An einem Beteiligungsverfahren teilnehmen
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Beteiligungsverfahren dienen dazu, die Öffentlichkeit im Vorfeld von Verwaltungsentscheidungen in den Bereichen Umwelt, Raumplanung, klassifizierte Einrichtungen usw. nach ihrer Meinung zu fragen.
Gemäß dem Übereinkommen von Aarhus aus dem Jahr 2001 und seiner Umsetzung auf nationaler Ebene müssen in Umweltangelegenheiten eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren sowie der Zugang zu Informationen gewährleistet sein.
Betroffene Personen
Jeder, der seine Meinung zu verschiedenen öffentlichen oder privaten Projekten äußern möchte, kann an einem Beteiligungsverfahren teilnehmen.
Jeder kann an einem Beteiligungsverfahren teilnehmen:
- in eigenem Namen; oder
- in Vertretung einer Person oder Organisation (Unternehmen, Verein usw.).
Voraussetzungen
Die Beteiligungsverfahren können über das Nationale Portal für Beteiligungsverfahren eingesehen werden.
Bei bestimmten Verfahren kann die öffentlich zur Diskussion gestellte Akte auch vor Ort eingesehen werden:
- entweder bei der betreffenden Gemeinde;
- oder bei der zuständigen Behörde.
Um über das Online-Portal an einem Beteiligungsverfahren teilnehmen zu können, ist eine Internetverbindung erforderlich.
Für bestimmte Beteiligungsverfahren müssen die Teilnehmer zudem über einen „Privaten Bereich“ auf MyGuichet.lu verfügen.
In den meisten Fällen können die Beiträge auch auf traditionellem, nicht elektronischem Weg übermittelt werden, das heißt:
- schriftlich;
- auf dem Postweg;
- per Einschreiben.
Vorgehensweise und Details
EIN BETEILIGUNGSVERFAHREN AUSWÄHLEN
Über das Nationale Portal für Beteiligungsverfahren kann die Öffentlichkeit alle Details zu den laufenden Beteiligungsverfahren abrufen und die öffentlich zur Diskussion gestellten Akten einsehen. Anschließend können die Teilnehmer das Beteiligungsverfahren auswählen, zu dem sie einen Beitrag leisten möchten.
AN EINEM BETEILIGUNGSVERFAHREN TEILNEHMEN
Je nach ausgewähltem Beteiligungsverfahren erfolgt die Teilnahme:
- entweder mit einer Anmeldung auf MyGuichet.lu;
- oder ohne Anmeldung auf MyGuichet.lu.
In den meisten Fällen können die Beiträge auch auf traditionellem, nicht elektronischem Weg übermittelt werden, das heißt:
- schriftlich;
- auf dem Postweg;
- per Einschreiben.
Teilnahme mit Anmeldung auf MyGuichet.lu
Der Teilnehmer wird zu MyGuichet.lu weitergeleitet und meldet sich mit einem LuxTrust-Produkt oder seiner eID an.
Die Daten des Teilnehmers werden auf der Grundlage der ihn betreffenden Daten, die im Nationalen Register natürlicher Personen (RNPP) erfasst sind, vorausgefüllt.
Der Teilnehmer kann anschließend am Beteiligungsverfahren teilnehmen.
Bei bestimmten Beteiligungsverfahren gibt er eine Stellungnahme ab, die:
- positiv; oder
- negativ; oder
- neutral ist.
Bei bestimmten Beteiligungsverfahren kann der Teilnehmer auch angeben, welche Gemeinde von seinem Beitrag betroffen ist und um welche Parzellen es sich handelt.
In jedem Fall muss er einen Text verfassen, in dem er seine Stellungnahme erläutert. Zudem hat er die Möglichkeit, seinem Beitrag Anhänge beizufügen.
Anschließend muss er seinen Beitrag übermitteln.
Nach der Übermittlung erhält der Teilnehmer automatisch eine Sendebestätigung, die er in seinem privaten Bereich auf MyGuichet.lu einsehen kann.
Der Teilnehmer kann den Vorgang im PDF-Format sowie die Sendebestätigung ausdrucken.
Bei bestimmten Verfahren ist es auch möglich, einen anonymen Beitrag einzureichen. In diesem Fall werden die Kontaktdaten des Teilnehmers nicht an die betreffende Behörde weitergegeben.
Teilnahme ohne Authentifizierung
Der Teilnehmer gibt bestimmte personenbezogene Daten an: Name, Vorname usw.
Bei bestimmten Verfahren ist es auch möglich, einen anonymen Beitrag einzureichen.
Der Teilnehmer nimmt anschließend am Beteiligungsverfahren teil und gibt eine Stellungnahme ab, die:
- positiv; oder
- negativ; oder
- neutral ist.
Der Teilnehmer kann auch einen Text verfassen, in dem er seine Stellungnahme erläutert, und hat ferner die Möglichkeit, seinem Beitrag Anhänge beizufügen.
Anschließend muss er seinen Beitrag übermitteln.
Nach der Übermittlung erhält der Teilnehmer eine Sendebestätigung per E-Mail.
Der Teilnehmer kann den Vorgang im PDF-Format sowie die Sendebestätigung ausdrucken.
VERÖFFENTLICHUNG DER ENTSCHEIDUNGEN NACH BETEILIGUNGSVERFAHREN
Die Ergebnisse der Beteiligungsverfahren können auf dem Nationalen Portal für Beteiligungsverfahren in der Rubrik „Bekanntmachungen“ eingesehen werden. In den meisten Fällen handelt es sich um die Veröffentlichung einer Verwaltungsentscheidung.
Bei einigen Verfahren wird die Entscheidung auch veröffentlicht:
- per Aushang; und/oder
- durch eine Bekanntmachung in den Printmedien.
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