Anmeldung eines Zirkus, eines Tiermarkts oder einer Tierausstellung
Zum letzten Mal aktualisiert am
Tiermärkte und Tierausstellungen sowie Zirkusvorstellungen, bei denen Tiere zur Schau gestellt werden, müssen bei der Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA) angemeldet werden, bevor sie stattfinden.
Betroffene Personen
- Jede Person, die einen Tiermarkt oder eine Tierausstellung veranstaltet
- Jeder Zirkus, bei dessen Vorstellungen Tiere auftreten
Fristen
Sie müssen die Anmeldung mindestens 15 Tage vor dem Beginn der Tätigkeit an die zuständige Behörde übermitteln.
Vorgehensweise und Details
Einreichung der Anmeldung
Sie müssen die Anmeldung online über MyGuichet.lu übermitteln, dies mit oder ohne Authentifizierung mittels:
- eines LuxTrust-Produkts;
- eines elektronischen Personalausweises (eID); oder
- eines eIDAS-Identifizierungsmittel eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
In der Anmeldung müssen Sie Folgendes angeben:
- die Liste der für die geplante Tätigkeit vorgesehenen Tiere;
- genaue Informationen zum Ort der Tätigkeit;
- die voraussichtlichen Daten und Uhrzeiten;
- die vollständigen Kontaktdaten des Veranstalters.
Die Anmeldung löst Ihre Haftung in Bezug auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben aus.
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA)
- Adresse:
- 7, rue Thomas Edison L- 1445 Strassen
- Telefon:
- (+352) 24 78 25 39
- E-Mail:
- info@alva.etat.lu
- Website:
- https://agriculture.public.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Links
Rechtsgrundlagen
sur la protection des animaux
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