Einwanderung - Als vertriebene Person aus der Ukraine, die vorübergehenden Schutz genießt, eine Änderung der Rechtsstellung beantragen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Begünstigte des vorübergehenden Schutzes, die im Besitz einer Bescheinigung über den vorübergehenden Schutz in Luxemburg mit Gültigkeit bis zum 4. März 2025 sind und einer Tätigkeit als Arbeitnehmer in Luxemburg nachgehen, sowie ihre Familienangehörigen können bei der Generaldirektion für Einwanderung (Direction générale de l’immigration) einen Antrag auf Erhalt eines Aufenthaltstitels einreichen.

Bedingung für den Erhalt eines Aufenthaltstitels ist der Verzicht auf den vorübergehenden Schutz. Die Bescheinigung über den vorübergehenden Schutz behält ihre Gültigkeit bis zur Ausstellung des neuen Aufenthaltstitels.

Zielgruppe

Ein Aufenthaltstitel als Arbeitnehmer kann von Personen beantragt werden, die vorübergehenden Schutz in Luxemburg genießen und:

Ein Aufenthaltstitel als Familienangehöriger kann von Personen, die vorübergehenden Schutz in Luxemburg genießen und Familienangehörige einer Person sind, die vorübergehenden Schutz in Luxemburg genießt und der ein Aufenthaltstitel als Arbeitnehmer ausgestellt wird (die „zusammenführende Person“), beantragt werden.

Bei einem Familienangehörigen kann es sich um folgende Personen handeln:

  • Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner der zusammenführenden Person;
  • ledige Kinder unter 18 Jahren der zusammenführenden Person und/oder ihres Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners:
    • für die sie das Sorgerecht haben und für deren Unterhalt sie aufkommen; und
    • für die im Falle des gemeinsamen Sorgerechts der andere Sorgeberechtigte seine Zustimmung erteilt hat.

Voraussetzungen

Vor dem Antrag auf Erhalt eines Aufenthaltstitels muss die Person, die vorübergehenden Schutz in Luxemburg genießt:

  • in Luxemburg über eine angemessene Unterkunft außerhalb der vom Nationalen Aufnahmeamt (Office national de l’accueil - ONA) verwalteten Strukturen verfügen; und
  • im Besitz eines gültigen biometrischen Reisepasses sein.

Mit ihrem Antrag auf Erhalt eines Aufenthaltstitels muss die Person, die vorübergehenden Schutz in Luxemburg genießt, Folgendes einreichen:

  • eine ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Erklärung zum Verzicht auf den vorübergehenden Schutz in Luxemburg, welcher bei Bewilligung des Antrags am Tag der Ausstellung des Aufenthaltstitels gegen Aushändigung der Bescheinigung über den vorübergehenden Schutz in Kraft tritt; und
  • falls ihr Ehepartner/eingetragener Lebenspartner und/oder ihre Kinder oder die Kinder ihres Ehepartners/eingetragenen Lebenspartners ebenfalls vorübergehenden Schutz in Luxemburg genießt bzw. genießen:
    • einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel für ihre Familienangehörigen; und
    • eine von ihrem Ehepartner/eingetragenen Lebenspartner ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Erklärung zum Verzicht auf den vorübergehenden Schutz in Luxemburg.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Die antragstellende Person muss:

  • die Formulare zur Beantragung des Aufenthaltstitels und zum Verzicht auf die Rechtsstellung des vorübergehend Schutzberechtigten (siehe „Online-Dienste und Formulare“) ausfüllen und unterzeichnen; und
  • beide Dokumente per Post an die Generaldirektion für Einwanderung des Ministeriums für innere Angelegenheiten schicken.

Um die Bearbeitung der Anträge zu erleichtern, werden die Mitglieder einer Familie gebeten, ihren Antrag auf einen Aufenthaltstitel gleichzeitig und in einer Postsendung einzureichen.

Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel muss von der Person, die vorübergehenden Schutz in Luxemburg genießt, eingereicht werden.

Sie kann jedoch eine Drittperson, zum Beispiel ihren Arbeitgeber, bevollmächtigen, die erforderlichen Schritte zu unternehmen. In diesem Fall muss der Vollmachtnehmer, mit Ausnahme von Anwälten, eine vom Vollmachtgeber ordnungsgemäß datierte und unterzeichnete Vollmacht vorlegen können. Der Unterschrift des Vollmachtgebers muss zwingend der handschriftliche Vermerk „bon pour procuration“ (gilt als Vollmacht) vorangestellt werden (siehe „Online-Dienste und Formulare“).

Belege

Sofern die Dokumente nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sind, ist Belegen, die einer Übersetzung bedürfen, eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beizufügen.

Antrag auf einen Aufenthaltstitel als Arbeitnehmer

Die antragstellende Person muss ihrem Antrag zwingend die folgenden Belege beifügen:

  • eine vollständige Kopie des gültigen biometrischen Reisepasses (alle Seiten);
  • einen Auszug neueren Datums aus dem luxemburgischen Strafregister;
  • einen Auszug neueren Datums aus dem ukrainischen Strafregister;
  • einen Lebenslauf;
  • eine Kopie der gegebenenfalls für die besagte Stelle erforderlichen Diplome oder Berufsqualifikationen;
  • eine Kopie des datierten und von der antragstellenden Person und ihrem Arbeitgeber unterzeichneten und gemäß dem luxemburgischen Arbeitsrecht abgeschlossenen Arbeitsvertrags mit einem monatlichen Lohn, der mindestens dem monatlichen sozialen Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeitnehmer entspricht;
  • einen Sozialversicherungsnachweis neueren Datums der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS);
  • einen Nachweis (Mietvertrag, Unterkunftsbescheinigung, Eigentumsurkunde) über eine angemessene Unterkunft in Luxemburg:
    • außerhalb der vom Nationalen Aufnahmeamt verwalteten Strukturen; und
    • welche die gesetzlichen Mindestkriterien in Sachen Gesundheit, Hygiene, Sicherheit und Bewohnbarkeit erfüllt, das heißt, die Fläche eines Zimmers darf nicht weniger als 9 m² pro Bewohner betragen, und kein Zimmer darf von mehr als 2 Erwachsenen bewohnt werden, usw.;
  • den Nachweis für eine Krankenversicherung (Kopie des luxemburgischen Sozialversicherungsausweises);
  • das Formular zum Verzicht auf den vorübergehenden Schutz;
  • einen Überweisungsbeleg über die Ausstellungsgebühr von 80 Euro auf das Konto:

IBAN: LU46 1111 2582 2814 0000
BIC: CCPLLULL
Zahlungsempfänger: Ministère des Affaires intérieures, Direction générale de l’immigration
Verwendungszweck: Aufenthaltstitel von (Name und Vorname des Empfängers);

  • gegebenenfalls eine Vollmacht.

Falls die Ausstellung eines Aufenthaltstitels beantragt wird, um einer Beschäftigung als hochqualifizierter Arbeitnehmer nachzugehen („Blaue Karte EU“), muss dies im Antragsformular für den Aufenthaltstitel in der entsprechenden Rubrik angegeben werden.

Bei der Bearbeitung des Antrags wird geprüft, ob die Bedingungen für den Erhalt eines solchen Aufenthaltstitels erfüllt sind, das heißt:

  • die für die im Arbeitsvertrag genannte Tätigkeit oder Branche erforderlichen hohen Berufsqualifikationen bzw. die für die Ausübung des betreffenden reglementierten Berufs vorgesehenen Voraussetzungen; und
  • die im Arbeitsvertrag vorgesehene monatliche Vergütung, die mindestens den folgenden Beträgen entsprechen muss:
    • dem 1,5-Fachen des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts in Luxemburg (84.780 Euro); oder
    • dem 1,2-Fachen des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts in Luxemburg (67.824 Euro), dies bei Beschäftigungen in den Berufen, für die von der Regierung ein besonderer Bedarf an Arbeitnehmern aus Drittstaaten festgestellt wurde.

Beantragung eines Aufenthaltstitels als Familienangehöriger

Belege betreffend den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner der zusammenführenden Person:
  • vollständige Kopie des gültigen biometrischen Reisepasses (alle Seiten);
  • Auszug neueren Datums aus dem luxemburgischen Strafregister;
  • Auszug neueren Datums aus dem ukrainischen Strafregister;
  • Dokument zur Bestätigung der erfolgten Eheschließung oder der eingetragenen Lebenspartnerschaft (Heiratsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Familienstammbuch usw.);
  • Nachweis (Mietvertrag, Unterkunftsbescheinigung, Eigentumsurkunde) über eine angemessene Unterkunft in Luxemburg:
    • außerhalb der vom Nationalen Aufnahmeamt verwalteten Strukturen; und
    • welche die gesetzlichen Mindestkriterien in Sachen Gesundheit, Hygiene, Sicherheit und Bewohnbarkeit erfüllt, das heißt, die Fläche eines Zimmers darf nicht weniger als 9 m² pro Bewohner betragen, und kein Zimmer darf von mehr als 2 Erwachsenen bewohnt werden, usw.;
  • Nachweis für eine Krankenversicherung (Kopie des luxemburgischen Sozialversicherungsausweises);
  • Formular zum Verzicht auf den vorübergehenden Schutz;
  • einen Überweisungsbeleg über die Ausstellungsgebühr von 80 Euro auf das Konto:

IBAN: LU46 1111 2582 2814 0000
BIC: CCPLLULL
Zahlungsempfänger: Ministère des Affaires intérieures, Direction générale de l’immigration
Verwendungszweck: Aufenthaltstitel von (Name und Vorname des Empfängers);

  • gegebenenfalls eine Vollmacht.

Inhaber eines Aufenthaltstitels für Familienangehörige dürfen in Luxemburg arbeiten.

Belege betreffend die Nachkommen (Kinder) der zusammenführenden Person oder ihres Ehe-/Lebenspartners:
  • vollständige Kopie des gültigen biometrischen Reisepasses (alle Seiten) des Kindes;
  • Nachweis für eine Krankenversicherung (Kopie des luxemburgischen Sozialversicherungsausweises);
  • Nachweis für das Familienverhältnis mit der zusammenführenden Person (Geburtsurkunde des Kindes, Familienstammbuch usw.);
  • im Falle einer Scheidung (nur bei minderjährigen Kindern):
    • Urteil, das dem in Luxemburg niedergelassenen Elternteil das Sorgerecht für das minderjährige Kind zuspricht; und
    • wenn der andere Elternteil ein Besuchs- oder Beherbergungsrecht besitzt: notariell beglaubigte Einwilligung des im Ausland ansässigen Elternteils, dass das minderjährige Kind nach Luxemburg ziehen darf (zusammen mit einer Kopie des Reisepasses des im Ausland ansässigen Elternteils);
  • im Falle des gemeinsamen Sorgerechts (nur bei minderjährigen Kindern): notariell beglaubigte Einwilligung des nicht in Luxemburg ansässigen Elternteils, dass das minderjährige Kind nach Luxemburg ziehen darf (zusammen mit einer Kopie des Reisepasses des im Ausland ansässigen Elternteils);
  • einen Überweisungsbeleg über die Ausstellungsgebühr von 80 Euro auf das Konto:

IBAN: LU46 1111 2582 2814 0000
BIC: CCPLLULL
Zahlungsempfänger: Ministère des Affaires intérieures, Direction générale de l’immigration
Verwendungszweck: Aufenthaltstitel von (Name und Vorname des Empfängers).

    Antwort der Behörde

    Die Frist für die Antwort liegt in der Regel bei maximal 3 Monaten. Bei Ausbleiben einer Antwort innerhalb dieser Frist ist davon auszugehen, dass der Antrag abgelehnt wurde.

    Wird dem Antrag stattgegeben, erhält die Person, die vorübergehenden Schutz genießt, ein Schreiben, durch das sie aufgefordert wird, einen Termin bei der Generaldirektion für Einwanderung des Ministeriums für innere Angelegenheiten zu vereinbaren, damit dort für ihren Aufenthaltstitel ein Foto von ihr gemacht wird und ihre Fingerabdrücke abgenommen werden.

    Eine Woche nach Erfassung der biometrischen Daten kann die antragstellende Person ihren Aufenthaltstitel ohne Termin persönlich bei der Generaldirektion für Einwanderung abholen, wo sie ihre Bescheinigung über den vorübergehenden Schutz (das Original) abgeben muss.

    Die Regelung für vorübergehenden Schutz endet am Tag der Ausstellung des Aufenthaltstitels.

    Das Aufenthaltsdokument hat die Form einer Chipkarte mit den biometrischen Daten des Inhabers.

    Gültigkeitsdauer und Erneuerung

    Der Aufenthaltstitel als Arbeitnehmer gilt für ein Jahr ab dem Datum seiner Ausstellung.

    Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist auf die Branche und den Beruf – unabhängig vom Arbeitgeber – beschränkt, für die der Aufenthaltstitel ausgestellt wurde.

    Solange die Voraussetzungen für den Erhalt weiterhin erfüllt sind, kann der Aufenthaltstitel auf Antrag für höchstens 3 Jahre erneuert werden. Nach der Erneuerung berechtigt er den Inhaber dazu, als Arbeitnehmer in jeder Branche und in jedem Beruf tätig zu sein.

    Der Aufenthaltstitel als Familienangehöriger gilt für ein Jahr ab dem Datum seiner Ausstellung.

    Solange die Voraussetzungen für den Erhalt weiterhin erfüllt sind, kann der Aufenthaltstitel auf Antrag erneuert werden. Die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels darf jedoch das Ablaufdatum des Aufenthaltstitels der zusammenführenden Person nicht überschreiten.

    Online-Dienste und Formulare

    Zuständige Kontaktstellen

    Generaldirektion für Einwanderung – Ausländerstelle

    Verwandte Vorgänge und Links

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