Zum
Änderung der Verfahren für Umbauten und Änderungen an Fahrzeugen sowie für ihre Einfuhr und Zulassung
Zum letzten Mal aktualisiert am
Die Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) hat mehrere Änderungen an den Verfahren für die Einfuhr von Fahrzeugen, ihre Zulassung sowie für technische Umbauten und Änderungen vorgenommen.
Mehrere Informationstexte auf unserer Website wurden daher aktualisiert:
- Ein Fahrzeug nach seiner vorübergehenden Außerbetriebsetzung wieder in Betrieb setzen;
- Sein Fahrzeug bei einem Umzug nach Luxemburg einführen;
- Ein zuletzt in Luxemburg zugelassenes Fahrzeug erwerben;
- Die Konformität eines Fahrzeugs nachweisen;
- Die wiederkehrende technische Überwachung eines Fahrzeugs durchführen lassen.
Die vor der Zulassung zu befolgenden Verfahren für Fahrzeuge mit einem Gewicht von weniger und mehr als 3,5 Tonnen sind identisch.