Anmeldung eines Zirkus, eines Tiermarkts oder einer Tierausstellung

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Sie müssen folgende Tätigkeiten im Vorfeld bei der Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (Administration luxembourgeoise vétérinaire et alimentaire - ALVA) anmelden:

  • Zirkus mit Tieren;
  • Tierausstellung;
  • Tiermarkt.

Tiermärkte und Tierausstellungen sowie Zirkusvorstellungen, bei denen Tiere zur Schau gestellt werden, müssen bei der Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA) angemeldet werden, bevor sie stattfinden.

Betroffene Personen

  • Jede Person, die einen Tiermarkt oder eine Tierausstellung veranstaltet
  • Jeder Zirkus, bei dessen Vorstellungen Tiere auftreten

Fristen

Sie müssen die Anmeldung mindestens 15 Tage vor dem Beginn der Tätigkeit an die zuständige Behörde übermitteln.

Vorgehensweise und Details

Einreichung der Anmeldung

Sie müssen die Anmeldung online über MyGuichet.lu übermitteln, dies mit oder ohne Authentifizierung mittels:

  • eines LuxTrust-Produkts;
  • eines elektronischen Personalausweises (eID); oder
  • eines eIDAS-Identifizierungsmittel eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

In der Anmeldung müssen Sie Folgendes angeben:

  • die Liste der für die geplante Tätigkeit vorgesehenen Tiere;
  • genaue Informationen zum Ort der Tätigkeit;
  • die voraussichtlichen Daten und Uhrzeiten;
  • die vollständigen Kontaktdaten des Veranstalters.

Die Anmeldung löst Ihre Haftung in Bezug auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben aus.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA)

    Adresse:
    7, rue Thomas Edison L- 1445 Strassen
  • Verwandte Vorgänge und Links

    Links

    Rechtsgrundlagen

    Loi du 27 juin 2018

    sur la protection des animaux

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