Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Ausgleichsquittung beantragen

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Die Ausgleichsquittung ist eine freiwillige Bescheinigung, die bei Auflösung oder Ablauf eines Arbeitsvertrags ausgestellt wird und durch die der Arbeitnehmer erklärt, von seinem Arbeitgeber sämtliche Löhne, Gehälter oder Entschädigungen erhalten zu haben, die zum Zeitpunkt der Abrechnung geschuldet wurden.

Betroffene Personen

Jeder Arbeitnehmer kann seinem Arbeitgeber unabhängig von der Art seines Arbeitsvertrags bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Ausgleichsquittung ausstellen. Indem der Arbeitnehmer eine Ausgleichsquittung ausstellt, erklärt er, sämtliche zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung geschuldeten Beträge erhalten zu haben.

Fristen

Die Ausgleichsquittung wird vom Arbeitnehmer bei Auflösung oder Ablauf seines Arbeitsvertrags ausgestellt. Sie kann innerhalb von 3 Monaten ab Unterzeichnung durch den Arbeitnehmer per Einschreiben widerrufen werden.

Vorgehensweise und Details

Form der Ausgleichsquittung

Die Ausgleichsquittung ist ein vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber persönlich ausgehändigtes oder per Post versandtes Dokument. Sie muss in zweifacher Ausfertigung ausgestellt werden, wobei ein Exemplar beim Arbeitnehmer bleibt.

Neben der Angabe der an den Arbeitnehmer gezahlten Beträge muss die Ausgleichsquittung bestimmte Angaben enthalten, um gültig zu sein. Sie muss demnach:

  • den handschriftlichen Vermerk „Ausgleichsquittung“ (pour solde de tout compte) enthalten;
  • vom Arbeitnehmer unterzeichnet sein;
  • deutlich angeben, dass sie innerhalb von 3 Monaten ab Unterzeichnung widerrufen werden kann;
  • angeben, dass sie in zweifacher Ausfertigung ausgestellt wurde;
  • Details zur Bestimmung der Komponenten der Vergütung oder Entschädigung, auf die sie sich bezieht, enthalten.

Die Ausgleichsquittung hat lediglich dem Arbeitgeber gegenüber eine befreiende Wirkung: sie bestätigt Letzterem, dass die zum Zeitpunkt der Abrechnung geschuldeten Löhne, Gehälter und Entschädigungen gezahlt wurden und befreit ihn demzufolge von deren Zahlung.

Ein unvollständiges Dokument hat keine befreiende Wirkung. Es kann allerdings als einfache Quittung für die dort vermerkten Summen gelten.

Inhalt der Ausgleichsquittung

Die Ausgleichsquittung wird auf Grundlage der am Ende eines jeden Monats vom Arbeitgeber ausgestellten Lohnabrechnung erstellt. Bei Auflösung oder Ablauf des Arbeitsvertrags muss dem Arbeitnehmer eine Abrechnung ausgehändigt werden und der geschuldete Lohn oder das geschuldete Gehalt müssen am Vertragsende spätestens innerhalb von 5 Tagen gezahlt werden.

Die Abrechnung, welche das Verfahren zur Berechnung des Lohnes angibt, muss folgende Informationen enthalten:

  • Arbeitszeitraum;
  • Gesamtzahl der der gezahlten Vergütung entsprechenden Arbeitsstunden;
  • Tarifsatz der geleisteten Stunden sowie jede weitere Geld- oder Naturalleistung.

Die bezahlten Überstunden oder an einem Sonn- oder Feiertag geleisteten Stunden müssen ebenfalls in dieser Abrechnung aufgeführt sein.

Zudem muss der Arbeitgeber die gesetzlich vorgesehenen Entschädigungen angeben, die dem Arbeitnehmer möglicherweise bei Auflösung oder Ablauf seines Arbeitsvertrags zustehen, wie z. B.:

  • Abfindungen/Abgangsgelder (im Falle einer ordentlichen Kündigung);
  • Ausgleichsentschädigung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub, usw.

Widerrufsmöglichkeit

Sollte der Arbeitnehmer nach Unterzeichnung der Ausgleichsquittung bemerken, dass bei der Berechnung der erhaltenen Beträge ein Fehler unterlaufen ist oder vergessen wurde, ihm bestimmte geschuldete Beträge zu zahlen, kann die Ausgleichsquittung innerhalb von 3 Monaten nach Unterzeichnung widerrufen werden.

Der Widerruf muss zusammenfassend begründet sein und die geltend gemachten Ansprüche aufführen. Bei einem Widerruf geht die befreiende Wirkung der Quittung nur in Bezug auf die geltend gemachten Ansprüche verloren.

Die ordnungsgemäß gekündigte Quittung gilt als einfache Quittung für die dort vermerkten Summen.

Vergleich

Die Parteien können während eines Prozesses oder vor Entstehen eines Rechtsstreites durch einen Vergleich einen gemeinsamen Nenner finden und den anhängigen oder drohenden Rechtsstreit durch gegenseitige Zugeständnisse beenden.

Ein Vergleich ist ein Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, durch welchen die Parteien mittels gegenseitiger Zugeständnisse einen anhängigen oder drohenden Rechtsstreit beenden.

Die Vergleichsvereinbarung, die den Rechtsstreit endgültig beendet hat, ist letztinstanzlich rechtskräftig.

Die Ausgleichsquittung ist vom Vergleich zu unterscheiden, welcher einen anhängigen oder drohenden Rechtsstreit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beenden soll.

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