Widerrufsrecht nach Abschluss eines Fernabsatzvertrags oder eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Nach Abschluss eines Fernabsatzvertrags oder eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags besteht die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen und ohne Vertragsstrafe vom Vertrag zurückzutreten.

Wenn Sie nach Abschluss eines Fernabsatzvertrags oder eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags Ihre Meinung ändern, haben Sie als Verbraucher das Recht, innerhalb von 14 Kalendertagen vom Vertrag zurückzutreten, dies:

  • ohne Angabe von Gründen;
  • ohne Vertragsstrafe.

Nach Ihrem Widerruf haben Sie und der Gewerbetreibende jedoch einige Pflichten zu erfüllen, auch wenn der Vertrag dann gilt, als habe er nie existiert.

Betroffene Personen

Ein Verbraucher, der mit einem Gewerbetreibenden einen Fernabsatzvertrag oder einen Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, verfügt über ein Widerrufsrecht, sofern:

  • dieses Recht besteht; oder
  • die Parteien ein solches Recht vereinbaren.

Für manche Verträge sieht das Gesetz kein Widerrufsrecht (Pdf, 200 KB) vor.

Fristen

Die Widerrufsfrist gilt als eingehalten, wenn Sie Ihren Widerruf innerhalb von 14 Kalendertagen ab einem der folgenden Tage an den Gewerbetreibenden richten:

  • ab dem Tag des Eingangs der Ware im Falle einer Lieferung. Dies ist der Tag, an dem Sie oder eine von Ihnen benannte Person die Sache physisch in Besitz nehmen;
  • ab dem Tag des Vertragsabschlusses im Falle:
    • einer Dienstleistung;
    • der Versorgung mit Wasser, Gas oder Strom, die nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge abgefüllt sind;
    • der Versorgung mit Fernwärme;
    • der Bereitstellung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem materiellen Datenträger geliefert werden.

Bei Warenlieferungen gibt es Besonderheiten hinsichtlich dieser Frist:

  • Wenn Sie mehrere Waren in einem Bestellvorgang bestellt haben, die getrennt geliefert werden müssen, läuft die Frist ab Eingang der letzten Ware.
  • Besteht Ihre gelieferte Ware aus verschiedenen Chargen oder mehreren Einzelteilen, läuft die Frist ab Eingang der letzten Charge bzw. des letzten Einzelteils.
  • Handelt es sich um eine regelmäßige Lieferung von Waren während eines bestimmten Zeitraums, läuft die Frist ab Eingang der ersten Ware.

Falls der Gewerbetreibende Sie nicht über Ihr Widerrufsrecht informiert (unter Angabe der Bedingungen, der Frist und der Ausübungsmodalitäten):

  • beträgt die Frist 12 Monate; und
  • beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die anfängliche Frist abgelaufen wäre.

Setzt der Gewerbetreibende Sie innerhalb dieser 12-monatigen Frist von Ihrem Widerrufsrecht in Kenntnis (unter Angabe der Bedingungen, der Frist und der Ausübungsmodalitäten):

  • wird die Frist auf 14 Tage verringert; und
  • beginnt ab dem Tag des Erhalts dieser Information.

Ist der letzte Tag dieser Frist kein Werktag, wird die Frist bis zum ersten darauffolgenden Werktag verlängert.

Selbst im Falle einer Warenlieferung können Sie Ihr Widerrufsrecht sofort nach Abschluss des Kaufvertrags ausüben:

  • ohne Ihre Entscheidung begründen zu müssen;
  • ohne andere Kosten als die unmittelbaren Kosten für die Rücksendung der Waren tragen zu müssen.

Vorgehensweise und Details

Mitteilung über die Wahrnehmung des Widerrufsrechts

Sie können den Gewerbetreibenden folgendermaßen davon in Kenntnis setzen, dass Sie vom Vertrag zurücktreten möchten:

  • mündlich; oder
  • schriftlich.

Sie müssen Ihre Entscheidung, vom Vertrag zurückzutreten, nicht begründen, das heißt, dass Sie nicht verpflichtet sind, die Gründe zu nennen, die Sie zum Rücktritt bewogen haben.

Da die Beweislast des Widerrufs bei Ihnen liegt, sollten Sie den Gewerbetreibenden schriftlich davon in Kenntnis setzen, vorzugsweise per Einschreiben mit Rückschein.

In diesem Fall können Sie dem Gewerbetreibenden auch Folgendes zukommen lassen:

  • das ordnungsgemäß ausgefüllte Formblatt, das dieser Ihnen im Vorfeld laut Gesetz übermitteln musste; oder
  • eine andere Erklärung, in der Sie Ihre Entscheidung, vom Vertrag zurückzutreten, klar zum Ausdruck bringen.

Sie können Ihre Widerrufserklärung auch direkt online auf der Website des Gewerbetreibenden ausfüllen und übermitteln. Dieser muss Sie dann darüber informieren, dass der Widerruf eingegangen ist, dies:

  • unverzüglich; und
  • anhand einer Empfangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger.

Auswirkungen des Widerrufs auf den Vertrag

Treten Sie vor der Lieferung oder Erbringung der Dienstleistung vom Vertrag zurück, erlöschen alle Ihre Verpflichtungen sowie diejenigen des Gewerbetreibenden, die sich aus dem Vertrag ergeben haben.
Somit:

  • sind Sie nicht mehr verpflichtet, den vereinbarten Preis zu zahlen; und
  • muss der Gewerbetreibende:
    • Ihnen die Ware nicht mehr liefern; oder
    • die Dienstleistung nicht mehr erbringen.

Wenn Sie mit dem Gewerbetreibenden oder einem Dritten einen Kreditvertrag abgeschlossen hatten, um den Preis einer Ware oder einer Dienstleistung ganz oder teilweise zu decken, bewirkt Ihr Widerruf automatisch die Auflösung des Kreditvertrags ohne Vertragsstrafe.

Ihr Widerruf hat zudem die Auflösung – ohne Kosten – aller abgeschlossenen akzessorischen Verträge zur Folge (mit Ausnahme der nachstehend aufgeführten Fälle). Wenn Sie beispielsweise von einem Mietwagenvertrag (Hauptvertrag) zurücktreten, wird dadurch automatisch der Versicherungsvertrag für die Dauer der Anmietung (akzessorischer Vertrag) aufgelöst.

Rückgabe der Waren und Erstattung der Kosten

Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten, obwohl die Lieferung bereits erfolgt ist oder mit der Erbringung der Dienstleistung bereits begonnen wurde, müssen bestimmte Verpflichtungen Ihrerseits sowie seitens des Gewerbetreibenden erfüllt werden.

Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten, muss der Gewerbetreibende:

  • Ihnen die bereits gezahlten Beträge, ggf. einschließlich der Versandkosten, erstatten;
  • Ihnen keine zusätzlichen Versandkosten erstatten, die dadurch entstanden sind, dass Sie ausdrücklich eine andere als die vom Gewerbetreibenden angebotene kostengünstigere Standardversandart gewählt haben.

Der Gewerbetreibende muss die Erstattung folgendermaßen vornehmen:

  • ohne ungebührliche Verzögerung; und
  • spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag, an dem er über Ihre Entscheidung, vom Vertrag zurückzutreten, informiert wurde.

Erhalten Sie die Erstattung nicht innerhalb von 14 Tagen, muss er Ihnen zusätzlich zu dem zu erstattenden Betrag Zinsen zum gesetzlichen Zinssatz zahlen.

Bei Warenkaufverträgen kann der Gewerbetreibende:

  • Ihnen anbieten, die Waren selbst abzuholen und Ihnen den Betrag dabei sofort zu erstatten; oder
  • die Erstattung des gezahlten Betrags bis zu einem der folgenden Zeitpunkte aufschieben:
    • bis zur Rückgabe der Waren; oder
    • bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie ihm einen Nachweis für die Rücksendung der Waren zukommen lassen.

Die Erstattung hat folgendermaßen zu erfolgen:

  • durch Verwendung desselben Zahlungsmittels, das Sie verwendet haben; oder
  • durch Verwendung eines anderen Zahlungsmittels, vorausgesetzt:
    • Sie stimmen dem zu; und
    • Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.

Bei Warenlieferungsverträgen

Bietet der Gewerbetreibende nicht an, die Waren selbst abzuholen, müssen Sie sie ohne ungebührliche Verzögerung und spätestens innerhalb von 14 Tagen, nachdem Sie Ihren Rücktritt vom Vertrag mitgeteilt haben:

  • zurücksenden; oder
  • bei einer der folgenden Personen persönlich abgeben:
    • beim Gewerbetreibenden; oder
    • bei einer vom Gewerbetreibenden zum Empfang der Waren befugten Person.

Die Rücksendekosten gehen zu Ihren Lasten, es sei denn:

  • der Gewerbetreibende ist damit einverstanden, sie zu übernehmen; oder
  • der Gewerbetreibende hat vergessen, Sie darüber zu informieren, dass diese Kosten zu Ihren Lasten gehen.

Es sei daran erinnert, dass Sie für jegliche Beeinträchtigung der Ware, die Sie zurücksenden, haften. Achten Sie demnach darauf, sie auf die gleiche Weise zu handhaben und zu prüfen, wie Sie dies im Laden tun würden. Zum Beispiel dürfen Sie ein Kleidungsstück nur kurz anprobieren und es nicht während eines längeren Zeitraums tragen.

Bei Erbringung einer Dienstleistung

Im Falle der Erbringung einer Dienstleistung müssen Sie dem Gewerbetreibenden trotz des Widerrufs einen Betrag zahlen, der dem Teil entspricht, der bereits erbracht wurde.

Der zu zahlende Betrag wird folgendermaßen berechnet:

  • verhältnismäßig zu dem im Vertrag vereinbarten Gesamtpreis; oder
  • verhältnismäßig zum Marktwert des erbrachten Teils, wenn der erste Betrag zu hoch ist.

In folgenden Fällen müssen Sie hingegen nichts zahlen:

  • bei der Versorgung mit Fernwärme, Wasser, Gas oder Strom, die nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge abgefüllt sind:
    • wenn der Gewerbetreibende Ihnen keine Informationen zum Widerrufsrecht geliefert hat; oder
    • wenn Sie nicht ausdrücklich verlangt haben, dass die Ausführung während der Widerrufsfrist beginnt;
  • bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem materiellen Datenträger geliefert werden, wenn:
    • Sie nicht ausdrücklich verlangt haben, dass die Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt; oder
    • Sie nicht anerkannt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht verlieren, wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen; oder
    • der Gewerbetreibende Ihnen keine Bestätigung des geschlossenen Vertrags übermittelt hat.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Luxemburgischer Verbraucherverband (ULC)

    Adresse:
    55, rue des Bruyères L-1274 Howald
    Geschlossen ⋅ Öffnet um 8:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 12:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 12:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr
    Nachmittags nur mit Termin.
  • Luxemburgischer Verbraucherverband (ULC)

    Luxemburger Kommission für Reisestreitfälle (CLLV)

    Adresse:
    55, rue des Bruyères L-1274 Howald Luxemburg
    Fax:
    (+352) 49 49 57

Europäisches Verbraucherzentrum

Adresse:
271, route d’Arlon L-1150 Luxemburg
Telefon:
(+352) 26 84 64 1
Telefonisch erreichbar montags, mittwochs und freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 9:00 bis 16:00 Uhr.
Beratungen nach Terminvereinbarung.

Nationaler Dienst des Mediators für Verbrauchergeschäfte

Adresse:
6, rue du Palais de Justice L-1841 Luxemburg
Telefon: montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr – Termine vor Ort: nach Vereinbarung

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