• Notre prestataire de services LuxTrust annonce une maintenance le samedi 19 avril de 22h00 à 23h59. Pendant cette période il ne sera pas possible de se connecter aux services publics comme MyGuichet.lu ou eCDF ni de signer électroniquement à l’aide d’un produit LuxTrust. Une connexion et signature avec GouvID reste cependant possible. Par ailleurs, l’utilisation de l’app MyGuichet.lu pour des démarches sans signature reste fonctionnelle, à condition que l’app est couplée avec l’espace personnel de l’utilisateur. 
  • Unser Dienstleister LuxTrust kündigt für Samstag, den 19. April, von 22:00 bis 23:59 Uhr Wartungsarbeiten an. Während dieses Zeitraums ist es nicht möglich, sich bei öffentlichen Diensten wie MyGuichet.lu oder eCDF einzuloggen oder mit einem LuxTrust-Produkt elektronisch zu unterschreiben. Das Einloggen und Unterschreiben mit GouvID bleiben jedoch möglich. Zudem ist die Nutzung der App MyGuichet.lu für Vorgänge ohne Unterschrift weiterhin gewährleistet, sofern die App mit dem persönlichen Bereich des Nutzers gekoppelt ist.
  • Our service provider LuxTrust has announced maintenance work on Saturday 19 April from 22.00 to 23.59. During this period, it will not be possible to log in to public services such as MyGuichet.lu or eCDF, or to sign electronically using a LuxTrust product. However, it is still possible to log in and sign with GouvID. Furthermore, the MyGuichet.lu mobile app can still be used for procedures that do not require a signature, provided that the app is linked to the user's private eSpace.

Als EU-Bürger, der sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat niederlässt, Arbeitslosengeld beziehen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Im Falle einer unverschuldeten Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann ein EU-Bürger, der Arbeitslosengeld bezieht und sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat niederlässt, unter bestimmten Bedingungen weiterhin Arbeitslosengeld beziehen.

Bürger aus einem der anderen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Liechtenstein) und aus der Schweiz sind den EU-Bürgern gleichgestellt.

Betroffene Personen

Sofern sie die Bedingungen für die Bewilligung von Arbeitslosengeld erfüllen, können folgende Personen Arbeitslosengeld beziehen:

  • Arbeitslosengeldempfänger aus einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat oder aus der Schweiz, die sich in Luxemburg niederlassen;
  • umgekehrt, Arbeitslose, die ursprünglich Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l'emploi - ADEM) bezogen haben, die sich in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat oder in der Schweiz niederlassen.

Voraussetzungen

Arbeitslose aus einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat oder aus der Schweiz, die sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat niederlassen möchten, um dort einen neuen Arbeitsplatz zu suchen, können weiterhin Arbeitslosengeld beziehen, wenn sie:

  • in einem EU-Mitgliedstaat bereits Arbeitslosengeldempfänger (und demnach arbeitsuchend gemeldet) sind;
  • den Arbeitsvermittlungsstellen dieses Staates während mindestens 4 Wochen nach Beginn der Arbeitslosigkeit zur Verfügung standen.

Fristen

Vorbehaltlich der Erfüllung der Bedingungen zur Bewilligung des Arbeitslosengeldes können Arbeitslosengeldempfänger während 3 Monaten weiterhin die in ihrem Wohnsitzland gezahlte Entschädigung beziehen.

Vor Ablauf dieses Zeitraums müssen sie in ihr Herkunftsland zurückkehren, um ihre Leistungen weiterhin zu beziehen.

Vorgehensweise und Details

Um ihr Arbeitslosengeld weiterhin zu beziehen, müssen Arbeitslose, die sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat niederlassen:

  • vor ihrer Abreise bei der Stelle, die in ihrem Wohnsitzland das Arbeitslosengeld auszahlt, das Formular U2 beantragen;
  • nach ihrer Ankunft:
    • dieses Formular innerhalb von 7 Tagen nach seiner Ausstellung bei der Arbeitsvermittlungsstelle in ihrem Aufenthaltsland abgeben und sich dort arbeitsuchend melden;
    • den Arbeitsvermittlungsstellen zur Verfügung stehen (unter gewissen Bedingungen kann diese Frist verlängert werden).

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