Benachrichtigung für das Fällen von Holz

Zum letzten Mal aktualisiert am

Die Holznutzung im Wald ist gesetzlich geregelt. In manchen Fällen müssen Waldbesitzer, die beschließen, eine Holzernte durchzuführen, eine vorherige Anzeige an die Naturverwaltung (Administration de la nature et des forêts - ANF) richten.

Bevor Sie eine Holzernte vornehmen, haben Sie die Möglichkeit, eine Beratung zu erhalten:

  • von einem Vorsteher der ANF; oder
  • von einem Experten des Lëtzebuerger Privatbësch.

Betroffene Personen

Waldbesitzer, die beschließen, Fällarbeiten mit einem Holzvolumen von mehr als 40 m3 durchzuführen.

Fristen

Sie müssen das Benachrichtigungsformular spätestens 2 Werktage vor Beginn der Fällarbeiten an die Naturverwaltung (ANF) übermitteln.

Wenn Sie eine Beratung von einem Vorsteher der ANF oder von einem Experten des Lëtzebuerger Privatbësch in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie das Benachrichtigungsformular spätestens 10 Tage vor Beginn der Fällarbeiten einreichen.

In einem zweiten Schritt müssen Sie spätestens 30 Tage nach Abschluss der Fällarbeiten das Spezifikationsformular für das Fällen von Holz an die ANF übermitteln.

Vorgehensweise und Details

Vorherige Anzeige einer Holzernte

Sie müssen die Naturverwaltung (ANF) über Ihre Entscheidung, Fällarbeiten durchzuführen, anhand des dafür vorgesehenen Benachrichtigungsformulars (siehe „Online-Dienste und Formulare“) informieren.

Sie können dieses Formular wie folgt an die ANF übermitteln:

  • per Post: Administration de la nature et des forêts, 81, avenue de la Gare, L-9233 Diekirch; oder
  • per E-Mail: notification@anf.etat.lu.

Antwort der Naturverwaltung

Die Naturverwaltung erfasst Ihre Benachrichtigung und schickt Ihnen daraufhin ein Spezifikationsformular, das Sie ausfüllen müssen.

Spezifizierung der Holzernte

Sie müssen der Naturverwaltung (ANF) das Spezifikationsformular für das Fällen von Holz zurückschicken:

  • per Post: Administration de la nature et des forêts, 81, avenue de la Gare, L-9233 Diekirch; oder
  • per E-Mail: notification@anf.etat.lu.

Bei Bedarf können Sie dieses Formular unter „Online-Dienste und Formulare“ herunterladen.

Sie müssen unter anderem die Baumarten und das Volumen der Holzernte angeben.

Das Benachrichtigungsverfahren endet nach Eingang des Spezifikationsformulars bei der ANF.

Strafen

Wenn Sie Bäume fällen, ohne im Vorhinein die vorgeschriebene Benachrichtigung vorgenommen zu haben, können Sie zu einer Geldstrafe verurteilt werden.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Naturverwaltung

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Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Forstwirtschaft

Links

Rechtsgrundlagen

Loi du 23 août 2023

sur les forêts

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