Beihilfe für Investitionen in Sektoren, die für den Übergang zu einer emissionsfreien Wirtschaft strategisch wichtig sind
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Zusammenfassung:
Unternehmen, die in Luxemburg produktive Investitionen in Sektoren tätigen, die als strategisch entscheidend für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft angesehen werden, können eine neue Investitionsbeihilfe beantragen.
Das Ministerium für Wirtschaft hat im Rahmen seiner Strategie für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft eine Beihilfe zur Förderung produktiver Investitionen in gewisse Technologien, die als strategisch entscheidend für diese Energiewende angesehen werden, eingeführt.
Die Beihilfe richtet sich an in Luxemburg niedergelassene Unternehmen, die im verarbeitenden Gewerbe tätig sind (Abschnitt C der NACE Rev. 2). Beihilfefähige Projekte betreffen insbesondere Investitionen, die auf die Fertigung folgender Waren abzielen:
- Batterien;
- Solarzellen;
- Windkraftanlagen;
- Wärmepumpen;
- Elektrolyseure;
- Anlagen zur Abscheidung und Verwertung von Kohlendioxid; und
- ihrer wesentlichen Bestandteile.
Um in den Genuss der Beihilfe zu kommen, müssen Sie alle im Gesetz vom 3. Juli 2025 zur Einführung einer Beihilferegelung zur Förderung des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft vorgesehenen Bedingungen für die Beihilfefähigkeit erfüllen.
Hinweis: Die Auswahl Ihres Antrags auf Gewährung der Beihilfe ist keine Garantie dafür, dass alle von Ihnen zu erledigenden administrativen Vorgänge sodann automatisch bestätigt werden.
Betroffene Personen
Jede juristische Person, die:
- in Luxemburg niedergelassen ist;
- hauptberuflich eine Wirtschaftstätigkeit ausübt;
- im verarbeitenden Gewerbe tätig ist (Abschnitt C der NACE Rev. 2).
Unternehmen in Schwierigkeiten dürfen nicht teilnehmen.
Interessierte Unternehmen können sich an Luxinnovation (aides@luxinnovation.lu) wenden, um ihre Anspruchsberechtigung zu prüfen und Unterstützung bei der Vorbereitung der Antragsunterlagen zu erhalten.
Voraussetzungen
Das im Antrag auf Gewährung der Beihilfe beschriebene Vorhaben muss den gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien und Verpflichtungen entsprechen.
Die Antragsunterlagen müssen vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
Fristen
Die Einreichungsfrist läuft bis zum 15. Oktober 2025 (12.00 Uhr MEZ).
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Um einen Antrag auf Gewährung der Beihilfe zu stellen, müssen Sie:
- die einzelnen Antragsformulare herunterladen (siehe Online-Dienste und Formulare);
- sich unter der E-Mail-Adresse decarbonation@eco.etat.lu für die Verteilerliste anmelden, um Updates zu erhalten;
- alle im Gesetz vorgesehenen Bedingungen erfüllen;
- bei der Einreichung wie folgt vorgehen:
- Sie müssen Ihren Antrag auf Gewährung der Beihilfe über einen sicheren Hochlade-Link einreichen.
- Um Ihren individuellen sicheren Link zu erhalten, müssen Sie sich spätestens eine Woche vor Ablauf der Einreichungsfrist per E-Mail (decarbonation@eco.etat.lu) an das Ministerium für Wirtschaft wenden und dabei Folgendes angeben:
- eine E-Mail-Adresse; und
- die Mobiltelefonnummer der Person, die den Antrag hochladen wird.
- Das Ministerium übermittelt Ihnen spätestens 3 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist den sicheren Link, über den Sie Ihren Antrag hochladen können.
Die Antragsunterlagen müssen bis spätestens 15. Oktober 2025 (12.00 Uhr MEZ) eingereicht werden.
Belege
Das Antragsdossier muss alle in Anhang 1 des Gesetzes angeführten Unterlagen und Belege enthalten.
Antwortfrist der Behörde
Fragen zur Investitionsbeihilfe sind per E-Mail an folgende Adresse zu richten: decarbonation@eco.etat.lu.
Die Entscheidung über die Bewilligung der Beihilfe wird durch einen Ministerialbeschluss bestätigt, der vom Minister für Wirtschaft unterzeichnet wird. Dieser Beschluss wird spätestens am 31. Dezember 2025 gefasst.
Höhe und Art der Beihilfen
Der Höchstbetrag der Beihilfe wird auf der Grundlage der beihilfefähigen Kosten des Vorhabens berechnet und darf folgende Schwellenwerte nicht überschreiten:
Größe des Unternehmens | Groß | Mittel | Klein |
---|---|---|---|
Investition – Basissatz | 15 % | 25 % | 35 % |
Investition – in einem Fördergebiet | 20 % | 30 % | 40 % |
Die Beihilfe für die ausgewählten Vorhaben wird ausgezahlt, nachdem die Kosten in voller Höhe entstanden sind.
Es können jedoch eine oder mehrere Teilzahlungen der Beihilfe beantragt werden, nachdem ein Teil der Kosten, für die die Beihilfe gewährt wurde, tatsächlich entstanden ist.
Verpflichtungen
Jeglicher Verstoß gegen die gesetzlich vorgesehenen Verpflichtungen kann Sanktionen nach sich ziehen, darunter der Entzug der bewilligten Beihilfe oder die Rückforderung der ausgezahlten Beträge.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Luxinnovation Beihilfen
- Adresse:
- 5, avenue des Hauts-Fourneaux L-4362 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
- (+352) 43 62 63 1
- E-Mail:
- aides@luxinnovation.lu
- Website:
- http://www.luxinnovation.lu
Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion Staatliche Beihilfen und Finanzierung für Unternehmen
- Adresse:
-
19-21, boulevard Royal
L-2449
Luxemburg
L-2914 Luxemburg
- E-Mail:
- decarbonation@eco.etat.lu
- Website:
- https://meco.gouvernement.lu/de.html
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Rechtsgrundlagen
instituant un régime d’aides en faveur de la transition vers une économie à zéro émission nette
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