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Unsere Informationstexte zum Vorruhestand wurden aktualisiert
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Wenn Sie im Privatsektor arbeiten und das 57. Lebensjahr vollendet haben, können Sie unter bestimmten Bedingungen in den Vorruhestand gehen.
Der Eintritt in den Vorruhestand bringt die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit sich, die in einer speziellen Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer des Privatsektors und seinem Arbeitgeber festgehalten wird. Diese Übereinkunft verpflichtet den Arbeitgeber gegebenenfalls, sich an der Finanzierung des Vorruhestandsgeldes des Arbeitnehmers zu beteiligen.
Der Arbeitnehmer muss die Voraussetzungen erfüllen, um zu einer der Vorruhestandsregelungen zugelassen zu werden.
Unsere Informationstexte zu den verschiedenen Vorruhestandsregelungen wurden vor Kurzem aktualisiert. Informieren Sie sich über die Bedingungen und Modalitäten für: