Sein Widerrufsrecht nach Abschluss eines Fernabsatzvertrags oder eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags ausüben

Zum letzten Mal aktualisiert am

Der Verbraucher hat das Recht, innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen und ohne Vertragsstrafe vom Vertrag zurückzutreten, wenn er nach Abschluss eines Fernabsatzvertrags oder eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags seine Meinung ändert.

Auch wenn der Vertrag dann gilt, als habe er nie existiert, haben beide Parteien gewisse Pflichten.

Betroffene Personen

Ein Verbraucher, der mit einem Gewerbetreibenden einen Fernabsatzvertrag oder einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag geschlossen hat, verfügt über ein Widerrufsrecht, sofern das Widerrufsrecht besteht.

Für verschiedene Verträge sieht das Gesetz kein Widerrufsrecht (Pdf, 200 KB) vor. Die Parteien können jedoch ein solches Recht vereinbaren.

Fristen

Die Frist, während welcher der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten kann, beträgt 14 Kalendertage. Diese Widerrufsfrist beginnt:

  • für Warenlieferungen an dem Tag, an dem der Verbraucher oder eine vom Verbraucher benannte Drittperson die Ware in Empfang, das heißt, physisch in Besitz nimmt;
  • bei Dienstleistungen am Tag des Vertragsabschlusses;
  • bei der Versorgung mit Wasser, Gas oder Strom, die nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge abgefüllt sind, am Tag des Vertragsabschlusses;
  • bei der Versorgung mit Fernwärme am Tag des Vertragsabschlusses;
  • bei der Bereitstellung von digitalem Inhalt, der nicht auf einem materiellen Datenträger geliefert wird, am Tag des Vertragsabschlusses.  

Besonderheiten zu den Fristen bei Warenlieferungen:

  • wurden mehrere Waren in einem Bestellvorgang bestellt, die getrennt geliefert werden, läuft die Frist ab Eingang der letzten Ware;
  • besteht die gelieferte Ware aus verschiedenen Warenposten oder mehreren Teilen, läuft die Frist ab Eingang des letzten Warenpostens oder Teils;
  • handelt es sich um eine regelmäßige Lieferung von Waren während eines bestimmten Zeitraums, läuft die Frist ab Eingang der ersten Ware.

Falls der Anbieter den Verbraucher nicht über sein Widerrufsrecht informiert hat (unter Angabe der Bedingungen, der Frist und der Ausübungsmodalitäten des Widerrufsrechts), wird die Frist um 12 Monate ab Ablauf der anfänglichen Widerrufsfrist verlängert. Setzt der Gewerbetreibende den Verbraucher innerhalb dieser 12-monatigen Frist über sein Widerrufsrecht (und die Bedingungen, die Frist und die Ausübungsmodalitäten des Widerrufsrechts) in Kenntnis, wird die Frist auf 14 Tage ab Erhalt dieser Information verringert.

Ist der letzte Tag dieser Frist kein Werktag, wird die Frist bis zum ersten darauffolgenden Werktag verlängert.

Die Widerrufsfrist gilt als eingehalten, wenn der Verbraucher dem Gewerbetreibenden seinen Widerruf binnen 14 Tagen mitgeteilt hat, wobei der Anfangszeitpunkt dieser Frist von Fall zu Fall verschieden ist:

  • bei Dienstleistungsverträgen der Tag des Vertragsabschlusses;
  • bei Kaufverträgen der Tag, an dem der Verbraucher oder eine vom Verbraucher benannte Drittperson, bei der es sich nicht um den Spediteur handelt, die Ware physisch in Besitz nimmt, oder:
    1. bei verschiedenen Waren, die vom Verbraucher in einer einzigen Bestellung bestellt wurden und getrennt geliefert werden, der Tag, an dem der Verbraucher oder eine vom Verbraucher benannte Drittperson, bei der es sich nicht um den Spediteur handelt, die letzte Ware physisch in Besitz nimmt;
    2. bei Lieferung einer Ware, die aus verschiedenen Warenposten oder mehreren Teilen besteht, der Tag, an dem der Verbraucher oder eine vom Verbraucher benannte Drittperson, bei der es sich nicht um den Spediteur handelt, den letzten Warenposten oder das letzte Teil physisch in Besitz nimmt;
    3. bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren während eines bestimmten Zeitraums, der Tag, an dem der Verbraucher oder eine vom Verbraucher benannte Drittperson, bei der es sich nicht um den Spediteur handelt, die erste Ware physisch in Besitz nimmt;
  • bei der Versorgung mit Wasser, Gas oder Strom, die nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge abgefüllt sind, sowie mit Fernwärme oder bei der Bereitstellung von digitalem Inhalt, der nicht auf einem materiellen Datenträger geliefert wird, der Tag des Vertragsabschlusses.

Der Verbraucher muss nicht die Lieferung der Ware abwarten, um sein Widerrufsrecht auszuüben, das heißt, er kann sofort nach Abschluss des Kaufvertrags vom Vertrag zurücktreten. Er muss seine Entscheidung nicht begründen. Die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausübung seines Widerrufsrechts auferlegt werden können, sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Vorgehensweise und Details

Mitteilung über die Wahrnehmung des Widerrufsrechts

Der Verbraucher kann den Gewerbetreibenden mündlich oder schriftlich davon in Kenntnis setzen, dass er vom Vertrag zurücktreten will. Der Verbraucher muss seine Entscheidung, vom Vertrag zurückzutreten, nicht begründen, das heißt, dass er nicht verpflichtet ist, die Gründe zu nennen, die ihn zum Rücktritt bewogen haben.

Da die Beweislast des Widerrufs beim Verbraucher liegt, ist eine schriftliche Kündigung angebracht, vorzugsweise per Einschreiben mit Rückschein. Der Verbraucher kann in diesem Fall Folgendes tun:

  • dem Gewerbetreibenden das ordnungsgemäß ausgefüllte Formblatt, das dieser ihm im Vorfeld übermitteln musste, zukommen lassen; oder
  • eine andere Erklärung abgeben, in der seine Entscheidung, vom Vertrag zurückzutreten, klar dargelegt wird.

Der Anbieter kann dem Verbraucher ferner die Möglichkeit einräumen, seinen Antrag auf Widerruf auf seiner Internetseite online auszufüllen und zu übermitteln. In diesem Fall muss der Gewerbetreibende den Verbraucher anhand einer Empfangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger unverzüglich darüber informieren, dass der Widerruf eingegangen ist.

Auswirkungen des Widerrufs auf den Vertrag

Tritt der Verbraucher vom Vertrag zurück, erlöschen die sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen der Parteien. Der Verbraucher ist demnach nicht mehr verpflichtet, den vereinbaren Preis zu zahlen, und der Gewerbetreibende muss die Ware nicht mehr liefern bzw. die Dienstleistung nicht mehr erbringen.

Wenn der Preis einer Ware oder einer Dienstleistung vollständig oder zum Teil durch einen dem Verbraucher vom Gewerbetreibenden oder von einem Dritten auf der Grundlage eines zwischen Letzterem und dem Gewerbetreibenden abgeschlossenen Vertrags gewährten Kredit finanziert wird, bewirkt die Ausübung des Widerrufsrechts seitens des Verbrauchers die Auflösung des Kreditvertrags ohne Vertragsstrafe.

Der Widerruf von einem Fernabsatzvertrag bewirkt ferner – ohne Kosten für den Verbraucher (mit Ausnahme der oben genannten Kosten) – die Auflösung jedes akzessorischen Vertrags, wie zum Beispiel im Falle eines Mietvertrags für ein Fahrzeug (Hauptvertrag) und der Versicherung für die Mietdauer (akzessorischer Vertrag).

Rückgabe der Waren und Erstattung der Kosten

Wurde die Ware bereits geliefert oder die Dienstleistung bereits erbracht, haben beide Parteien selbst nach dem Widerruf des Verbrauchers noch bestimmte Verpflichtungen.

Verpflichtungen des Gewerbetreibenden

Im Falle eines Widerrufs seitens des Verbrauchers ist der Gewerbetreibende zur Erstattung der bereits gezahlten Beträge, gegebenenfalls einschließlich der Versandkosten, verpflichtet. Der Gewerbetreibende muss keine zusätzlichen Kosten erstatten, die dadurch entstanden sind, dass der Verbraucher ausdrücklich eine andere als die vom Gewerbetreibenden angebotene kostengünstigere Standardversandart gewählt hat.

Die Erstattung muss ohne ungebührliche Verzögerung und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag erfolgen, an dem der Gewerbetreibende über die Entscheidung des Verbrauchers, vom Vertrag zurückzutreten, informiert wurde.

Erfolgt die Erstattung nicht innerhalb von 14 Tagen, werden zusätzlich zu dem zu erstattenden Betrag Zinsen zum gesetzlichen Zinssatz fällig.

Bei Kaufverträgen kann der Gewerbetreibende die Erstattung des gezahlten Betrags bis zur Rückgabe der Waren bzw. bis zu dem Zeitpunkt, an dem er einen Nachweis für die Rücksendung der Waren erhält, aussetzen. Diese Aussetzung darf nicht angewandt werden, wenn der Gewerbetreibende anbietet, die Waren selbst abzuholen.

Die Erstattung hat auf dem gleichen Weg wie die Zahlung zu erfolgen, außer der Verbraucher stimmt der Verwendung eines anderen Zahlungsmittels zu und ihm entstehen dadurch keine Kosten. 

Der Gewerbetreibende muss keine zusätzlichen Kosten erstatten, die dadurch entstanden sind, dass der Verbraucher eine andere als die vom Gewerbetreibenden angebotene kostengünstigere Versandart gewählt hat.

Pflichten des Verbrauchers

Bei Warenlieferungsverträgen

Bietet der Gewerbetreibende nicht an, die Waren selbst abzuholen, muss der Verbraucher sie zurücksenden oder dem Gewerbetreibenden bzw. einer vom ihm zum Empfang der Waren befugten Person zurückbringen, dies ohne ungebührliche Verzögerung und spätestens innerhalb von 14 Tagen, nachdem er seinen Rücktritt vom Vertrag mitgeteilt hat.

Die Rücksendekosten gehen zulasten des Verbrauchers, es sei denn, der Gewerbetreibende ist damit einverstanden, sie zu übernehmen, oder er hat vergessen, den Verbraucher darüber zu informieren, dass sie zu seinen Lasten gehen.

Es sei anzumerken, dass der Verbraucher, obwohl ihm das Widerrufsrecht zusteht, für jegliche Beeinträchtigung der Ware haftet. Er muss sie demnach auf die gleiche Weise handhaben und prüfen, wie er dies im Laden tun würde (zum Beispiel darf ein Kleidungsstück nur kurz anprobiert und nicht während eines längeren Zeitraums getragen werden).

Bei Erbringung einer Dienstleistung

Im Falle der Erbringung einer Dienstleistung muss der Verbraucher dem Gewerbetreibenden trotz des Widerrufs einen Betrag zahlen, der dem Teil entspricht, der zum Zeitpunkt der Mitteilung seines Widerrufs bereits erbracht wurde. 

Der zu zahlende Betrag wird verhältnismäßig zu dem im Vertrag vereinbarten Gesamtpreis berechnet. Ist dieser Betrag zu hoch, wird der zu zahlende Betrag verhältnismäßig zum Marktwert des erbrachten Teils berechnet.

In folgenden Fällen muss der Verbraucher hingegen nichts zahlen:

  • bei der Versorgung mit Fernwärme oder mit Wasser, Gas oder Strom, die nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge abgefüllt sind:
    • wenn der Gewerbetreibende ihm keine Informationen zu seinem Widerrufsrecht geliefert hat; oder
    • wenn der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, dass die Ausführung während der Widerrufsfrist beginnt;
  • bei der Bereitstellung von digitalem Inhalt, der nicht auf einem materiellen Datenträger geliefert wird, wenn:
    • der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, dass die Ausführung während der Widerrufsfrist beginnt; oder
    • der Verbraucher nicht anerkannt hat, dass er sein Widerrufsrecht verliert, wenn er seine Zustimmung erteilt; oder
    • der Gewerbetreibende keine Bestätigung des geschlossenen Vertrags geliefert hat.

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