Aufenthalt und Arbeit für weniger als 90 Tage als Inhaber einer von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Blauen Karte EU

Zum letzten Mal aktualisiert am

Betroffene Personen

Drittstaatsangehörige, die:

  • Inhaber sind:
    • einer Blauen Karte EU, die von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde; oder
    • eines langfristigen Aufenthaltstitels EU mit dem Vermerk „Ehemaliger Inhaber einer Blauen Karte EU“, der von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde;
  • und sich in Luxemburg niederlassen wollen, um dort für bis zu 3 Monate (Höchstdauer von 90 Tagen während eines Zeitraums von 180 Tagen) einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen.

Vorgehensweise und Details

1. Schritt: Einreise

Wenn Sie in Luxemburg ankommen, müssen Sie:

  • sich bei Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde in Luxemburg anmelden;
  • im Besitz eines gültigen Reisepasses sein;
  • im Besitz eines der folgenden Dokumente sein:
    • einer gültigen Blauen Karte EU, die von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde; oder
    • eines langfristigen Aufenthaltstitels EU mit dem Vermerk „Ehemaliger Inhaber einer Blauen Karte EU“, der von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde.

2. Schritt: Aufenthalt

Sie dürfen:

  • sich höchstens 90 Tage je 180-Tagezeitraum in Luxemburg aufhalten;
  • während des maximal zulässigen Zeitraums von 3 Monaten nach der Einreise eine Erwerbstätigkeit ausüben, ohne dass eine Arbeitserlaubnis der luxemburgischen Behörden erforderlich ist.

3. Schritt: Ausreise

Spätestens am Vortag Ihrer Ausreise müssen Sie sich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde in Luxemburg abmelden.

Achtung: Sie müssen die Bedingung des rechtmäßigen Aufenthalts erfüllen. Die maximale Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts beträgt 90 Tage je 180-Tagezeitraum.

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Meldung eines Umzugs bei der Wohnsitzgemeinde

Links

Rechtsgrundlagen

Loi modifiée du 29 août 2008

portant sur la libre circulation des personnes et l'immigration

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