An Sprachkursen für Erwachsene teilnehmen

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Sprachkurse für Erwachsene fallen unter das Konzept des lebenslangen Lernens, das auch als „Erwachsenenbildung“ bezeichnet wird. Diese Art der Bildung zeichnet sich durch die Wiederaufnahme von Kursen oder Schulungen mit dem Ziel aus, Kompetenzen bzw. Qualifikationen zu erwerben, die über die ursprüngliche Schul- oder Hochschulbildung hinausgehen.

Die Gründe, seine Sprachkenntnisse erweitern zu wollen, können vielfältig sein:

  • Verbesserung der Kenntnisse im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit;
  • Integration in die luxemburgische Gesellschaft;
  • kulturelle Bedürfnisse;
  • Freizeitaktivität usw.

Erwachsene, die Sprachkurse belegen möchten, haben 2 Möglichkeiten: Kurse, die vom Nationalen Spracheninstitut Luxemburg (INLL) angeboten werden, und Kurse, die von den weiterführenden Schulen, den Gemeinden oder einigen gemeinnützigen Vereinen (ASBL) organisiert werden.

Betroffene Personen

Alle Erwachsenen können unabhängig von ihrem Alter, ihrem Bildungsniveau oder ihrer Staatsangehörigkeit an einem Sprachkurs ihrer Wahl teilnehmen, der ihrem Kompetenzniveau entspricht.

Voraussetzungen

Zu den Kursen zugelassen sind alle Personen, die nicht mehr schulpflichtig sind (außer im Falle einer ministeriellen Ausnahmegenehmigung).

Vorgehensweise und Details

Sprachkurse am Nationalen Spracheninstitut Luxemburg 

Vorstellung und Funktionsweise

Ziel des Nationalen Spracheninstituts Luxemburg (INLL) mit seinen Zweigstellen in Luxemburg-Stadt und Mersch ist es, Sprachkurse für Erwachsene anzubieten, die mündliche oder schriftliche Sprachkompetenzen in einer der folgenden 8 Sprachen erwerben oder verbessern möchten: Französisch, Deutsch, Luxemburgisch, Englisch, Portugiesisch, Italienisch, Spanisch und Chinesisch.

Wie viele andere Sprachschulen in Europa stützt sich auch das INLL beim Lehren, Lernen und Beurteilen auf die Grundsätze des vom Europarat ausgearbeiteten Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).

Die Sprachkurse am INLL finden montags bis freitags von 8.00 bis 21.00 Uhr statt und werden während des Frühjahrs- und Herbstsemesters abgehalten. Die Einschreibung für das Herbstsemester beginnt bereits im Juni, während die Einschreibung für das Frühjahrssemester im Januar beginnt.

In diesem Zusammenhang gilt für die derzeit vom INLL angebotenen Kurse Folgendes:

  • Sie befolgen die Reihenfolge der 6 Niveaustufen des GER, das heißt von A1 – Anfänger bis C2 – annähernd muttersprachliche Kenntnisse.
  • Die Unterrichtssprache ist ab Stufe A1 die Zielsprache.
  • Sie beruhen auf Interaktivität: Die Lernenden nehmen in Form von Sprachaktivitäten in den verschiedenen Kompetenzbereichen (Verstehen, Sprechen, Interagieren, Lesen, Schreiben) am Unterricht teil, indem sie sämtliche Sprachressourcen einsetzen: Grammatik, Rechtschreibung, Wortschatz, Aussprache usw.
  • Sie fördern die Selbstständigkeit und ermutigen zur Reflexion über die Lernprozesse und zur regelmäßigen Selbstbewertung.
  • Sie gehen mit einer standardisierten Bewertung und einer in Form von europäischen Niveaustufen ausgedrückten Kompetenzbilanz einher, die am Ende der Ausbildung ausgestellt wird.

Derzeit sieht das Sprachkursangebot des INLL wie folgt aus:

  • allgemeine Sprachkurse für Anfänger und Fortgeschrittene;
  • zielgruppenspezifische Kurse;
  • die Ausbildung für die Lehre der luxemburgischen Sprache (Zertifikat Lëtzebuergesch Léiere Léieren - ZLLL).

In Integrationskursen (20 Wochenstunden) können erwachsene Zuwanderer schnell Grundkenntnisse der französischen und luxemburgischen Sprache erwerben.

Die Einschreibung in einen INLL-Kurs begründet keinen Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung.

Einschreibung in einen Kurs

Jede Neuanmeldung für einen INLL-Kurs erfolgt in 3 Schritten:

1. Zulassungsantrag per Internet

Der Bewerber füllt für jede gewählte Sprache einen Zulassungsantrag aus. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 10 Euro pro Studienjahr und Sprache und ist bei der Einreichung der Zulassungsunterlagen (innerhalb von 3 Werktagen) zu entrichten. Diese Gebühr wird nicht zurückerstattet.

Das Datum der Zahlung der Bearbeitungsgebühr bestimmt die Priorität bei der Terminvergabe.

Unvollständige Anträge (Anträge im Wartestatus, Gebühr nicht entrichtet) werden in eine Liste eingetragen.

Wer bereits einen INLL-Kurs belegt hat, meldet sich in der letzten Kurseinheit des Semesters beim Dozenten für die kommende Stufe an.

2. Vereinbarung eines individuellen Termins per Internet

Der Bewerber erhält eine SMS oder E-Mail, um ihn darüber zu informieren, dass er einen Termin vereinbaren kann. Den Termin kann man in seinem persönlichen Bereich vereinbaren, sofern die Zahlung der Bearbeitungsgebühr bestätigt wurde.

Der Bewerber wählt im Terminkalender einen Termin für ein Gespräch mit einem Dozenten für die kommenden Orientierungs- und Anmeldetage aus.

Die Bewilligung eines Termins bewirkt nicht automatisch die Zulassung zu einem der Kurse.

Wer schon einmal einen INLL-Kurs belegt hat, ist bereits registriert und hat einen Zugangscode, den er benutzen kann.

3. Gesprächs- und Anmeldetage

Im Rahmen eines 15-minütigen Gesprächs zwischen dem Dozenten und dem Bewerber wird ermittelt, welcher Kurs den Fähigkeiten und Erwartungen des Lernenden am besten entspricht.

Fortgeschrittene überprüfen ihr Niveau anhand eines auf dem GER beruhenden Einstufungstests.

Sobald der Bewerber einen Kurs ausgewählt hat, muss er innerhalb von 3 Tagen die Anmeldegebühr entrichten.

Wenn in dem gewählten Kurs kein Platz mehr frei ist, erhält der Bewerber vom INLL einen Gutschein für eine vorrangige Anmeldung, der ausschließlich für den nächsten Kurszyklus und im Rahmen des verfügbaren Angebots gültig ist.

Der Bewerber muss folgende Unterlagen einreichen:

  • die Terminbestätigung, die im persönlichen Bereich ausgedruckt werden kann (Zulassungs- und Anmeldebogen);
  • eine Kopie seines Identitätsnachweises;
  • gegebenenfalls einen Beleg für die Bewilligung der ermäßigten Anmeldegebühr.
Zahlungsmodalitäten

Über die endgültige Anmeldung entscheidet das INLL entsprechend den Sprachkompetenzen des Lernenden. Durch diese endgültige Anmeldung wird die Zahlung einer Anmeldegebühr pro Kurs fällig.

Der Bewerber kann seine Anmeldegebühr folgendermaßen begleichen:

  • online per gesicherter Kreditkartenzahlung (MasterCard, Visa): Dafür muss er sich in seinem persönlichen Bereich einloggen und dort seine Kreditkarte registrieren. Dort kann er auch die Anmeldebestätigung ausdrucken, die er in der ersten Kurseinheit vorlegen muss;
  • per Einzahlung oder Überweisung: Dafür muss er sich in seinem persönlichen Bereich einloggen und den Zahlungsauftrag ausdrucken, den er dann gemeinsam mit dem Zahlungsbeleg am Schalter des INLL vorlegt oder dem INLL per Post zukommen lässt. Er muss auch die Anmeldebestätigung ausdrucken, die er in der ersten Kurseinheit vorlegen muss.
Die Zahlung der Anmeldegebühr muss binnen 3 Tagen nach Bewilligung des Kurses entrichtet werden. Nach Ablauf dieser Frist, wird die Anmeldung storniert und der Platz einem anderen Bewerber zugewiesen.
Ermäßigte Anmeldegebühr

Folgende Personen können in den Genuss einer ermäßigten Anmeldegebühr kommen:

  • Arbeitslosengeldempfänger;
  • Bezieher des Einkommens zur sozialen Eingliederung (REVIS) des Nationalen Amts für soziale Eingliederung (ONIS);
  • Personen, die vom Nationale Aufnahmeamt (ONA) oder einem kommunalen Sozialamt als bedürftig anerkannt wurden;
  • Beamte und Angestellte des Staates und ihnen gleichgestellte Personen, sofern es sich um einen speziell für sie abgehaltenen Kurs handelt;
  • Schüler der weiterführenden Schulen gegen Vorlage eines ordnungsgemäß begründeten Empfehlungsschreibens des Schulleiters.

Die Begünstigten müssen folgende Bedingungen einhalten:

  • Sie müssen am Anfang eines jeden Semester bei der Anmeldung eine von der betreffenden Stelle auf ihren Namen ausgestellte Bescheinigung vorlegen.
  • Die ermäßigte Anmeldegebühr wird nur denjenigen Personen gewährt, die in mindestens 80 % der im Laufe eines Monats abgehaltenen Kurse anwesend sind. Im Abwesenheitsfall müssen sie eine offizielle Bescheinigung zur Begründung ihrer Abwesenheit vorzeigen. Eine weniger als 80-prozentige Anwesenheit bewirkt die vollständige Zahlung der Anmeldegebühr. Eine Verweigerung dieser Zahlung bewirkt den sofortigen Ausschluss vom Kurs.
  • Die ermäßigte Anmeldegebühr gilt nur für die allgemeinen Sprachkurse. Für die zielgruppenspezifischen Kurse ist ein schriftlicher Antrag an die Direktion des INLL zu stellen. In diesem Fall behält sich das INLL das Recht vor, die Anzahl der Kurse für Personen, die in den Genuss einer ermäßigten Anmeldegebühr kommen, zu begrenzen.

Außer in vom INLL genehmigten Ausnahmefällen gilt die Anwendung der ermäßigten Anmeldegebühr nur für das Erlernen einer der 3 Verwaltungssprachen oder der englischen Sprache und nur für einen Kurs pro Semester zwischen 8.00 und 12.00 Uhr bzw. zwischen 14.00 und 16.00 Uhr.

Um in den Genuss der ermäßigten Anmeldegebühr zu kommen, muss der Lernende die Bescheinigung binnen 48 Stunden am Informationsschalter des INLL eintragen lassen. Er erhält dann unverzüglich einen neuen Zahlungsauftrag über die ermäßigte Anmeldegebühr.

Von den Gymnasien, Gemeinden oder Vereinen veranstaltete Sprachkurse

Im ganzen Land werden zahlreiche Sprachkurse (Französisch, Deutsch, Englisch, Luxemburgisch, Portugiesisch, Italienisch, Spanisch, Russisch, Tschechisch, Arabisch, Chinesisch, Japanisch, Schwedisch, Polnisch, Albanisch, Bosnisch-Serbokroatisch, Griechisch, Niederländisch und Latein) angeboten. Diese Sprachkurse richten sich an Lernende aller Sprachniveaus (Anfänger, Fortgeschrittene usw.) und werden von den Gymnasien, den Gemeinden oder einigen gemeinnützigen Vereinen (ASBL) organisiert und von der Abteilung für Erwachsenenbildung (Service de la formation des adultes) des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend koordiniert. In der Regel finden sie 2 Mal wöchentlich jeweils abends statt.

Am Ende des Kurses wird den Teilnehmern, die in mindestens 75 % der Kurse anwesend waren, eine Teilnahmebestätigung ausgestellt.

Anmeldung zu Sprachprüfungen

Das Nationale Spracheninstitut Luxemburg ist die nationale Zertifizierungsstelle für amtliche Diplome und Zertifikate der luxemburgischen Sprache. In diesem Sinne ist das INLL damit beauftragt, den im Hinblick auf den Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit erforderlichen Sprachtest „Sproochentest Lëtzebuergesch“ auszuarbeiten, zu organisieren und abzunehmen.

Zudem übernimmt das INLL für das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend die pädagogische und administrative Verwaltung der Diplome für nicht luxemburgischsprachige Ausländer, die Prüfungen „Lëtzebuergesch als Friemsprooch“ (LaF), die entsprechend den Niveaustufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) unterteilt sind.

Durch Vereinbarungen mit ausländischen Instituten bietet das INLL jedem Interessenten die Möglichkeit, internationale Sprachtests und -prüfungen in allen unterrichteten Sprachen (außer Chinesisch) abzulegen, um eine offizielle Anerkennung seiner sprachlichen Kompetenzen zu erhalten. Es werden ebenfalls Einstufungstests im Deutschen, Englischen und Französischen angeboten.

Für die Teilnahme an einer Sprachprüfung oder einem Sprachtest wird die Zahlung einer Anmeldegebühr fällig. Diese Anmeldegebühr ist für jede Prüfung bzw. jeden Test vor Ablauf der Anmeldefrist auf das Konto LU57 1111 2993 9957 0000 zu überweisen. Eine beglaubigte Kopie des Einzahlungsbelegs muss bei der Anmeldung ausgehändigt werden.

Es ist nicht möglich, sich gleichzeitig für mehrere Sitzungen der gleichen Prüfung bzw. des gleichen Tests anzumelden. Eine neue Anmeldung kann erst nach Erhalt der Ergebnisse der vorhergehenden Prüfung bzw. des vorhergehenden Tests erfolgen.

Die Anmeldegebühren werden erhöht, wenn eine Anmeldung für eine Prüfung bzw. einen Test vom Kandidaten auf einen späteren Termin verlegt wird. Die Überweisungsgebühren belaufen sich auf 50 % der Anmeldegebühr.

Bei einem Verzicht werden die Anmeldegebühren in Höhe von 70 % des Festbetrags zurückerstattet. Der Kandidat muss einen schriftlichen und begründeten Antrag mit den etwaigen Belegen vor Ablauf der Anmeldefrist bei der Direktion des INLL einreichen.

Eine Ausbildung zum Sprachlehrer für Luxemburgisch absolvieren

Mit dem Gesetz vom 8. März 2023 über die Gründung des Nationalen Spracheninstituts Luxemburg wird auch das „Zertifikat Lëtzebuergesch Léiere Léieren - ZLLL“ eingeführt. Die Ausbildung, die mit diesem Zertifikat abgeschlossen wird, wurde vom Nationalen Spracheninstitut Luxemburg entwickelt und wird auch von diesem angeboten. Es handelt sich um eine nicht universitäre Ausbildung mit 120 Unterrichtsstunden (Präsenz- und Online-Kurse), die in 3 Module aufgeteilt sind. Sie ermöglicht allen interessierten Personen, insbesondere jenen, die beabsichtigen, Luxemburgisch zu unterrichten, eine professionelle Vertiefung aller Aspekte der Sprache (Rechtschreibung, Linguistik, Lexikografie, Literatur usw.) sowie den Erwerb von Kompetenzen für das Unterrichten und Bewerten der luxemburgischen Sprache. Ein weiterer Teil der Ausbildung befasst sich unter anderem mit der Geschichte Luxemburgs, seiner Kultur, seiner Literatur und mit aktuellen politischen und sozioökonomischen Themen.

Zuständige Kontaktstellen

Nationales Spracheninstitut Luxemburg

  • Nationales Spracheninstitut Luxemburg (INLL)

    Adresse:
    21, boulevard de la Foire L-1528 Luxemburg Luxemburg
    Geöffnet Schließt um 19.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.00 bis 19.00 Uhr
    Freitag:
    8.00 bis 16.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 19.00 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 19.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 19.00 Uhr
  • Nationales Spracheninstitut Luxemburg (INLL) Belval

    Adresse:
    14, Porte de France L-4360 Esch-sur-Alzette
    Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 8h00
    Donnerstag:
    8h00 à 17h00
    Freitag:
    8h00 à 16h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h00 à 17h00
    Mittwoch:
    8h00 à 17h00
  • Nationales Spracheninstitut Luxemburg (INLL) Mersch

    Adresse:
    57, rue Grande-Duchesse Charlotte L-7520 Mersch
    Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 8h00
    Donnerstag:
    8h00 à 17h00
    Freitag:
    8h00 à 16h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h00 à 17h00
    Mittwoch:
    8h00 à 17h00

Es werden 2 von 3 Stellen angezeigt

Abteilung für Erwachsenenbildung

  • Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Abteilung für Erwachsenenbildung

    Adresse:
    15, rue Léon Hengen L-1745 Luxemburg Luxemburg
    L-2926 Luxemburg
    E-Mail:
    sfa@men.lu
    Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 8.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.30 Uhr
    Freitag:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.30 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.30 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.30 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.30 Uhr

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

An allgemeinen Weiterbildungskursen für Erwachsene teilnehmen Die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben Urlaub zur sprachlichen Weiterbildung (Sprachurlaub)

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

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