An der Haushaltsbudgeterhebung teilnehmen
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Achtung: Unabhängig von der Sprache, die in der obigen Schaltfläche angezeigt wird, öffnet sich der Fragebogen automatisch in der Sprache, in der Sie zuletzt Ihren privaten Bereich auf MyGuichet.lu benutzt haben (Deutsch, Französisch oder Englisch). Wenn Sie den Fragebogen in einer anderen Sprache ausfüllen möchten, müssen Sie sich zuerst auf MyGuichet.lu einloggen und die Sprache Ihres privaten Bereichs ändern, bevor Sie die Erhebung starten können.
Weitere Informationen zur Auswahl der Sprache für die Haushaltsbudgeterhebung finden Sie in unserem Tutorial.
Die Haushaltsbudgeterhebung wird in allen Ländern der Europäischen Union (EU) durchgeführt und ist eine wertvolle Quelle für die Entwicklung der Sozialpolitik. Sie umfasst die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viel können die Einwohner des Großherzogtums Luxemburg pro Monat ausgeben?
- Können bestimmte Gruppen mehr oder weniger ausgeben als andere?
- Wird das Leben in Luxemburg teurer oder billiger?
Das Nationale Institut für Statistik und Wirtschaftsstudien (Institut national de la statistique et des études économiques - STATEC) führt diese jährliche Ausgabenerhebung bei verschiedenen Haushalten in Luxemburg durch. Die Personen nehmen zu verschiedenen Zeiten des Jahres an dieser Erhebung teil, sodass:
- das ganze Jahr abgedeckt ist;
- die Ergebnisse repräsentativ sind.
Betroffene Personen
Jedes Jahr zieht das STATEC eine Zufallsstichprobe aus dem Nationalen Register natürlicher Personen (Registre national des personnes physiques - RNPP). Wenn ein Mitglied Ihres Haushalts ausgewählt wurde, erhalten Sie per Post ein Einladungsschreiben vom STATEC, in dem alle Mitglieder Ihres Haushalts zur Teilnahme an dieser Erhebung aufgefordert werden.
Voraussetzungen
Um an dieser Erhebung teilzunehmen, müssen Sie:
- ein Einladungsschreiben vom STATEC erhalten haben, das einen Zugangscode enthält;
- über einen Computer, ein Tablet oder ein Smartphone verfügen;
- einen privaten Bereich auf MyGuichet.lu haben;
- über ein Authentisierungsmittel verfügen, das heißt:
- ein LuxTrust-Produkt;
- einen luxemburgischen elektronischen Personalausweis (eID);
- ein eIDAS-Mittel eines anderen europäischen Landes.
Fristen
Der Fragebogen der Haushaltsbudgeterhebung muss innerhalb der in Ihrem Einladungsschreiben angegebenen Frist ausgefüllt werden.
Vorgehensweise und Details
Ausfüllen des Fragebogens
Jedes Einladungsschreiben enthält einen einmaligen Zugangscode, der für das Ausfüllen des Fragebogens erforderlich ist. Dem Einladungsschreiben liegt auch ein Flyer (Pdf, 646 KB) bei, in dem erklärt wird, wie Sie den Fragebogen auf MyGuichet.lu öffnen können.
In diesem Fragebogen müssen Angaben zu allen Personen gemacht werden, die zusammen in einer Wohnung leben. Daher wird nur eine Person des Haushalts ersucht:
- sich in den Online-Fragebogen einzuloggen;
- die Daten für die anderen Mitglieder des Haushalts auszufüllen.
Ein Haushalt kann auch aus nur einer Person bestehen.
Bitte beachten Sie, dass pro Haushalt nur ein Fragebogen auf MyGuichet.lu auszufüllen ist.
Bei Fragen oder Verbindungsproblemen können Sie sich an das Team des STATEC wenden:
- telefonisch unter der Nummer (+352) 8002 9001 (montags bis freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr);
- per E-Mail an ebm@statec.etat.lu.
Aufbau des Fragebogens
Die Haushaltsbudgeterhebung befasst sich mit allen Arten von Ausgaben der Haushalte in Luxemburg. Erfasst werden demnach die Ausgaben für Wohnen, Lebensmittel (einschließlich der Ausgaben für Restaurants) und alle anderen Ausgaben (Gesundheit, Transport, Kleidung, Versicherungen, Möbel, Freizeit usw.), die der Haushalt tätigt.
Ein Teil des Fragebogens erfasst die Lebensmittelausgaben des Haushalts während 2 aufeinanderfolgender Wochen. Um Ihre Teilnahme so einfach wie möglich zu gestalten, sollten Sie Ihre Kassenbelege während des Erhebungszeitraums aufbewahren.
Da die Erhebung mit Authentifizierung durchgeführt wird, können Sie den Fragebogen jederzeit verlassen, indem Sie auf „Später fortfahren“ klicken. Die bereits eingegebenen Daten werden gespeichert und Sie können zu einem späteren Zeitpunkt fortfahren.
Vergütung für die Teilnahme
Jeder Haushalt, der an der Erhebung teilgenommen hat, erhält einen Geldbetrag als Dank für seine Mitwirkung und seine Bemühungen:
- 65 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt;
- 85 Euro für einen Haushalt mit 2 bis 3 Personen;
- 105 Euro für einen Haushalt mit 4 oder mehr Personen.
Die Zahlung kann bis zu 3 Monate ab dem Datum dauern, an dem Sie Ihren Fragebogen an das STATEC übermittelt haben. Die Zahlung wird von der Staatskasse (Trésorerie de l’État) und nicht vom STATEC durchgeführt.
Pflichten und Sanktionen
Gemäß dem Gesetz über das STATEC ist die Teilnahme an jeder vom STATEC durchgeführten Erhebung Pflicht.
Wenn Sie den Fragebogen nicht beantworten oder vorsätzlich falsche Angaben machen, können Sie mit einer Geldstrafe belegt werden. Das Ziel dieser Rechtsvorschrift besteht darin, die Qualität der erstellten Statistiken zu verbessern, indem es dem STATEC ermöglicht wird, zuverlässige und hinreichend repräsentative Daten über die Bevölkerung zu erheben.
Ziel der Erhebung
Die Haushaltsbudgeterhebung:
- zielt darauf ab, den bei der Berechnung des Verbraucherpreisindex zugrunde gelegten Warenkorb zu aktualisieren, um die Inflation zu messen;
- gibt einen detaillierten Überblick über die Lebensbedingungen von Familien in Luxemburg;
- ermöglicht einen Vergleich der Verbrauchergewohnheiten der einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Die Verarbeitung ist rechtmäßig im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679, weil sie für die Erfüllung einer Aufgabe von öffentlichem Interesse erforderlich ist. Diese Aufgabe von öffentlichem Interesse ist im Gesetz über die Organisation des Nationalen Instituts für Statistik und Wirtschaftsstudien dargelegt. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden spätestens 3 Jahre nach ihrer Erhebung endgültig gelöscht.
Während dieses Zeitraums werden die Daten vertraulich behandelt. Sie dürfen nur zu rein statistischen Zwecken verwendet werden und werden unter keinen Umständen an andere weitergegeben.
Das STATEC hat außerdem eine Reihe technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten ergriffen, wie zum Beispiel die Sicherung der EDV-gestützten Verarbeitung und die strenge Beschränkung der Datenzugriffsrechte der Bediensteten des STATEC.
Quelle der personenbezogenen Daten
Das STATEC zieht seine Zufallsstichprobe aus dem RNPP, das die Daten liefert, die für die Einladung der ausgewählten Personen erforderlich sind.
Unstimmigkeiten zum Datenschutz
Bei Unstimmigkeiten zum Datenschutz können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten des STATEC wenden:
- per Post an DPO, STATEC, Postfach 304 L-2013 Luxemburg;
- telefonisch unter der Nummer (+352) 247-84383;
- per E-Mail an dpo@statec.etat.lu.
Die an der Erhebung teilnehmenden Personen haben folgende Rechte:
- Auskunft bezüglich ihrer Daten;
- Berichtigung und Löschung ihrer Daten;
- Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung;
- Datenübertragbarkeit.
Es besteht auch die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz (Commission nationale pour la protection des données - CNPD) einzureichen:
- per Post an CNPD, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux;
- telefonisch unter der Nummer (+352) 26 10 601;
- über ein Online-Formular.
Tutorials
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Achtung: Unabhängig von der Sprache, die in der obigen Schaltfläche angezeigt wird, öffnet sich der Fragebogen automatisch in der Sprache, in der Sie zuletzt Ihren privaten Bereich auf MyGuichet.lu benutzt haben (Deutsch, Französisch oder Englisch). Wenn Sie den Fragebogen in einer anderen Sprache ausfüllen möchten, müssen Sie sich zuerst auf MyGuichet.lu einloggen und die Sprache Ihres privaten Bereichs ändern, bevor Sie die Erhebung starten können.
Zuständige Kontaktstellen
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Fragen zur Haushaltsbudgeterhebung
- Adresse:
- 12, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 8002 9001
montags bis freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr
- E-Mail:
- ebm@statec.etat.lu
Verwandte Vorgänge und Links
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Weitere Informationen
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Rechtsgrundlagen
-
Loi du 10 juillet 2011
portant organisation de l'Institut national de la statistique et des études économiques et modifiant la loi modifiée du 22 juin 1963 fixant le régime des traitements des fonctionnaires de l'Etat
-
Règlement (UE) 2016/679 du Parlement européen et du Conseil du 27 avril 2016
relatif à la protection des personnes physiques à l'égard du traitement des données à caractère personnel et à la libre circulation de ces données
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