Urlaub im Rahmen der nationalen Elternvertretung

Zum letzten Mal aktualisiert am

Eltern von Schülern, die eine luxemburgische Grundschule, Sekundarschule oder Förderschule besuchen, werden von einer nationalen Elternvertretung repräsentiert.

Die nationalen Elternvertreter werden für eine verlängerbare Amtszeit von 3 Jahren gewählt.

Damit diese 12 Elternvertreter ihre Aufgaben wahrnehmen können, haben sie Anspruch auf 8 Tage bzw. 64 Stunden Sonderurlaub pro Jahr.

Für teilzeitbeschäftigte Vertreter wird der Sonderurlaub entsprechend ihrem Beschäftigungsgrad berechnet.

Betroffene Personen

Die 12 Eltern- bzw. gesetzlichen Vertreter von Schülern, aus denen sich die nationale Elternvertretung zusammensetzt.

Sollte ein Elternvertreter in dem von ihm vertretenen Bereich keine eingeschulten Kinder mehr haben, endet sein Mandat als Vertreter mit Ablauf des laufenden Schuljahrs.

Fristen

Elternvertreter müssen ihre Urlaubstage für das gesamte Jahr zu Beginn des Jahres vom Arbeitgeber genehmigen lassen.

Der Arbeitgeber muss die Erstattung für die Gesamtheit der von jedem Arbeitnehmer in Anspruch genommenen Sonderurlaubstage einmal im Jahr beantragen.

Selbstständige müssen ihren Antrag auf Ausgleichsentschädigung am Jahresende unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars stellen.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Elternvertreter müssen ihre Urlaubstage zu Beginn des Jahres unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars vom Arbeitgeber genehmigen lassen.

Nach Absprache mit seinem Arbeitgeber kann der Elternvertreter den Urlaub zu einem ihm zweckmäßig erscheinenden Zeitpunkt nehmen.

Das vom Arbeitgeber unterzeichnete Formular ist an die SCRIPT zu senden.

Berechnung der Anzahl der Urlaubstage

Anzahl der jährlichen Urlaubsstunden entsprechend der Anzahl der geleisteten Wochenstunden (laut Arbeitsvertrag)

Arbeitszeit laut Arbeitsvertrag

Anzahl der Sonderurlaubsstunden

40 Stunden/Woche 64 Stunden/Jahr
32 51
30 48
25 40
20 32

Entschädigung der Begünstigten des Urlaubs

Im Rahmen dieses Sonderurlaubs können die Begünstigten ihrem Arbeitsplatz bei voller Entgeltfortzahlung fernbleiben.

Elternvertreter, die während dieses Sonderurlaubs an einer Sitzung teilnehmen, sind im Rahmen von Sonderregelungen zur Unfallversicherung versichert.

Entschädigung der Arbeitgeber

Sobald der Vertreter seinen Urlaub in Anspruch genommen hat, kann der Arbeitgeber unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars einen Antrag auf Erstattung stellen.

Der Antrag auf Erstattung wird einmal im Jahr für die Gesamtheit der genommenen Urlaubstage gestellt. Der Staat erstattet dem Arbeitgeber die Ausgleichsentschädigung sowie den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge, wobei der Betrag nicht höher als das 4-Fache des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer sein darf.

Entschädigung der Selbstständigen

Elternvertreter, die einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, kommen in den Genuss einer Ausgleichsentschädigung.

Diese Ausgleichsentschädigung wird auf der Grundlage des Einkommens festgelegt, das im vorangehenden Steuerjahr als Beitragsbemessungsgrundlage für die Rentenversicherung zugrunde gelegt wurde, darf aber nicht höher als das 4-Fache des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer sein.

Die Ausgleichsentschädigung wird vom Staat direkt an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt.  

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

SCRIPT (Abteilung für die Koordinierung der pädagogischen und technologischen Forschung und Innovation)

Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend SCRIPT (Abteilung für die Koordinierung der pädagogischen und technologischen Forschung und Innovation)

Adresse:
33, rives de Clausen L-2165 Walferdange Luxemburg

Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend SCRIPT (Abteilung für die Koordinierung der pädagogischen und technologischen Forschung und Innovation)

Adresse:
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