An Sprachkursen für Erwachsene teilnehmen
Die Sprachkurse für Erwachsene fallen unter das Konzept des lebenslangen Lernens, auch „Erwachsenenbildung“ genannt. Diese Unterrichtsart kennzeichnet sich durch die Wiederaufnahme von Kursen oder Ausbildungen aus, um Kompetenzen/Qualifikationen zu erwerben, die über die ursprüngliche Schul- oder Hochschulausbildung hinausgehen.
Es kann zahlreiche Gründe geben, warum jemand seine Sprachkenntnisse erweitern möchte:
- Weiterbildung im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit;
- Integration in die luxemburgische Gesellschaft;
- kulturelles Bedürfnis;
- Freizeitbeschäftigung usw.
Erwachsene, die Sprachkurse belegen möchten, haben 2 Möglichkeiten: die vom Nationalen Spracheninstitut (Institut national des langues - INL, ehemals Sprachenzentrum Luxemburg) angebotenen Kurse und die von den Gymnasien, den Gemeinden oder einigen gemeinnützigen Vereinen (asbl) organisierten Kurse.
Zielgruppe
Alle Erwachsenen, unabhängig von ihrem Alter, ihrem Bildungsstand oder ihrer Staatsangehörigkeit, können an einem Sprachkurs ihrer Wahl teilnehmen, der ihrem jeweiligen Kenntnisstand entspricht.Voraussetzungen
Zu den Kursen werden alle Personen zugelassen, die nicht mehr schulpflichtig sind (außer im Falle einer ministeriellen Ausnahmegenehmigung).Vorgehensweise und Details
Sprachkurse am Nationalen Spracheninstitut
Vorstellung und Funktionsweise
Ziel des Nationalen Spracheninstituts mit seinen Zweigstellen in Luxemburg-Stadt und in Mersch ist es, Sprachunterricht an Erwachsene zu erteilen, die mündliche oder schriftliche Sprachkompetenzen in einer der folgenden 8 Sprachen erwerben oder vertiefen möchten: Französisch, Deutsch, Luxemburgisch, Englisch, Portugiesisch, Italienisch, Spanisch und Chinesisch.
Der Unterricht, die Lehrmethoden und die Bewertungen des INL basieren – wie es auch für viele Sprachschulen in Europa der Fall ist – auf den Grundsätzen des vom Europarat ausgearbeiteten Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS).
Die Sprachkurse am INL finden sowohl im Laufe des Sommer- als auch im Laufe des Wintersemesters jeweils von montags bis freitags von 8.00 bis 21.00 Uhr statt. Anmeldungen für das Wintersemester sind ab Juni und für das Sommersemester ab Januar möglich.
In diesem Zusammenhang gilt Folgendes für die derzeit vom INL angebotenen Kurse:
- Sie befolgen die Reihenfolge der 6 Niveaustufen des GERS, d. h. von A1, Kenntnis einfachster Grundlagen, bis C2, nahezu muttersprachliche Sprachbeherrschung.
- Die Unterrichtssprache ist ab Stufe A1 die Zielsprache.
- Sie beruhen auf Interaktivität: Die Lernenden nehmen in Form von Sprachaktivitäten in den verschiedenen Kompetenzbereichen (Verstehen, Sprechen, Interagieren, Lesen, Schreiben) teil, indem sie sämtliche Sprachressourcen einsetzen: Grammatik, Rechtschreibung, Wortschatz, Aussprache usw.
- Sie fördern die Autonomie und die Reflexion über die Lernvorgänge und die regelmäßige Selbstbewertung.
- Sie werden durch eine standardisierte Bewertung und eine in europäischen Niveaustufen ausgedrückte Kompetenzbilanz abgeschlossen.
Derzeit sieht das Sprachkursangebot des INL wie folgt aus:
- allgemeine Sprachkurse für Anfänger und Fortgeschrittene;
- Sprachkurse mit spezifischen Schwerpunkten;
- eine Schulung für Luxemburgischlehrer (Zertifikat Lëtzebuerger Sprooch a Kultur).
Die Integrationskurse (20 Wochenstunden) ermöglichen es erwachsenen Einwanderern, auf schnellem Wege Grundkenntnisse in französischer und luxemburgischer Sprache zu erwerben.
Die Anmeldung für einen Kurs am INL eröffnet keinen Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung.
Anmeldung für einen Kurs
Jede Neuanmeldung für einen Kurs am INL erfolgt in 3 Schritten:
1. Zulassungsantrag per Internet
Der Bewerber füllt einen Zulassungsantrag für jede gewünschte Sprache aus. Die nicht erstattungsfähige Verwaltungsgebühr beläuft sich auf 10 Euro pro Studienjahr und pro Sprache und ist bei der Einreichung des Zulassungsantrags zu zahlen (binnen 3 Werktagen).
Das Datum der Zahlung der Verwaltungsgebühr bestimmt die Priorität für die Terminvereinbarung.
Wer bereits einen Kurs am INL belegt hat, meldet sich in der letzten Kurseinheit des Semesters beim Dozenten für die kommende Stufe an.
2. Vereinbarung eines individuellen Termins per Internet
Der Bewerber erhält eine SMS oder E-Mail, um ihn darüber zu informieren, dass er einen Termin vereinbaren kann. Den Termin kann man in seinem persönlichen Bereich vereinbaren, sofern die Zahlung der Verwaltungsgebühr bestätigt wurde.
Der Bewerber wählt im Terminkalender einen Termin für ein Gespräch mit einem Dozenten für die kommenden Orientierungs- und Anmeldetage aus.
Die Bewilligung eines Termins bewirkt nicht automatisch die Zulassung zu einem der Kurse.
Wer schon einmal einen Kurs am INL belegt hat, ist bereits registriert und hat einen Zugangscode, den er benutzen kann.
3. Gesprächs- und Anmeldetage
Im Rahmen eines 15-minütigen Gesprächs zwischen dem Dozenten und dem Bewerber wird ermittelt, welcher Kurs den Fähigkeiten und Erwartungen des Lernenden am besten entspricht.
Fortgeschrittene überprüfen ihr Niveau anhand eines auf dem GESR beruhenden Eingangstests.
Sobald der Bewerber einen Kurs ausgewählt hat, muss er innerhalb von 3 Tagen die Anmeldegebühr entrichten.
Der Bewerber muss folgende Unterlagen einreichen:
- die Terminbestätigung, die im persönlichen Bereich ausgedruckt werden kann (Zulassungs- und Anmeldebogen);
- eine Kopie seines Identitätsnachweises;
- gegebenenfalls einen Beleg für die Bewilligung der ermäßigten Anmeldegebühr.
Zahlungsmodalitäten
Über die endgültige Anmeldung entscheidet das INL entsprechend den Sprachkompetenzen des Lernenden. Durch diese endgültige Anmeldung wird die Zahlung einer Anmeldegebühr pro Kurs fällig.
Der Bewerber kann seine Anmeldegebühr folgendermaßen begleichen:
- online per gesicherter Kreditkartenzahlung (MasterCard, Visa): Dafür muss er sich in seinem persönlichen Bereich einloggen und dort seine Kreditkarte registrieren. Dort kann er auch die Anmeldebestätigung ausdrucken, die er in der ersten Kurseinheit vorlegen muss;
- per Einzahlung oder Überweisung: Dafür muss er sich in seinem persönlichen Bereich einloggen und den Zahlungsauftrag ausdrucken, den er dann gemeinsam mit dem Zahlungsbeleg am Schalter des INL vorlegt oder dem INL per Post zukommen lässt. Er muss auch die Anmeldebestätigung ausdrucken, die er in der ersten Kurseinheit vorlegen muss.
Ermäßigte Anmeldegebühr
Folgende Personen können in den Genuss einer ermäßigten Anmeldegebühr kommen:
- Arbeitslosengeldempfänger;
- Bezieher des Einkommens zur sozialen Eingliederung (revenu d’inclusion sociale - REVIS) des Nationalen Amts für soziale Eingliederung (Office national d’inclusion sociale - ONIS);
- Personen, die vom Luxemburgischen Amt für Aufnahme und Integration (Office luxembourgeois de l’accueil et de l’intégration) oder einem kommunalen Sozialamt als bedürftig anerkannt wurden;
- Beamte und Angestellte des Staates und ihnen gleichgestellte Personen, sofern es sich um einen speziell für sie abgehaltenen Kurs handelt;
- Schüler der weiterführenden Schulen gegen Vorlage eines ordnungsgemäß begründeten Empfehlungsschreibens des Schulleiters.
Die Begünstigten müssen folgende Bedingungen einhalten:
- Sie müssen am Anfang eines jeden Semester bei der Anmeldung eine von der betreffenden Stelle auf ihren Namen ausgestellte Bescheinigung vorlegen.
- Die ermäßigte Anmeldegebühr wird nur denjenigen Personen gewährt, die in mindestens 80 % der im Laufe eines Monats abgehaltenen Kurse anwesend sind. Im Abwesenheitsfall müssen sie eine offizielle Bescheinigung zur Begründung ihrer Abwesenheit vorzeigen. Eine weniger als 80-prozentige Anwesenheit bewirkt die vollständige Zahlung der Anmeldegebühr. Eine Verweigerung dieser Zahlung bewirkt den sofortigen Ausschluss vom Kurs.
- Die ermäßigte Anmeldegebühr gilt nur für die allgemeinen Sprachkurse. Für die auf ein spezifisches Ziel ausgerichteten Kurse ist ein schriftlicher Antrag an die Direktion des INL zu stellen. In diesem Fall behält sich das INL das Recht vor, die Anzahl der Kurse für Personen, die in den Genuss einer ermäßigten Anmeldegebühr kommen, zu begrenzen.
Außer in vom INL genehmigten Ausnahmefällen gilt die Anwendung der ermäßigten Anmeldegebühr nur für das Erlernen einer der 3 Landessprachen oder der englischen Sprache und nur für einen Kurs pro Semester zwischen 8.00 und 12.00 Uhr bzw. zwischen 14.00 und 16.00 Uhr.
Von den Gymnasien, Gemeinden oder Vereinigungen veranstaltete Sprachkurse
Im ganzen Land werden zahlreiche Sprachkurse (Französisch, Deutsch, Englisch, Luxemburgisch, Portugiesisch, Italienisch, Spanisch, Russisch, Tschechisch, Arabisch, Chinesisch, Japanisch, Schwedisch, Polnisch, Albanisch, Bosnisch-Serbokroatisch, Griechisch, Niederländisch und Latein) angeboten. Diese Sprachkurse richten sich an Lernende aller Sprachniveaus (Anfänger, Fortgeschrittene usw.) und werden von den Gymnasien, den Gemeinden oder einigen gemeinnützigen Vereinen (asbl) organisiert und von der Abteilung für Erwachsenenbildung (Service de la formation des adultes) des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend (Ministère de l'Education nationale, de l'Enfance et de la Jeunesse) koordiniert. In der Regel finden sie 2 Mal wöchentlich jeweils abends statt.
Am Ende des Kurses wird den Teilnehmern, die in mindestens 75 % der Kurse anwesend waren, eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Anmeldung für die Sprachprüfungen
Das Nationale Spracheninstitut ist die nationale Zertifizierungsstelle für amtliche Diplome und Zeugnisse der luxemburgischen Sprache. In diesem Sinne ist das INL damit beauftragt, den im Hinblick auf den Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit erforderlichen Sprachtest „Sproochentest Lëtzebuergesch“ auszuarbeiten, zu organisieren und abzunehmen.
Zudem übernimmt das INL für das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend die pädagogische und administrative Verwaltung der Diplome für nicht-luxemburgischsprachige Ausländer, die Prüfungen „Lëtzebuergesch als Friemsprooch“ (LaF), die entsprechend den Niveaustufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen unterteilt sind.
Dank einiger mit ausländischen Instituten abgeschlossener Abkommen bietet das INL jedem Interessenten die Möglichkeit, internationale Sprachtests und -prüfungen in allen unterrichteten Sprachen (außer Chinesisch) abzulegen, um eine offizielle Anerkennung seiner sprachlichen Kompetenzen zu erhalten. Es werden ebenfalls Einstufungstests im Deutschen, Englischen und Französischen angeboten.
Für die Teilnahme an einer Sprachprüfung oder einem Sprachtest wird die Zahlung einer Anmeldegebühr fällig. Diese Anmeldegebühr ist für jede Prüfung/jeden Test vor Ablauf der Anmeldefrist auf das Konto LU57 1111 2993 9957 0000 einzuzahlen. Eine beglaubigte Kopie des Einzahlungsbelegs muss bei der Anmeldung ausgehändigt werden.
Die Anmeldegebühren werden erhöht, wenn eine Anmeldung für eine Prüfung/einen Test vom Kandidaten auf einen späteren Termin verlegt wird. Die Überweisungsgebühren belaufen sich auf 50 % der Anmeldegebühr.
Bei einem Verzicht werden die Anmeldegebühren in Höhe von 70 % des Festbetrags erstattet. Der Kandidat muss einen schriftlichen und begründeten Antrag mit den etwaigen Belegen vor Ablauf der Anmeldefrist bei der Direktion des INL einreichen.
Eine Ausbildung zum Sprachlehrer für Luxemburgisch absolvieren
Das Gesetz vom 22. Mai 2009 über die Gründung des nationalen Spracheninstituts führt ebenfalls das „Zertifikat Lëtzebuerger Sprooch a Kultur“ ein. Die entsprechende Ausbildung wurde vom nationalen Spracheninstitut ausgearbeitet und wird vom INL in Zusammenarbeit mit der Universität Luxemburg angeboten. Die nicht akademische auf 3 Module verteilte 120-stündige Ausbildung ermöglicht allen Interessenten, und namentlich denjenigen, die Luxemburgischkurse leiten möchten, sämtliche Aspekte der Sprache (Rechtschreibung, Linguistik, Lexikografie, Literatur usw.) professionell zu vertiefen sowie Unterrichts- und Bewertungskompetenzen in Bezug auf die luxemburgische Sprache zu erwerben. Ein weiterer Teil der Ausbildung behandelt die Geschichte Luxemburgs, seine Kultur, seine Literatur, aktuelle politische und sozioökonomische Themen usw.
Zuständige Kontaktstellen
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Nationales Spracheninstitut21, boulevard de la Foire
L-1528 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 26 44 30 - 1Fax : (+352) 26 44 30 - 330Montag und Donnerstag, 8.00–19.00 Uhr / Dienstag und Mittwoch, 8.00–17.00 Uhr / Freitag, 8.00–16.00 Uhr. Die Öffnungszeiten können während der Schulferien abweichen. Kontaktformular: http://www.inll.lu/de/contact/formulaire-de-contact/ -
Nationales Spracheninstitut - Belval - Haus des Wissens2, avenue de l'Université
L-4365 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Tel. : (+352) 46 66 44 - 9491Fax : (+352) 26 44 30 - 330Montag–Donnerstag, 8.00–18.00 Uhr / Freitag, 8.00–12.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr. Die Öffnungszeiten können während der Schulferien abweichen. Kontaktformular: http://www.inll.lu/de/contact/formulaire-de-contact/ -
Nationales Spracheninstitut - Mersch57, rue Grande-Duchesse Charlotte
L-7520 Mersch
Luxemburg
Tel. : (+352) 26 44 30 - 500Fax : (+352) 26 32 45 - 458.00–12.15 und 13.45– 17.00 Uhr (außer freitags bis 16.00 Uhr). Die Öffnungszeiten können während der Schulferien abweichen. Kontaktformular: http://www.inll.lu/de/contact/formulaire-de-contact/
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Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend
Abteilung für Erwachsenenbildung15, rue Léon Hengen
L-1745 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
L-2926 Luxemburg
Tel. : (+352) 8002-4488Montag, 13.30–16.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.30–12.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr