Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxischein)
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In Luxemburg ist die Tätigkeit als Taxifahrer gesetzlich geregelt. Um ein Taxi fahren zu dürfen, müssen Sie:
- an einer Informationsveranstaltung teilgenommen haben; und
- über eine vom Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten ausgestellte Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxischein) verfügen.
Betroffene Personen
Jede Person, die ein Taxi fährt, benötigt eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxischein).
Wenn Sie eine solche Fahrerlaubnis beantragen, müssen Sie einen Arbeitsvertrag mit einem bestehenden Taxiunternehmen vorweisen können. Andernfalls wird Ihr Antrag abgelehnt.
Für das Fahren eines Mietwagens, der samt Fahrer vermietet wird, ist derzeit keine spezielle Genehmigung und somit auch keine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich.
Voraussetzungen
Um sich für die Informationsveranstaltung für Taxifahrer anzumelden und eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxischein) zu beantragen:
- müssen Sie seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B sein;
- müssen Sie angemessene Kenntnisse in mindestens einer der 3 Amtssprachen des Landes (Deutsch, Französisch oder Luxemburgisch) besitzen;
- dürfen Sie keine nicht mit der Tätigkeit vereinbare Verurteilung (jede strafrechtliche Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten wegen Diebstahl, Betrug, sexueller Gewalt usw.) im Strafregister stehen haben;
- müssen Sie über einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu verfügen.
Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?
Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:
- Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
- sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
- anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
- Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.
Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.
Fristen
Unabhängig davon, ob Sie eine neue Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxischein) beantragen oder Ihre bestehende erneuern möchten, müssen Sie an einer Informationsveranstaltung teilnehmen. Nach der Teilnahme an dieser Informationsveranstaltung erhalten Sie per E-Mail eine Benachrichtigung mit allen Informationen zur Abholung Ihrer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxischein).
Nach dieser Bestätigung ist mit einer Bearbeitungszeit von maximal 3 Wochen zu rechnen.
Kosten
Für den Antrag auf eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxischein) wird eine nicht erstattungsfähige Bearbeitungsgebühr erhoben, die einer Stempelgebühr entspricht.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt:
- 50 Euro für die erste Ausstellung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung;
- 25 Euro für die Erneuerung;
- 20 Euro für Änderungen oder die Ausstellung eines Duplikats.
Die Gebühr ist auf folgendes Konto zu überweisen:
Kontoinhaber: TS-CE MDDI DEPART. TRANSPORTS
IBAN: LU65 1111 7055 3453 0000
BIC: CCPLLULL
Adresse: BP. L-2940 Luxembourg
Überweisungszweck: Nachname und Vorname(n) des Inhabers und Nummer des Anmeldevorgangs
Da Sie die Nummer des Anmeldevorgangs im Überweisungszweck angeben müssen, sollten Sie den Vorgang auf MyGuichet.lu starten, bevor Sie die Überweisung vornehmen, damit Sie diese Nummer haben.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Wenn Sie eine vom Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten ausgestellte Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxischein) beantragen möchten, müssen Sie diese online über Ihren beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu beantragen (siehe Vorgang TAXI C01 unter „Online-Dienste und Formulare“).
Dieser Vorgang umfasst:
- die Anmeldung zur Informationsveranstaltung, an der alle Personen, die in Luxemburg ein Taxi fahren möchten, teilnehmen müssen; und
- den Antrag auf Erhalt der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxischein).
Elektronische Signatur
Der Online-Vorgang auf MyGuichet.lu muss mit einem Zertifikat für die Authentisierung und die elektronische Signatur unterschrieben werden.
Sie können diesen Vorgang folgendermaßen elektronisch unterschreiben:
- mit einem der LuxTrust-Authentisierungsmittel; und
- mit einem luxemburgischen elektronischen Personalausweis (eID).
Sie können ihn nicht mit einem eIDAS-Identifizierungsmittel eines anderen europäischen Landes elektronisch unterschreiben.
Belege
Sie müssen Ihrem Antrag folgende Dokumente und/oder Informationen beifügen:
- ein kürzlich aufgenommenes Passbild im Format 45x35 mm mit einem weißen Hintergrund;
- eine Kopie des Arbeitsvertrags mit dem künftigen Unternehmen, der von beiden Parteien unterzeichnet wurde, wobei jede Seite mit den Initialen versehen sein muss und keine handschriftlichen Änderungen ohne Initialen enthalten darf (das Datum des Vertragsbeginns darf spätestens im Monat nach der Teilnahme an der Informationsveranstaltung liegen);
- eine Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises;
- eine Kopie Ihres seit mindestens 2 Jahren gültigen Führerscheins der Klasse B;
- den Beleg über die Entrichtung der Bearbeitungsgebühr;
- bei einem ausländischen Führerschein eine aktuelle Echtheitsbescheinigung, die nicht älter als einen Monat ist und die Gültigkeit des Führerscheins bestätigt.
Ausstellung der Erlaubnis
Sobald mit der Ausstellung Ihrer Erlaubnis begonnen wurde, erhalten Sie eine E-Mail mit den Einzelheiten und dem Datum, an dem Sie sie bei der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société nationale de circulation automobile - SNCA) in Sandweiler abholen können.
Gültigkeit
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung:
- gilt für eine Dauer von 10 Jahren;
- kann vor ihrem Ablauf erneuert werden;
- verliert ihre Gültigkeit automatisch bei unentgeltlicher oder entgeltlicher Übertragung an eine andere Person.
Duplikat einer Erlaubnis
Um ein Duplikat einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxischein) zu beantragen, müssen Sie den Vorgang TAXI C02 unter „Online-Dienste und Formulare“ ausfüllen, wenn:
- Sie sie verloren haben; oder
- sie gestohlen wurde.
Änderung
Wenn sich Ihre Daten geändert haben und dies Auswirkungen auf die Voraussetzungen für die Ausstellung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxischein) hat, müssen Sie über den Vorgang TAXI C03 unter „Online-Dienste und Formulare“ eine Änderung dieser Erlaubnis beantragen.
Erneuerung
Um die Erneuerung Ihrer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxischein) zu beantragen, müssen Sie das Formular C04 unter „Online-Dienste und Formulare“ ausfüllen und es zusammen mit den erforderlichen Belegen an conducteur-taxi@mmtp.etat.lu senden.
Sie müssen:
- erneut an einer Informationsveranstaltung teilnehmen; und
- Ihre Erlaubnis vor ihrem Ablauf erneuern.
Mitführpflicht
Während der Fahrten müssen Sie Ihre Erlaubnis sichtbar im Taxi anbringen.
Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxischein):
- ist personengebunden; und
- darf nicht übertragen werden.
Strafen
Wenn Sie Ihre Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxischein) während der Fahrten nicht sichtbar anbringen:
- können Sie mit einer Geldstrafe von 25 bis 250 Euro bestraft werden; und
- können verwaltungsrechtliche Sanktionen (Entzug oder Nichterneuerung Ihrer Erlaubnis usw.) gegen Sie verhängt werden.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Abteilung Taxis
- Adresse:
-
4, place de l'Europe
L-1499
Luxemburg
L-2938
- Telefon:
- (+352) 247 74 444
- E-Mail:
- pro@infotaxi.lu
- Website:
- https://www.infotaxi.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
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Rechtsgrundlagen
- Code de la consommation
-
Loi du 5 juillet 2016
portant a) organisation des services de taxis et b) modification du Code de la consommation
-
Règlement grand-ducal du 23 juillet 2016
fixant les modalités d'application de la législation portant organisation des services de taxis
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