Sonderurlaub für die Ausübung bestimmter Ehrenämter
Vor mehr als 5 Jahren aktualisiert
Arbeitnehmer, die ein Mandat als Mitglied einer Berufskammer oder eines Organs der Sozialversicherungsträger oder als Beisitzer bei den Sozialgerichtsbarkeiten ausüben, haben Anspruch auf Sonderurlaub zur Ausübung ihrer Aufgaben.
Die betreffenden Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber informieren, wenn sie zur Ausübung ihres Mandats aufgerufen werden.
Zielgruppe
In den Genuss dieses Urlaubs kann jeder Arbeitnehmer (des öffentlichen oder privaten Sektors) oder Selbstständige (Freiberufler) gelangen, der eines der folgenden Mandate innehat:
- Mitglied einer Berufskammer;
- Mitglied eines Organs eines Sozialversicherungsträgers;
- Beisitzer beim Arbeitsgericht, beim Schiedsgericht der Sozialversicherung (Conseil arbitral de la sécurité sociale) oder beim Obersten Schiedsgericht der Sozialversicherung (Conseil supérieur de la sécurité sociale).
Der Urlaub darf nur zwecks Ausübung der sich direkt aus der Erfüllung ihres Mandats ergebenden Aufgaben in Anspruch genommen werden.
Vorgehensweise und Details
Dauer des Urlaubs zur Ausübung bestimmter Ehrenämter
Der Sonderurlaub beträgt für jede Versammlung oder Sitzung des Trägers oder der Gerichtsbarkeit, bei dem/der der Begünstigte des Urlaubs Mitglied oder Beisitzer ist, maximal 4 Urlaubsstunden.
Für Teilzeitbeschäftigte wird die maximale Anzahl der Urlaubsstunden verhältnismäßig zu ihrer Arbeitszeit angepasst.
Vom Arbeitnehmer zu erledigende Schritte
Jedes Mal, wenn sie zur Ausübung ihres Mandats aufgerufen werden, müssen die betreffenden Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber mündlich oder schriftlich informieren.
Während des Urlaubs können sie ihrem Arbeitsplatz bei voller Entgeltfortzahlung fernbleiben, um ihr Mandat oder ihre Funktion zu erfüllen.
Jeder Arbeitnehmer, der Sonderurlaub zur Ausübung eines bestimmten Ehrenamts beantragt, erhält vom Vorsitzenden des jeweiligen Trägers oder der jeweiligen Gerichtsbarkeit einen Erstattungsantrag, den er seinem Arbeitgeber aushändigen muss, damit dieser die Erstattung der entsprechenden Kosten (gemäß der Abwesenheiten der beurlaubten Person) beantragen kann.
Die Richtigkeit der Angaben auf dem Formular wird durch die Unterschrift des Arbeitnehmers bestätigt.
Vom Arbeitgeber zu erledigende Schritte
Der Arbeitgeber wird vom Arbeitnehmer lediglich über seine Abwesenheit informiert. Er kann sich dem Urlaub nicht widersetzen.
Während der gesamten Dauer des Urlaubs muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weiterhin seine normale Vergütung zahlen sowie die mit seiner beruflichen Tätigkeit verbundenen Vorteile gewähren.
Anschließend lässt er sich die entsprechenden Kosten einmal jährlich erstatten, indem er dem Träger oder der Gerichtsbarkeit, der/die den Erstattungsantrag ausgestellt hat, den (vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer) ordnungsgemäß ausgefüllten und unterzeichneten Kostenerstattungsantrag zukommen lässt.
Der Antrag muss vor dem 31. März des auf das Jahr, für welches die Erstattung beantragt wird, folgenden Jahres eingereicht werden.
Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch des Arbeitgebers auf Erstattung.
Der betreffende Träger oder die betreffende Gerichtsbarkeit erstatten dem Arbeitgeber die gesamten Lohnkosten (Bruttolohn plus Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge).
Vom Selbstständigen zu erledigende Schritte
Selbstständige (oder Freiberufler) haben Anspruch auf eine Ausgleichsentschädigung pro Stunde, die auf das Doppelte des sozialen Mindestlohns für qualifizierte Arbeitnehmer festgelegt wurde.
Um diese Entschädigung zu beziehen, müssen die Antragsteller dem Träger oder der Gerichtsbarkeit, bei dem/der sie Mitglied oder Beisitzer sind, den ihnen ausgehändigten Erstattungsantrag zukommen lassen.
Dieser Antrag ist auszufüllen, zu unterzeichnen und vor dem 31. März des auf das Jahr, für welches die Erstattung beantragt wird, folgenden Jahres einzureichen.
Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf Erstattung.
Auswirkungen des Sonderurlaubs zur Ausübung bestimmter Ehrenämter auf das Arbeitsverhältnis
Der Sonderurlaub gilt als tatsächlich geleistete Arbeitszeit und demnach:
- darf er nicht vom Jahresurlaub in Abzug gebracht werden;
- muss er bei der Berechnung der Tage des Jahresurlaubs berücksichtigt werden.
Während der Dauer des Sonderurlaubs gelangt der Arbeitnehmer weiterhin in den Genuss der Bestimmungen in Sachen Arbeits- und Sozialschutz.
Während der Dauer des Sonderurlaubs beziehen die beurlaubten Personen weiterhin ihren Lohn oder ihr Gehalt und gelangen weiterhin in den Genuss der mit ihrer Tätigkeit verbundenen Vorteile.
Zuständige Kontaktstellen
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Handelskammer
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Handelskammer7, rue Alcide de Gasperi
L-2981 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 42 39 39-1Fax : (+ 352) 43 83 268.00–12.00 Uhr und 14.00–18.00 Uhr -
Unternehmensbörse der Handelskammer7, rue Alcide de Gasperi
L-2981 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352 ) 42 39 39-362Fax : (+352) 42 39 39-824 -
Programm Business MentoringHouse of Startups, 9, rue du Laboratoire
L-1911 Luxemburg
Koordinatorin: Frau Rachel Gaessler
Tel. : (+352) 28 81 00 18 -
Entreprise Europe Network7, rue Alcide de Gasperi
L-2981 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352 ) 42 39 39-333Fax : (+352) 43 83 26
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Handwerkskammer2, circuit de la Foire Internationale
L-1016 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 1604
Tel. : (+352) 42 67 67-1Fax : (+352) 42 67 87 -
Handwerkskammer – Unternehmensbörse2, circuit de la Foire Internationale
L-1347 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 1604 / L-1016
Tel. : (+352) 42 67 67 - 1Fax : (+352) 42 67 87 -
Team „Contact Entreprise“ der Handwerkskammer Luxemburg2, circuit de la Foire Internationale
L-1347 Luxemburg-Kirchberg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 1604 / L-1016
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Entreprise Europe Network2, circuit de la Foire Internationale
L-1347 Luxemburg-Kirchberg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 1604 / L-1016
Tel. : (+352 ) 42 67 67-366Fax : (+352) 42 67 87 -
Handwerkskammer - SME packages2, Circuit de la Foire Internationale
L-1347 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 42 67 67 - 306Tel. : (+352) 42 67 67 - 307 -
Abteilung eHandwierk der Handwerkskammer Luxemburg2, Circuit de la foire internationale
L-1347 Luxemburg-Kirchberg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 1604 / L-1016
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Friedensgerichtsbarkeit
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Friedensgerichtsbarkeit Diekirch8-10, Place Joseph Bech
L-9211 Diekirch
Luxemburg
Tel. : (+352) 80 88 53-1Fax : (+352) 80 41 90 -
Friedensgerichtsbarkeit Esch-sur-AlzettePlace Norbert Metz
L-4239 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Postanschrift :
L-4006
Tel. : (+352) 530 529Fax : (+352) 530 529 304 -
Friedensgerichtsbarkeit LuxemburgCité judiciaire - Plateau du Saint-Esprit - Gebäude JP
L-2080 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 47 59 81-1Fax : (+352) 46 54 34