Anzeige von Tierquälerei oder Verstößen gegen das Tierschutzgesetz
Zum letzten Mal aktualisiert am
Zusammenfassung:
Sie können jegliche Tierquälerei oder andere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz online über MyGuichet.lu anzeigen.
Laut dem Gesetz vom 27. Juni 2018 über den Tierschutz darf niemand ohne Notwendigkeit ein Tier töten oder töten lassen, ihm Schmerzen, Leiden, Ängste, Schäden oder Verletzungen zufügen oder zufügen lassen.
Als Tierquälerei wird jede Tat oder jedes Verhalten bezeichnet, die/das einem Tier ohne triftigen Grund Leid, Schmerz oder Stress zufügt, wie beispielsweise:
- einem Tier Futter und Wasser entziehen;
- ein Tier in einem Lebensraum oder einem Umfeld halten, der/das Leiden, Verletzungen oder Unfälle hervorrufen kann. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Lebensraum zu klein ist oder Materialien, Anlagen oder Ausstattungen enthält, die nicht tiergerecht sind;
- ein Tier im Falle von Krankheit oder Verletzungen nicht pflegen.
Im Tierschutzgesetz sind Genehmigungen vorgesehen für:
- das Halten von bestimmten Tierarten; und
- bestimmte Tätigkeiten mit Tieren (zum Beispiel: Hunde- oder Katzenzucht, Betrieb einer Tierpension usw.).
Das Halten von Tieren oder die Ausübung einer Tätigkeit, für die es einer ministeriellen Genehmigung bedarf, stellt ohne die entsprechende gültige Genehmigung einen Verstoß dar.
Sie können der zuständigen Behörde jeden Fall von Tierquälerei oder jede andere mutmaßliche Verletzung der Rechtsvorschriften betreffend den Tierschutz online über MyGuichet.lu melden.
Betroffene Personen
Jede Person, die glaubt, Zeuge geworden zu sein von:
- Tierquälerei; oder
- einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Vorgehensweise und Details
Einreichung der Anzeige
Sie können Ihre Anzeige online über MyGuichet.lu über einen Vorgang mit oder ohne Authentifizierung einreichen. Für den Vorgang mit Authentifizierung benötigen Sie:
- ein LuxTrust-Produkt;
- einen elektronischen Personalausweis (eID); oder
- ein eIDAS-Identifizierungsmittel eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
Notwendige Informationen
Damit die Behörde effektiv eingreifen kann, muss Ihre Anzeige die folgenden Angaben enthalten:
- eine Beschreibung des festgestellten Sachverhalts;
- den genauen Ort des Vorfalls (Adresse, Parzellennummer, Wegbeschreibung usw.);
- das Datum des Vorfalls;
- gegebenenfalls die Personalien des Verantwortlichen;
- zweckdienliche Fotos oder Unterlagen (falls verfügbar).
Datenschutz
Die übermittelten Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Überprüfung des Sachverhalts sowie gegebenenfalls zur Einhaltung des Gesetzes und zum Schutz der betroffenen Tiere verwendet.
Aus Vertraulichkeits- und Datenschutzgründen darf keinerlei Information, die den Ablauf nach der Anzeige betrifft, an den Urheber der Anzeige übermittelt werden.
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA)
- Adresse:
- 7, rue Thomas Edison L- 1445 Strassen
- Telefon:
- (+352) 24 78 25 39
- E-Mail:
- info@alva.etat.lu
- Website:
- https://agriculture.public.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Links
Rechtsgrundlagen
-
Loi du 27 juin 2018
sur la protection des animaux
-
Règlement grand-ducal du 16 novembre 2018
fixant les listes des animaux autorisés et les modalités particulières des demandes d’autorisation de détention.
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