Ausnahmen für die Arbeit auf Nachtbaustellen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Arbeiten auf Nachtbaustellen innerhalb geschlossener Ortschaften sind grundsätzlich untersagt.

Es ist jedoch möglich, vor Beginn der Arbeiten eine Ausnahmegenehmigung bei der Abteilung Genehmigungen und Beihilfen (Unité permis et subsides) des Umweltamts (Administration de l'environnement) zu beantragen.

Betroffene Personen

Jedes Unternehmen, das tätig werden muss:

  • auf einer öffentlichen oder privaten Baustelle im Zusammenhang mit der Errichtung von Bauten, Ausbauarbeiten, Reparaturen, Erdbewegungen oder Lagerungen;
  • zwischen 22:00 und 7:00 Uhr;
  • innerhalb einer geschlossenen Ortschaft.

Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung kann von dem Unternehmen selbst oder einer Drittperson gestellt werden.

Voraussetzungen

Der Antragsteller kann im Vorfeld eine topografische Karte mit folgenden Informationen vorbereiten:

  • den Grenzen der Baustelle;
  • dem Standort der Hauptlärmquellen (Bagger, Lkw usw.);
  • den Parzellen in einem Umkreis von 200 Metern rund um die Grenzen der Baustelle.

Fristen

Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Das Umweltamt empfiehlt dessen Versand:

  • mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten;
  • mindestens 2 Monate vor Beginn der Arbeiten für Arbeiten:
    • größeren Umfangs; oder
    • die zu Lärmbelästigungen führen können (zum Beispiel: Hoch- und Tiefbauarbeiten, Nutzung lärmintensiver Maschinen wie beispielsweise Presslufthämmer oder Motorsägen).

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Antragsteller muss einen Genehmigungsantrag für Nachtarbeit an die Abteilung Genehmigungen und Beihilfen des Umweltamts richten.

Der Antrag kann ebenfalls per E-Mail an die folgende Adresse eingereicht werden: bruit@aev.etat.lu.

In diesem Antrag sind anzugeben:

  • die Identität des Antragstellers;
  • die Identität des Unternehmens, das auf der Baustelle tätig wird (falls abweichend);
  • die Beschreibung der Örtlichkeiten (Adresse, Name des Bauherrn usw.);
  • die Gründe, weshalb die Nachtarbeit erforderlich ist;
  • die Beschreibung der vorgesehenen Arbeiten (Beginn und Ende der Arbeiten, Arbeitszeiten usw.);
  • die Beschreibung des Lärms auf der Baustelle mit Auflistung der verschiedenen vor Ort eingesetzten Maschinen;
  • die Beschreibung des Verkehrsaufkommens, das die Baustelle auf öffentlichen Straßen zur Folge hat.

Im Falle von Baustellen im Zusammenhang mit der Politur von Betonböden und zwecks optimaler Reaktion auf die Gegebenheiten (zum Beispiel: Wettervorhersage, Fortschritt der Arbeiten) kann die folgende Formel anstatt der Angabe genauer Daten verwendet werden: „Arbeiten während … Nächten zwischen dem … und dem …“.

Belege

Dem Antrag sind folgende Belege beizufügen:

  • eine topografische Karte mit Angabe:
    • der Grenzen der Baustelle;
    • des Standorts der Hauptlärmquellen;
    • der Parzellen in einem Umkreis von 200 Metern rund um die Baustelle;
  • gegebenenfalls der vom Umweltamt verlangten spezifischen Studien (zum Beispiel: Lärmstudie).

Der Antragsteller kann sich im Vorfeld an das Umweltamt wenden, um abzuklären, ob diese Studien dem Antrag beizufügen sind.

Entscheidung des Amts

Nach Analyse des Antrags und bei einer positiven Stellungnahme des Umweltamts wird ein Genehmigungsbescheid ausgestellt.

Dieser Bescheid muss jederzeit auf der Baustelle einsehbar sein. Außerdem muss der Antragsteller vor Beginn der nächtlichen Arbeiten die unmittelbare Nachbarschaft zur Baustelle benachrichtigen.

Rechtsmittel

Im Falle einer Ablehnung kann der Antragsteller:

  • einen neuen Antrag einreichen und Ausgleichsmaßnahmen vorschlagen, um die nächtliche Lärmbelastung abzumildern (Lärmschutzwände, Erstellung einer Lärmstudie usw.);
  • die Entscheidung anfechten, wobei fristgerecht Folgendes einzulegen ist:
  • den Beschluss unter Hinzuziehung der Ombudsperson anfechten.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Abteilung Genehmigungen und Beihilfen / Unterabteilung Betriebsgenehmigungen

Abteilung Genehmigungen und Beihilfen / Unterabteilung Betriebsgenehmigungen

  • Umweltamt Abteilung Genehmigungen und Beihilfen - Betriebsgenehmigungen

    Adresse:
    1, avenue du Rock'n'Roll L-4361 Esch-sur-Alzette Luxemburg
  • Umweltamt Abteilung Genehmigungen und Beihilfen - Betriebsgenehmigungen

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    1, avenue du Rock'n'Roll L-4361 Esch-sur-Alzette Luxemburg

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