Ernennung und Schulung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Vor mehr als 5 Jahren aktualisiert
Um für den Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu sorgen, muss jeder Arbeitgeber unter seinen Arbeitnehmern mindestens einen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (travailleur désigné) ernennen.
Diese kümmert sich um die Prävention und den Schutz vor beruflichen Risiken im Unternehmen.
Der ernannte Arbeitnehmer muss innerhalb von 12 Monaten nach seiner Ernennung bestimmte Bedingungen in Bezug auf Qualifikation, Schulung und Erfahrung erfüllen. Die Anzahl der zu ernennenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der ihnen zur Verfügung zu stellenden Zeit hängt ab von:
- der Anzahl der Arbeitnehmer im Unternehmen;
- der Anzahl von möglichen risikobehafteten Arbeitsplätzen;
- der Größe und dem Tätigkeitsbereich des Unternehmens.
Zielgruppe
Jeder Arbeitgeber muss Fachkräfte für Arbeitssicherheit ernennen, die er frei wählen kann. Es ist jedoch ratsam, niemanden gegen seinen Willen zu ernennen.
Der Arbeitgeber kann:
- entweder einen oder mehrere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unter seinen Arbeitnehmern wählen;
- oder selbst die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen, wenn er weniger als 50 Arbeitnehmer beschäftigt und die Bedingungen in Bezug auf Qualifikation und Erfahrung erfüllt.
Verlässt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit das Unternehmen, muss der Arbeitgeber sie innerhalb von 2 Monaten ersetzen. Solange er keinen Ersatz ernannt hat oder dieser die erforderlichen Bedingungen – insbesondere in Bezug auf die Schulung – noch nicht erfüllt, kann er die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit während höchstens 12 Monaten selbst übernehmen.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Bevor er eine oder mehrere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ernennt, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat oder den gemischten Betriebsausschuss, sofern es einen solchen gibt, zu Rate ziehen.
Bis zu den nächsten Wahlen behalten die eingesetzten gemischten Betriebsausschüsse ihre Zuständigkeiten.
Vorgehensweise und Details
Anzahl der zu ernennenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Berechnung der einer Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Verfügung zu stellenden Zeit
Um die Anzahl der zu ernennenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestimmen, muss der Arbeitnehmer zuerst die Gruppe oder Untergruppe bestimmen, zu der er gehört, dies entsprechend:
- der Belegschaft des Unternehmens;
- dem Tätigkeitsbereich des Unternehmens.
Diese Gruppen oder Untergruppen bestimmen die Zeit, die der Arbeitgeber einer Fachkraft für Arbeitssicherheit mindestens zur Verfügung stellen muss, damit diese sich um den Schutz und die Prävention von beruflichen Risiken im Unternehmen und/oder Betrieb kümmern kann.
Wenn bestimmte Arbeitnehmer risikobehaftete Stellen besetzen, verfügen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit über mehr Zeit, um ihre Aufgabe wahrzunehmen.
Entsprechend der gesamten Zeit, die er seinen Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Verfügung stellen muss, kann der Arbeitgeber anschließend die Anzahl der zu ernennenden Fachkräfte berechnen.
Gruppe |
Untergruppe |
Belegschaft des Unternehmens |
Bewilligte Zeit pro Arbeitnehmer (Z) |
Bewilligte zusätzliche Zeit pro risikobehaftete Stelle (Zr) |
---|---|---|---|---|
Gruppe A |
|
1 bis 15 |
70 S/T |
70 S/T |
Gruppe B |
|
16 bis 49 |
70 S/T |
70 S/T |
Gruppe C |
C1 |
50 bis 99 |
50 S/T |
70 S/T |
C2 |
100 bis 249 |
45 S/T |
50 S/T |
|
C3 |
250 bis 449 |
40 S/T |
45 S/T |
|
C4 |
450 bis 649 |
35 S/T |
40 S/T |
|
C5 |
650 bis 949 |
30 S/T |
35 S/T |
|
C6 |
950 bis 1.299 |
25 S/T |
30 S/T |
|
C7 |
1.300 bis 1.599 |
25 S/T |
25 S/T |
|
Gruppe D |
D1 |
1.600 bis 1.999 |
25 S/T |
20 S/T |
D2 |
ab 2.000 |
25 S/T |
15 S/T |
|
Gruppe E
|
E1 |
950 bis 1.299 |
30 S/T |
35 S/T |
E2 |
1.300 bis 1.599 |
25 S/T |
30 S/T |
|
E3 |
1.600 bis 1.999 |
25 S/T |
25 S/T |
|
E4 |
ab 2.000 |
25 S/T |
20 S/T |
|
Gruppe F
|
F1 |
650 bis 949 |
35 S/T |
40 S/T |
F2 |
950 bis 1.299 |
30 S/T |
35 S/T |
|
F3 |
1.300 bis 1.599 |
25 S/T |
30 S/T |
|
F4 |
1.600 bis 1.999 |
25 S/T |
25 S/T |
|
F5 |
ab 2.000 |
25 S/T |
20 S/T |
|
Gruppe G
|
G1 |
450 bis 649 |
40 S/T |
45 S/T |
G2 |
650 bis 949 |
35 S/T |
40 S/T |
|
G3 |
950 bis 1.299 |
30 S/T |
35 S/T |
|
G4 |
|
25 S/T |
30 S/T |
|
G5 |
1.600 bis 1.999 |
25 S/T |
25 S/T |
|
G6 |
ab 2.000 |
25 S/T |
20 S/T |
Berechnung der Anzahl der zu ernennenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Um die Anzahl der zu ernennenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu berechnen, muss der Arbeitgeber:
- die bewilligte Zeit pro Arbeitnehmer (Z) mit der gesamten Belegschaft des Unternehmens (A) multiplizieren;
- gegebenenfalls die bewilligte zusätzliche Zeit pro risikobehaftete Stelle (Zr) mit der Anzahl an erfassten risikobehafteten Stellen im Unternehmen (Ar) multiplizieren;
- das Ergebnis dieser 2 Schritte addieren, um die durchschnittliche Mindestzeit in Sekunden zu ermitteln, die den Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Verfügung gestellt werden müssen;
- diese Zahl durch 60 teilen, um die durchschnittliche Mindestzeit (DMZ) in Minuten pro Tag zu ermitteln.
Der Arbeitgeber muss demnach folgende Formel anwenden:
[(A x Z) + (Ar x Zr)] / 60 = DMZ
Anhand des ermittelten Ergebnisses kann der Arbeitgeber die Anzahl der zu ernennenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit gemäß folgender Tabelle ermitteln:
Zeit (Minuten/Tag) |
Anzahl der zu ernennenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit |
---|---|
1 M/T bis 480 M/T |
1 |
481 M/T bis 960 M/T |
2 |
961 M/T bis 1.440 M/T |
3 |
1.441 M/T bis 1.920 M/T |
4 |
ab 1.921 M/T |
5 |
Beispiel: Ein Unternehmen mit 150 Arbeitnehmern, in dem 10 risikobehaftete Stellen erfasst wurden, gehört zur Untergruppe C2 der Gruppe C:
Der Arbeitgeber muss den Fachkräften für Arbeitssicherheit demnach die folgende Zeit zur Verfügung stellen:
- 45 S/T pro Arbeitnehmer
- 50 S/T pro risikobehaftete Stelle
- [(150 x 45) + (10 x 50)] = 7.250 S/T
- 7.250 / 60 = 121 M/T für die Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Der Arbeitgeber muss demnach 1 Fachkraft für Arbeitssicherheit ernennen.
Ist ein Unternehmen an mehreren Standorten tätig, muss der Arbeitgeber für jeden Standort mit mehr als 200 Arbeitnehmern eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ernennen.
Schulung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Erforderliche Schulung und Erfahrung
Der Arbeitgeber muss sich vergewissern, dass jede Fachkraft für Arbeitssicherheit über die erforderliche Qualifikation, Erfahrung und Schulung verfügt, um ihre Aufgaben innerhalb von 12 Monaten aufnehmen zu können.
Die Qualifikationsbedingungen und Schulungsmodalitäten hängen von der Gruppe oder Untergruppe ab, der das Unternehmen angehört:
Gruppe |
Erforderliche |
Qualifikationen und Schulungen |
---|---|---|
A |
Mindestens 1 Jahr in |
|
B |
Mindestens 2 Jahre in |
|
C1, C2, C3, |
Mindestens 3 Jahre in |
|
C4 |
Mindestens 3 Jahre in |
|
D, E, F, und G |
Mindestens 2 Jahre in |
|
Die Schulungen für Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden je nach betroffenem Sektor von folgenden Stellen organisiert:
- das House of Training;
- der Handwerkskammer (Chambre des métiers);
- dem Ausbildungsinstitut des Baugewerbes (Institut de formation sectoriel du bâtiment - IFSB).
Erfüllt der Arbeitnehmer die Anforderungen in Sachen Schulung nicht, muss der Arbeitgeber:
- ihn für eine angemessene Schulung anmelden (auf Kosten des Unternehmens);
- und ihm Bildungsurlaub bewilligen.
Rolle und Verantwortungsbereich der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss:
- darauf achten, dass die geltenden Vorschriften und Gesetze in Sachen Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz von den Arbeitnehmern eingehalten werden, einschließlich der Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag und der Leiharbeitskräfte;
- als Vertreter des Arbeitgebers die Strategie des Unternehmens festlegen, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer weiterzuentwickeln;
- die eingesetzten Arbeitsmethoden und Mittel, die Risikobewertung und -analyse sowie die vom Arbeitgeber zur Verhütung von Unfällen ergriffenen Maßnahmen überwachen;
- regelmäßig Sicherheitsrundgänge vornehmen;
- die Sicherheitsregister verwalten und die Wartungsbücher führen;
- die Sicherheits- und Gesundheits-, Notfall-, Notruf-, Einsatz- und Evakuierungspläne ausarbeiten, aktualisieren und verteilen;
- Evakuierungsübungen vorbereiten, abhalten und leiten;
- die Situation des Unternehmens oder Betriebs in Sachen Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bewerten;
- die Beziehungen zum Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (Inspection du travail et des mines - ITM), den Prüfstellen, dem arbeitsmedizinischen Dienst, dem das Unternehmen angehört, den Aufsichtsbehörden in Sachen Sicherheit und Gesundheit sowie den im Falle eines Unfalls oder Feuers zu verständigenden Rettungsdiensten unterhalten.
Der Arbeitgeber muss sie über Folgendes auf dem Laufenden halten:
- über jede Einstellung von Arbeitnehmern mit einem befristeten Arbeitsvertrag;
- über jede Einstellung von Leiharbeitskräften;
- über bekannte oder mutmaßliche Faktoren, die Folgen für die Sicherheit am Arbeitsplatz im Unternehmen/Betrieb haben könnten.
Den Fachkräften für Arbeitssicherheit werden nicht automatisch Befugnisse vom Arbeitgeber übertragen. Letzterer kann seinen Fachkräften für Arbeitssicherheit jedoch beispielsweise in folgenden Bereichen Verantwortungen übertragen:
- Beseitigung von beruflichen Risiken;
- Erstellung eines Präventionsplans;
- Bereitstellung der zum Schutz und zur Prävention der beruflichen Risiken erforderlichen Mittel.
Zuständige Kontaktstellen
-
Handwerkskammer2, circuit de la Foire Internationale
L-1016 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 1604
Tel. : (+352) 42 67 67-1Fax : (+352) 42 67 87 -
Handwerkskammer – Unternehmensbörse2, circuit de la Foire Internationale
L-1347 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 1604 / L-1016
Tel. : (+352) 42 67 67 - 1Fax : (+352) 42 67 87 -
Team „Contact Entreprise“ der Handwerkskammer Luxemburg2, circuit de la Foire Internationale
L-1347 Luxemburg-Kirchberg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 1604 / L-1016
-
Entreprise Europe Network2, circuit de la Foire Internationale
L-1347 Luxemburg-Kirchberg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 1604 / L-1016
Tel. : (+352 ) 42 67 67-366Fax : (+352) 42 67 87 -
Handwerkskammer - SME packages2, Circuit de la Foire Internationale
L-1347 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 42 67 67 - 306Tel. : (+352) 42 67 67 - 307 -
Abteilung eHandwierk der Handwerkskammer Luxemburg2, Circuit de la foire internationale
L-1347 Luxemburg-Kirchberg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 1604 / L-1016
-
Ausbildungsinstitut des Baugewerbes5, Zone d'Activités Economiques Krakelshaff
L-3290 Bettembourg
Luxemburg
Tel. : (+352) 26 59 56Fax : (+352) 26 59 07 44
-
House of Training7, rue Alcide de Gasperi
L-2981 Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 13 / L-2010 Luxemburg
Tel. : (+352) 46 50 16-1Fax : (+352) 46 50 198.00–12.00 Uhr und 13.15–17.15 Uhr