den benachbarten Parzellen grafisch abgegrenzt werden, das etwaige Vorhandensein von Gebäuden ausgewiesen wird und sie mithilfe der Flurstücknummer und ihrer Zugehörigkeit zu einem bestimmten Ortsteil und einer bestimmten Gemeinde identifiziert werden können.
Ein Katasterplan ist demnach ein Parzellenplan, der die Lokalisierung und Identifizierung der Gebäude und Grundstücke ermöglicht. Mithilfe der Flurstücknummer ist die Identifizierung des Eigentümers möglich.
Betroffene Personen
Ein Katasterauszug kann von Notaren, von im Immobiliengewerbe tätigen Personen sowie von Privatpersonen beantragt werden.
Kosten
Eigentumsnachweise, Kopien des Katasterplans und Kopien der Vermessungsunterlagen, die über die Online-Anwendung beantragt und auf elektronischem Weg verschickt werden, sind kostenlos.
Eigentumsnachweise, Kopien des Katasterplans wie auch Kopien der Vermessungsunterlagen, die in Papierform übermittelt werden, sind kostenpflichtig.
Die Kosten für die Eigentumsnachweise, die durch Angaben zur Historie ergänzt werden, schwanken je nach Aufwand der manuellen Suche.
Vorgehensweise und Details
Antrag auf Ausstellung eines Katasterauszugs
Das Kataster- und Vermessungsamt (Administration du cadastre et de la topographie - ACT) registriert jede bebaute oder unbebaute Grundstücksparzelle, die persönlichen Daten des Eigentümers und die Historie der Parzelle.
Ein beim Kataster- und Vermessungsamt beantragter Katasterauszug kann daher je nach Wunsch des Antragstellers alle oder einen Teil dieser Informationen enthalten.
Das ACT stellt den Nutzern eine Anwendung für die Online-Bestellung von Katasterauszügen zur Verfügung.
Der Antragsteller kann entscheiden, in welcher Form er die Dokumente erhalten möchte (2 Möglichkeiten):
- in elektronischer Form: Der Antragsteller kann einen Auszug im PDF-Format beantragen, der kostenlos per E-Mail übermittelt wird;
- in Papierform: Der Antragsteller kann einen Auszug in Papierform beantragen. Dieser wird per Post verschickt und ist kostenpflichtig. Die Anwendung zur Online-Beantragung ist mit einem gesicherten elektronischen Bezahlvorgang ausgestattet.
Der Auszug im PDF-Format ist dem Auszug in Papierform gleichgestellt.
Eigentumsnachweis / Bescheinigung über das Baujahr / Katasterklasse – Einheitswert (bebautes Grundstück)
Eigentumsnachweise (Katasterauszüge) können:
- über die Online-Anwendung beantragt werden;
- in der Hauptstelle des Kataster- und Vermessungsamts abgeholt werden.
Bescheinigungen über das Baujahr können wie folgt beantragt werden:
- per Post;
- per Fax;
- per E-Mail;
- direkt in der Hauptstelle oder den regionalen Stellen des Kataster- und Vermessungsamts.
Der angeforderte Auszug kann entweder auf dem Postweg per Nachnahme zugesandt oder bei der Kasse der Hauptstelle des Kataster- und Vermessungsamts abgeholt werden.
Historie (Urkundsrecherche)
Die Historie kann wie folgt beantragt werden:
- per Post;
- per Fax;
- per E-Mail;
- direkt in der Hauptstelle oder den regionalen Stellen des Kataster- und Vermessungsamts.
Der angeforderte Auszug kann entweder auf dem Postweg per Nachnahme zugesandt oder bei der Kasse der Hauptstelle des Kataster- und Vermessungsamts abgeholt werden.
Kopie des Katasterplans im Maßstab 1:2.500 mit oder ohne spezifischen Angaben
Auszüge des Katasterplans – mit oder ohne spezifischen Angaben – können:
- über die Online-Anwendung beantragt werden;
- in der Hauptstelle des Kataster- und Vermessungsamts abgeholt werden.
Kopien der Vermessungsunterlagen
Falls eine Parzelle einer amtlichen Vermessung unterzogen wurde, kann eine Kopie der Vermessungsunterlagen wie folgt angefordert werden:
- über die Online-Anwendung;
- per Post;
- per Fax;
- direkt in der Hauptstelle des Kataster- und Vermessungsamts.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Meine Daten
Zuständige Kontaktstellen
-
Kataster- und Vermessungsamt (ACT)
- Adresse:
-
1, rue Charles Darwin
L-1433
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 1761 / L-1017 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 54 400
- Fax:
- (+352) 247 93 976
- E-Mail:
- info@act.public.lu
- Website:
- http://www.act.public.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 9.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 9.00 bis 15.00 Uhr
- Dienstag:
- 9.00 bis 15.00 Uhr
- Mittwoch:
- 9.00 bis 15.00 Uhr
- Donnerstag:
- 9.00 bis 15.00 Uhr
- Freitag:
- 9.00 bis 15.00 Uhr
-
Kataster- und Vermessungsamt (ACT) Zweigstelle
- Adresse:
-
280, route de Longwy
L-1940
Luxemburg
Postfach 1761 / L-1017 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 54 407
- Fax:
- (+352) 247 93 97 3
- Website:
- https://act.public.lu
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