Organisation von Kursen oder Lehrgängen zur Aus- und Weiterbildung
Zum letzten Mal aktualisiert am
Die Regelung bezüglich der Beihilfen zur Verbesserung der fachlichen Qualifikation und der Wissensvermittlung sieht eine Beihilferegelung vor, die sich auf die Organisation von Kursen oder Lehrgängen zur Aus- und Weiterbildung bezieht.
Interessenten können ihren Antrag beim Leiter der Naturverwaltung (Administration de la nature et des forêts) einreichen, der sie über die Entscheidung der Verwaltung informiert.
Zielgruppe
Die Beihilferegelung gilt für:
- Waldbesitzerverbände;
- Gemeindeverbände mit der Zielsetzung, die Naturparks zu verwalten;
- Gemeindeverbände oder gemeinnützige öffentliche Einrichtungen mit der Zielsetzung Naturschutz.
Die Beihilfe wird für die Organisation von Kursen oder Lehrgängen zur Aus- und Weiterbildung von Betreibern, Waldarbeitern, Angestellten und anderen im forstwirtschaftlichen Bereich tätigen Personen gewährt.
Voraussetzungen
Um in den Genuss dieser Beihilfe zu kommen, müssen die Kurse und Lehrgänge nach Vorlage eines detaillierten Finanzierungsplans und des Kurs- oder Lehrgangsinhalts vom Minister genehmigt werden.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Bei der Antragstellung muss der Antragsteller Folgendes auf dem Formular angeben:
- seinen Namen und Vornamen;
- seine Adresse;
- seine Telefonnummer;
- seine Bankverbindung;
- seine nationale Identifikationsnummer;
- das Thema des Kurses oder Lehrgangs.
Belege
Der Antragsteller muss seinem Antrag folgende Unterlagen beifügen:
- einen ausführlichen Finanzierungsplan;
- Angaben zum Inhalt des Kurses oder Lehrgangs.
Nach dem Kurs oder Lehrgang muss der Antragsteller die Abrechnung sowie die Informationen, die eine Beurteilung und Weiterverfolgung der Ausbildung ermöglichen, einreichen.
Beschluss
Der Leiter der Naturverwaltung übermittelt dem Antragsteller den Bescheid der Naturverwaltung bezüglich der Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, um eine Beihilfe zu erhalten.
Höhe der Beihilfe
Die Höhe der Beihilfe ist auf 50 % des Gesamtbetrags der vom Minister genehmigten Ausgaben, einschließlich Mehrwertsteuer, festgesetzt.
Die Beihilfe betrifft die folgenden Ausgaben:
- Kosten für den Ausbilder, einschließlich Fahrtkosten;
- Kosten für das Anmieten eines Kursraumes;
- Kosten für die Organisation;
- Kosten für die Vervielfältigung der Kursunterlagen;
- Kosten für die Miete des didaktischen Materials;
- gegebenenfalls Kosten für die An- und Abreise der Teilnehmer mit dem Bus.
Zurückzahlung der Beihilfe
Die gewährten Beihilfen müssen der Staatskasse erstattet werden, wenn:
- sie durch Erklärungen erlangt wurden, deren Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit dem Empfänger bewusst waren;
- die Auflagen zur Gewährung der Beihilfen vom Empfänger nicht beachtet wurden. In diesem Fall muss der Empfänger auch Zinsen zum gesetzlichen Zinssatz zahlen, die ab dem Tag der Auszahlung bis zum Tag der Erstattung berechnet werden.
Im Falle der Feststellung einer Falschangabe durch grobe Fahrlässigkeit oder Nichtbeachtung der Grundsätze einer guten waldbaulichen Praxis wird der Empfänger für das betreffende Jahr ausgeschlossen.
Bei vorsätzlicher Falschangabe wird er auch im Folgejahr ausgeschlossen.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Naturverwaltung
Naturverwaltung
-
Naturverwaltung81, avenue de la Gare L-9233 Diekirch LuxemburgTelefon : (+352) 24756 - 600Fax : (+352) 24756 - 651E-Mail : anf.direction@anf.etat.luWeiter zur Internetseite von : http://www.environnement.public.lu/
-
Bezirk Zentrum-Ost81, avenue de la Gare L-9233 Diekirch LuxemburgPostfach 30 / L-9201 DiekirchTelefon : (+352) 24 756-757Fax : (+352) 24 756-759E-Mail : anf.centre-est@anf.etat.lu
-
Bezirk Zentrum-West1, rue du Village L-7473 Schoenfels LuxemburgTelefon : (+352) 24 756-704Fax : (+352) 24 756-699E-Mail : anf.centre-ouest@anf.etat.lu
-
Bezirk Ost6, rue de la Gare L-6731 Grevenmacher LuxemburgPostfach 42 / L-6701 GrevenmacherTelefon : (+352) 24 756-675Fax : (+352) 24 756-681E-Mail : anf.est@anf.etat.lu
-
Bezirk Nord27, rue du Château L-9516 Wiltz LuxemburgPostfach 50 / L-9501 WiltzTelefon : (+352) 95 81 64-1Fax : (+352) 95 00 69E-Mail : anf.nord@anf.etat.lu
-
Bezirk Süd40, rue de la Gare L-3377 Leudelange LuxemburgPostfach 10 / L-3205 LeudelangeTelefon : (+352) 45 80 83-1Fax : (+352) 45 80 83 83E-Mail : anf.sud@anf.etat.lu
Es werden 2 von 6 Stellen angezeigt
-
Naturverwaltung81, avenue de la Gare L-9233 Diekirch LuxemburgTelefon : (+352) 24756 - 600Fax : (+352) 24756 - 651E-Mail : anf.direction@anf.etat.luWeiter zur Internetseite von : http://www.environnement.public.lu/
-
Bezirk Zentrum-Ost81, avenue de la Gare L-9233 Diekirch LuxemburgPostfach 30 / L-9201 DiekirchTelefon : (+352) 24 756-757Fax : (+352) 24 756-759E-Mail : anf.centre-est@anf.etat.lu
-
Bezirk Zentrum-West1, rue du Village L-7473 Schoenfels LuxemburgTelefon : (+352) 24 756-704Fax : (+352) 24 756-699E-Mail : anf.centre-ouest@anf.etat.lu
-
Bezirk Ost6, rue de la Gare L-6731 Grevenmacher LuxemburgPostfach 42 / L-6701 GrevenmacherTelefon : (+352) 24 756-675Fax : (+352) 24 756-681E-Mail : anf.est@anf.etat.lu
-
Bezirk Nord27, rue du Château L-9516 Wiltz LuxemburgPostfach 50 / L-9501 WiltzTelefon : (+352) 95 81 64-1Fax : (+352) 95 00 69E-Mail : anf.nord@anf.etat.lu
-
Bezirk Süd40, rue de la Gare L-3377 Leudelange LuxemburgPostfach 10 / L-3205 LeudelangeTelefon : (+352) 45 80 83-1Fax : (+352) 45 80 83 83E-Mail : anf.sud@anf.etat.lu
Es werden 2 von 6 Stellen angezeigt
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen
instituant un ensemble de régimes d’aides pour l’amélioration de la protection et de la gestion durable des écosystèmes forestiers
Es ist ein Fehler aufgetreten
Hoppla! Irgendwo ist ein Fehler aufgetreten.