Aufenthalt und Arbeit für weniger als 90 Tage als Inhaber einer von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Blauen Karte EU
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Betroffene Personen
Drittstaatsangehörige, die:
- Inhaber sind:
- einer Blauen Karte EU, die von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde; oder
- eines langfristigen Aufenthaltstitels EU mit dem Vermerk „Ehemaliger Inhaber einer Blauen Karte EU“, der von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde;
- und sich in Luxemburg niederlassen wollen, um dort für bis zu 3 Monate (Höchstdauer von 90 Tagen während eines Zeitraums von 180 Tagen) einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen.
Vorgehensweise und Details
1. Schritt: Einreise
Wenn Sie in Luxemburg ankommen, müssen Sie:
- sich bei Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde in Luxemburg anmelden;
- im Besitz eines gültigen Reisepasses sein;
- im Besitz eines der folgenden Dokumente sein:
- einer gültigen Blauen Karte EU, die von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde; oder
- eines langfristigen Aufenthaltstitels EU mit dem Vermerk „Ehemaliger Inhaber einer Blauen Karte EU“, der von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde.
2. Schritt: Aufenthalt
Sie dürfen:
- sich höchstens 90 Tage je 180-Tagezeitraum in Luxemburg aufhalten;
- während des maximal zulässigen Zeitraums von 3 Monaten nach der Einreise eine Erwerbstätigkeit ausüben, ohne dass eine Arbeitserlaubnis der luxemburgischen Behörden erforderlich ist.
3. Schritt: Ausreise
Spätestens am Vortag Ihrer Ausreise müssen Sie sich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde in Luxemburg abmelden.
Achtung: Sie müssen die Bedingung des rechtmäßigen Aufenthalts erfüllen. Die maximale Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts beträgt 90 Tage je 180-Tagezeitraum.
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Rechtsgrundlagen
portant sur la libre circulation des personnes et l'immigration
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