Informieren Sie sich über die Formalitäten für die standesamtliche Trauung in Luxemburg

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Planen Sie eine standesamtliche Trauung in Luxemburg? Bevor Sie heiraten können, müssen Sie zuerst einige administrative Vorgänge erledigen.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um zu heiraten?

Um in Luxemburg eine Ehe eingehen zu können, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Darüber hinaus müssen Sie (und/oder Ihr zukünftiger Ehepartner) Ihren offiziellen Wohnsitz in Luxemburg haben.

Auch Minderjährige können heiraten. Hierzu muss die minderjährige Person je nach Staatsangehörigkeit Folgendes vorlegen:

  • eine Erlaubnis des Vormundschaftsrichters; oder
  • eine Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten.

Achtung: Die Ehefähigkeit der zukünftigen Ehepartner in Luxemburg wird bei der Einreichung der für die Eheschließung erforderlichen Unterlagen geprüft.

Kann ich eine Person des gleichen Geschlechts heiraten?

Ja. In Luxemburg können sowohl verschiedengeschlechtliche als auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten.

Wann sollte ich mit den Vorbereitungen für die Eheschließung beginnen?

Mit den Vorbereitungen für die standesamtliche Hochzeit sollte spätesten begonnen werden:

  • 2 Monate vor dem Hochzeitstermin im Falle von Gebietsansässigen mit luxemburgischer Staatsbürgerschaft;
  • 3 Monate vor dem Hochzeitstermin im Falle von Gebietsansässigen nicht luxemburgischer Herkunft.

In Luxemburg muss jede Eheschließung beim Standesamt angemeldet werden. Diese Anmeldung (auch Aufgebot genannt) hängt 10 Tage lang in Ihrer Wohnsitzgemeinde aus. Diese Anmeldung erfolgt nach Erhalt der erforderlichen Belege.

Welche Belege muss ich vorlegen?

Die erforderlichen Belege variieren je nach Herkunftsland. In allen Fällen müssen Sie jedoch Folgendes vorlegen:

  • ein gültiges Ausweisdokument;
  • eine vollständige Kopie der Geburtsurkunde der zukünftigen Ehepartner, die:
    • von der Gemeinde ihres Geburtsortes ausgestellt wurde; und
    • vor weniger als 6 Monaten ausgestellt wurde;
  • für Personen, die ihren gesetzlichen Wohnsitz nicht in Luxemburg haben: eine Wohnsitzbescheinigung;
  • gegebenenfalls einen Ledigkeitsnachweis (zum Beispiel: eine kürzlich ausgestellte Kopie der Geburtsurkunde, ein Ehefähigkeitszeugnis usw.).

Weitere Informationen zu den Belegen und Informationen, die für eine zivile Eheschließung in Luxemburg vorzulegen sind, finden Sie in unserem Informationstext.

Kann ich das Hochzeitsdatum und die Gemeinde, in der die Trauung stattfinden soll, selbst wählen?

Ja und nein. Das Datum und die Uhrzeit der Eheschließung werden bei Vorlage der erforderlichen Belege zusammen mit dem Standesbeamten festgelegt. In der Regel können standesamtliche Trauungen an jedem Tag der Woche stattfinden, außer an Sonn- und Feiertagen.

Was die Gemeinde betrifft, kann die Eheschließung lediglich in einer Gemeinde stattfinden, in der einer der zukünftigen Ehepartner seinen gesetzlichen Wohnsitz hat.

Kann ich auch kirchlich heiraten?

Ja. Wenn Sie es wünschen, können Sie sich auch kirchlich trauen lassen. In Luxemburg ist eine rein kirchliche Trauung jedoch verboten. Diese kann erst nach der standesamtlichen Trauung stattfinden.

Habe ich Anspruch auf Urlaub, wenn ich heirate?

Ja. Wenn Sie heiraten, haben Sie Anspruch auf 3 Tage Sonderurlaub. Alle Einzelheiten können Sie in unserem Informationstext nachlesen.

Kann ich einen Güterstand wählen?

Ja.

Als Ehepaar unterliegen Sie automatisch einem Güterstand. Mit ihm wird geregelt, was während und nach der Ehe mit Ihrem Vermögen und Ihren Schulden geschieht.

Wenn Sie keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, unterliegen Sie automatisch dem gesetzlichen Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft. Es steht Ihnen jedoch frei, vor und während der Ehe den Güterstand durch einen Ehevertrag zu wählen und zu ändern.

Weitere Informationen über die Wahl des Güterstandes in Luxemburg finden Sie in unserem Informationstext.

Was sind die steuerlichen Auswirkungen einer Eheschließung?

Sie haben unter bestimmten Bedingungen die Wahl zwischen:

  • einer gemeinsamen Veranlagung;
  • einer strikt individuellen Besteuerung;
  • einer individuellen Besteuerung mit Neuverteilung der Einkünfte zwischen den Eheleuten.

Mehr zu den verschiedenen steuerlichen Auswirkungen einer Eheschließung in Luxemburg finden Sie in unseren Informationstexten zu diesem Thema.