Schlichtung für Unternehmen

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Zusammenfassung:

Erleichtern einer vertraulichen Einigung zwischen einem Unternehmen in Schwierigkeiten und seinen Gläubigern, um die Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden

Die Schlichtung ist ein Instrument, das darauf abzielt, Gespräche zwischen einem Unternehmen in Schwierigkeiten und seinen Gläubigern zu fördern und einen vertraulichen Rahmen zu bieten, um zu einer gütlichen Einigung zu gelangen. Diese Einigung kann eine Restrukturierung der Schulden des Unternehmens oder sogar eine Übertragung bestimmter Vermögenswerte zur Entlastung seiner finanziellen Lage umfassen.

Betroffene Personen

Die Schlichtung kann folgenden Personen zugutekommen:

  • Kaufleuten;
  • Handelsgesellschaften;
  • Handwerkern; oder
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts.

Kaufleute sind natürliche oder juristische Personen, die:

  • Handelsgeschäfte tätigen; und
  • dies zu ihrem Beruf machen.

Voraussetzungen

Ihr Unternehmen muss sich in nachweislichen oder vorhersehbaren finanziellen Schwierigkeiten befinden, darf jedoch noch nicht zahlungsunfähig sein. Es muss trotz kurzfristiger Schwierigkeiten in der Lage sein, seine Schulden zu begleichen.

Kosten

Die Honorare des Schlichters müssen vom Unternehmen in Schwierigkeiten bezahlt werden.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Das Schlichtungsverfahren ist freiwillig.

Als Schuldner müssen Sie den Antrag beim Ministerium für Wirtschaft stellen. Dieser Antrag wird von der Bewertungsstelle für Unternehmen in Schwierigkeiten (Cellule d'évaluation des entreprises en difficulté - CEVED) bearbeitet.

Sie müssen:

  • die Gründe für Ihren Antrag auf Schlichtung darlegen; und
  • die Ziele angeben, die Sie erreichen möchten (zum Beispiel die Restrukturierung der Schulden oder Verhandlungen mit Ihren Gläubigern).

Der Antrag unterliegt keinen besonderen Formvorschriften.

Bestellung eines Schlichters

Das Verfahren erfordert die Bestellung eines Schlichters, der in der Regel aus einer Liste vereidigter Sachverständiger ausgewählt wird. Sie können einen Schlichter vorschlagen. Der Schlichter wird durch einen Ministerialerlass des Ministeriums für Wirtschaft bestellt.

Auftrag des Schlichters

Der Schlichter hat die Aufgabe, die Verhandlungen zwischen dem Unternehmen und seinen Gläubigern zu erleichtern, um eine gütliche Einigung zu erzielen.

Umfang und Dauer des Auftrags des Schlichters

Was den Umfang und die Dauer der Schlichtung betrifft, ist es wichtig, dass Sie eine klare Vorstellung davon haben, was Sie mit diesem Verfahren erreichen möchten, denn:

  • es gibt keine sofortige aufschiebende Wirkung: Die Schlichtung setzt die Maßnahmen der Gläubiger nicht automatisch aus;
  • es handelt sich um ein vertrauliches Verfahren: Die Schlichtung erfolgt vertraulich. Das bedeutet, dass die Gläubiger, die nicht am Verfahren beteiligt sind, nicht über den Inhalt dieser Einigung informiert werden.

Der Auftrag kann verlängert werden. Das Gesetz erlaubt es der CEVED, die Dauer des Auftrags des Schlichters zu verlängern, wenn Sie dies beantragen, insbesondere wenn Sie möchten, dass der Schlichter Ihnen bei der Umsetzung der erzielten Einigung hilft.

Rolle der CEVED während des Schlichtungsverfahrens

Die Rolle der CEVED bei der Schlichtung beschränkt sich auf die Bestellung des Schlichters, der vom Unternehmen vorgeschlagen wird. Wenn Sie keinen Schlichter vorschlagen, kann das Ministerium Ihnen eine Liste mit Sachverständigen zur Verfügung stellen und Sie auffordern, Ihre Wahl zu treffen.

Keine richterliche Genehmigung der gütlichen Einigung

Die Schlichtung ist ein Instrument, das darauf abzielt, Gespräche zwischen einem Unternehmen in Schwierigkeiten und seinen Gläubigern zu fördern, um zu einer gütlichen Einigung zu gelangen.

Um die Gläubiger zu ermutigen, das Unternehmen während des Schlichtungsverfahrens finanziell zu unterstützen, muss die gütliche Einigung nicht von einem Richter genehmigt werden. Konkret bedeutet dies, dass die Gläubiger, die an dieser Einigung beteiligt sind, nicht haftbar gemacht werden können, wenn die Einigung nicht zur Rettung aller Vermögenswerte oder Aktivitäten des Unternehmens führt.

Zuständige Kontaktstellen

Ministerium für Wirtschaft Bewertungsstelle für Unternehmen in Schwierigkeiten

Adresse:
19-21 boulevard Royal L-2449 Luxembourg Luxemburg

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