Antrag auf Genehmigung der Haltung von Tieren oder einer Tätigkeit mit Tieren
Zum letzten Mal aktualisiert am
Um bestimmte Tiere zu halten oder bestimmte Tätigkeiten mit Tieren auszuüben, müssen Sie eine vorherige Genehmigung bei der Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (Administration luxembourgeoise vétérinaire et alimentaire - ALVA) beantragen.
Betroffene Personen
- Tierhaltung
- Tätigkeit mit Tieren
Jede Person, die Tiere halten möchte, die nicht in der Liste der in Luxemburg zur Haltung zugelassenen Tiere geführt werden, muss vor dem Erwerb der Tiere einen Antrag auf Genehmigung der Haltung bei der Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung stellen. Dieser Vorgang betrifft Tiere, die nach dem 3. Juli 2018 gehalten werden.
Jede Person, die eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten ausüben möchte, muss im Vorfeld einen schriftlichen Antrag bei der Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA) stellen:
- jeglicher Vertrieb von Tieren, mit Ausnahme von Tiermärkten und landwirtschaftlichen Tätigkeiten;
- Katzenzucht;
- Hundezucht;
- Tiergeschäfte, mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Betrieben;
- Tiergärten oder Zoos;
- Tierpensionen;
- Tierheime;
- Einsatz von Tieren für Dreharbeiten oder ähnliche Zwecke.
Fristen
Die Genehmigung muss zwingend vor dem Erwerb der Tiere bzw. vor dem Beginn der Tätigkeit beantragt und erteilt werden.
Vorgehensweise und Details
Einreichung des Genehmigungsantrags
Sie müssen Ihren Antrag online über MyGuichet.lu von einem privaten oder beruflichen Bereich aus (Vorgang mit Authentifizierung) unter Verwendung eines der folgenden Authentisierungsmittel stellen:
- eines LuxTrust-Produkts;
- eines elektronischen Personalausweises (eID); oder
- eines eIDAS-Identifizierungsmittels eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
Notwendige Informationen
- Tierhaltung
- Tätigkeit mit Tieren
Ihr Antrag muss folgende Informationen enthalten:
- Unterlagen zur Beschreibung des Tiers;
- die Gründe für den Antrag;
- die vorgesehenen Haltungsbedingungen;
- die Qualifikationen und Kompetenzen des Eigentümers oder Halters.
In der erteilten Genehmigung sind die spezifischen Bedingungen für die Haltung und Identifizierung festgelegt.
Der Minister kann die Genehmigung aus Gründen des Tierschutzes, des Artenschutzes, der öffentlichen Gesundheit oder des Naturschutzes ablehnen.
Der Eigentümer oder Halter muss der zuständigen Behörde jedes Jahr zum 1. Januar ein aktuelles Verzeichnis der vom Minister zugelassenen Tiere übermitteln, aus dem etwaige Änderungen in Bezug auf die Anzahl der gehaltenen Tiere oder die Haltungsbedingungen hervorgehen.
Ihr Antrag muss folgende Informationen enthalten:
- Pläne der Infrastruktur und Ausstattungen;
- eine ausführliche Beschreibung der Tätigkeit;
- die Liste des Personals inkl. Ausbildungsnachweis;
- die Liste der betroffenen Tiere;
- die vorgesehenen Haltungsbedingungen.
Die Genehmigung wird erteilt, wenn der Antrag gesetzeskonform ist, und sie beinhaltet die spezifischen Bedingungen für die Haltung.
Die zuständige Behörde führt die für die Erteilung der Genehmigung erforderlichen Überprüfungen durch, einschließlich einer Kontrolle vor Ort, sobald der Antrag vollständig ist.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Tierhaltung
Tätigkeiten mit Tieren
Zuständige Kontaktstellen
Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA)
- Adresse:
- 7, rue Thomas Edison L- 1445 Strassen
- Telefon:
- (+352) 24 78 25 39
- E-Mail:
- info@alva.etat.lu
- Website:
- https://agriculture.public.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Links
Rechtsgrundlagen
-
Loi du 27 juin 2018
sur la protection des animaux
-
Règlement grand-ducal du 16 novembre 2018
fixant les listes des animaux autorisés et les modalités particulières des demandes d’autorisation de détention.
Es ist ein Fehler aufgetreten
Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.