Private Forschungseinrichtungen – Zulassung

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Unternehmen und Institute müssen eine Zulassung als private Forschungseinrichtung haben, um:

  • Forscher aus Drittstaaten für Forschungsprojekte einstellen zu können; oder
  • in den Genuss der Beihilfe „Industrial Fellowship“ (Stipendium für industrielle Forschung) des Nationalen Forschungsfonds (Fonds national de la recherche) zu kommen.

Diese Zulassungen werden vom Ministerium für Wirtschaft erteilt, das eine Liste der zugelassenen Einrichtungen führt.

Betroffene Personen

Folgende privatrechtliche Unternehmen oder Institute benötigen eine solche Zulassung:

  • solche, die beabsichtigen, einen Forscher aus einem Drittstaat einzustellen;
  • solche, die beabsichtigen, einen bereits in Luxemburg niedergelassenen Forscher aus einem Drittstaat einzustellen;
  • solche, die beabsichtigen, einen Forscher aus einem Drittstaat einzustellen, der bereits ein Aufnahmeabkommen in einem anderen EU-Mitgliedstaat abgeschlossen hat und beabsichtigt, länger als 3 Monate in Luxemburg zu bleiben;
  • solche, die ein „Industrial Fellowship“ (Stipendium für industrielle Forschungsarbeiten) für Forschungsarbeiten erhalten möchten, die von promovierenden Forschern durchgeführt werden.

Unternehmen, die nicht in den Genuss der genannten Vorteile gelangen möchten, müssen keine Zulassung als private Forschungseinrichtung beantragen, um Forschungsarbeiten durchzuführen.

Voraussetzungen

Die luxemburgische private Forschungseinrichtung muss:

  • in Luxemburg niedergelassen sein;
  • Forschungs- und Entwicklungsarbeiten durchführen oder deren Durchführung vorsehen, insbesondere:
    • Grundlagenforschung: Hierbei handelt es sich um experimentelle oder theoretische Arbeiten, die im Wesentlichen dazu dienen sollen, neue Erkenntnisse über die Grundlagen von beobachtbaren Phänomenen oder Sachverhalten zu gewinnen, ohne dass direkt irgendeine praktische Anwendung oder Nutzung vorgesehen ist;
    • Industrieforschung: Hierbei handelt es sich um die geplante Forschung oder kritische Studien, die dazu dienen sollen, neue Erkenntnisse und Fähigkeiten im Hinblick auf die Entwicklung von neuen Produkten, Verfahren, Dienstleistungen, Methoden oder Organisationen zu erwerben oder eine deutliche Verbesserung von bestehenden Produkten, Verfahren, Dienstleistungen, Methoden oder Organisationen herbeizuführen. Sie umfasst die Schaffung von komplexen Systemkomponenten, die für die Industrieforschung und insbesondere für die Validierung von generischen Technologien notwendig sind, unter Ausschluss von Prototypen;
    • experimentelle Entwicklung: Hierbei handelt es sich um den Erwerb, die Kombination, die Gestaltung und die Nutzung (insbesondere wissenschaftlicher, technischer oder gewerblicher) Kenntnisse mit dem Ziel, Projekte, Mechanismen, Zeichnungen oder Modelle umzusetzen, die entweder zur Änderung oder Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren, Dienstleistungen, Methoden oder Organisationen oder zu deren neuer Konzeption dienen.
      Die Entwicklung von Prototypen oder die Durchführung von kommerziell nutzbaren Pilotprojekten gehören ebenfalls zur experimentellen Entwicklung, wenn es sich dabei um das kommerzielle Endprodukt oder Endverfahren handelt und deren Herstellung allein für Demonstrations- und Validierungszwecke zu teuer wäre.

Vorgehensweise und Details

Zulassungsantrag

Die Forschungseinrichtung muss einen Antrag auf Zulassung als private Forschungseinrichtung beim Ministerium für Wirtschaft einreichen.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen/Informationen beizufügen:

  • die geprüften Jahresabschlüsse der letzten 3 Geschäftsjahre (außer im Falle von neu gegründeten Unternehmen);
  • jede für die Bearbeitung des Zulassungsantrags als zweckdienlich erachtete zusätzliche Information.

Die Zulassung wird in der Regel für einen Zeitraum von 3 bis 5 Jahren erteilt, außer im Falle von neu gegründeten Unternehmen, bei denen die Gültigkeitsdauer 3 Jahre beträgt.

Liste der zugelassenen privaten Forschungseinrichtungen

  • AdwäisEO S.A.
  • Ai Mediq S.A.
  • Amersil S.A.
  • Artec Europe Sàrl
  • Asets-Lux Sàrl
  • Astron Buildings S.A.
  • Augment - Digital Facilities Services Sàrl
  • Banque et Caisse d'Epargne de l'Etat
  • Carraro Finance S.A.
  • CARRARO Lux-Tech R&D Centre Sàrl
  • Celestial Space Technologies Sàrl
  • Ceodeux S.A.
  • CERATIZIT Luxembourg Sàrl
  • CFL Intermodal S.A.
  • Circuit Foil Luxembourg
  • Coco World Sàrl-S
  • Compellio S.A.
  • DataThings Sàrl
  • Deep Space Industries Europe Sàrl
  • Docteur Bâtiment Sàrl
  • E-Bus Competence Center Sàrl
  • Eco:novis Sàrl
  • Euro-Composites S.A.
  • European Institute of Public Administration (EIPA)
  • Eurosender Sàrl
  • Fast-Track Diagnostics Sàrl
  • FIRIS S.A.
  • Flawless Photonics Sàrl
  • FMR Sàrl
  • Four Point Space Sàrl
  • Goodyear S.A.
  • Gradel (groupe)
  • Green Power Storage Solutions S.A. (GPSS S.A.)
  • Helix Space Sàrl-S
  • IEE S.A.
  • IMAtec Sàrl
  • InCert G.I.E.
  • INTEGRASYS Sàrl
  • Invitrolize Sàrl
  • ITTM S.A.
  • Koomtec Sàrl
  • LetzMath Sàrl-S
  • LSC Environmental Engineering S.A.
  • LUNEX University S.A.
  • LuxAI S.A.
  • Luxembourg Reasearchers Hub ASBL
  • LUXHUB S.A.
  • Luxplan S.A.
  • Luxscan Technologies Sàrl
  • Lux-SIR Team
  • LuxSpace Sàrl
  • Made In Space Europe Sàrl
  • Manaa Electric S.A.
  • Max Planck Institute Luxembourg
  • MDSIM Sàrl
  • Meaningfy Sàrl-S
  • Molecular Plasma Group S.A.
  • MyelinH Sàrl-S
  • NIR Watchdog Sàrl
  • Nium Sàrl
  • Organo Therapeutics Sàrl-S
  • Oriskany Sàrl
  • PAUL WURTH S.A.
  • PM-International AG
  • Post Luxembourg
  • Préfalux Construction S.A.
  • Proximus Luxembourg S.A.
  • Rafinex Sàrl
  • Rotarex S.A.
  • RSS-Hydro Sàrl-S
  • RTC4Water Sàrl
  • SES Techcom S.A.
  • Spacety Luxembourg S.A.
  • TNP Luxembourg S.A.
  • TR Engineering S.A.
  • Virtual Engineering
  • ZithaSenior S.A.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Generaldirektion Industrie, neue Technologien und Forschung

Nationaler Forschungsfonds

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Als Forscher aus einem Drittstaat eingestellt werden

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