Dokumentenakkreditiv (Crédoc) – Absicherung internationaler Handelsgeschäfte
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International tätige Unternehmen können ihre Ein-/Ausfuhrgeschäfte absichern, indem sie auf das Dokumentenakkreditiv („Crédoc“ genannt) zurückgreifen.
Aufgrund dieses Verfahrens verpflichtet sich die krediteröffnende Bank gegenüber:
- dem Ausführer, dass sie die Bezahlung der Waren auf Vorlage der Dokumente vornehmen wird, aus denen hervorgeht, dass die Waren tatsächlich versandt wurden;
- dem Einführer, dass die Zahlung erst erfolgen wird, sobald die Ware tatsächlich gemäß Vertragsbedingungen versandt wurde.
Luxemburgische Unternehmen können auch auf die von der Exportversicherungsstelle (Office du Ducroire) angebotenen Kreditversicherungs- und Ausfuhrunterstützungsmaßnahmen zurückgreifen.
Betroffene Personen
Das Dokumentenakkreditiv erfordert die Beteiligung:
- des Käufers (Einführer/Besteller);
- des Verkäufers (Ausführer/Begünstigter);
- der krediteröffnenden Bank (Bank des Einführers), die als Garant gegenüber dem Ausführer auftritt;
- gegebenenfalls die avisierende Bank oder bestätigende Bank (Bank des Ausführers), die als Mittler zwischen der krediteröffnenden Bank und dem Verkäufer dienen kann.
In Ermangelung des Dokumentenakkreditivs kann der Ausführer auf die Nachnahme zurückgreifen: er verlangt schriftlich vom Transportunternehmer, dass er die Bestellung dem Käufer nur gegen Zahlung übergibt.
Voraussetzungen
Die Bank verlangt im Allgemeinen vom Einführer Garantien, um ihr Risiko abzusichern:
- entweder die Sperrung des Betrags des Dokumentenakkreditivs auf einem Sonderkonto zur gesicherten Deckung des Kontos zum Zahlungstermin;
- eine Bürgschaft der Muttergesellschaft oder der Gesellschafter/Aktionäre;
- oder sonstige Sicherheiten.
Vorgehensweise und Details
Kaufvertrag
Verkäufer und Käufer unterzeichnen einen Handelsvertrag, in dem insbesondere die Bestimmungen zur Zahlung per Dokumentenakkreditiv aufgeführt sind.
Eröffnung eines Dokumentenakkreditivs
Der Käufer beantragt die Eröffnung eines Dokumentenakkreditivs bei seiner Bank.
Die Bank des Käufers eröffnet und stellt das Dokumentenakkreditiv zu:
- entweder direkt dem Verkäufer;
- oder der Bank des Verkäufers, die die Echtheit prüft, bevor sie ihren Kunden informiert.
Versand der Waren
Der Verkäufer übergibt die Waren an den Transportunternehmer und übermittelt die erforderlichen Dokumente (grundsätzlich: Rechnung, Versicherung und Frachtschein):
- entweder direkt an die Bank des Käufers;
- oder an seine Bank, die sie prüft, bevor sie sie an die Bank des Käufers weiterleitet.
Bezahlung der Waren
Die Bank des Käufers prüft die Richtigkeit der ausgehändigten Dokumente und veranlasst die Zahlung zugunsten des Verkäufers.
Der Käufer erstattet dann seiner Bank im Austausch für die Dokumente den Kaufbetrag.
Entgegennahme der Waren
Der Käufer legt die Dokumente anschließend dem Transportunternehmer vor, um die Waren zu übernehmen.
Verkäufer und Käufer können außerdem diese Art von Geschäften durch ein Stand-by-Akkreditiv absichern, durch die die Bank sowohl die Entschädigung des Käufers als auch die Bezahlung des Verkäufers bei einem Zahlungsausfall seines Handelspartners gewährleistet.
Verwandte Vorgänge und Links
Links
Weitere Informationen
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Office du Ducroire
Site web
-
Informations sur le risque-pays
sur le site de l’Office du Ducroire
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