Ausschreibung für Projekte zur Elektrifizierung der industriellen Produktionsprozesse im luxemburgischen verarbeitenden Gewerbe
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Zusammenfassung:
Unternehmen, die Projekte zur Elektrifizierung der industriellen Produktionsprozesse im luxemburgischen verarbeitenden Gewerbe durchführen, steht eine neue Ausschreibung offen, in deren Rahmen sie eine Beihilfe zur Schließung der Finanzierungslücke erhalten können.
Im Rahmen seiner Strategie für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft organisiert das Ministerium für Wirtschaft eine Ausschreibung zur Förderung von Projekten zur Elektrifizierung industrieller Produktionsprozesse im verarbeitenden Gewerbe. Diese Maßnahme soll Unternehmen dazu ermutigen, ihre mit fossilen Brennstoffen betriebenen Anlagen zu elektrifizieren und dafür eine gezielte finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Die Ausschreibung richtet sich an in Luxemburg niedergelassene Unternehmen, die im verarbeitenden Gewerbe tätig sind (Abschnitt C der NACE Rev. 2). Die förderfähigen Projekte müssen durch die Elektrifizierung industrieller Prozesse eine Reduzierung der direkten Treibhausgasemissionen (CO₂-Äquivalent) um mindestens 40 % gegenüber der vorherigen Situation ermöglichen.
Das Gesamtbudget für diese Initiative beläuft sich auf 132,25 Millionen Euro in Form von Zuschüssen. Diese Unterstützung soll die über einen Zeitraum von 10 Jahren berechnete Finanzierungslücke der Projekte schließen.
Die im Rahmen dieser Ausschreibung eingereichten Projekte werden nach wettbewerbsorientierten Kriterien bewertet und ausgewählt, darunter insbesondere die Höhe der beantragten Beihilfe pro Tonne CO₂-Äquivalent, die über einen Zeitraum von 10 Jahren eingespart wird.
Der Bewerber muss alle im Lastenheft (hier abrufbar (Französisch, Pdf, 751 KB)) dargelegten Bewilligungskriterien erfüllen.
Hinweis: Die Auswahl im Rahmen dieser Ausschreibung ist keine Garantie dafür, dass alle von Ihnen zu erledigenden administrativen Vorgänge sodann automatisch bestätigt werden.
Betroffene Personen
Bewerben kann sich jede juristische Person, die:
- in Luxemburg niedergelassen ist;
- hauptberuflich eine Wirtschaftstätigkeit ausübt;
- im verarbeitenden Gewerbe tätig ist (Abschnitt C der NACE Rev. 2).
Unternehmen in Schwierigkeiten dürfen nicht teilnehmen.
Interessierte Unternehmen können sich an Luxinnovation (aides@luxinnovation.lu) wenden, um ihre Anspruchsberechtigung zu prüfen und Unterstützung bei der Vorbereitung der Antragsunterlagen zu erhalten.
Voraussetzungen
Das in der Bewerbung beschriebene Projekt muss dem Zweck der Ausschreibung entsprechen und die im Lastenheft (Französisch, Pdf, 751 KB) beschriebenen Kriterien und Verpflichtungen erfüllen.
Die Antragsunterlagen müssen vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
Fristen
Die Ausschreibung läuft vom 22. August 2025 bis zum 31. Oktober 2025 (12:00 Uhr MEZ). Die ausgewählten Projekte müssen innerhalb von 36 Monaten nach der Vergabe durchgeführt werden und Gegenstand einer durch eine zugelassene Stelle zertifizierten Inbetriebnahme sein.
Vorgehensweise und Details
Teilnahme an der Ausschreibung
Um an der Ausschreibung teilzunehmen, müssen Sie:
- das Lastenheft und die einzelnen Bewerbungsformulare herunterladen (siehe Online-Dienste und Formulare);
- sich unter der E-Mail-Adresse decarbonation@eco.etat.lu für die Verteilerliste anmelden, um Updates zu erhalten;
- alle Kriterien des Lastenhefts erfüllen;
- das in Kapitel 2.3.4. des Lastenhefts beschriebene Verfahren befolgen.
Die Antragsunterlagen müssen bis spätestens 31. Oktober 2025 (12.00 Uhr MEZ) eingereicht werden.
Belege
Die Antragsunterlagen müssen alle in Kapitel 4 des Lastenhefts genannten Dokumente und Belege enthalten.
Antwortfrist der Behörde
Fragen im Zusammenhang mit der Ausschreibung sind per E-Mail an folgende Adresse zu richten: decarbonation@eco.etat.lu. Die Antworten werden dann spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Frist, also spätestens am 17. Oktober 2025, an alle in der Verteilerliste eingetragenen Parteien gesendet.
Die Auswahl wird spätestens am 31. Dezember 2025 durch einen Ministerialbeschluss bestätigt, der vom Minister für Wirtschaft unterzeichnet wird.
Höhe und Art der Beihilfen
Die im Rahmen dieser Ausschreibung eingereichten Projekte werden nach wettbewerbsorientierten Kriterien bewertet und ausgewählt, darunter insbesondere die Höhe der beantragten Beihilfe pro Tonne CO₂-Äquivalent, die über einen Zeitraum von 10 Jahren ab der Inbetriebnahme der Anlage oder Ausrüstung eingespart wird.
Für die ausgewählten Projekte wird die Beihilfe in 2 Phasen ausgezahlt:
- Eine erste Teilzahlung in Höhe von 45 % der Investitionskosten wird bei Inbetriebnahme ausgezahlt.
- Der Restbetrag wird in 10 Jahresraten aufgeteilt, die vom Erreichen der Dekarbonisierungsziele abhängig sind.
Verpflichtungen
Jeglicher Verstoß gegen die im Lastenheft vorgesehenen Verpflichtungen kann Sanktionen nach sich ziehen, darunter der Entzug der bewilligten Beihilfe, die Rückforderung der ausgezahlten Beträge sowie der Ausschluss von künftigen Ausschreibungen.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Luxinnovation Beihilfen
- Adresse:
- 5, avenue des Hauts-Fourneaux L-4362 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
- (+352) 43 62 63 1
- E-Mail:
- aides@luxinnovation.lu
- Website:
- http://www.luxinnovation.lu
Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion Staatliche Beihilfen und Finanzierung für Unternehmen
- Adresse:
-
19-21, boulevard Royal
L-2449
Luxemburg
L-2914 Luxemburg
- E-Mail:
- decarbonation@eco.etat.lu
- Website:
- https://meco.gouvernement.lu/de.html
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Links
Rechtsgrundlagen
instituant un régime d’aides en faveur de la transition vers une économie à zéro émission nette
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