• Notre prestataire de services LuxTrust annonce une maintenance le samedi 19 avril de 22h00 à 23h59. Pendant cette période il ne sera pas possible de se connecter aux services publics comme MyGuichet.lu ou eCDF ni de signer électroniquement à l’aide d’un produit LuxTrust. Une connexion et signature avec GouvID reste cependant possible. Par ailleurs, l’utilisation de l’app MyGuichet.lu pour des démarches sans signature reste fonctionnelle, à condition que l’app est couplée avec l’espace personnel de l’utilisateur. 
  • Unser Dienstleister LuxTrust kündigt für Samstag, den 19. April, von 22:00 bis 23:59 Uhr Wartungsarbeiten an. Während dieses Zeitraums ist es nicht möglich, sich bei öffentlichen Diensten wie MyGuichet.lu oder eCDF einzuloggen oder mit einem LuxTrust-Produkt elektronisch zu unterschreiben. Das Einloggen und Unterschreiben mit GouvID bleiben jedoch möglich. Zudem ist die Nutzung der App MyGuichet.lu für Vorgänge ohne Unterschrift weiterhin gewährleistet, sofern die App mit dem persönlichen Bereich des Nutzers gekoppelt ist.
  • Our service provider LuxTrust has announced maintenance work on Saturday 19 April from 22.00 to 23.59. During this period, it will not be possible to log in to public services such as MyGuichet.lu or eCDF, or to sign electronically using a LuxTrust product. However, it is still possible to log in and sign with GouvID. Furthermore, the MyGuichet.lu mobile app can still be used for procedures that do not require a signature, provided that the app is linked to the user's private eSpace.

Unsere Informationstexte zum Vorruhestand wurden aktualisiert

Zum letzten Mal aktualisiert am

Wenn Sie im Privatsektor arbeiten und das 57. Lebensjahr vollendet haben, können Sie unter bestimmten Bedingungen in den Vorruhestand gehen.

Der Eintritt in den Vorruhestand bringt die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit sich, die in einer speziellen Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer des Privatsektors und seinem Arbeitgeber festgehalten wird. Diese Übereinkunft verpflichtet den Arbeitgeber gegebenenfalls, sich an der Finanzierung des Vorruhestandsgeldes des Arbeitnehmers zu beteiligen.

Der Arbeitnehmer muss die Voraussetzungen erfüllen, um zu einer der Vorruhestandsregelungen zugelassen zu werden.

Unsere Informationstexte zu den verschiedenen Vorruhestandsregelungen wurden vor Kurzem aktualisiert. Informieren Sie sich über die Bedingungen und Modalitäten für: