Barzahlung von Rechnungen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Die Beziehung zwischen Unternehmen und ihren Lieferanten besteht im Wesentlichen aus 2 Strömen:

  • Die Lieferanten liefern eine Ware, ein Werkzeug oder eine Dienstleistung an das Unternehmen (Kunde): Handelsstrom.
  • Die Unternehmen (Kunden) bezahlen ihre Lieferanten als Gegenleistung für diese Lieferung: Geldstrom.

Zwecks Verwaltung und Optimierung der Beziehungen zwischen Unternehmen und ihren Lieferanten stellen die Banken den Unternehmen eine ganze Reihe von Zahlungsmitteln zur Verfügung (Bsp.: Barzahlung, Überweisung, automatische Abbuchung, Kartenzahlung, Scheck usw.). Sie können diese für ihre Geschäftsbeziehungen – zwischen Gewerbetreibenden oder von Gewerbetreibenden zu den Endkunden – nutzen.

Bei Barzahlung erfolgt die Zahlung mit Banknoten oder Scheidemünzen.

Eine Banknote ist ein Papier, das in der Regel von der Zentralbank eines Währungsgebietes (z. B. eines Landes oder der Eurozone) ausgegeben wird und das eine bestimmte Anzahl von Währungseinheiten repräsentiert. Eine Banknote hat eine unbegrenzt schuldbefreiende Wirkung, d. h., jeder Gläubiger muss sie ungeachtet der Höhe des Forderungsbetrages zur Bezahlung seiner Forderung annehmen.

Scheidemünzen sind sämtliche Münzen aus geringwertigen Metallen. Diese Münzen repräsentieren eine bestimmte Währungseinheit, wobei der Wert dieser Münzen nicht dem Wert des Metalls, aus dem sie bestehen, entspricht. Eine Scheidemünze hat eine begrenzt schuldbefreiende Wirkung.

Mit Bargeld kann die Begleichung (Zahlung) sämtlicher Arten von Rechnungen ungeachtet des zugrunde liegenden geschäftlichen Gegenwerts vorgenommen werden (Kauf von beweglichen oder unbeweglichen Gütern, Lieferung von Waren, Werkzeugen, Maschinen, Dienstleistungen usw.).

Betroffene Personen

Selbstständige und Unternehmen können eine Barzahlung in den folgenden Fällen vornehmen:

  • Zahlung verschiedener Gebühren bei der Unternehmensgründung und während der Betriebsphase des Unternehmens;
  • Kauf von Kleinwerkzeugen im Handel für die Instandhaltung;
  • Barzahlung der Lieferanten, um einen Nachlass in Anspruch nehmen zu können;
  • Kaufvorvertrag beim Kauf einer Immobilie, für den eine Anzahlung verlangt wird.

Voraussetzungen

Das Unternehmen muss über Bargeld in ausreichender Menge verfügen und der Zahlungsempfänger muss über Münzen verfügen, um genau den Unterschiedsbetrag zwischen Banknote und geschuldetem Betrag herausgeben zu können.

Vorgehensweise und Details

Anwendung

  • unmittelbare Übergabe von Geldern an einen Gläubiger;
  • postalische Zusendung als Wertsendung (Betrag in Banknoten, versiegelter Umschlag, Wertangabe auf dem Umschlag);
  • Hinterlegung der Gelder bei der Post, die die Zahlung an den Empfänger vornimmt. Der Schuldner verwendet in diesem Falle eine Anweisung, die eine gewöhnliche Postanweisung (Betrag zahlbar am Schalter der Poststelle am Ort des Empfängers) oder eine Anweisung mit Zustellung an den Empfänger sein kann.

Zahlungsfristen

Es gibt keine eigentliche Frist bei der Barzahlung, denn sie erfolgt mit dem Zeitpunkt der Lieferung der Ware oder der Erbringung der Dienstleistung.

Vorteile, Nachteile und Risiken

Vorteile

  • rascher Ausgleich der Verbindlichkeit bzw. der Forderung;
  • Erzielung beträchtlicher Nachlässe bei Lieferanten möglich;
  • keine spätere Prüfung der Zahlung erforderlich;
  • keine Gebühren.

Nachteile

  • Führung und Verwaltung einer oder mehrerer Kassen, in denen eine angemessene Menge Bargeld aufbewahrt wird;
  • keine Vereinnahmung von Schuldzinsen;
  • schwierige buchmäßige Prüfung.

Risiken

Verlust oder Diebstahl des Geldes.

Ihre Meinung interessiert uns

Teilen Sie uns Ihre Meinung zu dieser Seite mit. Lassen Sie uns wissen, was wir verbessern können. Sie erhalten keine Antwort auf Ihr Feedback. Für spezifische Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Mit Stern gekennzeichnete Felder (*) sind Pflichtfelder.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?*
Wie bewerten Sie diese Seite?*
Sehr schlecht
Sehr gut

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar und helfen Sie uns, diese Seite zu verbessern. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten an, wie zum Beispiel Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer.

0/1000

Bitte bewerten Sie diese Seite

Ihr Feedback wurde erfolgreich gesendet!

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Möchten Sie zur Vereinfachung der digitalen öffentlichen Dienstleistungen beitragen und Ihre Ideen und Anregungen einreichen?

Besuchen Sie die Website Zesumme Vereinfachen, die Online-Beteiligungsplattform zur Verwaltungsvereinfachung in Luxemburg.

Zusammen vereinfachen

Es ist ein Fehler aufgetreten

Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.