• Notre prestataire de services LuxTrust annonce une maintenance le samedi 19 avril de 22h00 à 23h59. Pendant cette période il ne sera pas possible de se connecter aux services publics comme MyGuichet.lu ou eCDF ni de signer électroniquement à l’aide d’un produit LuxTrust. Une connexion et signature avec GouvID reste cependant possible. Par ailleurs, l’utilisation de l’app MyGuichet.lu pour des démarches sans signature reste fonctionnelle, à condition que l’app est couplée avec l’espace personnel de l’utilisateur. 
  • Unser Dienstleister LuxTrust kündigt für Samstag, den 19. April, von 22:00 bis 23:59 Uhr Wartungsarbeiten an. Während dieses Zeitraums ist es nicht möglich, sich bei öffentlichen Diensten wie MyGuichet.lu oder eCDF einzuloggen oder mit einem LuxTrust-Produkt elektronisch zu unterschreiben. Das Einloggen und Unterschreiben mit GouvID bleiben jedoch möglich. Zudem ist die Nutzung der App MyGuichet.lu für Vorgänge ohne Unterschrift weiterhin gewährleistet, sofern die App mit dem persönlichen Bereich des Nutzers gekoppelt ist.
  • Our service provider LuxTrust has announced maintenance work on Saturday 19 April from 22.00 to 23.59. During this period, it will not be possible to log in to public services such as MyGuichet.lu or eCDF, or to sign electronically using a LuxTrust product. However, it is still possible to log in and sign with GouvID. Furthermore, the MyGuichet.lu mobile app can still be used for procedures that do not require a signature, provided that the app is linked to the user's private eSpace.

Aufenthalt und Arbeit für weniger als 90 Tage als Inhaber einer von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Blauen Karte EU

Zum letzten Mal aktualisiert am

Betroffene Personen

Drittstaatsangehörige, die:

  • Inhaber sind:
    • einer Blauen Karte EU, die von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde; oder
    • eines langfristigen Aufenthaltstitels EU mit dem Vermerk „Ehemaliger Inhaber einer Blauen Karte EU“, der von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde;
  • und sich in Luxemburg niederlassen wollen, um dort für bis zu 3 Monate (Höchstdauer von 90 Tagen während eines Zeitraums von 180 Tagen) einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen.

Vorgehensweise und Details

1. Schritt: Einreise

Wenn Sie in Luxemburg ankommen, müssen Sie:

  • sich bei Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde in Luxemburg anmelden;
  • im Besitz eines gültigen Reisepasses sein;
  • im Besitz eines der folgenden Dokumente sein:
    • einer gültigen Blauen Karte EU, die von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde; oder
    • eines langfristigen Aufenthaltstitels EU mit dem Vermerk „Ehemaliger Inhaber einer Blauen Karte EU“, der von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde.

2. Schritt: Aufenthalt

Sie dürfen:

  • sich höchstens 90 Tage je 180-Tagezeitraum in Luxemburg aufhalten;
  • während des maximal zulässigen Zeitraums von 3 Monaten nach der Einreise eine Erwerbstätigkeit ausüben, ohne dass eine Arbeitserlaubnis der luxemburgischen Behörden erforderlich ist.

3. Schritt: Ausreise

Spätestens am Vortag Ihrer Ausreise müssen Sie sich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde in Luxemburg abmelden.

Achtung: Sie müssen die Bedingung des rechtmäßigen Aufenthalts erfüllen. Die maximale Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts beträgt 90 Tage je 180-Tagezeitraum.

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Meldung eines Umzugs bei der Wohnsitzgemeinde

Links

Rechtsgrundlagen

Loi modifiée du 29 août 2008

portant sur la libre circulation des personnes et l'immigration

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