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Vor mehr als 5 Jahren aktualisiert
Während des Krisenzustands wird der 26-wöchige Zeitraum des Kündigungsschutzes bei Arbeitsunfähigkeit ausgesetzt.
Im Falle einer krankheits- oder arbeitsunfallbedingten Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber dessen Vergütung bis zum Ende des Monats, in dem der 77. Abwesenheitstag liegt, weiterzahlen, dies während eines Bezugszeitraums von 18 aufeinanderfolgenden Monaten.
Es handelt sich hierbei um das Prinzip der „Entgeltfortzahlung“ (oder „Lohnfortzahlung“).
Ab dem Monat nach dem 77. Krankheitstag löst die Nationale Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé - CNS) den Arbeitgeber ab und zahlt dem Arbeitnehmer im Falle einer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld. Der Arbeitgeber kommt demnach nicht mehr für die Arbeitsunfähigkeiten des Arbeitnehmers auf, solange die Nationale Gesundheitskasse Krankengeld zahlt.
Im Rahmen der Entgeltfortzahlung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit sind folgende Personen betroffen:
Voraussetzung für die Anwendung der Entgeltfortzahlung an den Arbeitnehmer im Falle einer Arbeitsunfähigkeit ist, dass:
Der Arbeitgeber muss dem arbeitsunfähigen Arbeitnehmer seinen Lohn bis zum Ende des Monats, in dem der 77. Abwesenheitstag liegt, weiterzahlen.
Der Zeitraum von 77 Tagen versteht sich in Kalendertagen (und nicht in Werktagen), während denen der Arbeitnehmer im Laufe der 18 dem laufenden Monat vorangehenden Kalendermonate (Bezugszeitraum) arbeitsunfähig gemeldet war.
Vorgehensweise in der Praxis:
In allen 3 Fällen übernimmt die Nationale Gesundheitskasse ab dem 1. Tag des Folgemonats die Entschädigung für mögliche weitere Arbeitsunfähigkeiten.
Der Arbeitgeber muss die Vergütung demnach je nach Sachlage während 11 bis 15 Wochen weiterzahlen.
Bei einem intermittierenden Krankheitsverlauf muss die Bedingung der 77 Tage jeden Monat neu überprüft werden.
Außerdem wird der Zähler der 77 Tage im Falle eines Arbeitgeberwechsels wieder auf 0 gesetzt.
Die Nationale Gesundheitskasse rechnet die Arbeitsunfähigkeiten auf der Grundlage der monatlichen Anzeigen des Arbeitgebers sowie der vom Arbeitnehmer erhaltenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zusammen ab.
Sie setzt den Arbeitgeber in Kenntnis, wenn er die Entgeltzahlung einstellen kann oder wiederaufnehmen muss.
Es ist jedoch nützlich, eine Abrechnung der Anzahl an Krankheitstagen für jeden Monat im Laufe der 18 vorangegangenen Monate zu führen.
Diese Abrechnung kann anhand der Excel-Datei für die automatisierte Berechnung der Dauer der Entgeltfortzahlung automatisiert werden:
Beispiel: Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die Beteiligung des Arbeitgebers oder der CNS an der Entgeltzahlung eines Arbeitnehmers im Krankheitsfall.
Die Spalte „Total“ führt für jeden Monat die Anzahl der Tage auf, die vom Arbeitgeber zu übernehmen sind und die herangezogen werden müssen, um den Entgeltfortzahlungszeitraum zu berechnen.
Die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber gilt nur bei bestimmten Arten der Arbeitsunfähigkeit:
Die anderen Arten der Arbeitsunfähigkeit werden ab dem 1. Abwesenheitstag zu 100 % von der CNS übernommen:
Alle Arbeitsunfähigkeitszeiten wegen Krankheit, Berufskrankheit oder Arbeitsunfall werden für die Berechnung der 77 Tage Entgeltfortzahlung verbucht.
Arten der Arbeitsunfähigkeit
|
CCSS-Code (monatliche Anzeige) |
Entgeltzahlung |
|
---|---|---|---|
Entgeltfortzahlung |
Entschädigung durch die CNS |
||
1 |
Arbeitgeber ** |
CNS * |
|
1 |
Arbeitgeber ** |
CNS * |
|
Arbeitsunfähigkeit während der ersten 3 Monate der Probezeit |
1 |
Arbeitgeber ** |
/ |
Urlaub aus familiären Gründen | 2 |
Arbeitgeber * |
CNS * |
3 |
CNS * |
||
Freistellung für schwangere oder stillende Frauen |
3 |
CNS * |
|
4 |
CNS * |
||
5 |
Arbeitgeber * |
CNS * |
* Nicht für die Berechnung der 77 Tage Entgeltfortzahlung verbuchte Zeiträume |
** Für die Berechnung der 77 Tage Entgeltfortzahlung verbuchte Zeiträume |
Das dem Arbeitnehmer während des Zeitraums der Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber zu zahlende Entgelt enthält:
Krankheits- oder unfallbedingte Abwesenheiten werden mit tatsächlich geleisteten Arbeitstagen gleichgesetzt.
Dem Arbeitnehmer erstattete Kosten sind keine Lohnelemente. Sie werden demnach nicht während der Krankheit gezahlt.
Die CNS übernimmt:
Auch die Ausgleichsentschädigungen für witterungsbedingte und konjunkturelle Arbeitslosigkeit werden berücksichtigt.
Bei Auszubildenden bildet das Ausbildungsentgelt die Berechnungsgrundlage.
Das Krankengeld wird an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst. Es kann nicht geringer sein als der soziale Mindestlohn (salaire social minimum) und nicht höher als dessen Fünffaches.
Folgendes wird nicht von der CNS übernommen:
Arbeitgeber, die das Arbeitsverhältnis nach 26 Wochen krankheitsbedingter Abwesenheit des Arbeitnehmers aufrechterhalten, müssen das vom Arbeitnehmer bezogene Krankengeld während der ersten 12 Monate der Arbeitsunfähigkeit bis in Höhe des Nettogehalts ergänzen.
Die CNS kann die Zahlung des Krankengeldes aussetzen, wenn:
Im Hinblick auf die Erstattung der dem Arbeitnehmer gezahlten Vergütung muss der Arbeitgeber für jeden Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit getrennt die Zahl der geforderten Stunden, während welcher der Arbeitnehmer gearbeitet hätte, melden.
Ist der Arbeitnehmer seiner Pflicht zur Meldung seiner Arbeitsunfähigkeit bei der Nationalen Gesundheitskasse nicht nachgekommen, muss der Arbeitgeber der CCSS auf deren ausdrücklichen Antrag und zu Erstattungszwecken das Original der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des betroffenen Arbeitnehmers zukommen lassen.
Die Mutualität erstattet dem Arbeitgeber automatisch 80 % der gesamten Lohnkosten (Bruttovergütung + Arbeitgeberanteil an den Sozialbeiträgen), die er während des Zeitraums der Entgeltfortzahlung im Falle einer krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit gezahlt hat, oder genauer gesagt 80 % der Beitragsbemessungsgrundlage.
Bei folgenden Arten der Arbeitsunfähigkeit erstattet die Mutualität die Kosten zu 100 %:
Auf der Grundlage der monatlichen Anzeigen der Arbeitsunfähigkeitszeiten und der Bruttovergütungen berechnet die CNS automatisch die dem Arbeitgeber von der Mutualität und/oder Kasse zu erstattenden Beträge sowie das Datum, an welchem die Entgeltfortzahlung endet oder wieder aufgenommen werden muss.
Der Betrag, der dem Arbeitgeber von der Mutualität zu erstatten ist, wird:
Bei Beschwerden muss sich der Arbeitgeber an den Verwaltungsrat der Mutualität wenden.
Personen, die eine berufliche Tätigkeit auf eigene Rechnung ausüben, werden die Kosten zu 80 % der zum Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit geltenden Beitragsbemessungsgrundlage erstattet. Jede Arbeitsunfähigkeit muss durch ein ärztliches Attest belegt werden.