Ein kürzlich nach Luxemburg eingereistes Kind in einer öffentlichen Grundschule anmelden
Zum letzten Mal aktualisiert am
Die Kommunikationssprache in Luxemburg ist Luxemburgisch. Die Alphabetisierung in der Schule erfolgt auf Deutsch. Die Unterrichtssprachen der Grundschule sind Luxemburgisch, Deutsch und Französisch.
Wenn das kürzlich eingereiste Kind nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügt, kann es vorübergehend einen Integrationskurs besuchen. Ziel dieses Kurses ist es, den Schülern das erforderliche Sprachvermögen zu vermitteln, damit sie am Unterricht in den regulären Klassen teilnehmen und bestmöglich in den ihrer Altersklasse entsprechenden Zyklus integriert werden können.
Betroffene Personen
Alle Kinder zwischen 4 und 11 Jahren (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), deren Eltern sich kürzlich in Luxemburg niedergelassen haben.
Vorgehensweise und Details
Anmeldung zum Integrationskurs
Ein Schüler, der im Laufe der Schulpflichtzeit in den Grundschulunterricht einsteigt und die luxemburgische Sprache (1. Zyklus) bzw. die deutsche oder die französische Sprache (2., 3. oder 4. Zyklus) hierfür nicht ausreichend beherrscht, besucht wöchentlich einen oder mehrere Integrationskurse außerhalb seiner Regelklasse, um die Schulsprache(n) intensiv zu erlernen.
Die Anmeldung erfolgt bei der für den Schulunterricht zuständigen Stelle der Wohnsitzgemeinde oder im Gemeindesekretariat.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Ausweis;
- Familienbuch oder Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder;
- Meldebescheinigung (ebenfalls beim Melderegister zu beantragen) und gegebenenfalls Daueraufenthaltsbescheinigung, Aufenthaltskarte.
Kürzlich eingereiste Kinder, die im Laufe der Schulpflichtzeit in den Grundschulunterricht einsteigen, werden auf Beschluss des Direktors des Grundschulunterrichts in den Zyklus angemeldet, der ihrem Alter und ihrer vorherigen Vorbereitung entspricht.
Unterrichtsfächer und Anzahl der Unterrichtseinheiten
In den Integrationskursen können folgende Fächer unterrichtet werden:
- Intensivkurs Deutsch, gefolgt von einer Einführung in die französische Sprache;
- Intensivkurs Französisch, gefolgt von einer Einführung in die deutsche Sprache;
- Einführung in die luxemburgische Sprache;
- Mathematik auf Französisch für Schüler, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichend sind.
Die Anzahl an Unterrichtseinheiten in den Integrationskursen, die der Schüler besuchen soll, und die unterrichteten Fächer werden wie folgt festgelegt: gemäß der schulischen und sprachlichen Bilanz, die in Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten erstellt wird, und seinem individuellen Ausbildungsprojekt, das bei der Anmeldung vom Klassenlehrer in Zusammenarbeit mit der für die Integrationskurse zuständigen Lehrkraft und dem pädagogischen Team ausgearbeitet wird.
Die Anzahl an Unterrichtseinheiten in den Integrationskursen, die der betreffende Schüler besuchen soll, wird im Laufe des Zyklus entsprechend der beim Spracherwerb erzielten Fortschritte schrittweise verringert. Im Gegenzug besucht der Schüler mehr Kurse in seiner Regelklasse.
Organisation der Integrationskurse
Ziel der Integrationskurse ist es, die (teilweise oder vollständige) Integration der Schüler in die regulären Klassen zu vereinfachen, indem sie intensiv in den Schulsprachen unterrichtet werden. Jeder Schüler wird in eine Regelklasse des seinem Alter entsprechenden Zyklus angemeldet. Zuerst besucht der Schüler eine begrenzte Anzahl an Kursen in seiner Regelklasse. Diese Integration wird entsprechend seiner Fortschritte erhöht.
Die kürzlich eingereisten Schüler erhalten intensiven Sprachunterricht entsprechend den von ihnen beherrschten Sprachen. Zu Beginn beschränkt sich der Unterricht auf eine einzige Sprache.
1. Zyklus
Im 1. Zyklus des Grundschulunterrichts erhalten die Schüler eine Einführung in die luxemburgische Sprache in ein bis 2 Wochenstunden, die aufgeteilt werden können.
Diejenigen Schüler, die in den 2., 3. oder 4. Zyklus angemeldet werden und die deutsche oder die französische Sprache nicht ausreichend beherrschen, um am Grundschulunterricht teilzunehmen, haben ebenfalls Anspruch auf entsprechende Integrationskurse. Das Ziel dieser Kurse besteht darin, eine intensive Aneignung der deutschen oder der französischen Sprache und, gegebenenfalls, eine Einführung in die zweite dieser beiden Sprachen zu gewährleisten.
2. Zyklus
Im 2. Zyklus des Grundschulunterrichts erhalten sowohl noch nicht alphabetisierte Schüler, die keine der Schulsprachen beherrschen, als auch Schüler, die die französische Sprache beherrschen, intensiven Deutschunterricht.
Eine Einführung in die luxemburgische Sprache kann erfolgen, wenn bedeutende Fortschritte im Deutschen festgestellt werden.
Ein Schüler, der bereits alphabetisiert ist und entweder keine der Schulsprachen oder die französische Sprache beherrscht, besucht das 2. Jahr des 2. Lernzyklus. Er erhält intensiven Deutschunterricht. Gegebenenfalls beginnt er den Französischunterricht in seiner Regelklasse. Eine Einführung in die luxemburgische Sprache kann erfolgen, wenn bedeutende Fortschritte im Deutschen festgestellt werden.
3. Zyklus
Im 3. Zyklus des Grundschulunterrichts erhalten sowohl Schüler, die keine der Schulsprachen beherrschen, als auch Schüler, die die französische Sprache beherrschen, intensiven Deutschunterricht.
Anschließend wird mit den Schülern, die die französische Sprache nicht beherrschen, eine Einführung in die französische Sprache begonnen, wenn bedeutende Fortschritte im Deutschen festgestellt werden. Schüler, die die deutsche Sprache beherrschen, erhalten intensiven Französischunterricht. Eine Einführung in die luxemburgische Sprache kann begonnen werden, wenn entweder bedeutende Fortschritte im Deutschen oder im Französischen festgestellt werden.
4. Zyklus
Im 4. Zyklus des Grundschulunterrichts erhalten Schüler, die keine der Schulsprachen beherrschen, intensiven Französischunterricht. Schüler, die die deutsche Sprache beherrschen, erhalten intensiven Französischunterricht. Schüler, die Französisch können, erhalten intensiven Deutschunterricht. Eine Einführung in die luxemburgische Sprache kann begonnen werden, wenn entweder bedeutende Fortschritte im Deutschen oder im Französischen festgestellt werden.
Haben die Schüler am Ende des 2. bzw. 3. Zyklus die wesentlichen Elemente der entsprechenden Kompetenzsockel erreicht, werden sie vollständig in eine reguläre Klasse des Grundschulunterrichts integriert und besuchen anschließend den Unterricht des 3. bzw. 4. Zyklus. Am Ende des 4. Zyklus des Grundschulunterrichts nehmen die Schüler am Orientierungsverfahren teil, das den Übergang zur weiterführenden Schule regelt.
Sonderintegrationsklassen
Bei Förderbedarf, der den kommunalen Rahmen übersteigt, können eine oder mehrere Sonderklassen zur Integration eingerichtet werden (sogenannte Integrationsklassen).
Die Schüler erhalten dort Unterricht in einer oder mehreren Schulsprachen sowie Unterricht in den Entwicklungs- und Lernbereichen. Grundsätzlich bleiben die Schüler nicht länger als ein Jahr in einer solchen Integrationsklasse. Sofern erforderlich, können sie im folgenden Schuljahr zusätzliche Integrations- oder Nachhilfekurse besuchen.
Am Ende eines jeden Trimesters, erhalten die Schüler eine Bilanz, die ihre Lernfortschritte belegt und gegebenenfalls die Zwischenbilanz ergänzt.
Internationales Schulangebot
Im Laufe der Jahre hat Luxemburg sein internationales Schulangebot ausgebaut. Inzwischen ist es möglich, in Luxemburg ein europäisches bzw. ein internationales Abitur abzulegen oder nach dem britischen Lehrplan zu verfahren.
Einige Schulen haben ihr Angebot auch auf Grundschulebene ausgebaut.
Grundschulklassen
Die Internationale Schule Differdange & Esch-sur-Alzette bietet Grundschulklassen in einem französisch-, einem englisch- und einem deutschsprachigen Zweig an.
Das Lënster Lycée bietet für das erste Jahr des Grundschulunterrichts Klassen in einem englisch- und einem deutschsprachigen Zweig an.
Das Lycée in Mondorf-les-Bains bietet für das erste Jahr des Grundschulunterrichts Klassen in einem französisch- und einem englischsprachigen Zweig an.
Die International School Michel Lucius bietet englischsprachige Grundschulklassen an, die in den Grundfächern den Cambridge-Lehrplan anwenden.
Interkulturelle Vermittler
Die Lehrkräfte, die Eltern und die Schulbehörden können kostenlos auf die Unterstützung eines interkulturellen Vermittlers zurückgreifen.
Die Vermittler können beim Empfang der Schüler und der Eltern anwesend sein, Informationen über den Schulbesuch im Herkunftsland übersetzen, dolmetschen und übersetzen, bei möglicher ärztlicher oder psychologischer Betreuung im Zusammenhang mit der Schule anwesend sein und gelegentlich in der Klasse helfen.
Die Vermittler sprechen neben den in Luxemburg gebräuchlichen Sprachen eine oder mehrere der folgenden Sprachen:
- Albanisch;
- Arabisch;
- Bosnisch-Kroatisch-Montenegrinisch-Serbisch;
- Bulgarisch;
- Chinesisch;
- Koreanisch;
- Kreolsprache der Kapverden;
- Kreolsprache aus Guinea-Bissau;
- Spanisch;
- Philippinisch;
- Georgisch;
- Griechisch;
- Ungarisch;
- Italienisch;
- Kurdisch;
- Mankanja;
- Niederländisch;
- Nepalesisch;
- Persisch;
- Polnisch;
- Portugiesisch;
- Rumänisch;
- Russisch;
- Slowakisch;
- Tschechisch;
- Thailändisch;
- Tigrinya;
- Türkisch;
- Ukrainisch;
- Wolof.
Online-Dienste und Formulare
Authentische Quellen
Zuständige Kontaktstellen
Abteilung Grundschulerziehung
-
Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Abteilung Grundschulerziehung
- Adresse:
-
33, rives de Clausen
L-2165
Luxemburg
Luxemburg
L-2926 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 85938
- Fax:
- (+352) 247 85123
- E-Mail:
- info@men.lu
Abteilung für die Einschulung von ausländischen Kindern (SECAM)
-
Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Dienststelle für schulische Integration und Aufnahme (SIA)
- Adresse:
- 38, rue Philippe II L-2340 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 75274
- E-Mail:
- secretariat.sia@men.lu
Öffnungszeiten des Schalters (nur nach Terminvereinbarung):
Geöffnet ⋅ 8.00 - 11.45 Uhr , 13.00 - 16.45 Uhr
- Donnerstag:
- 8.00 bis 11.45 Uhr , 13.00 bis 16.45 Uhr
- Freitag:
- 8.00 bis 11.45 Uhr , 13.00 bis 16.45 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.00 bis 11.45 Uhr , 13.00 bis 16.45 Uhr
- Dienstag:
- 8.00 bis 11.45 Uhr , 13.00 bis 16.45 Uhr
- Mittwoch:
- 8.00 bis 11.45 Uhr , 13.00 bis 16.45 Uhr
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Einschulung ausländischer Schüler
auf der Seite des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend
-
Interkulturelle Vermittler
auf der Seite des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend
-
Brochure concernant les médiateurs interculturels
sur le site du ministère de l'Éducation nationale, de l'Enfance et da la Jeunesse
-
Brochure "Bienvenue à l'école luxembourgeoise"
sur le site du ministère de l'Éducation nationale, de l'Enfance et da la Jeunesse
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 6 février 2009
portant organisation de l'enseignement fondamental
-
Règlement grand-ducal du 21 juillet 2006
déterminant les conditions dans lesquelles les demandeurs de protection internationale ont accès à la formation prévue à l'article 14 de la loi du 5 mai 2006 relative au droit d'asile et à des formes complémentaires de protection
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